Aquarium mit defektem Leuchtbalken als "funktioniert nicht" verkauft - Käufer will Rückgabe und droht mit Anwalt

    • Aquarium mit defektem Leuchtbalken als "funktioniert nicht" verkauft - Käufer will Rückgabe und droht mit Anwalt

      Hallo!
      Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
      Ich habe über ebay kleinanzeigen eine Aquarium-Kombi verkauft. Becken, Unterschrank, Abdeckung mit Leuchtbalken, zahlreiches Zubehör. In der Anzeige habe ich geschrieben, dass der Leuchtbalken im Moment nicht funktioniert. Ich dachte, es wären die Röhren (sind 2 nagelneue von daher mit dabei), aber es ist wohl die Sicherung kaputt, die nur ein paar Euro kostet. Ich meinte den Starter, was wir persönlich dann auch so korrigiert haben von Angesicht zu Angesicht.
      Die Anzeige ist gelöscht (nach Verkauf) - deswegen kann ich den genauen Text nicht mehr einstellen. Der Käufer meinte übrigens, er hätte sie abgespeichert.

      Nun ruft mich Käufer, der die Kombi persönlich abgeholt hat und sich auch alles angesehen hat und auf meinen Hinweis, er könnte ja gucken, wo der Starter sitzt etc. abgewunken hat, mich 4 Tage später an und verlangt die Rückgabe und Kaufpreiserstattung (waren übrigens nur 80 EUro für alles!, wo ich bei Abholung noch erwähnte, dass das ganze Zubehör wie Filteranlage, Heizung, Röhren, Steine, Pflanzen das schon wert wäre und das Aquarium kpl. quasi umsonst), WEIL der Starter nicht kaputt wäre, sondern es müsste einen Kurzschluss gegeben haben und somit wäre der Leuchtbalken nicht zu reparieren. Das wusste ich nicht - ich hab nämlich im Gegensatz zu dem Käufer den Leuchtbalken nicht aufgeschraubt und nachgesehen und außerdem bin ich ein Laie und noch dazu ne Frau :)

      Er wirft mir vor "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" und er hätte eine Rechtschutzversicherung und will mich verklagen.

      Ich wollte meinen Anwalt mal anrufen und nachfragen, hab ihn aber noch nicht erreicht. Der Typ ruft täglich an und macht Druck und meint jetzt, wenn ich bis morgen nicht einwillige, dann geht er zum Anwalt. Sein Anruf war letzten Samstag - kann der das so schnell überhaupt verlangen?

      Eigentlich interessiert mich jetzt eher, ob er überhaupt was von mir verlangen kann.

      Ich weiss leider nicht mehr, ob ich den Satz "keine Gewährleistung, Garantie oder Rückgabe möglich" - normal mache ich das immer, aber ich hab die Anzeige nicht mehr.

      Ich hab ja den Leuchtbalken als nicht funktionierend verkauft, er hätte doch auch vor Ort genauer dabei gucken können - oder sehe ich das falsch? Und macht es einen Unterschied, ob jetzt ein Starter verantwortlich ist oder ein anderer Grund für den Defekt vorliegt?

      Hoffe, ich habe alles verständlich ausgedrückt und hoffe, mich kann einer beruhigen....

      Danke im voraus!!!!
    • Ohne jemandem vorgreifen zu wollen:

      Verkauf über eine private Anzeige = verkauft wie besehen. Wenn Du den Mangel beschrieben hast und er ihn bei der Abholung akzeptiert hat, ohne sich genau zu informieren ist das sein Risiko. Meine Beurteilung heißt nicht, dass der Käufer nicht versuchen wird, den Kauf rückgängig zu machen, evt. über einen RA und einen Zivilprozess.

      Es bleibt bei Dir, da hart zu bleiben und stur darauf zu verweisen, dass Du den Mangel angegeben hast und der Verkauf wie besehen stattgefunden hat.
      Etwas anderes muß Dir die Gegenseite beweisen.


      Damit es klar ist: ein Verkauf über eine ebay-Auktion oder einen ebay-Sofortkauf ist kein Verkauf wie über eine private Anzeige! Da gelten andere Vertragsmodalitäten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • habs irgendwie einsehen können - aber auf einer anderen Plattform, wo es wohl automatisch verlinkt wurde von ebay kleinanzeigen

      mp Eheim Aquarium Kombination Buche, 100x40x60cm mit Zubehör

      [Blockierte Grafik: http://images.abdato.com/101/168548073.jpeg]
      noch ein Schnäppchen wegen Verkleinerung mp EHEIM Aquarium Kombination Buche hell Becken 100 x 40 x 60 cm, 180 Liter mit eingeklebtem HMF-Filter mit Luftheber und Membranpumpe eheim 400 (wenig Verbrauch) mit Heizstab das Becken sieht super aus. Es ist noch voll in Betrieb. Wenn Sie es sofort aufstellen möchten mit Fischen, bleiben so die Bakterien erhalten. Helfe gerne beim Planen des Umzugs. Fische massenhaft vorhanden, da ich züchte. Alles Malawi-Buntbarsche. Abdeckung mit 2 Klappen, einzeln aufstellbar 2 nagelneue Neonröhren Die Beleuchtung ist momentan nicht in Betrieb, da die Sicherung (kostet nur ein paar Euro) erneuert werden müsste. Röhren sind neu vorhanden, weil ich dachte es wäre nur eine Röhre kaputt. Einfach anschauen, es lohnt <img align="top" src="http://www.abdato.de/assets/images/imp_info.gif" alt="" />Preis: 80,00 €
    • grafiksammler schrieb:

      Ohne jemandem vorgreifen zu wollen:

      Verkauf über eine private Anzeige = verkauft wie besehen. Wenn Du den Mangel beschrieben hast und er ihn bei der Abholung akzeptiert hat, ohne sich genau zu informieren ist das sein Risiko. Meine Beurteilung heißt nicht, dass der Käufer nicht versuchen wird, den Kauf rückgängig zu machen, evt. über einen RA und einen Zivilprozess.

      Es bleibt bei Dir, da hart zu bleiben und stur darauf zu verweisen, dass Du den Mangel angegeben hast und der Verkauf wie besehen stattgefunden hat.
      Etwas anderes muß Dir die Gegenseite beweisen.


      Damit es klar ist: ein Verkauf über eine ebay-Auktion oder einen ebay-Sofortkauf ist kein Verkauf wie über eine private Anzeige! Da gelten andere Vertragsmodalitäten

      *unterschreib*

      Eddi, die Kleinanzeigennummer schwirrt irgendwo in deinen Mails rum.
      Ist mM nicht nötig aber um alles für dich abzurunden, es gibt hier paar Leuts die das noch finden.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • die Anzeige
      Bilder
      • FireShot Screen Capture #009 - 'mp Eheim Aquarium Kombination Buche, 100x40x60cm mit Zubehör in Nordrhein-Westfalen - Siegen I Aquarium und Aquaristikzubehör günstig I eBay Kleinanzeigen' - webcache_googleusercontent_com_search.png

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      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
      die ältere heißt Inquisition.
      Johann Nepomuk Nestroy
    • grafiksammler schrieb:

      Verkauf über eine private Anzeige = verkauft wie besehen.

      das hab ich dem auch so gesagt, als er das erste Mal anrief und dass er ja näher hätte bei gucken können.

      grafiksammler schrieb:

      Wenn Du den Mangel beschrieben hast und er ihn bei der Abholung akzeptiert hat, ohne sich genau zu informieren ist das sein Risiko. Meine Beurteilung heißt nicht, dass der Käufer nicht versuchen wird, den Kauf rückgängig zu machen, evt. über einen RA und einen Zivilprozess.

      hat er denn Chancen? Wird sein Anwalt nicht davon abraten zu klagen oder schreibt der mal kostenlos für ihn ein paar Drohbriefe, um mich umzustimmen?

      grafiksammler schrieb:

      Es bleibt bei Dir, da hart zu bleiben und stur darauf zu verweisen, dass Du den Mangel angegeben hast und der Verkauf wie besehen stattgefunden hat.
      Etwas anderes muß Dir die Gegenseite beweisen.

      ich bleibe auf jeden Fall hart. Der hat so viel für das Geld gekriegt. Mault mich jetzt noch an, der Schrank wäre nur Presspappe und nichts wert - ja warum hat er die Presspappe denn gekauft??

      grafiksammler schrieb:


      Damit es klar ist: ein Verkauf über eine ebay-Auktion oder einen ebay-Sofortkauf ist kein Verkauf wie über eine private Anzeige! Da gelten andere Vertragsmodalitäten

      was heisst das jetzt für mich - ist ein Verkauf über eine Verkaufsanzeige im Netz weniger "gefährlich" oder anderstrum?

      Anmerkung: Post entwirrt und lesbar gestaltet.
    • Eddi schrieb:

      Das wusste ich nicht


      Hattest du einen Sachmangelhaftungsausschluß ("Privatverkauf - keine Gewährleistung") vereinbart? In der Anzeige kann ich keinen entdecken, habt ihr sonst was ausgemacht? Ggf. mußt du das belegen, denn sonst gilt:

      grafiksammler schrieb:

      Verkauf über eine private Anzeige = verkauft wie besehen. Wenn Du den Mangel beschrieben hast und er ihn bei der Abholung akzeptiert hat, ohne sich genau zu informieren ist das sein Risiko.


      Nein.

      Der Mangel wurde gerade nicht beschrieben und auch nicht akzeptiert. Akzeptiert (und deshalb auch nicht geprüft bzw. "besehen", ob es was anderes sein könnte) wurde ein kaputter Starter. Da es jetzt ein darüber hinaus gehender Mangel ist, unterliegt dieser selbstverständlich der Sachmangelhaftung und ist vom Verkäufer nachzubessern, sofern der Käufer belegen kann, daß der Mangel vor Gefahrenübergang (das wäre die Übergabe) vorhanden war.

      In der Praxis wird dieser Beweis das schwierige für den Käufer werden. In der Sache ist er aber, angenommen, der Mangel bestand, im Recht.
    • Eddi schrieb:

      wie ging das jetzt mit der Anzeige aus dem Cache??? Ist ja irre....

      Sorry wegen dem Vorthread - ich wollte zitieren und einzeln kommentieren - ich hoffe, da blickt einer durch???

      Mach dir keinen Kopf, lass es rankommen und speicher dir die Anzeige.

      Hoffentlich geht bei deinen 20 anderen Anzeigen alles glatt, nicht das unterweg ein Fisch stirbt oder der Hobel runterfällt :lach:
      keine Angst, war ironisch gemeint
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
      die ältere heißt Inquisition.
      Johann Nepomuk Nestroy
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Gekauft wie gesehen, abgeholt ... lehn dich zurück!


      Entschuldige, hast du nicht eben noch nebenan behauptet, du hast Ahnung von Theorie und Praxis?

      google-Treffer 1:

      kanzleiundrecht.wordpress.com/…rtum-gekauft-wie-gesehen/

      "Gekauft wie gesehen" muß erstens ebenso vereinbart werden und zweitens gilt das natürlich nicht für Mängel, die der Käufer gar nicht finden kann (hier: weil er eine andere Erklärung geliefert bekommt).
    • pandarul schrieb:

      Eddi schrieb:

      Das wusste ich nicht


      Hattest du einen Sachmangelhaftungsausschluß ("Privatverkauf - keine Gewährleistung") vereinbart? In der Anzeige kann ich keinen entdecken, habt ihr sonst was ausgemacht? Ggf. mußt du das belegen, denn sonst gilt:

      grafiksammler schrieb:

      Verkauf über eine private Anzeige = verkauft wie besehen. Wenn Du den Mangel beschrieben hast und er ihn bei der Abholung akzeptiert hat, ohne sich genau zu informieren ist das sein Risiko.


      Nein.

      Der Mangel wurde gerade nicht beschrieben und auch nicht akzeptiert. Akzeptiert (und deshalb auch nicht geprüft bzw. "besehen", ob es was anderes sein könnte) wurde ein kaputter Starter. Da es jetzt ein darüber hinaus gehender Mangel ist, unterliegt dieser selbstverständlich der Sachmangelhaftung und ist vom Verkäufer nachzubessern, sofern der Käufer belegen kann, daß der Mangel vor Gefahrenübergang (das wäre die Übergabe) vorhanden war.

      In der Praxis wird dieser Beweis das schwierige für den Käufer werden. In der Sache ist er aber, angenommen, der Mangel bestand, im Recht.

      In der Anzeige steht was von einer kaputten Sicherung, geredet wurde über einen kaputten Starter, das sind schon mal zwei Dinge.
      Das Aquarium ging mit defekter Beleuchtung weg, das ist der Fakt.
      Der Käufer hatte seine Chance vor der Übergabe der Sache auf den Grund zu gehen.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
      die ältere heißt Inquisition.
      Johann Nepomuk Nestroy
    • jetzt bin ich noch mehr verwirrt - zurück lehnen oder nicht? Werde wohl doch zur Sicherheit einen Anwalt fragen müssen? Ich war auch der Auffassung, dass es der Starter ist. ER hat den Leuchtbalken auseinander genommen - wer sagt denn, dass ER nicht den Kurzschluss verursacht hat? Lt. seiner Aussage wäre gar kein Starter drin. Weiss ich wie gesagt nicht und wusste es auch nicht.

      Fakt war doch, die Beleuchtung ging nicht - angekündigt und vor Ort auch so akzeptiert und gekauft - oder?
    • Eddi schrieb:

      Ich meinte den Starter, was wir persönlich dann auch so korrigiert haben von Angesicht zu Angesicht.


      Wenn das die einzige Absprache war, bist du in der Pflicht. Der Käufer muss nur zugesicherte Schäden akzeptieren.
      Jede weitere Nebenabrede müsstest du ggf. anhand eines Zeugen nachweisen, sofern du nichts schriftlich hast.
    • @giu und flugwapsch

      Ich befüchte, ihr seid da beide auf dem Holzweg (panda hat es bereits angedeutet). Eine Sachmangelhaftung fällt nur aus, wenn der Käufer beim Kauf den Mangel kannte oder kennen musste (wie es so schön im Juristendeutsch heißt). Eddi sagt aber selbst, die Beleuchtung sei vor Ort nicht aufgeschraubt worden und das ist auch nicht die Pflicht des Käufers. Eddi kannte den Grund des Defektes nicht, konnte ihn also auch nicht an den Käufer weiter geben. Leider hat sie aber in der Anzeige von einer defekte Sicherung geschrieben. Wenn sie das nicht beim Kauf revidiert hat, dann haftet sie auch.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Doch, der Mangel wurde bei Übergabe akzeptiert!
      Spätestens da ist er wohl aufgefallen und wurde auch kommuniziert.


      Nein, bei Übergabe wurde akzeptiert, daß die Lampe wegen eines defekten Starters nicht geht. Und nicht etwa, daß sie trotz Austausch des Starters immer noch nicht tut.

      Ein "die Lampe geht nicht und ich weiß nicht warum" wäre ok gewesen. Aber es mußte ja unbedingt konkret der Starter sein. Dann hat das aber auch die Ursache zu sein, s.o.

      Eddi schrieb:

      ER hat den Leuchtbalken auseinander genommen - wer sagt denn, dass ER nicht den Kurzschluss verursacht hat?


      Nun, das muß schon der Käufer belegen, um erfolgreich gegen dich vorzugehen.

      Fakt ist:

      Kein Gewährleistungsausschluß, kein "gekauft wie gesehen" und explizit die Ursache benannt, so daß der Käufer davon ausgehen darf, daß alles andere i.O. ist:

      Eddi schrieb:

      Ich meinte den Starter, was wir persönlich dann auch so korrigiert haben von Angesicht zu Angesicht.


      Wie gesagt, der Käufer ist klar im Recht. Ob er den Beleg hinbekommt, daß das schon bei Übergabe kaputt war, ist die andere Frage.

      Einen Anwalt brauchst du dafür nicht befragen, der sagt dir das gleiche.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()