Verkaufter PC defekt (Paypal Problem)

    • Die Artikelnummer: 331096972191
      Der Käufer heißt thelastofthemohicans

      Das mit dem rechtsweg wird wahrscheinlich teurer als der ganze Pc noch wert ist denke ich
      Bringt das etwas mit CSSF hat das jnd schonmal probiert.

      Hattest du eBay darüber in Kenntnis gesetzt, daß der PC nach Ankunft beim Käufer laut dessen Aussage funktionierte?

      Ja per ebay kundenservice am telefon.
    • Dein verkaufter PC:



      der PCl ist über den Ebay-Käuferschutz "abgedeckt" gewesen:

      pages.ebay.de/kaeuferschutz/fragen-antworten.html

      Ebay hat dem Käufer die Rückversandkosten in Form einen DHL-Paketaufklebers übersandt damit dieser den PC an Dich zurückschicken kann....

      auf jeden Fall die Lieferung annehmen und dann erst einmal prüfen ob das Gerät überhaupt noch in Ordnung ist....
      (und vorher NICHT verrückt machen)
      -
      gegen die Ebay-Entscheidung kannst Du notfalls immer noch Einspruch einlegen -
      in dem Schriftverkehr mit dem Ebay-Kundendienst bzw. im Ebay-Onlinefall müsste ein Link hinterlegt sein um gegen die Ebay-Entscheidung
      (notfalls) Einspruch einlegen zu können....
    • Vielen dank für eure antworten

      Dann werde ich den Pc also annehmen

      Das mit dem telefon war wohl sehr dumm von mir.

      also dann soll ich jetzt eine email an ebay schreiben, dass ich wiederspruch einlege ? (Natürlich ausführlich)
      in dem Schriftverkehr mit dem Ebay-Kundendienst bzw. im Ebay-Onlinefall müsste ein Link hinterlegt sein um gegen die Ebay-Entscheidung
      (notfalls) Einspruch einlegen zu können....



      Nein einen link kann ich nicht finden ( zumindest nicht mit einem ähnlichen titel)

      MFG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gurke ()

    • Gurke schrieb:

      Nein einen link kann ich nicht finden
      schau` mal bitte in Deinem Paypal-Konto nach -
      der K. hatte via PP bezahlt - Ebay hat eine Entscheidung zugunsten des Käufers getroffen und die Rückzahlung (an den Käufer) durchgeführt.

      Dies ist via PP erfolgt -
      wenn Du im Ebay-Fall KEINE Information über die Möglichkeit des Widerspruchs siehst bitte mal in den PP-Transaktionsdetails nachschauen bzw. über die Menüpunkte
      den Widerspruch einlegen
      -
      auf der PP-Site "Probleme klären" den geschlossenen Fall aufrufen -
      dort ist der Link für den "Einspruch" hinterlegt
      (leider "etwas" versteckt......)
    • Hi danke für eure antworten
      Ich habe das Paket nun angenommen.
      Darin befand sich der Pc mit ein paar dellen und kratzern. Auserdem fehlte die Kapsel vom Wlan stick und der Produkt Key ist zerknüllt. Die Verpackung war dieselbe nur das das Styropor nur total zerkrümelt war.


      Ich konnte es kaum glauben aber DER PC FUNKTIONIERT EINWANDFREI!!
      Habe ihn nun schon seit 5 stunden Laufen.


      Eigentlich möchte ich den Pc nun behalten und nicht wieder sonstwohin schicken.!


      Kann ich jetzt eine kleine Aufwandsentschädigung oder so verlangen?
      oder die versandkosten zurückverlangen?
      Oder die 1,9 % Paypal gebühren ( 10 euro). Probieren kann ichs ja mal :D


      Was meint ihr dazu?
    • Hi und danke für die antworten


      ich habe mal einen Brief verfasst. Meint ihr ich kann das so schreiben?
      (Insbesondere beim letzten Absatz bin ich mir nichts so sicher ob der gut ist)


      Sehr geehrtes ebay Team,
      Hiermit wiederspreche ich der Aussage des Käufers und der Auszahlung des Geldes an ihn.
      Der Computer wurde von mir ordnungsgemäß verpackt und in der Filiale abgegeben.
      Der Käufer eröffnete einen Fall bei ebay. Er sagte der Pc sei defekt (das Bild werde grün und die Maus und Tastatur hätten keinen kontakt mehr.
      Nun sollte er Ihnen ein Gutachten vorlegen, welches er anscheinend gebracht hat.
      Also erlaubten sie ihm den Pc zu mir zurückzuschicken.
      Als er bei mir angekommen war packte ich ihn aus. Es war dieselbe Verpackung, nur das er Anscheinend das Styropor vorher abgebrochen hatte und nurnoch ein Teil davon vorhanden war.
      Demzufolge wies er auch einige Dellen und Kratzer auf. Es ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, das die Dellen beim ersten Versand ( Von mir zum Käufer) passiert ist, da er dort besser Verpackt war und sich der Käufer wahrscheinlich bei solchen Dellen gemeldet hätte.)
      Des Weiteren fehlte dem Wlan Stick die Schutzkapsel.


      Ich Konnte es selbst kaum glauben, ABER DER RECHNER FUNKTIONIERTE EINWANDFREI.


      Stundenlange Videobeweiße sind vorhanden. ( Auch beim Auspacken und dem ersten Start)
      Der Computer läuft nun schon seit ca. 8 Stunden und es ist kein Problem Aufgetreten.
      Ich weiß nicht was der Käufer mit diesem Kauf bezwecken wollte.
      Eigentlich möchte ich den Pc nichtmehr durch ganz Deutschland schicken, da ich keinen Versandschaden riskieren möchte und da es mir zu aufwändig ist wenn wieder etwas passieren sollte.
      Nun Verlange ich eine Aufwandspauschale in Höhe von 10 % des Kaufpreises. ( Für die Versandkosten, die Paypal Gebühren und die vielen schlaflosen Nächte). Das entspräche einem Betrag von 57 €.
    • Ich habe Deinen Brief überarbeitet:



      Sehr geehrte Damen und Herren,


      hiermit widerspreche ich dem Antrag auf Käuferschutz.

      Der Computer wurde von mir ordnungsgemäß verpackt und in der Filiale abgegeben.

      Nach Erhalt eröffnete der Käufer einen Fall bei ebay. Im Käuferschutzfall gab er an, der Pc sei defekt
      (seinen Angaben nach werde das Bild grün und die Tastatur und die Maus verlören den Kontakt zum Computer).

      Laut Aussage eines eBay-Mitarbeiters sollte er Ihnen ein Gutachten vorlegen, (----welches er anscheinend gebracht hat----: DAS IST NUR EINE VERMUTUNG! Das solltest Du weglassen), von dem ich allerdings nie Kenntnis erlangte.
      Der zuständige Mitarbeiter wies den Käufer an, den Artikel zu mir zurückzusenden.


      Als er bei mir angekommen war, packte ich ihn aus. Es handelt sich um dieselbe
      Verpackung, allerdings das Styropor gebrochen
      und nur noch teilweise vorhanden.

      Die Begutachtung des Computers brachte hervor, dass auch einige Dellen und Kratzer vorhanden sind. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass die Dellen beim Versand von mir zum
      Käufer entstanden sind, da der Computer dort besser verpackt war und weil der Käufer sich nicht meldete.

      Desweiteren fehlte dem beigelegten WLAN-Stick die Schutzkappe.


      Entgegen der Aussage des Käufer funktioniert der Computer einwandfrei.



      Stundenlange Videobeweise hierfür sind vorhanden. Diese beinhalten auch das Auspacken und den ersten Start.

      Mittlerweile läuft der Computer mehrere Stunden ohne Probleme durch.

      Ich weiß nicht was der Käufer mit diesem Kauf bezwecken wollte.


      --- ENDE ---

      So, und nun musst Du noch sagen, was Du möchtest, Deine Aufwandspauschale richtest Du an den Käufer, nicht an eBay. Was willst Du von eBay? Dass sie den negativen Kontostand wieder auf 0 bringen?
    • Dashboard schrieb:

      blue_ornament schrieb:

      Gurke schrieb:

      ...und der Produkt Key ist zerknüllt.
      Ist der noch zu entziffern, noch der Ursprüngliche?
      Könnte es sein, daß es dem Käufer genau um diesen ging?


      Zumindest liegt der Verdacht nahe.


      der braucht dann aber auch die passende software dazu.


      würde mich eher fragen, ob die teile im pc noch genau die sind, die beim verkauf drin waren.
      oder der pc gefiel aus irgendeinem grund icht und man erfand einen rückgabegrund - alles schon vorgekommen.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Sich hier mit eBay herumzuschlagen, um die entstandenden Kosten erstattet zu bekommen, ist wohl mehr als müßig.

      Der richtige Adressat für diese Forderungen ist der Käufer, denn dieser hat den Kaufvertrag schlichtweg nicht erfüllt. Es ist mehr als bedauerlich, daß es sich wohl eingebürgert hat, hier bei Ebay und Painpal Forderungen zu stellen, obwohl diese letztlich nur als Bereitsteller der Verkaufsplattform und Zahlungsdienstleister agieren.

      Die kaufvertraglichen Pflichten bestehen nur zwischen dem Verkäufer und Käufer.
    • Ist mir irgendeine Neuigkeit entgangen?

      'Seit wann hat Ebay das Recht, als Zahlungsdienstleiter zu agieren?

      Das habe ich bezüglich BaFin, Geldwäschegesetz etc. anders in Erinnerung
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • riverside schrieb:

      der braucht dann aber auch die passende software dazu.
      Halte ich für unwahrscheinlich. Wer sich so einen Ärger macht, nur um 50€ zu sparen, greift wohl eher zum Crack. Das ist einfacher. (Windows 8 (als Testversion) bekommt man legal im Netz als iso, btw. Außerdem lässt sich auch eine ausgeliehene oder vorhandene Win8 DVD verwenden.)

      Noch einen Hinweis zu pandaruls Tipp:

      Erweiterungskarten und Kühler abschrauben ist nicht wirklich praktisch und wird wohl umso weniger DHLs Bestimmungen entsprechen. Zum einen benötigt man ESD Folien, damit es nicht zur elektrischen Aufladung kommt (die könnte die betreffenden Teile zerstören), andererseits ist es ein Riesen Aufwand und der Käufer könnte sich beschweren, wenn er einen Baukasten geliefert bekommt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von anonymous ()