Defekte Ware bei Ebay ersteigert - Verkäufer stellt sich stur

    • @mijanne, das sehe ich ähnlich.
      Trotzdem hätte ich gerne von Pandarul erfahren, an welcher Stelle im Thread ich erkennen kann, welche Meinung sich schlicht als falsch erwiesen hat -
      und welche dann vermutlich gegenteilige wohl als richtig.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Panda, jetzt weißte auch, worum es mir geht. Toll.

      Dabei habe ich zig mal - nicht zum Nachteil der TE - gesagt, man möge vorsichtig sein, die TE zu sehr auf IHRE RECHTE anzuspitzen.
      Aber weil du das nicht so gut abzukönnen scheinst, kannste vielleicht ja auch nicht ab, wenn du feststellst, dass die Diskussion relativ müßig ist, weil kein Mensch mehr wissen kann, was stimmt und was nicht.

      Guck dir bitte den Beitrag von mir an, den ich vor dem Veröffentlichen des Angebotes geschrieben hatte (#54). Und da willst du mir jetzt Genugtuung vorwerfen? Meine Güte, welche Gedanken du so hegst. Von wem schließt du auf mich?

      Meine Frage nach "Drüben" war nur, weil du mich an jem. erinnert hast, der dort mal gegangen wurde. Mein Alterego auf eBay ist ja wohl unschwer zu erkennen, gell?

      Mijanne, wenn ich dich so ansprechen sollte, kannste mich gerne dafür rügen! Was sachlich ist und was nicht, darüber kann man offenbar geteilter Meinung sein.
      Wenn du nicht der Alias von Panda bist, der ganz gut für sich selbst sprechen kann, finde ich es z.B. nicht sachlich nur ein Maßregeln a la Mami mit einem Posting hier aufzuschlagen.

      BTW: ich weiß ja nicht, mit wem du so zu tun hast, aber in meinen Kreisen ist weder Herzi noch Liebelein oder Schnuckel beleidigend. Bei dir schon? Ach was!
      Man lernt bekanntlich nie aus.
    • Wenn man fremde Erwachsene so anredet, ist das selbstverständlich beleidigend.
      Zumindest herablassend.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • ja, ich habe den Crosstrainer nachdem ich festgestellt habe dass er doch nicht in meine Wohung passt nicht nur bei Ebay sondern auch bein
      anderen Online-Märkten eingestellt. Ist doch legitim, da wußte ich ja noch nicht dass das Gerät defekt ist. In der ganzen Aufregung habe ich
      einfach vergessen diese Angebote wieder zu löschen, aber es hat sich auf diesen Plattformen sowieso niemand dafür interessiert. Die Angebote
      werden glaube ich nach ein paar Wochen sowieso wieder automatisch gelöscht. Vor diesem Crosstrainer hatte ich noch ein anderes Gerät gekauft
      Es stand in Weingarten, da ich aber niemanden gefunden habe der es mir abholt, habe ich es weiterverkauft. Dann habe ich den Crosstrainer
      bei Ebay entdeckt und ... ihr kennt die Geschichte. Ich lasse auch keine Bekannten bei meinen Verkaufsaktionen bei Ebay mitsteigern, das war
      nur in diesem Fall so da ich das Gerät nicht so billig hergeben wollte.
      Aus allem was man hier sagt wird einem ein Strick gedreht. Trotzdem bin ich echt dankbar für eure Tipps. Gleich nach den Feiertagen rufe ich
      einen Techniker ein und lasse das Gerät überprüfen und eventuell gleich reparieren, falls das überhaupt noch möglich ist. Dann stelle ich auch als "technisch einwandfrei" wieder bei Ebay ein. Falls es nicht mehr zu retten ist, stelle ich es eben als "defekt" bei Ebay ein. Vielleicht findet sich ja
      trotzdem jemand. Also vielen Dank nochmal für die zahlreichen hilfreichen Ratschläge. Ich hake das Thema jetzt ab.
    • Ist auch egal. Ich konstatiere: Gewisse Dinge sind doch nicht so anders als "woanders".

      Helft der TE mal fleißig bei ihrem Problem. Die beiden anderen verkauften Trainer (oder ist das nur einer?) sind ja auch noch nicht bewertet. Am Ende gibt es mit denen auch noch Stress.
      Gebraucht zu kaufen und zu verkaufen wird wirklich immer schwieriger. Und das fängt bei Kleinkram an und hört bei Häusern auf. Ächz!

      Wünsche für alle Fälle schon mal den guten Rutsch ins 2014! "ihr Lieben" kann ich wohl nicht schreiben. 8|
      Dann mach ich das halt so: [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/New_Year/feuerwerk_099.gif]
    • @karakorum:

      Ich meinte insbesondere den Punkt 3:

      Zahli schrieb:

      3. Einen Mangel zu reklamieren, nachdem man das Teil für Wochen in der Garage aufbewahrt hatte, dem Käufer selbst nix weiter aufgefallen ist und sich auf einen Schaden zu berufen, der wiederum von einem weitern Käufer behauptet wurde (Vielleicht nur, um selbst aus dem Vertrag rauszukommen?), ist ziemlich aussichtslos und irgendwie ja auch nicht ganz fair.


      und genauer ausgeführt die These, daß ein Sachmangelhaftungsausschluß den VK schützen würde:

      Zahli schrieb:

      Aber selbst dann, wenn man das mal links liegen lässt - die Sachmängelhaftung des Verkäufers (bei PVK) kann durch Vertrag (AB) ausgeschlossen werden oder auch beschränkt werden. Das hat der VK getan. Man könnte darüber streiten, ob der VK privater Natur gewesen ist. Wollte man das außer Kraft setzen, müsste man ihm doch praktisch Arglist nachweisen oder belegen, dass seine Formulierung mit der Funktionstüchtigkeit eine Beschaffenheitsgarantie hatte darstellen sollen.
      Wie wolltest du das belegen (er hat ja mit Formulierung genau das ausgeschlossen) oder ne bedingt vorstätzliche Handlung beweisen?


      Die "rechte" (Achtung, Wortspiel!) Meinung ist die des VIII. Zivilsenats des BGH, siehe #56.

      Ich fühle mich übrigens nicht beleidigt, die Baustelle könnt ihr meinetwegen gleich wieder zumachen.

      Zahli schrieb:

      weil kein Mensch mehr wissen kann, was stimmt und was nicht


      Da würde ich glatt widersprechen. Mindestens der wütende Interessent wird wissen, in welchem Zustand der Trainer war. Wenn jetzt noch (4. Versuch) jemand mit Fachwissen bestätigen kann, daß dieser Zustand nicht in 3 Wochen zu erreichen ist von dem Zustand, in dem der VK das Gerät wie wir alle mittlerweile gelesen haben verkauft hat, ist die Sache geritzt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Mindestens der wütende Interessent wird wissen, in welchem Zustand der
      Trainer war. Wenn jetzt noch (4. Versuch) jemand mit Fachwissen
      bestätigen kann, daß dieser Zustand nicht in 3 Wochen zu erreichen ist
      von dem Zustand, in dem der VK das Gerät wie wir alle mittlerweile
      gelesen haben verkauft hat, ist die Sache geritzt.

      Vielen Dank. Mir ist jetzt klar, was du als Nachweis einer falschen Meinung bezeichnest.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • soongi schrieb:

      Gleich nach den Feiertagen rufe ich
      einen Techniker ein und lasse das Gerät überprüfen und eventuell gleich reparieren, falls das überhaupt noch möglich ist.


      Um auf die Sache zurückzukommen: Wenn du das tust, zahlst du den Techniker allein. Wenn dein Verkäufer nur erwidert hat "ich habe die Haftung ausgeschlossen" ist das i.d.R. noch keine endgültige Verweigerung der gebotenen Nachbesserung. Auch das zurückgegangene Einschreiben wird nicht in jedem Fall ausreichen, denn man müßte den Vorsatz bei der Verweigerung der Kenntnisnahme ja belegen.

      Geh doch mit einem Zeugen in den Laden und drücke ihm den Brief (also den Inhalt, nicht den Umschlag) in die Hand, in dem du ihn zur Nachbesserung aufforderst. Mit Frist mit konkretem Datum. Danach kannst du Schadensersatz statt der Leistung fordern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
    • karakorum666 schrieb:

      Vielen Dank. Mir ist jetzt klar, was du als Nachweis einer falschen Meinung bezeichnest.


      Nein, das war ja die Erwiderung auf @Zahli und gehörte nicht mehr zu der Antwort, die ich an dich gerichtet hatte. Ich meinte - nochmals - ganz konkret die Idee, der Verkäufer könne sich hinter seinem Haftungsausschluß verschanzen. Diese Meinung ist nachweislich falsch, weil der BGH die exakte Gegenposition vertritt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Ich gehe davon aus daß keine Widerrufsbelehrung erfolgt ist, und in der Auktion steht "Rücknahme akzeptiert", von eBay eingefügt. Insofern sind die Informationen widersprüchlich und es kann gut sein, daß der Widerruf des Kaufs für den TE das Mittel der Wahl wäre. Aber auch da wird sich der VK stur stellen, und wie das entschieden würde, will ich wirklich nicht orakeln.

      Im Angebot steht nicht "Rücknahme akzeptiert", sondern "Rücknahmen akzeptiert". Zugegebenermaßen hat mich erst dieses kleine "n" stutzig werden lassen, sodass ich probiert habe, was einem gewerblichen Verkäufer ohne hinterlegte Widerrufsbelehrung als Standardtext von eBay vorgegeben würde.
      Voreingestellt ist: "Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angebenen Bedingungen zurückzugeben". Und zur Auswahl steht: "Der Artikel kann nicht zurückgegeben werden."

      Mit Sicherheit wird durch eBay nicht automatisch eingeblendet "Rücknahmen akzeptiert", sondern das hat der Verkäufer selbst dort eingetragen.

      Ich erachte es als zielführend, sich ganz einfach auf das Akzeptieren der Rücknahme zu berufen.
    • testing* schrieb:

      pandarul schrieb:

      Ich gehe davon aus daß keine Widerrufsbelehrung erfolgt ist, und in der Auktion steht "Rücknahme akzeptiert", von eBay eingefügt. Insofern sind die Informationen widersprüchlich und es kann gut sein, daß der Widerruf des Kaufs für den TE das Mittel der Wahl wäre. Aber auch da wird sich der VK stur stellen, und wie das entschieden würde, will ich wirklich nicht orakeln.

      Im Angebot steht nicht "Rücknahme akzeptiert", sondern "Rücknahmen akzeptiert". Zugegebenermaßen hat mich erst dieses kleine "n" stutzig werden lassen, sodass ich probiert habe, was einem gewerblichen Verkäufer ohne hinterlegte Widerrufsbelehrung als Standardtext von eBay vorgegeben würde.
      Voreingestellt ist: "Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angebenen Bedingungen zurückzugeben". Und zur Auswahl steht: "Der Artikel kann nicht zurückgegeben werden."

      Mit Sicherheit wird durch eBay nicht automatisch eingeblendet "Rücknahmen akzeptiert", sondern das hat der Verkäufer selbst dort eingetragen.

      Ich erachte es als zielführend, sich ganz einfach auf das Akzeptieren der Rücknahme zu berufen.
      Oh doch und sogar automatisch z.B. beim Wiedereinstellen!
      Kannst gerne mal den Praxistest machen ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • pandarul schrieb:

      Doch, das ist mir schon aufgefallen.

      Ich will auch gar keine Ausführungen zu "einmal angemacht zum Funktionstest" vs. "sich von einem Interessenten vorführen lassen, was alles nicht geht" beginnen.

      Ich meinte eher die Unterstellung, beim Wiederverkauf bekannte Mängel zu verschweigen, mithin ein glatter Betrugsvorwurf. Und ja, für den würde sich ein anständiger Mensch, dem es um die Sache geht, entschuldigen.
      Wenn jemand, der sich rechtskundig gibt und nicht müde wird zu betonen, wie fit er darin ist, einem Schreiber, der nicht nach seinem Bart redet, unterstellt, er habe einem anderen öffentlich einen Betrugsvorwurf gemacht, obwohl dieser Vorwurf nicht gemacht worden ist und ihn indirekt zum unanständigen Menschen stempelt, ist das schlicht ne Sauerei!

      Dass diese Äußerung zu den Unterlassungen in den AB der TE mit "könnte" und "wenn, ja" durchaus und bewusst offen formuliert wurde, wurde unter den Tisch gekehrt.
      Obwohl dieser Poster durchaus in der Lage ist, die Zitierfunktion anzuwenden.

      Auch der scheinbare "Beleg" für meinen angeblichen Betrugsvorwurf, den der Poster in seinem 4x edititiern Beitrag 79 mit einem Zitat zu liefern meint: "Ein Aufregen über den VK und dessen Verhalten bzw. Formulierungen im
      Angebot, wenn man selbst mit keinem Wort auf zig Plattformen nix von
      Schaden erwähnt, macht es auch nicht glaubwürdiger." (Da klappte das dann ja mit dem Zitieren - komisch!) aus meinem # 60 bezog sich noch immer auf die vorherige "könnte...wenn, ja"-Variante die deutlich VOR der Klarstellung zum Ablauf seitens der TE erfolgt ist! Die Erläuterung dazu erfolgte nämlich erst in Beitrag 66!

      Bis zum Zeitpunkt der erneuten Darstellung des Ablaufs der TE in Post 66 durfte man aber davon ausgehen, dass der 310€-Verkauf der gewesen ist, den sie noch im EP erwähnt hatte: "Ich stellte das Gerät also wieder bei Ebay an und hatte sofort einen Käufer."
      Mal soll man wörtlich und für bare Münze nehmen, was ein TE schreibt, mal nicht - wie es bestimmten Leuten gerade passt, gell?

      Auch darf er gerne unterstellen, es "war ja förmlich die Genugtuung greifbar, als du den Account von @TE gepostest hast.". Wieder eine gemeine Unterstellung, denn ich hatte direkt davor in #54 noch versucht, ausführlich auf das Posting 46 von soongi einzugehen.
      Die ganze Zeit habe ich versucht, den Eindruck, die TE werde mit entsprechenden rechtlichen Schritten schon recht sicher zu ihrem Recht kommen, etwas zu relativieren.
      Aus gutem Grund.

      Aber da wird einem jede Menge unterstellt und andere Poster haben nichts Besseres zu tun, als mit einem einzigen Beitrag aufzuschlagen und einen darüber zu belehren, wie
      man einen Dritten anzureden hat oder nicht. Na, wenn sonst nichts stört.

      Wenn es auch hier darum geht, dass Poster unterwegs sind, die grundsätzlich alles zu wissen glauben, dann weiß ich, wo das mit der Zeit hinführen wird.
      Der Ärger geht immer damit los, dass nicht alle gleich behandelt werden. Wenn die einen sich mehr und die anderen sich weniger rausnehmen dürfen. Einfach so.

      Fröhliches Fabulieren!
    • Zahli schrieb:

      Wenn jemand, der sich rechtskundig gibt und nicht müde wird zu betonen, wie fit er darin ist


      Zeig mir doch bitte ein Posting wo ich behaupte, rechtskundig zu sein oder gar betone "fit darin" zu sein. Ich habe natürlich nicht 850 abgegebene Postings im Kopf, meine aber, daß ich mich daran erinnern würde, sowas jemals geschrieben zu haben.

      Sobald du deinen ersten Satz belegt hast, lese ich den Rest deines Postings. Versprochen. :P
    • pandarul schrieb:

      soongi schrieb:

      Gleich nach den Feiertagen rufe ich
      einen Techniker ein und lasse das Gerät überprüfen und eventuell gleich reparieren, falls das überhaupt noch möglich ist.


      Um auf die Sache zurückzukommen: Wenn du das tust, zahlst du den Techniker allein. Wenn dein Verkäufer nur erwidert hat "ich habe die Haftung ausgeschlossen" ist das i.d.R. noch keine endgültige Verweigerung der gebotenen Nachbesserung. Auch das zurückgegangene Einschreiben wird nicht in jedem Fall ausreichen, denn man müßte den Vorsatz bei der Verweigerung der Kenntnisnahme ja belegen.

      Geh doch mit einem Zeugen in den Laden und drücke ihm den Brief (also den Inhalt, nicht den Umschlag) in die Hand, in dem du ihn zur Nachbesserung aufforderst. Mit Frist mit konkretem Datum. Danach kannst du Schadensersatz statt der Leistung fordern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

      Erstmal das Gerät überprüfen lassen (wenn es nicht zu teuer ist). Vielleicht ist das Gerät doch
      soweit in Ordnung und nur der Käufer es nicht mehr kaufen wollte (Fehler vogeschoben).

      Anfrage an "Muckie-Buden" Stammgäste: Müssen nicht Pro Geräte TÜV haben, der
      technische Funktionsfähigkeit bestätigt ?
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