MIETRECHT
WOHNUNG UND KELLER
Wohnung und Keller müssen bei Bezug zwar gebrauchsfähig sein. Befindet sich aber schon
bei Abschluss des Mietvertrages im Keller der neuen Wohnung kein Stromanschluss, kann vom
Vermieter später kein Einbau einer Steckdose oder einer elektrischen Beleuchtung gefordert werden.
Urteil:
LG Berlin, Aktenzeichen: 67 S 172/02 - 2/03
WOHNUNG UND KELLER
Wohnung und Keller müssen bei Bezug zwar gebrauchsfähig sein. Befindet sich aber schon
bei Abschluss des Mietvertrages im Keller der neuen Wohnung kein Stromanschluss, kann vom
Vermieter später kein Einbau einer Steckdose oder einer elektrischen Beleuchtung gefordert werden.
Urteil:
LG Berlin, Aktenzeichen: 67 S 172/02 - 2/03
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