Bei Ebay einen Artikel gekauft, Ware war aber nicht zu gebrauchen

    • Bei Ebay einen Artikel gekauft, Ware war aber nicht zu gebrauchen

      hallo ich habe am 29.12.2012 bei Ebay einen Laptop mit der
      Bezeichnung Gericom Hummer2440xl zu einen preis von 61,61 + 8,00 Versand
      ersteigert. In der
      Beschreibung des Laptop stand folgendes:
      Zuerst die Technischen Daten und dieser Satz: (Das Gerät startet ohne
      Probleme.Display völlig in Ordnung)
      Als ich den Laptop erhalten habe am 07.01.2014 und ich ihn ausgepackt
      habe. War der Laptop in einer Plastiktüte mit Luftpolster eingepakt !
      Ich habe danach den Laptop angeschlossen und es tat sich nichts ! Nach
      langen hin und her, ist der Laptop doch entlich hochgefahren. Ich musste
      dann leider feststellen das dass Windows nicht Registriet ist und es
      kam die Meldet das ich Opfer einer Illegalen Software geraden bin. Auch
      der Key-Schlüssen der auf der Rückseite des Laptop war stimmte nicht.
      Ich bin dann zu meinen bekannten der EDV Experte ist ( EDV Fachmann ) der sich den Laptop mal unter die Lupe
      genommen hat. Das Laptop hat folgende fehler: Windowsversion Illegal, CD
      Laufwerk defekt, Bios total falsch eingestellt, nach ca 5min. schaltet
      sich der Laptop von selbst aus, der Accu ist defekt. Ich kann jetzt
      nicht mal meine Eigene Windowsversion mit gültigen Key aufspielen da das
      CD Laufwerk defekt ist. Accu ebenfalls defekt. Laptop schaltet sich ca ca 5 min selbst ab ! In der Beschreibung stand aber davon nichts
      drinnen. Ich habe den Verkäufer darauf angeschrieben und ich bekam erst
      nach 2 tagen antwort. Bei ihm sei alles gegangen (hat alles
      funktioniert) dann bat ich den Käufer um eine teilrückerstattung von
      25,00 . Denn soviel kostet mir ein neues CD Laufwerk ohne Versandkosten
      und einbau. Ich bekam dann keine antwort mehr, so habe ich dann bei Ebay
      einen Fall eröffnet: dann kam vom käufer die antwort er würde mir nur
      10.- zurück erstatten. Ich schrieb dem verkäufer sofort zurück und habe
      gesagt das ich mit dem 10 euro nicht einverstanden bin. Das war nun vor 5
      tagen, seitdem keine antwort mehr. Wie soll ich nun weiter vorgehen ???
      Ich kann das Laptop derzeit nicht nutzen. :cursing:
      In der Auktion stand noch drinnen: Privatverkauf, keine Rücknahme, keine Garantie
      Sowas aber auch


    • Ich würde sagen es wurde (fast) das geliefert was angeboten wurde, ein Laptop lt Artikelbeschreibung (es wurde ja nichts von einer Windows Version erwähnt) ohne Betriebssystem (bzw illegale Version welche beim neu aufspielen eh gelöscht wird) mit Akku der nach Bescheibung eine unbekannte Laufzeit hat

      Und ein verstelltes Bios stellt man eben ein, wenn man ein legales Betriebssystem installiert ist man eh da dran

      Ich sehe nur das nicht funktionierende Laufwerk als Mangel

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Ich habe den Verläufer schon angeschrieben das er Zeit hat bis 20.1.14 und ich danach zu meinen Rechtsanwalt gehen würde und als anhang hab ich das mit geschickt:

      BGH fällt wichtiges Urteil für alle eBay-Nutzer
      Wer etwas verspricht, muss sich auch daran halten. Und wenn nicht,
      kann es teuer werden. Mit dem häufig verwendeten Zusatz "keine
      Gewährleistung" versuchen viele Privat-Verkäufer auf eBay ihren Kopf aus
      der Haftungs-Schlinge zu ziehen. Doch nun hat der Bundesgerichtshof
      (BGH) klargestellt, dass dies so einfach nicht geht.




      "Verkauf von privat an privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung."

      Sätze wie diese finden sich zu Hauf in vielen eBay-Auktionen von
      privaten Verkäufern. Doch trotz solcher Formulierungen muss auch ein
      privater Verkäufer dafür haften, dass die von ihm verkaufte Ware hält,
      was er in seiner Angebotsbeschreibung verspricht.

      Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Aktenzeichen: VIII ZR 96/12).



      Das Urteil bedeutet in der Praxis, dass auch private Verkäufer über die
      Eigenschaft der von ihnen zum Verkauf angebotenen Waren wahre und
      vollständige Angaben machen müssen. Macht er dennoch falsche Angaben,
      dann ist ein in der Angebotsbeschreibung formulierter Ausschluss der
      Gewährleistung unwirksam.

      Er muss die Schäden auf seine Kosten beseitigen oder (die Ware) gegen
      Erstattung des Kaufpreises zurück nehmen. Sind dem Verkäufer Mängel
      bekannt und verschweigt er sie absichtlich, kann sogar ein
      Strafverfahren wegen arglistiger Täuschung drohen.



      Auch der erklärte Ausschluss jeglicher Gewährleistung entbindet laut dem
      BGH-Urteil den privaten Verkäufer nicht von der Haftung, wenn er eine
      Eigenschaft in der Artikelbeschreibung zugesichert hat.



      Formulierungen wie "nach neuem EU-Recht keine Garantie", "Ausschluss der
      Garantie" oder "keine Garantie, keine Rücknahme" sind immer wieder bei
      Auktionen auf eBay zu finden. Im Internet hält sich hartnäckig das
      Märchen, "nach neuem EU-Recht" dürfe oder werde keine Gewährleistung für
      den Verkauf übernommen.

      Um welches Gesetz es sich hierbei handeln soll, wird nicht angeführt.
      Dies wäre auch sehr schwer – ein entsprechendes EU-Gesetz existiert
      nicht.
      Sowas aber auch
    • riverside schrieb:

      Sternchen schrieb:


      Einschreiben zum Verkäufer und Nachbesserung verlangen innerhalb angemessener Frist, ist diese fruchtlos abgelaufen bei Gericht Klage einreichen


      rücktritt vom kaufvertrag wäre auch möglich.

      Richtig, zumal man davon ausgeht, wenn optisches Laufwerk vorhanden, dann auch intakt.
      Von einem defekten Laufwerk hab ich in der AB nichts gelesen und wenn der VK 10,- anbietet
      scheint es ihm ja bekannt zu sein.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
      die ältere heißt Inquisition.
      Johann Nepomuk Nestroy
    • Nur kurze Frage zum Verständnis: "Laptop schaltet sich ca ca 5 min selbst ab"
      Gilt das nur für den Aku oder schaltet es sich auch aus, wenn es an eine
      Stromquelle angeschlossen ist ?
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • flugwapsch62 schrieb:

      riverside schrieb:

      Sternchen schrieb:


      Einschreiben zum Verkäufer und Nachbesserung verlangen innerhalb angemessener Frist, ist diese fruchtlos abgelaufen bei Gericht Klage einreichen


      rücktritt vom kaufvertrag wäre auch möglich.

      Richtig, zumal man davon ausgeht, wenn optisches Laufwerk vorhanden, dann auch intakt.
      Von einem defekten Laufwerk hab ich in der AB nichts gelesen und wenn der VK 10,- anbietet
      scheint es ihm ja bekannt zu sein.

      Bei den alten Geräten nicht ganz so einfach. Ich hatte schon mal einen alten PC
      nur Vorsichtig in Auto transportiert und danach wollte das CD ROM nicht, obwohl
      es davor funktioniert hat - also kann man Transportschaden nicht ausschliessen
      (es ist sogar gut möglich)
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Bei Ebay einen Artikel gekauft, Ware war aber nicht zu gebrauchen

      werv schrieb:

      flugwapsch62 schrieb:

      riverside schrieb:

      Sternchen schrieb:


      Einschreiben zum Verkäufer und Nachbesserung verlangen innerhalb angemessener Frist, ist diese fruchtlos abgelaufen bei Gericht Klage einreichen


      rücktritt vom kaufvertrag wäre auch möglich.

      Richtig, zumal man davon ausgeht, wenn optisches Laufwerk vorhanden, dann auch intakt.
      Von einem defekten Laufwerk hab ich in der AB nichts gelesen und wenn der VK 10,- anbietet
      scheint es ihm ja bekannt zu sein.
      Bei den alten Geräten nicht ganz so einfach. Ich hatte schon mal einen alten PC
      nur Vorsichtig in Auto transportiert und danach wollte das CD ROM nicht, obwohl
      es davor funktioniert hat - also kann man Transportschaden nicht ausschliessen
      (es ist sogar gut möglich)
      Aber warum macht der Verkäufer dann so ein Theater ????? Soll doch gleich zur DHL gehen und sagen das der Laptop schaden genommen Hat !
      Sowas aber auch
    • Firstuser schrieb:

      Der Accu ist total hinüber. Ohne Stromanschluss geht gar nichts. Also Stromkabel hängt immer dran. Nac ca 5 min schaltet sich der Laptop aus.

      Das ist in diesen Fall ein "KO" Grund - halte dich an die Posts von Riversite und
      Sternchen.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • "Laptop schaltet sich nach 5 min selbst aus"

      Bei Netzbetrieb tippe ich auf den Prozessorlüfter. Ist ne Krankheit bei den Hummern, dass die die Wärme vom Proz nicht loswerden...
      Andererseits <Erbsenzähler> wurde auch nix über die Laufzeit in der Auktion gesagt, sondern nur, dass er problemlos startet</Erbsenzähler>

      Einen KO-Grund sehe ich in der Akkulaufzeit nicht, dazu wurde ja genau nichts zugesichert ausser "unbekannt" (und das heißt bei ebay normalerweise null/keine/defekt).

      Einzig aus dem CD-Laufwerk könnte man mMn wirklich was brauchbares "machen".

      Willst Du wirklich wegen 60 EUR zum RA und da noch gutes Geld hinterherwerfen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rincewind ()

    • Bei Ebay einen Artikel gekauft, Ware war aber nicht zu gebrauchen

      Achja was ich noch versucht habe, Ich habe versucht über einen Bootfähigen USB Stick Windows zu Installieren, im Bios umgestellt. Schlug aber fehl. Bleibt beim Start stehen kommt nur das Logo von Gericom.
      Sowas aber auch