"Wissen" möchte ich das ja nun schon, obwohl ich da "so ein Bauchgefühl" habe. Schon allein um späteren Hilfesuchenden mit mehr Sicherheit zwar keine "Rechtsberatung" geben zu können, aber eine fundierte Meinung anbieten kann.
Ganz unabhängig von dem Fall von Verena.
Es "schwirrt" immer so schön, diese Sache.
Da gibt es dann in dem Zusammenhang auch noch dieses "Recht des VK, den Fehler erst mal beurteilen zu dürfen". Als Argument, dass die Ware zuerst zurück müsse.
Da gibt es außerdem: Recht und ebay-Normen (welche ja zu "Recht" werden können, wenn man die AGB von ebay akzeptiert hat )
Meines Wissens ist die Reihenfolge, wer zu erst leistet nicht in Gesetzen geregelt. Auch bei Kauf selber (noch unabhängig von einer Rückabwicklung) gilt das.
Dass wir akzeptieren, dass wir als Käufer zum Beispiel überhaupt in Vorkasse gehen, ergibt sich nur aus den freiwilligen Vereinbarungen (Meist dürch den Anbieter schon in der AB geregelt). Vereinzelt gibt es aber auch heute noch Angebote, die davon abweichen.
Es gibt den "Kauf auf Rechnung", wenn der VK das anbietet. Ganz früher, vor ebay und außerhalb ebays auch heute noch, sogar eher der Normalfall im Online-Handel.
Vielleicht können wir uns ja gegenseitig hier zu einer besseren fundierten Meinungsbildung helfen. Ganz ohne Streit. Und ohne die Hektik, die es verursacht, wenn man jemanden in seinem konkreten Fall möglichst schnell helfen will.
Das würde ich toll finden.
Ich eröffne das Thema extra in der "internen" damit wir uns frei austauschen können ohne Rücksicht darauf, dass auch offen und ehrlich geäußerte (richtige oder falsche) Meinungen/Ansichten/Gefühle/Wissen nicht durch das ganze Google-Netz wirren.
Hoffe, das ist so ok
Ganz unabhängig von dem Fall von Verena.
Es "schwirrt" immer so schön, diese Sache.
Da gibt es dann in dem Zusammenhang auch noch dieses "Recht des VK, den Fehler erst mal beurteilen zu dürfen". Als Argument, dass die Ware zuerst zurück müsse.
Da gibt es außerdem: Recht und ebay-Normen (welche ja zu "Recht" werden können, wenn man die AGB von ebay akzeptiert hat )
Meines Wissens ist die Reihenfolge, wer zu erst leistet nicht in Gesetzen geregelt. Auch bei Kauf selber (noch unabhängig von einer Rückabwicklung) gilt das.
Dass wir akzeptieren, dass wir als Käufer zum Beispiel überhaupt in Vorkasse gehen, ergibt sich nur aus den freiwilligen Vereinbarungen (Meist dürch den Anbieter schon in der AB geregelt). Vereinzelt gibt es aber auch heute noch Angebote, die davon abweichen.
Es gibt den "Kauf auf Rechnung", wenn der VK das anbietet. Ganz früher, vor ebay und außerhalb ebays auch heute noch, sogar eher der Normalfall im Online-Handel.
Vielleicht können wir uns ja gegenseitig hier zu einer besseren fundierten Meinungsbildung helfen. Ganz ohne Streit. Und ohne die Hektik, die es verursacht, wenn man jemanden in seinem konkreten Fall möglichst schnell helfen will.
Das würde ich toll finden.
Ich eröffne das Thema extra in der "internen" damit wir uns frei austauschen können ohne Rücksicht darauf, dass auch offen und ehrlich geäußerte (richtige oder falsche) Meinungen/Ansichten/Gefühle/Wissen nicht durch das ganze Google-Netz wirren.
Hoffe, das ist so ok
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