Auktion vorzeitig abgebrochen und in die Falle getappt - kraeuter76

    • Chris K. schrieb:

      Ja wir haben ihn angeschrieben, aber er meint er hat nichts bekommen. Die Auktion wurde Abends beendet und der Höchstbieter schrieb am nächsten Tag Nachmittags die Nachricht. Ein paar Stunden später habe ich ihm geantwortet.

      Das erklär jetzt bitte mal genau, du/deine Freundin hat die Auktion beendet und wer hat dann wann an wen geschrieben ?

      Chris K. schrieb:

      Weil ich auch nicht die Freiheitsstatue verkaufen kann: Ich besitze sie nicht, ich bin nicht der Eigentümer.
      Du kannst verkaufen was immer du willst, Problem bekommst du erst, wenn der Käufer seine Ware will und du sie dann nicht liefern kannst.

      Chris K. schrieb:

      zu dem Zeitpunkt hatte sie sich auf meine falsche Angabe verlassen.
      Das muss deine Freundin dann nur noch genau so vor Gericht sagen und sie kann direkt den Check für den Käufer ausstellen.
    • Handelt es sich hier um einen Höchstbieter der systematisch auf massenweise Feglgen geboten hat, mit einem 1 Gebot direkt zu Beginn der Auktion, und dann von jedem der das Angebot abgebrochen hat rechtlich Schritte androhte, mit der selben vorgefertigten Mail?

      Sicher das unter diesen Umständen, nicht auch andere Richter zu einem ähnlichen Urteil kommen würden wie das von mir verlinkte, wenn man auf systematischen Rechtsmissbrauch hinweist und diesen nachweist? Ich glaube das viele die vor Greicht gingen diese Argumentation nicht verwendet haben bzw. nichtmal wussten das dies eine valide Argumenation gegen den Höchstbietenden ist. (Auch bedingt durch schlechte Anwälte)

      Jeder Gerichtsbezirk der hier ähnlich urteilt ist ein Bezirk weniger indem man die Masche abziehen kann. Und andere Gerichte werden bei ihren Urteilen diesen Sachverhalt noch eher berücksichigen.
    • Sachma Chris, liest du auch was ich geschrieben habe?
      Es wird wohl zu einem Gerichtstermin kommen.
      Da kann dann deine Freundin versuchen den fehlenden Rechtsbindungswillen nachzuweisen!
      Evt. Kosten fallen ihr zur Last (von Zeit und Ärger abgesehen).
      Ersetzt du das alles?

      Entschuldigung aber: Wer solche Freunde hat braucht keine Feinde!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Chris, jeder darf auf 1000 Handys bieten und dabei einen zu geringen Preis ansetzen. Die Lebenserfahrung zeigt, dass die Chance, diese Auktion zu gewinnen, überaus gering ist. Du liest richtig. Sie ist gering - aber sie ist vorhanden. Ich weiß nicht, ob du Lotto spielst. Ähnlich hoch ist die Wahrscheinlichkeit. Aber wenn ich sonst mit meiner Zeit nix anzufangen weiß, darf ich auch Gebote abgeben - und bin absolut bereit, mein Schnäppchen auch zu bezahlen und entgegen zu nehmen.
      Jetzt weise mir doch bitte fehlenden Rechtsbindungswillen nach.
    • *alte_eule* schrieb:

      Chris, jeder darf auf 1000 Handys bieten und dabei einen zu geringen Preis ansetzen. Die Lebenserfahrung zeigt, dass die Chance, diese Auktion zu gewinnen, überaus gering ist. Du liest richtig. Sie ist gering - aber sie ist vorhanden. Ich weiß nicht, ob du Lotto spielst. Ähnlich hoch ist die Wahrscheinlichkeit. Aber wenn ich sonst mit meiner Zeit nix anzufangen weiß, darf ich auch Gebote abgeben - und bin absolut bereit, mein Schnäppchen auch zu bezahlen und entgegen zu nehmen.
      Jetzt weise mir doch bitte fehlenden Rechtsbindungswillen nach.

      Jo und genau auf diese Art zu bieten habe ich 3 Handies zu dem von mir gebotenen Preis bekommen.
      Ganz ohne Auktionsabbrüche!
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    • *alte_eule* schrieb:

      Chris, jeder darf auf 1000 Handys bieten und dabei einen zu geringen Preis ansetzen. Die Lebenserfahrung zeigt, dass die Chance, diese Auktion zu gewinnen, überaus gering ist. Du liest richtig. Sie ist gering - aber sie ist vorhanden. Ich weiß nicht, ob du Lotto spielst. Ähnlich hoch ist die Wahrscheinlichkeit. Aber wenn ich sonst mit meiner Zeit nix anzufangen weiß, darf ich auch Gebote abgeben - und bin absolut bereit, mein Schnäppchen auch zu bezahlen und entgegen zu nehmen.
      Jetzt weise mir doch bitte fehlenden Rechtsbindungswillen nach.
      Natürlich darf man soviele Gebote abgeben wie man möchte. Daran hat auch niemand was auszusetzen. Das hat auch nichts mit Rechtsmissbrauch zu tun.
      de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmissbrauch
      Auch wer über ein formal einklagbares Recht verfügt, darf dieses nicht missbräuchlich ausüben.

      Wir lassen das lieber mal fürs erste, ich habe keine Lust immer wieder zu erklären, wie Rechtsmissbrauch definiert ist. Das überlasse ich meinem Anwalt für den Fall das es nötig wird.
    • Jo Giu,

      eine ehemalige Forenschreiberin hat das ähnlich mit einem Powerseller durch. Sie wollte einen ganz bestimmten Artikel aber nicht mehr als Preis X zahlen. Irgendwann kam sein Angebot, bitte bitte zu diesem Preis auch zu kaufen, damit er nicht in Verdacht der Preissicherung gerät.


      @ wapsch
      Soviele, wie es TEs dafür gibt.
    • Trendyandy schrieb:

      @Chris

      Wenn du dir sicher bist, das du im Recht bist, dann geh vor Gericht. Solltest du verlieren, hast du die doppelten Kosten an der Backe.

      Nur ER wird nicht vor Gericht gehen (können).
      Die Freundin ist da dann die Beklagte (oder etwa doch nicht?).
      Und wenn man über derart geballte Anwaltskraft verfügt. Was kann da schiefgehen?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Bei manchen Antworten.....ist die Ironie
      nicht auszuhalten.
      schlimm so etwas
      (wer sich angesprochen fühlt...soll es ruhig tun)

      Das war schon früher bei ebay so....immer nochmal drauf, auf die, die Hilfe suchten!


      @ Eule
      wenn ich hier was zuschreiben habe, werde ich es tun!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von labino ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      ...
      Das ist doch Blödsinn (Hoffe, ich drücke mich erwachsen aus!)!
      DEINE Freundin ist für die Handelsaktivitäten (also auch das Einstellen von Artikel) rechtlich verantwortlich.
      Was euer Innenverhältnis angeht kann dem K erstmal egal sein.
      ...


      Ich sehe noch nicht, daß es sich der Verkäufer auf keinen Erklärungsirrtum berufen kann, dazu müsste mal geklärt werden, ob der §164 BGB (dejure.org/gesetze/BGB/164.html) hier zutrifft oder nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • @Chris:

      Wir wissen, was Rechtsmißbrauch ist. Du bist der ungefähr 100ste, der sich damit wehren möchte. Jeder davon hat Gebotslisten und eine Vielzahl weiterer Geschädigter.

      Nur mir einer Gebotsliste bewaffnet hast du keine Chance. Nicht die geringste.

      Ich habe mal in einem anderen Fall gezeigt, wie eine entsprechende Argumentation in Komplett aussehen könnte.

      Ich kann mich nur wiederholen, wem tausend Mal Unrecht getan wurde, der darf jedes einzelne Mal davon sein Recht einklagen. Darin liegt kein Rechtsmißbrauch, ebensowenig wie in Millionen von Geboten.

      Chris K. schrieb:

      Handelt es sich hier um einen Höchstbieter der systematisch auf massenweise Feglgen geboten hat, mit einem 1 Gebot direkt zu Beginn der Auktion, und dann von jedem der das Angebot abgebrochen hat rechtlich Schritte androhte, mit der selben vorgefertigten Mail?


      Du hast denselben Text vor dir wie wir. Es handelt sich um einen Abbruchspekulanten, wie genau das Vorgehen war, ist nicht überliefert. Allerdings kennen wir den entscheidenden Unterschied zu Alzey, nämlich das Einklagen der Ware.

      Hier hat mal einer dieser Unsympathen ein paar seiner Erfolgserlebnisse gepostet:

      auktionshilfe.info/index.php?form=Search&searchID=291675

      Hier noch was zum Thema:

      Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

      Laß dich nicht davon täuschen, daß die Quellen hier von interessierten Kreisen hereingetragen wurden. Das ändert nix an ihrem Wahrheitsgehalt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      ...
      Das ist doch Blödsinn (Hoffe, ich drücke mich erwachsen aus!)!
      DEINE Freundin ist für die Handelsaktivitäten (also auch das Einstellen von Artikel) rechtlich verantwortlich.
      Was euer Innenverhältnis angeht kann dem K erstmal egal sein.
      ...


      Ich sehe noch nicht, daß es sich der Verkäufer auf keinen Erklärungsirrtum berufen kann, dazu müsste mal geklärt werden, ob der §164 BGB (dejure.org/gesetze/BGB/164.html) hier zutrifft oder nicht.

      Versuchen könnte er/sie. Da hast du absolut recht.
      Dem stehen aber mE die EBay-AGB entgegen.
      Und genau diese werden bei den Urteilen gegen den Höchstbietenden herangezogen.
      Sollte ich danebenliegen lasse ich mich gerne aufklären.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ich behaupte nicht das ich 100% recht habe und das ich in jedem Fall Erfolg haben werde. Ich verstehe auch eure Einwände.
      Aber ich will auch mein Recht nutzen mich zu wehren.

      labino schrieb:

      Bei manchen Antworten.....ist die Ironie
      nicht auszuhalten.
      schlimm so etwas
      (wer sich angesprochen fühlt...soll es ruhig tun)

      Das war schon früher bei ebay so....immer nochmal drauf, auf die, die Hilfe suchten!


      @ Eule
      wenn ich hier was zuschreiben habe, werde ich es tun!
      Ich möchte dir herzlich danken für die PMs die du mir geschrieben hast bzw. für den Aufwand den du dir gemacht hast.
      Das weiss ich wirklich zu schätzen.