Absicherung als Verkäufer bei ebay Kleinanzeigen - Käufer wollen alle Zahlung per Papyal

    • Absicherung als Verkäufer bei ebay Kleinanzeigen - Käufer wollen alle Zahlung per Papyal

      Hallo,

      ich verkaufe privat gebrauchte Spielsachen, Bücher, DVDs, Technik, Kleidung, Hausrat etc. bei ebay Kleinanzeigen.
      Ich setze immer so viele Fotos wie möglich ein, beschreibe eventuelle Fehler akribisch, damit es keinen Stress gibt. Gab es bislang auch nie.
      Jetzt bin ich aber nach lesen der diversen Threads hier leicht verunsichert. Bislang dachte ich immer, dass dieser Satz unter dem jeweiligen Angebot reicht:

      Privatverkauf – gekauft wie gesehen.
      Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.


      Jetzt habe ich aber das hier gefunden.
      Regelt ein Privatverkäufer bei Verkäufen über neue Sachen formularmäßig eine Beschränkung seiner Mängelhaftung, verwendet er ab dem dritten, spätestens nach dem fünften Mal Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn er diese Beschränkung nicht verhandelt. Ein vollständiger Ausschluss der gesetzlichen Mängelansprüche (Gewährleistung) ist dann unwirksam. Dies gilt auch für eine Beschränkung wesentlicher gesetzlicher Rechte des Käufers. Lediglich die Verjährungsfrist für Mängel kann auf ein Jahr reduziert werden.
      Quelle: it-recht-kanzlei.de/gewaehrlei…s-privatverkauf-ebay.html


      Was muss/kann ich stattdessen schreiben?

      Die gleiche Frage hätte ich für booklooker.de, wo ich gebrauchte Bücher verkaufe.

      Dann wollen immer mehr Käufer nur per Paypal bezahlen, auch bei kleinen Beträgen. Bislang habe ich mich darauf eingelassen, wenn sie die Gebühren übernehmen, was bislang auch alle taten. Als Grund dafür nennen alle den Käuferschutz. Aber was können die Käufer damit anfangen, wenn ich von vornherein sage, der Artikel ist neuwertig ohne Fehler oder aber ich beschreibe alle evtl. Macken? Bekommen die Käufer dann trotzdem ihr Geld von PP zurück, wenn sie behaupten der Artikel ist defekt?

      Kommt es dann hier wieder darauf an, was ich in meiner Anzeige für Bedingungen reingeschrieben habe?

      Danke für eure Infos/Hilfe,
      Onno

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Onno ()

    • Onno schrieb:


      Dann wollen immer mehr Käufer nur per Paypal bezahlen, auch bei kleinen Beträgen.


      Dir ist aber bewußt das Du dann auch eine Sendungsnummer bei PayPal hinterlegen sollst?
      Wenn der Käufer einen Fall aufmacht und sagt keine Ware erhalten zu haben, Du unversichert verschickt hast wird Dein Konto erst einmal eingefroren und mit 100% Sicherheit der Betrag von PP wieder abgezogen.

      Ich persönlich rate Dir PP erst gar nicht mehr anzubieten !
      Zu oft wurde schon gegen den Verkäufer bei Problemen entschieden !
    • Glückwunsch an Dich TE, wenn Du bisher bei PP Zahlung noch nicht aufs Kreuz gelegt worden bist.
      Lies Dir doch mal bitte ganz dringend die PP-AGB und Käuferschutzrichtlinien durch, damit Du weißt, mit welchem Feuer Du spielst.

      Ergänzung: ich halte die Chance, bei ebay auf einen unseriösen Käufer zu treffen für viel größer, als auf den bei booklooker zu treffen.

      ebay-Kleinanzeigen ist für mich als Verkäufer ein absolutes NO-GO für Käufer, die nicht bei Abholung cash zahlen wollen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Danke für die Hinweise. Das mit der Senudngsnummer wusste ich bereis. Bin seit 5 Jahren bei PP und hatte noch nie Probleme.
      Abholung wäre natürlich die beste Option. Aber was spricht den gegen eine normale Banküberweisung, wenn mir Jemand was abkauft?

      Bitte hierzu auch noch was sagen, was ich bei ebay Kleinazeigen bzw. booklooker als "private Geschäftsbedingung" reinschreiben sollte.

      .... Bislang dachte ich immer, dass dieser Satz unter dem jeweiligen Angebot reicht:
      Privatverkauf – gekauft wie gesehen.
      Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
      Jetzt habe ich aber das hier gefunden.
      Regelt ein Privatverkäufer bei Verkäufen über neue Sachen formularmäßig eine Beschränkung seiner Mängelhaftung, verwendet er ab dem dritten, spätestens nach dem fünften Mal Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn er diese Beschränkung nicht verhandelt. Ein vollständiger Ausschluss der gesetzlichen Mängelansprüche (Gewährleistung) ist dann unwirksam. Dies gilt auch für eine Beschränkung wesentlicher gesetzlicher Rechte des Käufers. Lediglich die Verjährungsfrist für Mängel kann auf ein Jahr reduziert werden.
      Quelle: it-recht-kanzlei.de/gewaehrle…rkauf-ebay.html


      Was muss/kann ich stattdessen schreiben?
    • Ganz einfach bei eBay-Kleinanzeigen liegt ja kein Angebot (Antrag) Deinerseits vor, daß durch die Annahme gleich ein Vertrag entsteht.

      Da kannst Du entweder das Abbedingen der Sachmangelhaftung weglassen und dann zum Vertragsschluß dem Käufer einen Kaufvertrag zur Unterschrift vorlegen, der diesen Passus enthält, mit dem Zusatz, daß dieses so verhandelt wurde.