Hallo,
ich verkaufe privat gebrauchte Spielsachen, Bücher, DVDs, Technik, Kleidung, Hausrat etc. bei ebay Kleinanzeigen.
Ich setze immer so viele Fotos wie möglich ein, beschreibe eventuelle Fehler akribisch, damit es keinen Stress gibt. Gab es bislang auch nie.
Jetzt bin ich aber nach lesen der diversen Threads hier leicht verunsichert. Bislang dachte ich immer, dass dieser Satz unter dem jeweiligen Angebot reicht:
Privatverkauf – gekauft wie gesehen.
Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Jetzt habe ich aber das hier gefunden.
Was muss/kann ich stattdessen schreiben?
Die gleiche Frage hätte ich für booklooker.de, wo ich gebrauchte Bücher verkaufe.
Dann wollen immer mehr Käufer nur per Paypal bezahlen, auch bei kleinen Beträgen. Bislang habe ich mich darauf eingelassen, wenn sie die Gebühren übernehmen, was bislang auch alle taten. Als Grund dafür nennen alle den Käuferschutz. Aber was können die Käufer damit anfangen, wenn ich von vornherein sage, der Artikel ist neuwertig ohne Fehler oder aber ich beschreibe alle evtl. Macken? Bekommen die Käufer dann trotzdem ihr Geld von PP zurück, wenn sie behaupten der Artikel ist defekt?
Kommt es dann hier wieder darauf an, was ich in meiner Anzeige für Bedingungen reingeschrieben habe?
Danke für eure Infos/Hilfe,
Onno
ich verkaufe privat gebrauchte Spielsachen, Bücher, DVDs, Technik, Kleidung, Hausrat etc. bei ebay Kleinanzeigen.
Ich setze immer so viele Fotos wie möglich ein, beschreibe eventuelle Fehler akribisch, damit es keinen Stress gibt. Gab es bislang auch nie.
Jetzt bin ich aber nach lesen der diversen Threads hier leicht verunsichert. Bislang dachte ich immer, dass dieser Satz unter dem jeweiligen Angebot reicht:
Privatverkauf – gekauft wie gesehen.
Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Jetzt habe ich aber das hier gefunden.
Regelt ein Privatverkäufer bei Verkäufen über neue Sachen formularmäßig eine Beschränkung seiner Mängelhaftung, verwendet er ab dem dritten, spätestens nach dem fünften Mal Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn er diese Beschränkung nicht verhandelt. Ein vollständiger Ausschluss der gesetzlichen Mängelansprüche (Gewährleistung) ist dann unwirksam. Dies gilt auch für eine Beschränkung wesentlicher gesetzlicher Rechte des Käufers. Lediglich die Verjährungsfrist für Mängel kann auf ein Jahr reduziert werden.
Quelle: it-recht-kanzlei.de/gewaehrlei…s-privatverkauf-ebay.html
Was muss/kann ich stattdessen schreiben?
Die gleiche Frage hätte ich für booklooker.de, wo ich gebrauchte Bücher verkaufe.
Dann wollen immer mehr Käufer nur per Paypal bezahlen, auch bei kleinen Beträgen. Bislang habe ich mich darauf eingelassen, wenn sie die Gebühren übernehmen, was bislang auch alle taten. Als Grund dafür nennen alle den Käuferschutz. Aber was können die Käufer damit anfangen, wenn ich von vornherein sage, der Artikel ist neuwertig ohne Fehler oder aber ich beschreibe alle evtl. Macken? Bekommen die Käufer dann trotzdem ihr Geld von PP zurück, wenn sie behaupten der Artikel ist defekt?
Kommt es dann hier wieder darauf an, was ich in meiner Anzeige für Bedingungen reingeschrieben habe?
Danke für eure Infos/Hilfe,
Onno
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Onno ()