REISERECHT
PAUSCHALREISEN
Ein Pauschaltourist mußte erst sechs Stunden auf das Flugzeug warten, wurde außerdem auch noch
wegen "organisatorischen Gründen" auf eine andere Fluglinie umgebucht.
Er forderte sein Geld zum Teil zurück und bekam Recht: Ein Wechsel der Fluglinie rechtfertigt
eine Minderung des Reisepreises um 25 Prozent.
Für die extreme Verspätung gab es auch noch eine Entschädigung.
Urteil:
AG Hamburg, Aktenzeichen: 17a C 479/00
PAUSCHALREISEN
Ein Pauschaltourist mußte erst sechs Stunden auf das Flugzeug warten, wurde außerdem auch noch
wegen "organisatorischen Gründen" auf eine andere Fluglinie umgebucht.
Er forderte sein Geld zum Teil zurück und bekam Recht: Ein Wechsel der Fluglinie rechtfertigt
eine Minderung des Reisepreises um 25 Prozent.
Für die extreme Verspätung gab es auch noch eine Entschädigung.
Urteil:
AG Hamburg, Aktenzeichen: 17a C 479/00
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