Rückabwicklung: Wer hat zuerst zu leisten?

    • Damas schrieb:

      @schabbes

      Ehrlich! Es gibt Leuten den "Stopft man das M...! Natürlich höflichst!
      Und spätestens bei der "meine Freundin von Gucci"-Tour wäre diese Möglichkeit gegeben gewesen.
      Immer vorausgesetzt, ich bin mir meiner Sache sicher.


      Das mag "taktisch" manchmal hilfreich sein, aber rein formal: Nicht notwendig. Und, wenn man auf die falschen trifft auch nur entnervend.
      Und in dem hier zugrunde liegendem Fall auch gescheitert.

      Ja sogar: Wenn die Guteste K irgendwo zwischen "Bekannter, die in einem Gucci-Laden arbeitet" und "Gutachten" rumfaselt, dann auch nix schriftliches trotz Auffoerderung rüberbringt, dann denke ich mir auch meinen Teil. Nur: Was ich mir so denke, das hat jetzt mit einer Klage und Gerichten auch nichts gemein :)

      Hier sind wir beim "Recht". Allem "netten" Miteinander und den Versuchen dazu...will ich ja gar nicht widersprechen. Man kann es "im Netten" versuchen, wenn man Bock darauf hat. Keine Frage, wäre mir auch lieber.

      Aber letztendlich gilt: Wer etwas fordert, der hat einzuklagen und seine Forderung zu beweisen. In dem Fall hier die K. Gilt aber auch umgekehrt in anderen Fällen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ach, bei manchen K kannst du den Artikel mit Lineal darunter/daneben fotografieren. Da ist nur "haben wollen" und nach der Enttäuschung jedes Mittel recht.


      Auch das seh ich als gerecht moralische Empörung an :)

      und dann kommt es darauf an, weshalb jemand "sein Geld" von mir zurück fordert. Und letztendlich wird er es mir (so ich nicht anders entscheide und mich mit ihm einige) einem Gericht überlassen bleiben, ob derjenige "sein Geld" zurück zu bekommen hat.