Aquarium mit defektem Leuchtbalken als "funktioniert nicht" verkauft - Käufer will Rückgabe und droht mit Anwalt

    • wauwiferkel schrieb:

      Interessanter Thread. Aber eines habe ich noch nicht verstanden:

      Angeboten war eine defekte Beleuchtung, bei der als Ursache irrtümlich ein nicht vorhandener Starter benannt wurde. Die Beleuchtung war also aus einem anderen Grund defekt, was quasi als Totalschaden zu werten war.

      Warum stünde jetzt dem Käufer eine intakte Beleuchtung zu, wie hier des öfteren erwähnt wurde?

      Nach meinem Verständnis würde der Käufer dadurch doch erheblich besser gestellt als es bei Übergabe eines korrekt beschriebenen Defekts der Fall gewesen wäre.

      Vielleicht kann mir das ja mal jemand erklären. ;)

      Auch wenn es inzwischen OT ist, die Frage hat ihren Sinn.

      Es ist allgemein so, dass ein Verkäufer alle Mängel angeben muß, die seine Ware hat. Gibt er einen nicht an, muß er für dessen Beseitigung "nachbessern". Die Beseitigung kann dann als Nebeneffekt zu einer intakten Ware führen. ( weil der ursprünglich angegebene Mangel nicht existiert )
    • Sollte der Käufer das Angebot bezüglich Differenzerstattung am Telefon ablehnen, würde ich es sicherheitshalber noch einmal schriftlich abgeben, per Einschreiben.
      Unter Zeugen in den Umschlag und mit den Zeugen bei der Post aufgeben.
      Dann dürfte es, so es denn zu einem Prozess kommt, was ich etwas bezweifele,
      zumindest als Angebot vorliegen.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • pandarul schrieb:

      @Eddi: Ein EVG kostet i.d.R. deutlich weniger als 50,-.

      pandarul schrieb:

      Dem Käufer steht eine Beleuchtung zu, bei der nichts anderes als der Starter defekt ist.
      >Korinthenkacker Klugscheiss-Modus on\
      Wenn das so ist (was ich nicht zu beurteilen vermag), dann steht dem Käufer kein EVG (Elektronisches-Vorschalt-Gerät), das übrigens üblicherweise deutlich mehr als 50€ kostet, jedenfalls ein Markenteil im normalen Fachhandel (u. kein Chinaböller oder/und von ebay), sondern nur ein (gebrauchtes) u. preisgünstigeres KVG zu (Konventionelles-Vorschalt-Gerät).
      EVGs haben nämlich keinen Starter.
      \Korinthenkacker Klugscheiss-Modus off<
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Das stimmt und sind keine Korinthen, siehe auch #160. Aber auch ein EVG tut als Nacherfüllung.

      Allerdings ist deine Preisvorstellung m.E. seltsam, mein bereits erwähntes 8-Euro-Teil ist made in Germany. Nur halt nicht von Siemens und nicht aus einem Lampen-Fachgeschäft, sondern vom lokalen Elektronikladen. Die Dinger sind ja nun keine Raketenwissenschaft.

      Ich habe eher die Erfahrung gemacht, daß konventionelle Vorschaltgeräte sauteuer werden können, wenn man ein bestimmtes sucht, weil da die Nachfrage klein ist und nur wenige Lieferanten noch passende Teile anbieten.

      Und ja, das hängt von der Röhre ab, soweit ich das jetzt sehe sind in diesem Aquarium-Teil zwei drin, so daß man ein Vorschaltgerät braucht, daß auch zwei Röhren betreiben kann (oder halt zwei Geräte, aber normalerweise fällt das wegen Bauform aus, wenn ein doppeltes drin war, muß auch wieder so eins rein). Ich halte @forenusers 20-25 Euro für ein realistisches Endergebnis.

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    • So Ihr Lieben :)
      Hab grad mit dem Käufer telefoniert. Ihr glaubt es nicht - der war stinkefreundlich!!!! .... äh warum auch immer. Sollte er sich auch beim Anwalt befragt haben? Lassen wir mal offen, gefragt hab ich nicht. Als er freundlich war, war ich es auch.

      Ich hab ihm gesagt, dass mein Anwalt gesagt hat, ihm steht keine neue Beleuchtung zu, sondern lediglich die Differenz zwischen einem Starter und dem EVG, was benötigt wird um die Leuchten wieder erleuchten zu lassen. Das bejahte er sofort - er will ja gar keine neue Beleuchtung.... Wieder äh, weil er pfefferte mir vorher an den Kopf, ich soll ihm ne neue Beleuchtung für 100 Euro bezahlen.... soweit so gut. Von einer kompletten Rückgabe war auch keinerlei Rede mehr.

      Dann die Frage, wo kriegt man die passende EVG? Er hat mir freundlichst die Daten diktiert, die nötig sind und sowohl ich als auch er wollen sich informieren, wo man es bekommt und was es kostet und dann bekommt er von mir die Differenz.

      Ist doch jetzt ein Ding oder? Ich glaub echt, der hat sich informiert und der Anwalt ihm einen Vogel gezeigt. Weil so einsichtig konnte der von gestern echt sonst nicht sein.

      Wie auch immer - wer kann mir helfen, die passende und günstigste EVG zu finden???

      Es wird benötigt: EBL 100/2 EVG 2x30W T05101718520

      Er wäre vom Fach und der Einbau und der anschließende sichere dichte Verschluss wäre kein Problem.... Na denne.

      Danke für Eure Ohren, Eure Ratschläge und schon mal Danke für Eure Hilfe!!!
    • Ein übliches Phänomen, Menschen, die schriftlich Ä****e sind, benehmen sich im persönlichen Kontakt ganz anders.

      Letztlich hat er außerdem wohl eingesehen, daß ihm nur das zusteht, was ihm auch zusteht.

      Ist doch super, freu dich.

      Eddi schrieb:

      Er wäre vom Fach und der Einbau und der anschließende sichere dichte Verschluss wäre kein Problem.... Na denne.


      Sag ich ja, der wollte von Anfang an basteln.
    • Eddi schrieb:

      Schriftlichen Kontakt gab es keinen! - der hat mich 3 x am Telefon rund gemacht


      Ah, das hatte ich falsch verstanden, sorry.

      Eddi schrieb:

      EBL 100/2


      Das ist erstmal die Lampe an sich, vgl:

      amazon.de/dp/B008SA23OA/?smid=…ag=klXXfj_XprU1ePUjz96wJA

      Du brauchst also ein EVG T8 2x30W.

      Z.B. sowas: ebay.de/itm/150699747713

      Mit den Maßen würde ich mich rückversichern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Eddi

      auf jeden Fall freue ich mich für Dich, wenn es Dir gelungen ist, Dich mit Deinem Käufer friedlich zu einigen.

      In meinen Augen immer noch der angenehmste Weg.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • noch was...
      Wenn ich ihm so ne EVG besorge, zuschicke oder ihm halt nur sage wo er es kriegt (wie dem ebay Link) und überweise ihm die Differenz muss ich über diese Absprache, dass damit alles erledigt ist was schriftliches haben? Nicht, dass der mir wieder ankommt, wenn er das EVG nicht eingebaut kriegt oder es warum auch immer dann auch nicht funktionieren sollte.
    • Eddi schrieb:

      muss ich über diese Absprache, dass damit alles erledigt ist was schriftliches haben?


      Es wäre nicht verkehrt, aber grundsätzlich ist auch ein mündlicher Vertrag ein Vertrag.

      Wenn er dir zusagt, daß mit dem EVG alles abgegolten ist, und du (Lautsprechen) dafür Zeugen hast, reicht das in der Theorie aus.
    • Eddi schrieb:

      Wie auch immer - wer kann mir helfen, die passende und günstigste EVG zu finden???

      Es wird benötigt: EBL 100/2 EVG 2x30W T05101718520
      Ich würde sagen jedes von denen müsste gehen wenn es von den Abmessungen her in den Leuchtbalken reinpasst (EVGs sind i.d.R wesentl. länger als alte KVGs, dafür meist flacher):

      ebay.de/itm/EVG-2-x-30W-36W-38…teile&hash=item1e818e591d

      ebay.de/itm/EVG-2-x-30W-36W-38…teile&hash=item1e818f72f4

      ebay.de/itm/PHILIPS-EVG-elektr…&var=&hash=item53f97681d9

      ebay.de/itm/OSRAM-EVG-T5-TL5-Q…&var=&hash=item565645ec42


      Vossloh, Osram, Philips, Trident ist okay (irgend sowas wird wohl auch drin gewesen sein). Von No-Name Zeug würd ich die Finger lassen.
      Der Käufer hat die Leuchte ja anscheinend ohnehin schon aufgesägt so weit ich das verstanden habe.
      Frag ihn doch lieber nochmal welche Abmessungen das alte Teil hatte bzw. die grösstmöglichen Abmessungen die das neue EVG haben darf damit das noch in den Leuchtbalken reinpasst. Nicht das Du jetzt was kaufst u. das passt dann gar nicht rein.

      Nochwas:
      bin mir jetzt nicht sicher u. bin zu faul nachzuforschen, vielleicht weiss das jemand anderes aus dem Stegreif ob man ein KVG so ohne weiteres durch ein EVG ersetzen kann. Möglicherweise muss da noch was ander Verkabelung zu den Röhrensockeln geändert werden (in den Röhrensockel befindet sich ja der Starter der nun nicht mehr benötigt wird). Nicht das es dann nachher deswegen noch neue Probleme oder Ärger gibt.

      pandarul schrieb:

      Allerdings ist deine Preisvorstellung m.E. seltsam,
      Geh mal zu Deinem Elektroniktandler um die Ecke und bitte ihn so ein Teil für Dich zu besorgen und Du wirst Dich auf den Hosenboden setzen was die Markenware Dingerchen regulär so kosten, also ich meine den normalen Listenpreis, nicht Internet oder Surplus Ware von ebay oder sonstwoher (die`s natürlich genau so tut wenn man weiß was man braucht und das Zeug neu bzw. ungebraucht ist).
      proper prior preparation prevents piss poor performance

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • Gut, dann saß mein Papa neben mir, als ich ihm das angeboten habe heute und er zugestimmt hat. *hüstel* Ich werd das Gefühl nicht los, dass der sich wieder wandelt, wenn ich sowas von ihm schriftlich will. Der war mir heute einfach zu nett....
    • Eddi,ich würde entweder alle Links schicken oder eine Vorauswahl treffen von denen, die du hier hast und ihm anbieten, er solle sich den passenden raussuchen. Dann kann er nicht meckern, wenn er nicht passt.

      Du wärst ja wirklich happy, dass ihr euch jetzt auf die Nachlieferung des EVGs geeinigt habt, damit er so das Aquarium voll nutzen und auch beleuchten kann. Er möge dir seine Kontodaten senden, damit du ihm die Auslagen dann überweisen kannst.

      Wenn er dir daraufhin seine Kontodaten und den Betrag zukommen lässt, hast du es schriftlich. ;)

      Kopie von deinem Bankbeleg zu diesen Ausdrucken und gut aufbewahren.