Bei Ebay einen Artikel gekauft, Ware war aber nicht zu gebrauchen

    • Bei Ebay einen Artikel gekauft, Ware war aber nicht zu gebrauchen

      Also ich selber hab da nicht rumgebastelt, war nur bei einem Händler der das Laptop angeschlossen hat und das CD Laufwerk überprüft hat. ( hat mehrere CD´S/DVD versucht ohne funktion) das CD Laufwerk läuft zwar kurz an, bleibt aber dann stehen und birngt keine Daten zum vorschein. Aufgeschraubt wurde der Laptop auch von den Händler, der dann sah das zb die Original-Festplatte nicht mehr die selbe ist ( Lauf beschreibung eine 40GB und drinnen ist eine 30GB) ist für mich nicht schlimm. Er sah auch zb das an den Laptop schon rumgeschraubt wurde, weil die schrauben an den Festpalattengeäuse nicht mehr alle drann waren, nur mit 2 statt 4 schrauben.

      Ich habe danach den Verkäufer angeschrieben und ihm mitgeteilt das ich bei eine Händler war und der das Laptop geprüft hat und mir dann mitgeteilt hat, das dass CD laufwerk, der Akku defekt sei. Windows könnte ich ja dann selber aufspielen und installieren wenn ich ein neues CD Laufwerk hätte. kostenpunkt für ein Neues laut Telefonischer Auskunft von heute, gibt es für das Laptop keines mehr. Er könnte mir ein Extrenes anbieten für 39.- ( USB Anschluss ).Das was ich im Internet gefunden habe für 24,99 past leider nicht. Wäre eines gewesen für ein anderes Laptop von Gericom.
      Sowas aber auch
    • Egal was dran kaputt ist - das Gerät funktioniert so nicht! Die Art des Defekts kann dem K egal sein. Er hat Anspruch auf ein funktionierendes Notebook gemäß Artikelbeschreibung.
      Erstmal nicht daran basteln, sondern unter Fristsetzung ca. 14 Tage den VK auffordern den Defekt auf seine Kosten zu beheben.
      Andernfalls Rechtsweg einleiten. Dies auch dem VK erklären, damit ihn das Eintreffen der Klageschrift nicht allzusehr überrascht.

      Zitat Artikelbeschreibung:
      Artikelzustand:
      Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde.

      Weiterer Auktionstext:
      Preisminderung ist ausgeschlossen
      Also bleibt nur Wandlung oder Reparatur.
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    • Nur nochmal der Vollständigkeit halber:
      Selbst wenn die Voraussetzungen des § 444 BGB nicht gegeben sind, kann es vorkommen, dass ein vereinbarter Haftungsausschluss nicht in uneingeschränktem Sinne aufzufassen ist. Maßgeblich ist insoweit nicht nur der Wortlaut der Ausschlussbestimmung, sondern der gesamte Vertragstext. Ein Leitsatz des Bundesgerichtshofes lautet:

      „Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).“
      Quelle Wikipedia
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    • riverside schrieb:

      es war nicht die rede davon, daß da was dran gebastelt bzw. repariert werden soll... nur mal aufmachen und reinsehen.
      Und wozu soll das gut sein wenn`s ggf. sowieso nicht repariert werden soll, geschweige denn kann?
      Dass das Teil hin ist weiss der TE auch so, dazu braucht er nicht extra "reinsehen". ;)
      Und "aufmachen" würd ich als TE das auch nicht, ich würd an dem Teil wie gesagt gar nix auf eigene Faust rumschrauben.
      Der VK soll den E-Schrott so wie er ist zurück nehmen.
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    • Bei Ebay einen Artikel gekauft, Ware war aber nicht zu gebrauchen

      Ich hab ja den Verkäufer angeschieben er soll das teil wieder zurück nehmen, aber da bekam ich dann diese antwort:

      "hallo noch einmal und

      zwar zum letzten mal. sie mussten ja daran herumbasteln und daher ist es

      jetzt ihr problem.
      Sowas aber auch
    • Firstuser schrieb:

      Ich hab ja den Verkäufer angeschieben er soll das teil wieder zurück nehmen, aber da bekam ich dann diese antwort:
      Wie ich schon hier schrob:

      auktionshilfe.info/index.php?t…&postID=125347#post125347

      Entweder oder.
      Du wirst Dich entscheiden müssen wie Du prinzipiell weiter vorgehen willst.
      Willst Du was dagegen unternehmen oder willst Du es dabei belassen.
      Diese Entscheidung wird Dir keiner abnehmen können.
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    • Ein externes LW kann aber auch nicht die ultimative Lösung sein wenn das Teil via USB nicht bootfähig ist.
      Dem Preis nach is das Teil ein alter Schlappen, deshalb gibts auch keine Ersatzteile mehr.
      Das (wenn) das Teil solange durchgehalten hat ist schon fast ein Wunder. Ich kenn die Teile nur, daß sie kurz nach Ablauf der Garantiezeit den Geist aufgeben.
      Hatte auch mal so ein nettes Teil.

      Aus der Fehlerbeschreibung ist es wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden!
      Vernünftigerweise bleibt eigentlich nur eine Rückabwicklung.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Firstuser schrieb:

      Ich habe den Verkäufer geschrieben das er zeit hat bis zum 20.01.2014 und wenn ich bis dahin nicht höre von ihm, werde ich am 21.01.2014 zum Rechtsanwalt gehen.
      Die Würfel sind also gefallen.
      Dann würde ich Dir raten bis dahin an dem Gerät NICHT rumzuschrauben, lass es einfach wie es ist.
      Vielleicht kannst Du in der Zwischenzeit von dem "EDV-Experten" irgendwas schriftl. bekommen über den Zustand den er bei seiner Untersuchung festgestellt hat, könnte hilfreich werden.
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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ein externes LW kann aber auch nicht die ultimative Lösung sein wenn das Teil via USB nicht bootfähig ist.
      Dem Preis nach is das Teil ein alter Schlappen, deshalb gibts auch keine Ersatzteile mehr.
      Selbst wenn das Teil nicht hin wäre u. bis auf das LW einwandfrei funktionieren würde, ich würde keinen einzigen Euro in diesen "alten Schlappen" mehr investieren, rausgeschmissenes Geld.

      Ich versteh auch nicht warum man sich ausgerechnet so ein Uralt-Ding antut. Muss nicht immer das Allerneueste sein aber so ein uralt Teil muss es nun auch gerade nicht sein. Für`n paar Euro mehr gibt`s bei ebay wirklich brauchbare gebrauchte Notebooks, vom Händler, generalüberholt mit Gewährleistung.

      Geiz ist halt doch manchmal ungeil. ;)

      Firstuser schrieb:


      Ja aber der verlang dann wieder, was mir wieder kostet macht. Und wer soll die dann am Ende zahlen ?
      Dein Anwalt wird Dich auch erst einmal was kosten (ausser Du bist Rechtschutz versichert). Der wird das nicht für lau machen.
      Du kannst ja den EDVler mal fragen was das kosten würde wenn er Dir das schriftl. gibt u. dann fragst Du später Deinen Anwalt ob er meint dass das Sinn macht.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • Bilder gehören doch zur AB?
      Da prangt doch so ein hübscher kleiner Aufkleber "Windows XP" auf dem Schleppi.
      Es wurde zwar nicht im Lieferumfang erwähnt, es wurde aber auch nicht von der Lieferung ausgeschlossen und gehörte im Auslieferungszustand (neu) dazu.

      Ob unser TE es braucht oder nicht. Könnte er nicht auch da die Nachlieferung/Ersatz in Rechnung stellen, um den Druck zu erhöhen?
    • Bei Ebay einen Artikel gekauft, Ware war aber nicht zu gebrauchen

      Derzeit ist Windwos 2000 Installiert von Verkäufer, und der Key auf der Boden stimmt nicht überein.... es wurden keine Treiber oder sonst was dazu geliefert, nur das Laptop und Netzteil/Stromkabel. Hab den Verkäufer 2 mal angeschrieben und der meinte wenn es nicht in der Auktion steht ist auch nichts dabei. Die antwort war schon etwas Forsch.....
      Sowas aber auch
    • *alte_eule* schrieb:

      Da prangt doch so ein hübscher kleiner Aufkleber "Windows XP" auf dem Schleppi.
      Ob unser TE es braucht oder nicht. Könnte er nicht auch da die Nachlieferung/Ersatz in Rechnung stellen, um den Druck zu erhöhen?
      Na ja, ich würde sagen das ist schon sehr an den Haaren herbei gezogen.
      Also ich kenn das so, wenn nicht explizit in der AB steht dass da ein Betriebssystem mit gültiger Lizenz inbegriffen ist, dann ist auch kein OS dabei, Aufkleber hin oder her.
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