Reiserecht - Pauschalreisen

    • Reiserecht - Pauschalreisen

      REISERECHT
      PAUSCHALREISEN


      Ein Pauschaltourist mußte erst sechs Stunden auf das Flugzeug warten, wurde außerdem auch noch
      wegen "organisatorischen Gründen" auf eine andere Fluglinie umgebucht.
      Er forderte sein Geld zum Teil zurück und bekam Recht: Ein Wechsel der Fluglinie rechtfertigt
      eine Minderung des Reisepreises um 25 Prozent.
      Für die extreme Verspätung gab es auch noch eine Entschädigung.

      Urteil:
      AG Hamburg, Aktenzeichen: 17a C 479/00
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