Verkehrsrecht - Tankstellenausfahrten

    • Verkehrsrecht - Tankstellenausfahrten

      VERKEHRSRECHT
      TANKSTELLENAUSFAHRTEN


      An Tankstellenausfahrten darf man nicht auf Rücksicht des fließenden Verkehrs vertrauen.
      Hält ein Fahrer drei Meter Abstand zum nächsten Fahrzeug, bedeutet das nicht,
      daß man vorgelassen wird. Beim Unfall haftet man alleine.

      Urteil:
      OLG Celle, Aktenzeichen: 14 U 173/01 - 4/02
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