MIETRECHT
HAUSORDNUNG
Auch wenn der Vermieter in der Hausordnung auf mögliche Nässeschäden im Keller hinweist:
Er haftet, wenn dort gelagertes Eigentum des Mieters feucht wird, oder schimmelt.
Urteil:
AG Gera, Aktenzeichen: 4 C 775/01 - 11/02
HAUSORDNUNG
Auch wenn der Vermieter in der Hausordnung auf mögliche Nässeschäden im Keller hinweist:
Er haftet, wenn dort gelagertes Eigentum des Mieters feucht wird, oder schimmelt.
Urteil:
AG Gera, Aktenzeichen: 4 C 775/01 - 11/02
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