HAFTUNGSRECHT
SORGFALTSPFLICHT
Wer in seinem Kamin etwas verbrennt und die Feuerstelle für längere Zeit verläßt,
riskiert im Schadenfall den Versicherungsschutz.
Weil die Sorgfaltspflicht verletzt wurde, zahlt die Versicherung für Brandschäden nicht.
Urteil:
OLG Koblenz, Aktenzeichen: 10 U 193/02 - 3/03
SORGFALTSPFLICHT
Wer in seinem Kamin etwas verbrennt und die Feuerstelle für längere Zeit verläßt,
riskiert im Schadenfall den Versicherungsschutz.
Weil die Sorgfaltspflicht verletzt wurde, zahlt die Versicherung für Brandschäden nicht.
Urteil:
OLG Koblenz, Aktenzeichen: 10 U 193/02 - 3/03
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