Aquarium mit defektem Leuchtbalken als "funktioniert nicht" verkauft - Käufer will Rückgabe und droht mit Anwalt

    • Eddi schrieb:

      Würde ein Anwalt wegen so einem kleinen Streitwert von 80 Euro überhaupt was unternehmen?


      Übersehen.

      Warum nicht? Der nimmt Vorkasse und schreibt dir in 5 Minuten einen Brief (bzw. läßt seine RA-Fachangestellte das machen).

      Und jo, das sind dann zusätzliche Kosten, falls der Käufer es ernst meint.
    • pandarul schrieb:

      daß bereits bewiesen ist

      was ist bewiesen :S
      Der Käufer behauptet, das Ding hat einen Kurzschluss.
      Woher denn eigentlich, vorher gehabt, durch unsachgemäße Öffnung, vom Käufer absichtlich herbeigeführt?

      Denk doch mal logisch und rational, nicht in §§.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
      die ältere heißt Inquisition.
      Johann Nepomuk Nestroy
    • Stimmt, er hat den Leuchtbalken demoliert.... Und was könnte ich ihm jetzt dadurch abverlangen? Kann ich, wenn ich ihm was zurück erstatte, den Preis mindern - wenn ja wieviel? Wer beurteilt sowas dann vom Wert her? Oder kann ich sagen, die Sache ist nicht mehr so wie sie verkauft wurde und deswegen verweigere ich die Rücknahme?
    • Eddi,

      ich versuche es jetzt mal mit einem anschaulicheren Beispiel.

      Du kaufst ein rotes Auto mit elektrischen Außenspiegeln in Wagenfarbe. Der VK sagt dir, der Beifahrerspiegel ist nicht verstellbar, es liegt sicher nur an einer defekten Sicherung.
      Du gehst damit in die Werkstatt. Die sagen dir, die gesamte Kabelage ist morsch, der Spiegel muss kpl. neu. Den gibt es nicht in Einzelteilen.

      Jetzt kommt dein VK und meint, "ok, ich habe noch einen grünen Spiegel, den könnte ich dir geben."

      Frage 1: Würdest du den angegebenen Defekt mit dem vorhandenen gleich setzen?
      Frage 2: Würdest du den grünen Spiegel akzeptieren?

      Letzte Frage: Was würdest du als Käufer erwarten?


      Vielleicht erleichtert dir das die Entscheidung, wer im Recht ist.
    • pandarul schrieb:

      flugwapsch62 schrieb:

      Die Lampe kann er dir auch nicht in dem Zustand zurückgeben wie du sie abgegeben hast.


      Wo steht das?

      er hat sie geöffnet, damit kann er Veränderunge am Innenleben vorgenommen haben.
      Selbst wenn nicht, Spuren sind vorhanden.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
      die ältere heißt Inquisition.
      Johann Nepomuk Nestroy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von flugwapsch62 ()

    • A: Der Verkäufer sagt, daß die Beleuchtung nicht funktioniert. Das ist also unstrittig = bewiesen.

      B: Der Verkäufer sagte weiterhin seinem Käufer, daß dieser Mangel an einen defekten Starter liegt (siehe EP).

      C: Das Teil hat aber gar keinen Starter. Es muß also ein anderer Mangel ursächlich sein.

      Aus A und B und C folgt: Der Verkäufer hat dem Käufer den vorliegenden Mangel nicht benannt. Ja, das ist elementare Logik und hat mit Paragraphen nichts zu tun.

      Diese wiederum sagen, daß der Verkäufer in so einer Konstellation haftet.
    • Tschuldigung Eddi,
      du bist gerade zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort, hier tobt es etwas.

      Eine genaue Einschätzung wird dir in der Tat nur ein Anwalt geben können.
      ICH behaupte, daß du den Mangel im Rahmen deiner Möglichkeiten angegeben hast und der K das Aquarium genauso abgenommen hat!
      Die Gegenmeinung liest du hier.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Eule - öhm nööööö ..... Wahrscheinlich würde ich dann einen Aufstand machen - aber die Frage bleibt trotzdem, ob ich Recht dazu hätte oder ob ich vor Ort beim Kauf des roten Flitzers mit den Spiegel hätte genauer anschauen müssen? Mensch, ist das alles ein Mist.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Tschuldigung Eddi,
      du bist gerade zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort, hier tobt es etwas.

      Eine genaue Einschätzung wird dir in der Tat nur ein Anwalt geben können.
      ICH behaupte, daß du den Mangel im Rahmen deiner Möglichkeiten angegeben hast und der K das Aquarium genauso abgenommen hat!
      Die Gegenmeinung liest du hier.

      dieser Meinung schließ ich mich an.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
      die ältere heißt Inquisition.
      Johann Nepomuk Nestroy
    • flugwapsch62 schrieb:

      er hat sie geöffnet, damit kann er Veränderunge am Innenleben vorgenommen haben.
      Selbst wenn nicht, Spuren sind vorhanden.


      Also wenn ich ne Lampe aufmache hinterlasse ich weder Spuren noch verändere ich den baulichen Zustand.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Eine genaue Einschätzung wird dir in der Tat nur ein Anwalt geben können.


      Was für ein Blech! Hier tobt gar nix, du vielleicht, was weiß ich.

      Der Fall ist so glasklar wie wenig. Mangelhafte Ware ohne Gewährleistungsausschluß mit dem Beleg, daß der Mangel vorhanden war, auf dem Silbertablett.

      Dazu braucht nun wirklich niemand zum Anwalt.
    • flugwapsch62 schrieb:

      dieser Meinung schließ ich mich an.


      Na, ist das bereits der Punkt an dem ich mit dem "Wegbeißen von anderen Meinungen" beginnen sollte? Oder sollen die Poster, die im Gegensatz zu euch beiden noch nicht Sinn und Verstand verloren haben, Eddi ins offene Messer laufen lassen, in dem wir euer "zurücklehnen" stehenlassen? /sarcasm

      Merke: Eure Meinungen sind IRRELEVANT, weil das GESETZ sagt, daß die Ware mangelfrei zu übergeben ist. Und wenn ihr euch noch so aufregt.
    • so.... also ich muss es zurück nehmen - na toll. Kann ich wenigstens verlangen, dass der das wieder bringt oder kommt der jetzt noch auf die Idee, ich soll es selbst abholen? Der wohnt auch nicht gerade um die Ecke -war ne Stunde Fahrt glaube.
      Ich glaube, ich würde dem das alles lassen, das Geld überweisen und ihm gleichzeitig Grind an den .... wünschen.... sorry.
    • flugwapsch62 schrieb:

      karakorum666 schrieb:

      ...und außerdem:

      Mault mich jetzt noch an, der Schrank wäre nur Presspappe und nichts wert - ja warum hat er die Presspappe denn gekauft??

      In der Anzeige lese ich: Kombination Buche

      In jedem Möbelhaus bekommste Buche, Esche, Eiche.....
      In jedem Baumarkt bekommste Paneelen Buche, Esche, Eiche....

      Damit ist das Dekor gemeint. Von einem Echtholzschrank lese ich nichts.

      Im übrigen 80,- und dann Echtholz erwarten :lach:
      Dunnerlittchen! Ich habe grade den Wochenprospekt von Möbel-Roller vor mir, bekanntlich nicht Deutschlands führende Luxusmarke. Liegt immer meinem Anzeigenblättchen bei. "Buche" wird da nicht angeboten.
      Wohl aber: "Buche massiv" , sowie
      "Buche Nachbildung". :]
      Hier wird offensichtlich auf Deibel komm raus behauptet, bloß um Recht zu behalten.
      OT: Wie man sieht - recherchieren kann man nicht nur in Gesetzeskommentaren. 8)

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Eddi schrieb:

      so.... also ich muss es zurück nehmen - na toll


      Nein, du mußt es ihm entweder neu liefern oder reparieren (bzw. ihm letzteres bezahlen). Auf Rückabwicklung hat der Käufer zunächst kein Recht.

      Und ja, wenn du es verweigerst und der Käufer vom Vertrag zurücktritt, holst du das Teil selber ab und erstattest dem Käufer sogar noch die Fahrtkosten, die er seinerzeit zu dir hatte.

      Ich schließe mich @eule an, verhandele mit ihm einen Vergleich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • zu reparieren ist da ja wohl nichts mehr.... Und einen Ersatz kann man liefern - kostet knapp 100 Euro so ein Balken... Sowas jetzt genau in der Abmessung und gebraucht zu finden für ein paar Euro wäre schon ein Sechser im Lotte (glaub ich zumindest).
      Ich werde den "netten" Herrn wohl anrufen müssen, ihm vorschlagen, das Geld zurück zu erstatten. Er will ja ALLES nicht mehr - könnte ich alles wieder haben meinte er. Und was soll ich mit einer kaputten Aquarienabdeckung? Klar, kann dann das Becken mit Zubehör und Unterschrank (die besagte Buche-Presspappe) nochmal verkaufen - aber wenn ich es dafür selbst abholen müsste - ich als Frau ohne Mann *schnief* NEIN DANKE.
    • pandarul schrieb:

      flugwapsch62 schrieb:

      er hat sie geöffnet, damit kann er Veränderunge am Innenleben vorgenommen haben.
      Selbst wenn nicht, Spuren sind vorhanden.


      Also wenn ich ne Lampe aufmache hinterlasse ich weder Spuren noch verändere ich den baulichen Zustand.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Eine genaue Einschätzung wird dir in der Tat nur ein Anwalt geben können.


      Was für ein Blech! Hier tobt gar nix, du vielleicht, was weiß ich.

      Der Fall ist so glasklar wie wenig. Mangelhafte Ware ohne Gewährleistungsausschluß mit dem Beleg, daß der Mangel vorhanden war, auf dem Silbertablett.

      Dazu braucht nun wirklich niemand zum Anwalt.

      Ich tobe schon lange nicht mehr was dich und deine allumfassende Rechthaberei angeht!

      Es dürfte unbestritten sein, daß eine Sache mit Mängeln verkauft wurde.
      Abgenommen, somit haben wir erstmal einen Kaufvertrag!
      Wie du jetzt auf eine Mängelrüge und Nachbesserung kommst wird dein Geheimnis bleiben.
      TE könnte man anlasten, daß es überhaupt keinen "Starter" gibt, er dies aber in der AB als mögliche Schadensquelle angibt!
      Dem Käufer, daß er ebendiesen "Starter" sucht und am Deckel rumschraubt und ihn evt. dadurch beschädigt.

      Himmela wolkenbruch *selbstzensiert*
      Es hier doch wohl darum im Nachhinein den Preis zu drücken?!
      Sonst her mit der Kiste (in übergebenem Zusatand'), Rücknahme akzeptieren. Ich verwette mein linkes Ei daß dann nichts mehr kommt und schon gar kein Anwalt!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!