Mietrecht - Wohnung und Keller

    • Mietrecht - Wohnung und Keller

      MIETRECHT
      WOHNUNG UND KELLER


      Wohnung und Keller müssen bei Bezug zwar gebrauchsfähig sein. Befindet sich aber schon
      bei Abschluss des Mietvertrages im Keller der neuen Wohnung kein Stromanschluss, kann vom
      Vermieter später kein Einbau einer Steckdose oder einer elektrischen Beleuchtung gefordert werden.

      Urteil:
      LG Berlin, Aktenzeichen: 67 S 172/02 - 2/03
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