Aquarium mit defektem Leuchtbalken als "funktioniert nicht" verkauft - Käufer will Rückgabe und droht mit Anwalt

    • Eines möchte ich noch sagen: Danke schön Eddi :)

      "Helfen" versuchen macht so viel Spaß, wenn der Betroffene auch mal meldet, wie es ausgeht/weiter gegangen ist. "Das beste versuchen" ist manchmal ein wenig trostlos, wenn man vom weiteren Verlauf dann nie weiter hört. Sogar von Misserfolgen könnte (und würde man) ja gerne noch lernen.
      Das ist echt auch spannend für alle, die sich Mühe geben und helfen versuchen.
      Leider halten das nicht sehr viele Leute so wie Du. Deshalb ein Extra-Danke an Dich dafür :)

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    • Eddi schrieb:

      ...
      Hab grad mit dem Käufer telefoniert. Ihr glaubt es nicht - der war stinkefreundlich!!!! .... äh warum auch immer. Sollte er sich auch beim Anwalt befragt haben? Lassen wir mal offen, gefragt hab ich nicht. Als er freundlich war, war ich es auch....

      Ist doch jetzt ein Ding oder? Ich glaub echt, der hat sich informiert und der Anwalt ihm einen Vogel gezeigt. Weil so einsichtig konnte der von gestern echt sonst nicht sein.


      Das hat man häufig, daß der Kunde/Käufer im Eindruck seines ersten Ärgers, sich erstmal beim Verkäufer Luft machen muß. Wenn man da als Verkäufer allerdings gegenhält, dann nivelliert sich das Ganze sehr schnell auf der Sachebene.


      Eddi schrieb:

      ...
      Er wäre vom Fach und der Einbau und der anschließende sichere dichte Verschluss wäre kein Problem.... Na denne.
      ...

      Ohne das Ganze aufrollen zu wollen.

      Es liegt hier also Sachkunde vor! Da könnte man ja böse wie man ist, annehmen, er hätte wissen können, daß die Beleuchtung keinen Starter haben kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Na ja, ob der jetzt soooo vom Fach lass ich mal dahin gestellt, aber ich denke auch, der weiss mehr als er gesagt hat. Ich bekam noch eine Email von ihm mit den Worten "ist ok" - prima, das beziehen wir ja auf meine Email, wo ich jegliche weitere Gewährleistung ausgeschlossen habe.

      So, dann schauen wir mal, wie ich die Abwicklung von den anderen 8 Becken abgewickelt kriege, die ich noch verkaufen will :lach:


      Ich weiss ja, wo ich Hilfe kriege :thumbsup:
    • Auch wenn ich das ungerne mache (eine Formulierung vorgeben - hat für mich so etwas, wie Bevormundung), so ist es hilfreich die folgende zu verwenden:

      "Die Zustandsbeschreibung erfolgt ohne Gewähr. Eine persönliche Inaugenscheinnahme über den Zustand der angebotenen Kaufsache durch den Käufer gilt als vereinbart ("gekauft, wie gesehen")."

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()