Aquarium mit defektem Leuchtbalken als "funktioniert nicht" verkauft - Käufer will Rückgabe und droht mit Anwalt

    • iiiihhBääähh schrieb:

      bin mir jetzt nicht sicher u. bin zu faul nachzuforschen, vielleicht weiss das jemand anderes aus dem Stegreif ob man ein KVG so ohne weiteres durch ein EVG ersetzen kann. Möglicherweise muss da noch was ander Verkabelung zu den Röhrensockeln geändert werden (in den Röhrensockel befindet sich ja der Starter der nun nicht mehr benötigt wird). Nicht das es dann nachher deswegen noch neue Probleme oder Ärger gibt.


      Hier wird nix ersetzt, es war ein EVG drin und kommt auch wieder eins rein.

      Aber, ja, kann man einfach so, die Lampe wird dann direkt ans EVG angeschlossen, ohne daß ein Starter dazwischen ist. Und ja, dazu braucht man eine Ader, die lang genug ist, wenn man den Starter nicht ausbauen und die Kontakte brücken will, was auch geht. In meinem Fall war der Starter z.B. nicht "im" Röhrensockel, sondern einfach mit 5 cm Kabel da dran und 5 cm auf der anderen zum Vorschaltgerät.

      Ein Phillips für 15 Euro ist doch ne gute Angelegenheit. Klar kann man auch immer für den 5fachen Preis kaufen. Muß aber nicht sein, wir sind doch alle geübte Schnäppchenjäger *g*.
    • pandarul schrieb:

      Hier wird nix ersetzt, es war ein EVG drin und kommt auch wieder eins rein.
      Dann hab ich das falsch verstanden, ich war der Meinung das alte defekte Vorschaltgerät wäre ein KVG gewesen (da ich mehrmals was von Starter gelesen habe).
      Muss aber zugeben ich hab den Faden hier nur übeflogen u. nicht sehr sorgfältig gelesen. :whistling:
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    • Schön Eddi, dass es nun doch noch ein gutes Ende genommen hat.

      Zumindestens das, was den Käufer betrifft.

      Aber jetzt mach nicht den Fehler und kaufe eines dieser EVGs, die dir hier als Beispiel gezeigt wurden. Da ist nämlich nur ein einziges dabei, welches passt. Alle anderen führen zu einem erneuten Streit mit deinem Käufer.

      Das hier passt:



      Die Außenmaße sind uninteressant. In dem Balken ist Platz für 5 solcher EVGs. Wichtig ist, dass es für T5-Röhren ist und für 2 Röhren a´ 30Watt ausgelegt ist.

      Ich hoffe, dass das jetzt nicht zu spät war!

      Edit: Wenn nes doch zu spät war, dann lassen wir den Hut bei denen rund gehen, die Dich hier falsch beraten haben!

      **duchundflücht**
    • Eddi schrieb:

      Oder können in ein EVG 2x36 auch Röhren mit 30 Watt?
      Warum eigentl. nun auf einmal 2x 36W? Grad eben hieß es doch noch 2x 30W!

      Übrigens: die Röhren kommen IN die Lampenfassungen des Leuchtbalkens. Das EVG kommt auch IN den Leuchtbalken. IN ein EVG kommt gar nix, da ist die Elektronik zur Ansteuerung der Röhren (korrekt: Leuchtstofflampen) drin.

      pandarul schrieb:

      Kurz gesagt, die Größenordnung muß stimmen und das Gerät wenigstens dafür ausgelegt sein, was die Röhren verlangen.
      ich denke es ist mal wieder Zeit für den:

      >Korinthenkacker-Klugscheiss-Off-Topic Modus on\


      Ganz so einfach ist das leider nicht.
      Zu allem Überfluss gibt`s neben alten und neuen Typen Vorschaltgeräten auch alte und neue Typen "Röhren":
      Es gibt alte sog. T8 Röhren mit 26mm Durchmesser und es gibt modernere T5 Röhren mit 16mm Durchmesser.
      Die beiden Typen Röhren haben unterschiedl. techn. Eigenschaften u. brauchen deshalb unterschiedl. Typen Vorschaltgeräte.

      Ohne jetzt noch weiter ausschweifen oder Verwirrung stiften zu wollen, die Aussage "die Leistungsangabe muss so Auge mal pi übereinstimmen bzw. die des EVG nur grösser sein als die Lampenleistung und dann passt das schon" stimmt so pauschal jedenfalls nicht.

      Für den Nichtfachmann (ich bin auch keiner) isses aber letztlich doch einfach wenn man sich an folgende einfach zu merkende Regel hält:
      NUR Vorschaltgeräte und Lampen kaufen deren Leistungsangabe GENAU gleich ist.
      Wenn man also 2 Stck 36W Röhren hat, dann kauft man ein Vorschaltgerät auf dem auch (ggf. u.a.) 2x 36W draufsteht oder eben 2 einzelne Vorschaltgeräte je 36W.

      Wenn man 2x 36W Lampen hat kauft man z.B. KEIN EVG auf dem 2x 35W oder 2x 39W draufsteht. Diese beiden wären in diesem Fall nämlich für T5 Lampen gedacht, während ein 2x 36W EVG für T8 Lampen ausgelegt ist.

      \Korinthenkacker-Klugscheiss-Off-Topic-Modus off<
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    • für alle Unstimmigkeiten: der Leuchtbalken hat T8 Röhren und folglich sind es auch 30Watt Leuchtstofflampen.

      Ich werde dem Käufer die EVG mit 2x30W T8 schicken - die waren ja hier bei den Links dabei. Nicht, dass ich dem wieder was schreibe, was nicht stimmt.... *fg*

      Hab ihm auf den AB gesprochen, dass ich seine Emailadresse brauche. Der wird sich dann sicher melden. Ich komme immernoch nicht drüber, dass der so freundlich war und auf einmal nicht alles vor meine Tür werfen wollte und auch kein Leuchtbalken neu haben wollte. Der muss echt den Anwalt gefragt haben, der ihn runtergeholt hat.
    • forenuser schrieb:

      Wichtig ist, dass es für T5-Röhren ist und für 2 Röhren a´ 30Watt ausgelegt ist.
      Ein 2x 30W Vorschaltgerät ist ganz automatisch ein T8 Vorschaltgerät das ergibt sich schon aus der Leistungsangabe. Es gibt kein 2x 30W T5 Vorschaltgerät (so wenig wie es eine 30W T5 Röhre gibt).

      Also Eddi, lass den Hut mal um den Forenuser rumgehen. :thumbsup: (auch wenn das von ihm verlinkte EVG natürlich geht aber steht übrigens bei der Auswahl der Modelle dabei dass das 2x 30W Modell T8 ist)
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    • @forenuser:

      Die Beleuchtungseinrichtung ist aber T8, siehe mein ursprüngliches Posting zur EBL 100/2. Es gibt gar keine (!) T5 mit 30W, nur mit 28 oder 32. Wenn es 2x30 sind, ist es DEFINITIV ne T8. Ich habe mich aber genau wie du zunächst von dieser seltsamen Artikelnummer blenden lassen, die mit "T" beginnt. Das ist aber Zufall.

      @iBäh:

      Prinzipiell stimmt das, verkürzt ist aber meine Version schon richtig. Ein 2x36 T8-Gerät funktioniert mit 2x30 T8 problemlos. Die Dinger dürfen nur nicht zu überdimensioniert sein. Ich wollte @Eddi nicht mit zu viel Infos erschlagen, weil ich davon ausging, daß wir alle von T8 reden und nix anderem. Du hast aber recht, die 2 Minuten für eine korrekte Angabe müssen eigentlich da sein. Sorry.

      Nach wie vor soll der K sich seinen Krempel selbst besorgen, es geht bei dieser Recherche nur um den Preis!

      edit: Jetzt hat sich das gedoppelttripelt und @Eddi weiß sehr wohl, was T8 ist - dann ist ja alles gut.

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    • Eddi schrieb:

      Ich werde dem Käufer die EVG mit 2x30W T8 schicken


      Wenn du dem Käufer nur das Geld für ein durchschnittliches Vorschaltgerät + Porto (das Philips-Teil oben: 18,50 Euro zusammen) überweist, sparst du einmal Porto. Und wenn der (lt. eigener Aussage vom Fach seiende) Käufer sich selbst das Ding kauft, ist es doch seine Verantwortung, daß alles paßt.

      Du sagst ja nicht "kauf dieses eine und kein anderes" sondern nur "hier ist ein vergleichbares Gerät, daß soundsoviel kostet und sogar von ner Markenfirma ist".

      @forenuser: Das ist der Grund warum zwischen meinem ersten Posting und dem ersten Link ne viertel Stunde lag. Ich habe auch erst mal wie das sprichwörtliche Schwein mit dem Uhrwerk nach passenden T5ern gesucht und keine gefunden *gg*.

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    • ne ne ich will ihm kein EVG schicken - ich will die Email mit den Links zu den EVG schicken! Alles etwas wirr. Jetzt passiert mir kein Fehler mehr - hoffe ich!

      Ich mache es so, dass ich ihm die Email schicke. Er soll aussuchen und mir Bescheid geben, welches er möchte, damit ich ihm das Geld überweisen kann und dann bitte Rückantwort mit Einverständnis und Bankdaten. Dann hab ich doch alles getan und es kann auch nichts mehr kommen.
    • Einmal das. Du tätigst ja nicht wild irgenwelche Überweisungen ohne Absprachen. so hast du einen Beleg.
      Und dann der Punkt, dass er dann für die Beschaffung selbst verantwortlich ist. Wenn dann was auch immer nicht passen sollte (falsches Teil, Lieferschwierigkeiten, Teil defekt...), bist du bei all dem außen vor.
    • mal was zum neuen Verlauf:

      Email von mir an Käufer:
      wie vereinbart hier Beispiele für EVG, die für 2x30Watt T8 Leuchtstoffröhren sind: http://www.ebay.de/itm/131022608669?ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1438.l2649 http://www.ebay.de/itm/360667578841?var=630128042082&ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1438.l2649 http://www.ebay.de/itm/150699747713?clk_rvr_id=570898860002 Man könnte die Liste noch beliebig fortführen - Sie können ja auch selbst noch nach anderen Produkten schauen. Ich glaube (!, weiss es aber nicht sicher), man kann auch EVG für 2x36W nehmen - dann wäre die Auswahl etwas grösser am Markt. Bitte schnellstmöglich auswählen und mir Ihre Bankdaten und den Differenzbetrag mitteilen, damit die Sache wie besprochen erledigt ist.
      Antwort von Käufer:Bestellung EVG

      Habe das Originalteil bestellt.

      Welche Unterlagen benötigen Sie für die Überweisung.?

      Original von Vossloh Schwab = 28,80 €


      Meine Kontodaten


      So, dann noch meine Antwort und ich hoffe inständig, ich habe alles richtig gemacht.... Und war ja klar, dass ihm meine vorgeschlagenen EVGs zu billig waren.... tzäh.

      AW:
      Ich hätte jetzt den Differenzbetrag gebraucht. Um es "glatt" zu machen, gehen wir mal davon aus, dass ein Starter 1,80 Euro gekostet hätte. Somit überweise ich Ihnen 27 Euro auf Ihr Konto.

      Damit sind wie vereinbart sämtliche Gewährleistungsansprüche abgegolten.

      Ich wünsche Ihnen viel Spass mit dem neuen Aquarium.



      So und nach mir dann die Sinnflut. Wenn der das jetzt einbaut und ihm alles um die Ohren fliegt - ich bin dann mal raus :-)