ebay entfernt meine abgegebene negative Bewertung - komplett ausradiert

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich denke auch, was nun glasklar so und so ist oder zu sein hat und wie das dann umgesetzt wird, da gehen schlicht und ergreifend die Meinungen von TE und Ebay auseinander.
      Himmel nochmal, hier gingen keine "Meinungen" auseinander, jedenfalls nicht meine und ebay´s. :wallbash
      Ebay höchstselbst hat den Fall zu meinen Gunsten entschieden (konnte auch gar nicht anders ausfallen, wenn der VK sich tot stellte u. nicht reagierte) und überdies sogar eine Rückerstattung veranlasst.

      Wie passt das mit der Entfernung der neg. BW zusammen? Kein bisschen!

      Das Einzige was hier "schlicht und ergreifend auseinander geht" ist die inhärente Logik von ebays eigenen Entscheidungen u. Vorgehensweisen, das hat mit mir überhaupt nichts zu tun.

      Dieses Vorgehen ebay`s kann man wohl kaum anders als ein bisschen schizophren bezeichnen:
      wir sind der Meinung Du bist im Recht u. deshalb erstatten wir Dir auch das Geld zurück (ich weiss, ebay selbst "erstattet" gar nichts) ......aber .... die neg. BW die löschen wir.


      Mirabella Neumann schrieb:

      Dein Thread macht einmal mehr deutlich, dass seitens Ebay dem K bezügl. Bewertungsabgabe offenbar engere Grenzen gesetzt werden als früher.
      Die Manipulation des BW-System "engere Grenzen bei Bewertungsabgabe setzen" zu nennen ist ein sehr schöner Euphemismus.
      Das könnte glatt SO in den den ebay-News zu geplanten Änderungen zur "Verbesserung des Marktplatzes" u. für ein "besseres Kauferlebnis" stehen. :lach:
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Hätt ich nicht gedacht, dass solche Manipulationen hier goutiert werden.
      Naja, "das Sein prägt das Bewusstsein".

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Wieso möchtest du aufgeben? Warum Ebay nicht weiter nerven? Ich habe mal rund 6 Wochen gebraucht bis ich eine brauchbare Antwort und eine entsprechende Reaktion erreichte. Viel Nerven hat mich das nicht gekostet, viel Energie auch nicht, nur ab und zu eine Email.

      Wer goutiert hier denn irgendetwas?

      Es ist in den Foren ganz klar die Tendenz zu beobachten, dass Bewertungen öfter verschwinden als früher. Entsprechende Änderungen wurden in VK-News angekündigt. Auf nix anderes mache ich aufmerksam.

      Den geschilderten Sachverhalt bewerte ich nicht. Er ist für mich allerdings ein weiteres Indiz für eine neue (angekündigte) Ebay-Gangart. Sonst nix.
      Die Umsetzung halte auch ich bisher für wenig gelungen. Da habe ich aber mehr negative Bewertungen im Blick, die auch trotz dieser neuen Tendenz nicht verschwinden, obwohl sie beim besten Willen nicht nachvollziehbar sind.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Wieso möchtest du aufgeben? Warum Ebay nicht weiter nerven?
      Keine Sorge, das werde ich machen.
      Du hast mich missverstanden, so wie Du anscheinend ein paar andere Dinge nicht verstanden hast.
      Ich meinte was ganz Anderes ..... aber wie gesagt, lassen wir das .....aähhh.... bzw. ich lasse es (gut sein), Du kannst natürlich gerne weitermachen. :)
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Nein, ich hatte dir schon ganz am Anfang dieses Threads erklärt, dass Ebay bezüglich Bewertungen mittlerweile anders verfährt als früher. Ich hatte auch geäussert, dass diese neuen Handlungsweisen nicht immer nachvollziehbar sind.
      Die VK wurden in ihren BW-Rechten irgendwann beschnitten und jetzt sind offenbar die K dran. Wohin der Weg gehen soll, das weiß ich nicht.
      Du bist kein Einzelfall, sondern das ist offenbar eine neue Ebay-Tendenz. Ich hoffe, das ist nun bei dir angekommen.
    • Das erreichte die gewerbl. VK 2013, was aber nicht heißt, dass es nicht für alle VK gilt
      sellerupdate.ebay.de/autumn2013/improved-feedback-removal
      Und nun wird von K und VK öfters bestätigt, dass zwar Ebay nicht unbedingt strikt nach seinen Grundsätzen handelt (taten sie das mal irgendwann?), aber inzwischen negative BW bzw. schlechte Sternchenbewertungen öfters entfernt werden als früher bzw. u.U. nicht gleich bei der Bewertung des VK-Statuses berücksichtigt werden.
      Dass sie bei Beschwerden genauso wie früher mit TBS reagieren, egal ob passend oder nicht, das wundert mich nicht. Das ist nicht neu und dass man dann hartnäckig sein muss, auch nicht.
      Nix anderes zeigt m.E. dieser Thread.
    • Regor schrieb:

      Mir ist es jetzt auch zu ersten Mal passiert, dass eBay eine Bewertung von mir, ohne darüber zu informieren, gelöscht hat.

      Und deshalb krabbelst Du in Uralt-Threads?

      Naja, wie dem auch sei... Du kannst dich darauf verlassen, dass ebay inwzischen bei den Bewertungen durch Käufer recht dünnhäutig geworden ist. Haben sie den zwei Jahren ihrer alten Mängelquote zu verdanken. ebay hat zwar bisher noch kein brauchbares neues System, aber sobald ihnen was eingefallen ist hat sich das Thema Bewertungen bei ebay sowieso erledigt.

      Das Problem für ebay ist nur, dass ihnen tatsächlich erst mal was einfallen muss. Wenn sie ohne eine Alternative zu sehr auf die Kacke hauen fliegt ihnen das bisherige System nämlich ersatzlos um die Ohren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich war davon ausgegangen, dass mein Beitrag hier gut untergebracht wäre.

      Was ist denn mit der "Mängelquote" gemeint, von welcher du schreibst?

      Für mich ist das Bewertungssystem sehr wichtig.
      In den meisten Fällen verhalten sich Verkäufer genauso, wie es sich aus Ihren Bewertungen herauslesen lässt, wenn man zwischen echten und Rachebewertungen unterscheiden kann.
    • Regor schrieb:

      Ich war davon ausgegangen, dass mein Beitrag hier gut untergebracht wäre.

      Im Grunde ja. Nur sagt dein Posting überhaupt nichts darüber aus, was weshalb wann und wie lange nach dem Kauf gelöscht wurde. Also ist es schon als Erfahrungsbricht dürftig und eine Möglichkeit, dir zu sagen, was Du beim Bewerten falsch gemacht hast gibt es überhaupt nicht.


      Regor schrieb:

      Was ist denn mit der "Mängelquote" gemeint, von welcher du schreibst?

      Verkauf einfach mal ein halbes Jahr lang Klamotten oder Sammlerware über ebay und biete Paypal an. Spätestens dann weisst Du es, weil Du dann die kläglichen Überreste davon erlebst. Seit September 2015 ist die deutlich entschärft, weil ebay wegen Geschäftsschädigung vor Gericht durfte. Bis dahin war jede neutrale ein Mangel, jede negative ein Mangel, jede Falleröffnung (z.B. durch die Frage "Wo ist mein Artikel") ein Mangel, jedes Sternchenbewertung mit drei oder weniger Sternchen bei "Artikel wie beschrieben" ein Mangel und wenn man mehr als 5% Mängel im Jahr hatte (Voraussetzung: die stammen von acht Käufern) war man endgültig draussen.

      Die kläglichen Reste sehen so aus, dass ein Mangel dann ensteht wenn
      1.) Der Verkäufer die Transaktion abbricht, weil er den Artikel nicht liefern kann
      oder
      2.) Eine Anfrage (neu für Falleröffnung) in einen Käuferschutzfall übergeht. Der bleibt dann aber nur, wenn der Fall zugunsten des Käufers entschieden wird.

      Dafür ist die Quote der Mängel auf 2,5% runtergesetzt worden. Wer die überschreitet (immer noch von acht unterschiedlichen Käufern), ist raus.

      Ausserdem gibt es noch eine "Versandzeitenquote". Die führt allerdings nicht zum Ausschluss sondern kann nur dazu führen, dass man den Status als Top-Verkäufer verliert. Interessiert als PVK nicht. Dass die beim GVK zum Top-Verkäufer hinzugezogen wird finde ich dagegen nicht ganz verkehrt. Denn das hat der Verkäufer auch selbst in der Hand. (Ja, liebe PS-Kollegen, es zwingt euch niemand, einen Tag Bearbeitungszeit anzugeben, drei gehen auch...)

      Mit Ausnahme der neu dazugekommenen - unproblematischen - Versandzeitenquote ist also genau das geblieben, was schon bei der alten Quote nicht von mir moniert wurde. Wer den angebotenen Artikel nicht da hat, der hat seine Klatsche definitiv verdient. Und wer meint, unbedingt Käuferschutz anbieten zu müssen und dann dabei Mist zu bauen nicht minder. Einfache Lösung für das zweite Problem: ebay-Shop kündigen, normale Festpreisartikel einstellen (kostet halt mehr, wobei die Einstellgebühren für 87 Artikel auch nicht mhr kosten als das monatliche Shop-Abo) und dann auf Paypal als Zahlungsmethode komplett verzichten.


      Regor schrieb:

      Für mich ist das Bewertungssystem sehr wichtig.

      Ich bin Verkäufer. Für mich ist es überflüssig. Von mir aus könnten sich meine Käufer ihre Bewertung auch einfach selber geben. Oder ebay pappt sie automatisch ins Käuferprofil, sobald der auf "Sofort Kaufen" gegangen ist.

      Ich weiss schon, was Du meinst. Aber eben diese Mängelquote in ihrer alten Form hat bei ebay massive Spuren hinterlassen. Es geht dabei nicht nur darum, ob ein Kommentar gelöscht wird sondern ganz direkt darum, dass die Wertung "Negativ" oder "Neutral" eine Meinungsäusserung darstellen kann. Das Problem dabei ist, dass auch eine Meinungsäusserung unzulässig sein kann, wenn sie auf unwahren oder unrichtigen Tatsachenfeststellungen basiert. Und genau deshalb hat ebay Ärger bekommen. Sowohl wegen negativen Bewertungen als auch wegen der Sternchen, die nämlich schon damals keineswegs so anonym waren, wie ebay das gerne gehabt hätte.

      ebay hat dann gerade noch rechtzeitig die Kurve gekriegt bevor ihnen deshalb das gesamte Bewertungssystem um die Ohren geflogen ist. Da ebay diese Bewertungen ja veröffentlicht (logisch, ist ja deren Seite) sind sie ab dem Moment, in dem sie positive Kenntnis von einer unrichtigen Bewertung haben selbst für alle Inhalte haftbar, wenn sie sie nicht unverzüglich entfernen oder den Zugang zu ihr sperren - so stehts im TMG.

      Wie ich schon sagte: ebay ist da reichlich dünnhäutig geworden, denn es gibt nur eines, was ebay mehr fürchtet als für irgendwas zur Verantwortung gezogen werden zu können. Nämlich dass das dann auch passiert. Naja, und dann ist das eben passiert.


      Regor schrieb:

      In den meisten Fällen verhalten sich Verkäufer genauso, wie es sich aus Ihren Bewertungen herauslesen lässt,

      Kleiner Tip von mir: normalerweise verhalten sich Verkäufer sogar so, wie man es aus ihren Beschreibungen herauslesen kann. Ein Verkäufer, der sich sowohl optisch als auch inhaltlich um seine Beschreibungen kümmert wird das in aller Regel auch bei den Artikeln und bei den Käufern tun. Die Art wie der Verkäufer mit seiner Ware und ihrer Präsentation umgeht sagt wesentlich mehr aus als ein Bewertungsprofil.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo,

      danke für deinen sehr ausführlichen Beitrag, der sicherlich viel Zeit in Anspruch genommen hat!

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Im Grunde ja. Nur sagt dein Posting überhaupt nichts darüber aus, was weshalb wann und wie lange nach dem Kauf gelöscht wurde.
      Das stimmt natürlich.
      Ich war bei einem gewerblichen Händler nach zwei Tagen vom Kauf zurückgetreten, da seine Beschreibung nicht mit der des Hersteller überein stimmte und ich aus diesem Grund den Artikel nicht hätte nutzen können.
      Der Rücktritt wurde mir vom Händler nach weniger als einem Tag bestätigt.
      Ungefähr eine Woche später hat der VK dann einen Streifall wegen eins nicht bezahlten Artikels eröffnet (laut Ebay wird man nach wenigen solcher Fälle für immer gesperrt).
      Ich hatte ab Eröffnung nur wenige Tage Zeit zu bezahlen.
      Wegen dieser Falschmeldung habe ich den VK mehr fach aufgefordert den Fall zu schließen, was er zugesagt hatte, aber nicht tat.
      Nach meiner Bewertung, ähnlich wie "eröffnet Streitfall, obwohl der Kauf widerrufen wurde..." hatte ich mit Ebay Kontakt, wo mir mitgeteilt wurde, dass ich meine Verwarnung nach erneuter Kontaktaufnahme mit Ebay entfernen lassen könnte.
      Ca. zwei Tage nach meiner Bewertung wurde diese von Ebay gelöscht.
      Mich hat die ganze Sache bisher viel Zeit gekostet.
      Der VK scheint die rechtliche Situation nicht zu kennen, obwohl er mehr als 10.000 Verkäufe hat und fast nur positive Bewertungen.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Verkauf einfach mal ein halbes Jahr lang Klamotten oder Sammlerware über ebay und biete Paypal an. Spätestens dann weisst Du es, weil Du dann die kläglichen Überreste davon erlebst. Seit September 2015 ist die deutlich entschärft, weil ebay wegen Geschäftsschädigung vor Gericht durfte. Bis dahin war jede neutrale ein Mangel, jede negative ein Mangel, jede Falleröffnung (z.B. durch die Frage "Wo ist mein Artikel") ein Mangel, jedes Sternchenbewertung mit drei oder weniger Sternchen bei "Artikel wie beschrieben" ein Mangel und wenn man mehr als 5% Mängel im Jahr hatte (Voraussetzung: die stammen von acht Käufern) war man endgültig draussen.
      Die Mängelquote ist also das Verhältnis aus positiven Bewertungen und Bemängelungen, die auf vielfältige Art und Weise entstehen können.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      jede Falleröffnung (z.B. durch die Frage "Wo ist mein Artikel") ein Mangel
      Da habe ich mich auch immer gefragt, was dies soll, seitdem das von Ebay eingeführt wurde.
      Ich habe dann als Käufer immer die Funktion "Frage zum Artikel" genutzt, da dies die einzige Möglichkeit war, Kontakt aufzunehmen, ohne einen Fall zu eröffnen.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ich bin Verkäufer. Für mich ist es überflüssig. Von mir aus könnten sich meine Käufer ihre Bewertung auch einfach selber geben. Oder ebay pappt sie automatisch ins Käuferprofil, sobald der auf "Sofort Kaufen" gegangen ist.
      Deine eigenen für dich von anderen abgegebenen Bewertungen sind aber doch sehr wichtig für dich.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Kleiner Tip von mir: normalerweise verhalten sich Verkäufer sogar so, wie man es aus ihren Beschreibungen herauslesen kann. Ein Verkäufer, der sich sowohl optisch als auch inhaltlich um seine Beschreibungen kümmert wird das in aller Regel auch bei den Artikeln und bei den Käufern tun. Die Art wie der Verkäufer mit seiner Ware und ihrer Präsentation umgeht sagt wesentlich mehr aus als ein Bewertungsprofil.

      Da hast du Recht.
      Wenn Beschreibungen noch persönlich verfasst und nicht kopiert werden und Fotos beiliegen, die trotz Gebrauchtware nicht nur vom Hersteller kopiert sind, dann sagt das schon einiges aus.
      Auch aus Antworten, falls man eine Frage hat, kann man manchmal einiges herauslesen, aber nicht immer.
      Wenn man beispielsweise nach höher als 0,5 MP auflösenden Fotos mit eingeschaltetem Fokus (freundlich) fragt und als Antwort bekommt, dass sich das bei einer (gerade gestarteten) 1 € Auktion nicht lohnt, kann es am Artikelzustand oder daran liegen, dass der Verkaufspreis dem VK wirklich egal ist.

      VG
    • Regor schrieb:

      Die Mängelquote ist also das Verhältnis aus positiven Bewertungen und Bemängelungen, die auf vielfältige Art und Weise entstehen können.

      Nö. Die MQ ist das Verhältnis aus Transaktionen gesamt zu den mit Mangel. Auch ohne Bewertung kann man sich 'nen Mangel einfangen. Eine Transaktion ist es jedes Mal, wenn Du als Käufer auf "Sofort Kaufen" oder "Jetzt Bieten" klicken musst. Aber wie ich schon schrieb zählen als MAngel heute nur noch Dinge, die der Verkäufer dann auch selbst zu verantworten hat. Daher lass ich ebay das.


      Regor schrieb:

      Deine eigenen für dich von anderen abgegebenen Bewertungen sind aber doch sehr wichtig für dich.

      Als Verkäufer. Ja. Weil der Käufer mit seiner Bewertung noch eine Aussage treffen kann. Schlieslich entscheidet der sich freiwillig für positiv. Als Käufer pfeif ich drauf, denn der Verkäufer kan ja nur positiv. Wenn ich grüne Froschpillen möchte geh ich nach Köln und warte drauf dass de Zoch kütt und Prinz Karneval Kamelle schmeisst.


      Regor schrieb:

      Ich war bei einem gewerblichen Händler nach zwei Tagen vom Kauf zurückgetreten, da seine Beschreibung nicht mit der des Hersteller überein stimmte und ich aus diesem Grund den Artikel nicht hätte nutzen können.

      Naja, das ist dann eigetlich kein Widerruf. ;)

      Obwohl ich auch oft genug Widerrufe mit einer Begründung bekomme. Ich persönlich störe mich daran nicht, vor allem wenn der Artikel noch gar nicht bezahlt und verschickt ist. Dann muss ich mir nur bei ebay die Provision zurückholen.

      Und genau da fängt das Problem dann vermutlich an. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Provision zurückzuholen.

      1.) Man gibt an, dass man noch keine Zahlung bekommen hat und schliesst nach vier Tagen den Fall wieder. Hat für den VK den Vorteil dass es erstens zutreffend ist und zweitens garantiert keinen Mangel gibt. Ausserdem (und genau das hast Du wohl erlebt) lässt sich eine Rote aus dieser Transaktion am einfachsten löschen. Und ganz falsch ist es ja auch nicht, denn tatsächlich ist der Artikel nicht bezahlt. Dass Du das nach dem Widerruf eigentlich auch gar nicht mehr musst ist gemäß ebay-AGB dabei unbeachtlich. Er ist nicht bezahlt, also gibt es einen unbezahlten Artikel, den man melden kann. Ist nicht nett, aber von ebay so gewollt. (Naja, nicht ganz so, aber die haben es so programmiert)

      2.) Man gibt an, die Transaktion abbrechen zu wollen, weil der Käufer die Ware nicht mehr möchte. Das ist eigentlich der Weg, den ich nehme. Ist von ebay als Alternative gedacht, wenn der Verkäufer dem Käufer keinen UPI reindrücken möchte.

      3.) Man gibt an, die Transaktion abbrechen zu wollen und wählt den falschen Grund aus: Artikel ist nicht lieferbar. Dann hat man sich einen Mangel eingefangen. (BTW darf man davon nur 0,3% aus zwei Transaktionen haben, ebay nimmt das also schon ziemlich ernst...) Das ist vermutlich was deinem Verkäufer vor der Nase gestanden hat. Und sorry, aber mit "über 10000 Bewertungen" sehe ich den VK nicht als besonders erfahren an. Der ist gerade mal vom Küchentisch in die Garage umgezogen.


      Regor schrieb:

      Ungefähr eine Woche später hat der VK dann einen Streifall wegen eins nicht bezahlten Artikels eröffnet (laut Ebay wird man nach wenigen solcher Fälle für immer gesperrt).
      Ich hatte ab Eröffnung nur wenige Tage Zeit zu bezahlen.

      Genau genommen hattest Du vier Tage, was aber in dem Fall Blödsinn ist. Ich nehme an, dass Du natürlich nicht bezahlt hast. Dann hat der Verkäufer den Fall nach vier Tagen mit der Angabe dass Du nicht bezahlt hast, geschlossen. Siehe oben: möglich, sachlich theoretisch richtig und dann ist deine Bewertung definitiv raus. Nach deiner Beschreibung wann die Rote rausgeflogen ist hast Du sie zwei Tage nach Falleröffnung abgegeben.

      Und nachdem Du momentan nichts dagegen unternommen hast, hast Du aktuell auch eine Verwarnung als Nichtzahler im Account. Ruf beim Support an oder schreib ihnen eine Mail (wenn Du schon mit denen Kontakt hattest, hast Du vermutlich eine Mail mit einer SR-Nummer, dann einfach auf diese antworten) und lass die Verwarnung rausnehmen. Denn nach meiner Ansicht als Verkäufer ist die ungerechtfertigt.

      Bestehe darauf, dass das nicht als Kulanz-Löschung geschieht, die man von ebay einmal pro Jahr zugebilligt bekommt sondern eine Löschung weil der Fall trotz Widerruf eröffnet wurde. Ich nehme ja mal an, dass der Widerruf über ebay (zumindest über das Nachrichtensystem) gelaufen ist. Und bei der Gelegenheit meldest Du den Verkäufer wegen missbräuchlicher Verwendung des "unbezahlten Artikels". Das gibt zwar keinen Mangel und bringt deine Bewertung nicht zurück, aber wenn er das öfter macht (was ich vermute) bekommt er auch irgendwann mal Nachhilfe von ebay, wann man unbezahlte Artikel melden soll. Äussere also auch dahingehend deine Vermutung und bitte darum, dass die Sicherheit das Meldeverhalten des VK mal genauer darauf hin unter die Lupe nimmt.


      Regor schrieb:

      Wenn man beispielsweise nach höher als 0,5 MP auflösenden Fotos

      Sorry, aber da würde ich schon gar nicht mehr fragen sondern weiterklicken. Auch bei 'ner Ein-Euro-Auktion. Welche Digiknipse macht denn heute noch so kleine Bilder? Das kann ja ein Handy der vorvorletzten Generation schon besser. Und 'ne Kompaktknipse von vor 10 Jahren für damals 100 Euro schafft auch mindestens 3 MP. Mehr muss nicht unbedingt, weil ebay selbst nicht viel mehr zulässt aber das ist doch keine Herausforderung.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Auch ohne Bewertung kann man sich 'nen Mangel einfangen
      Das hatte ich mit "Die Mängelquote ist also das Verhältnis aus positiven Bewertungen und Bemängelungen, die auf vielfältige Art und Weise entstehen können." gemeint.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Als Verkäufer. Ja. Weil der Käufer mit seiner Bewertung noch eine Aussage treffen kann. Schlieslich entscheidet der sich freiwillig für positiv

      Nur das hatte ich damit gemeint, dass Bewertungen mir wichtig sind, also die Bewertungen die in einem Verkäuferkonto hinterlegt sind.
      Anders die Bewertungen, die von Verkäufern für mich als Käufer abgegeben werden.
      Die sind aufgrund des Bewertungssystem natürlich vollkommen unwichtig für mich.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Naja, das ist dann eigetlich kein Widerruf.
      Geschrieben hatte ich "hiermit widerrufe ich meinem Kauf vom...." .
      Zusätzlich hatte ich die Gründe angeführt. Das ist nicht nötig - ich weiß.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Provision zurückzuholen.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      2.) Man gibt an, die Transaktion abbrechen zu wollen, weil der Käufer die Ware nicht mehr möchte. Das ist eigentlich der Weg, den ich nehme. Ist von ebay als Alternative gedacht, wenn der Verkäufer dem Käufer keinen UPI reindrücken möchte.
      Mir persönlich ist nur diese Vorgehensweise bekannt.
      Gut, so viel Erfahrung habe ich damit nicht, da ich bisher nur selten widerrufen habe.



      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Genau genommen hattest Du vier Tage, was aber in dem Fall Blödsinn ist. Ich nehme an, dass Du natürlich nicht bezahlt hast. Dann hat der Verkäufer den Fall nach vier Tagen mit der Angabe dass Du nicht bezahlt hast, geschlossen. Siehe oben: möglich, sachlich theoretisch richtig und dann ist deine Bewertung definitiv raus. Nach deiner Beschreibung wann die Rote rausgeflogen ist hast Du sie zwei Tage nach Falleröffnung abgegeben.
      Ja, was du sagst stimmt. Es wurden mir 4 Tage Zeit gewährt um zu bezahlen.
      Auch hatte ich noch gar nicht bezahlt, als mein Widerruf erfolgt ist.
      Der Verkäufer hat den Fall bis heute, 12 Tage nach Eröffnung des Falls immer noch nicht geschlossen. Daher habe ich auch noch keine Verwarnung erhalten.
      Wahrscheinlich macht er das immer so: Einen Streitfall eröffnen, dann nichts mehr tun, bis Ebay den Fall automatisch zu seinen Gunsten schließt.

      Zunächst hatte ich den VK darum gebeten, den Fall sofort zu schließen.
      - Das sagte er mir zu.
      Nach 2 Tagen hatte ich ihn nochmal daran erinnert.
      - Er teilte mir dann die 4-Tagesfrist mit.
      Als nach 7-8 Tagen immer noch keine Reaktion erfolgt war, habe ich die Bewertung abgegeben.

      Es wurde vom VK 2 Tage später also nur das Löschen meiner Bewertung veranlasst.
      Den Streitfall hat er weiterhin nicht bearbeitet.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Bestehe darauf, dass das nicht als Kulanz-Löschung geschieht, die man von ebay einmal pro Jahr zugebilligt bekommt sondern eine Löschung weil der Fall trotz Widerruf eröffnet wurde. Ich nehme ja mal an, dass der Widerruf über ebay (zumindest über das Nachrichtensystem) gelaufen ist. Und bei der Gelegenheit meldest Du den Verkäufer wegen missbräuchlicher Verwendung des "unbezahlten Artikels". Das gibt zwar keinen Mangel und bringt deine Bewertung nicht zurück, aber wenn er das öfter macht (was ich vermute) bekommt er auch irgendwann mal Nachhilfe von ebay, wann man unbezahlte Artikel melden soll. Äussere also auch dahingehend deine Vermutung und bitte darum, dass die Sicherheit das Meldeverhalten des VK mal genauer darauf hin unter die Lupe nimmt.

      Danke für den wichtigen Hinweis, Ebay darauf hinzuweisen, dass es sich aus den gegebenen Gründen nicht um eine "Kulanz-Löschung" handelt und den Missbrauch des Systems evtl. zu melden!
      Ja, der Widerruf ist über das Ebay-System gelaufen.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Sorry, aber da würde ich schon gar nicht mehr fragen sondern weiterklicken. Auch bei 'ner Ein-Euro-Auktion. Welche Digiknipse macht denn heute noch so kleine Bilder? Das kann ja ein Handy der vorvorletzten Generation schon besser. Und 'ne Kompaktknipse von vor 10 Jahren für damals 100 Euro schafft auch mindestens 3 MP. Mehr muss nicht unbedingt, weil ebay selbst nicht viel mehr zulässt aber das ist doch keine Herausforderung
      So mache ich es meist auch mit dem weiter suchen.
      Wegen der Auflösung hatte ich mal geschaut. Selbst vor über 15 Jahren waren schon deutlich höhere Auflösungen möglich.
      Manche Verkäufer denken vielleicht auch, dass es sich um kostenpflichtige XXL-Fotos handelt, wenn man über 600x400 Pixel einstellt.

      VG
    • Regor schrieb:

      Der Verkäufer hat den Fall bis heute, 12 Tage nach Eröffnung des Falls immer noch nicht geschlossen. Daher habe ich auch noch keine Verwarnung erhalten.
      Wahrscheinlich macht er das immer so: Einen Streitfall eröffnen, dann nichts mehr tun, bis Ebay den Fall automatisch zu seinen Gunsten schließt.

      wenn der Verkäufer den Fall nicht mit der Begründung "Zahlung nicht erhalten" schließt, bekommt er keine Provisionserstattung, Du keine Verwarnung - das gleiche gilt für die automatische Fallschließung durch eBay, wenn der Fall nicht spätestens am 36. Tag nach Auktionsende (bzw. Sofortkauf) durch den Verkäufer geschlossen wird
    • Hi,

      der Fall wurde durch den Verkäufer geschlossen.
      Es handelt sich um einen Händler mit knapp 20.000 Verkäufen.

      „Die Zahlung für diesen Artikel ist in den letzten 24 Tagen nicht eingegangen.


      xxxxxxx hat die Transaktion abgebrochen und Sie haben keinen Anspruch mehr auf Zusendung des Artikels.
      Außerdem wurde Ihrem eBay-Konto ein Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels hinzugefügt.


      Wenn Sie bereits gezahlt haben und der Meinung sind, dass die Zahlung inzwischen eingegangen sein müsste, wenden Sie sich bitte an den eBay-Kundenservice“

      In Prinzip müsste ich dem VK eine Frist setzen, den Schaden, welcher sich in Form eines möglichen Ausschlusses von Ebay andeutet, innerhalb einer gesetzten Frist von 7-10 Tagen zu beheben und mich darüber schriftlich mit Bestätigung von Ebay zu informieren.
      Widerrufen hatte ich wie im BGB gefordert.
      Falls der VK nicht reagiert, könnte man den Rechtsweg beschreiten.
      Gut, der Aufwand wäre höher, als sich bei Ebay zu beschweren, aber der VK schädigt wohl alle Kunden, die gesetzeskonform widerrufen haben.
      Es fragt sich, wie man den Schaden nachweisen könnte.

      Ist jemand aus dem Stegreif bekannt, wie dieses gesetzwidrige Verhalten des VK strafrechtlich zu bezeichnen wäre?


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und bei der Gelegenheit meldest Du den Verkäufer wegen missbräuchlicher Verwendung des "unbezahlten Artikels". Das gibt zwar keinen Mangel und bringt deine Bewertung nicht zurück, aber wenn er das öfter macht (was ich vermute) bekommt er auch irgendwann mal Nachhilfe von ebay, wann man unbezahlte Artikel melden soll. Äussere also auch dahingehend deine Vermutung und bitte darum, dass die Sicherheit das Meldeverhalten des VK mal genauer darauf hin unter die Lupe nimmt.

      Wo wäre dies denn zu melden?
      Funktioniert das über die Übersicht der Käufe oder direkt über die Artikelseite?

      Schönes WE!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Regor ()

    • Regor schrieb:

      Es handelt sich um einen Händler mit knapp 20.000 Verkäufen.

      Also 'n kleiner Aushilfsgaragenverkäufer. Hast Du übrigens mal den VK-Nick parat?


      Regor schrieb:

      Es fragt sich, wie man den Schaden nachweisen könnte.

      Gar nicht. Weil es kein Schaden ist, auf ebay nicht kaufen zu können. Also jetzt mal rein auf der zivilrechtlichen Schiene gesprochen.


      Regor schrieb:

      Ist jemand aus dem Stegreif bekannt, wie dieses gesetzwidrige Verhalten des VK strafrechtlich zu bezeichnen wäre?

      Ebenfalls gar nicht. Weil das nicht mal gesetzwidrig ist. Der VK hat bei ebay angegeben, keine Zahlung erhalten zu haben. Ist soweit korrekt. Nach 24 Tagen hat er den Fall aufgerufen und angegeben, immer noch keine Zahlung erhalten zu haben. Ist sachlich auch richtig. Ob er eine Zahlung zu erhalten gehabt hätte steht dabei nicht im Raum, das wäre zivilrechtlich von Belang, wenn er den Betrag bei dir einfordern wollte. Nur ist das vermutlich von ebay nicht ganz so gewollt und da liegt der Hase im Pfeffer. Ein AGB-Verstoß ist aber in der Regel nichts, womit sich die Rechtssprechung beschäftigt, da liegt die Deutungshoheit und die zu ergreifenden Maßnahmen bei ebay..


      Regor schrieb:

      Wo wäre dies denn zu melden?

      Geh den direkten Weg. Oben auf Hilfe, dann direkt auf den Knopf "Kontaktieren Sie uns".

      Dann geh auf Rückgaben -> Rückgaben für Käufer -> Einspruch gegen einen Fall einlegen

      Wichtig: da dann nicht den Menuepunkt in der unteren "Erklärung" wählen sondern ganz unten auf "Rufen Sie uns an" gehen, auch wenn da eine längere Wartezeit stehen sollte. Dein Probem ist ja nicht nur der Einspruch gegen den Fall sondern Du möchtest gleichzeitig den Verkäufer melden und die Prüfung seines bisherigen Verhaltens einleiten, weil der das vermutlich nicht zum ersten Mal so macht.

      Achso - Du solltest da zwischen 9 und 17 Uhr anrufen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Danke für den Input!

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Gar nicht. Weil es kein Schaden ist, auf ebay nicht kaufen zu können. Also jetzt mal rein auf der zivilrechtlichen Schiene gesprochen.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ebenfalls gar nicht. Weil das nicht mal gesetzwidrig ist. Der VK hat bei ebay angegeben, keine Zahlung erhalten zu haben. Ist soweit korrekt. Nach 24 Tagen hat er den Fall aufgerufen und angegeben, immer noch keine Zahlung erhalten zu haben. Ist sachlich auch richtig.
      Ja, da hast du natürlich Recht.
      Der VK kann nichts dafür, was Ebay aus seiner Streitfallmeldung macht.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Geh den direkten Weg. Oben auf Hilfe, dann direkt auf den Knopf "Kontaktieren Sie uns".

      Dann geh auf Rückgaben -> Rückgaben für Käufer -> Einspruch gegen einen Fall einlegen

      Wichtig: da dann nicht den Menuepunkt in der unteren "Erklärung" wählen sondern ganz unten auf "Rufen Sie uns an" gehen, auch wenn da eine längere Wartezeit stehen sollte. Dein Probem ist ja nicht nur der Einspruch gegen den Fall sondern Du möchtest gleichzeitig den Verkäufer melden und die Prüfung seines bisherigen Verhaltens einleiten, weil der das vermutlich nicht zum ersten Mal so macht.
      Ich war davon ausgegangen, dass es eine Möglichkeit gibt, der Ebay-Sicherheit den Missbrauch des Meldeverhaltens des VK schriftlich mitzuteilen.
      Somit werde ich dies telefonisch tun.

      Den Einspruch gegen den Vermerk wegen nicht bezahltem Artikel könnte ich zumindest schriftlich auch direkt über die Seite der Käufe über einen Unterpunkt im Dropdown-Menü des Artikels einlegen.
      Da ich aber keine Kulanzlöschung möchte, werde ich den Einspruch dann sehr wahrscheinlich auch telefonisch vorbringen, wobei ich das auch im Formularfeld des schriftlichen Einspruchs eingeben könnte.

      Telefonisch könnte ich auch nochmals den Grund für die Löschung meiner Bewertung erfragen, obwohl die ja hier schon beantwortet wurde.

      Der Name des VK lautet "brillenfactory". Seine sichtbaren, nicht gelöschten Bewertungen sind 100% in Ordnung.

      VG