Neue und überarbeitet Grundsätze zum Handel bei ebay

    • Neue und überarbeitet Grundsätze zum Handel bei ebay

      Datum: Dienstag, 20. April 2004
      Zeit: 10:49 Uhr MEZ

      NEUE UND ÜBERARBEITETE GRUNDSÄTZE ZUM HANDEL BEI EBAY

      Liebe eBay-Mitglieder,

      wir haben einen neuen Grundsatz zum Handel bei eBay eingeführt und zwei weitere Grundsätze überarbeitet:

      Überarbeiteter Grundsatz "Mehrfachangebote"

      Es ist verboten, bei eBay mehr als zehn identische Artikel gleichzeitig als eigenständige Angebote anzubieten. Ein Artikel im Anzeigenformat darf im selben Zeitraum nur in höchstens drei Immobilien-Unterkategorien eingestellt werden.

      Neuer Grundsatz "Archäologische Funde"

      Es ist verboten, archäologische Funde bei eBay zu handeln, deren rechtmäßigen Erwerb und Besitz der Anbieter nicht nachweisen kann.

      Überarbeiteter Grundsatz "Tiere, Tierartikel und lebende Pflanzen"

      Es ist verboten, bei eBay lebende Tiere anzubieten. Verstorbene Tiere, Tierteile und Tierprodukte, die unter das Bundesnaturschutzgesetz oder das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, dürfen nur unter Vorbehalt des Nachweises der gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnis angeboten und verkauft werden. Der Handel mit geschützten Pflanzen ist bei eBay ebenfalls verboten. Dies gilt auch für Produkte oder Teile von geschützten Pflanzen.

      Herzliche Grüße,

      eBay-Team
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