Mirabella Neumann schrieb:
Willenserklärung ist Willenserklärung, ob ich die nun laut Ebay abgeben darf oder nicht. TE bietet Handy an, XYZ sagt ja. Hat er allerdings auf verbotenem Gebiet gemacht, das ist der Knackpunkt.
Und wenn er das auf verbotenem Gebiet gemacht hat, kann er es, wenn er endgültig vom Handel ausgeschlossen ist, nur mittels einer falschen Identität bzw. evtl. mittels einer anderen Person gemacht haben.
Ersteren Fall hatten wir oben erörtert und bei zweiterem müßte eben diese andere Person fordern und nicht der, der hinter dieser Person steht.
:whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand.