Nachweis fürs Finanzamt im Einzelfall?

    • Nachweis fürs Finanzamt im Einzelfall?

      Mir ist bekanntgeworden, dass ein Gewerblicher gebrauchte Gegenstände ohne Quittung ankauft und diese bei eBay Verkauft als Gewerblicher, das schon eine ganze Weile lang anscheinend ohne Ärger vom FA. Weiß jemand, ob es da einen legalen Buchhaltungstrick gibt oder ähnliches? Es ist jetzt nicht so die Masse, sondern maximal 5-10 Artikel im Monat, diese sind aber vergleichsweise hochwertig, jeweils 50-200 Euro Verkaufserlös. Gibt es da eine Möglichkeit, weiß jemand etwas Genaueres?
    • Ja und? Sofern er keine Quittung für den Bezug der Ware hat, versteuert er die Einnahme komplett. Da wird das FA nicht böse. Solange er nicht in den Verdacht kommt, Hehlerware zu verticken, ist alles im grünen Bereich. Auch dann würden andere Behörden auf ihn aufmerksam aber nicht das FA.
    • #2

      Ganz so ist es nicht.

      Also nur mal ganz hypothetisch:
      Ich kaufe günstig Ware an, natürlich ohne jeden Beleg. Dann "besorge" ich mir einen Beleg/Quittung von ein paar Freunden bei denen der Ankaufpreis viel höher ist, als die tatsächliche Ausgabe. Da der Ankauf von Privat stattfindet, wird das FA bei einzelnen Belegen aus der selben Quelle kaum nachfragen. Kommt bei einer Steuerprüfung die Quelle zu oft vor....... sehr wohl.

      Ankauf ohne Beleg macht nur dann Sinn, wenn entweder "Schwarzgeld" dafür aufgewendet wird, der Gewinn dann ordnungsgemäß versteuert, der Bestand auf Rückfrage des FA auf "das lag seit Jahren hier einfach so rum, lange bevor ich mich selbstständig gemacht habe" oder eben um höhere Belege einzureichen um den Gewinn zu minimieren.

      @vanvog
      Da du kaum einen Einblick in die Einnahmeüberschussrechnung oder die G+V haben wirst, kann da nur spekuliert werden. Das FA würde ganz sicher reagieren, wenn du einen Wareneingang bei dem Käufer ohne Beleg dokumentieren könntest, dort aber (beim FA) ein anderer Beleg vorliegt und dennoch die Ware eindeutig auch dem Verkaufsbeleg zuzuordnen ist.
    • Er hat die Möglichkeit Eigenbelege zu nutzen, um so den Einkauf verbuchen zu können.

      Das Finanzamt wird allerdings eine Buchhaltung, die nur auf Eigenbelege basiert nicht akzeptieren. Insofern wird er schon irgendwelche Rechnungen bzw. Quittungen haben.

      Gerade Flohmarkthändler bzw. Trödler bekommen oft keine Quittungen oder Rechnungen. Da läuft dann viel über Eigenbelege. Die Finanzämter akzeptieren da oft auch eine größere Anzahl von Eigenbelegen, bei den normalen Einzelhändler hingegen werden meist nur wenige Eigenbelege akzeptiert. Das kommt aber auch auf das FA an. Da gibt es regionale Unterschiede, wie so häufig in Steuersachen.

      Da aber wie gesagt, da das FA eine Buchhaltung die nur aus Eigenbelegen besteht, nicht akzeptiert, beschafft man sich eben Rechnungen bzw. Quittungen, in dem man eben woanders noch zusätzlich Ware mit Rechnung bzw. Quittung kauft.

      Die Einnahmen voll versteuern, macht im Regelfall kein Mensch.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Klar, aber da schließt sich dann der Kreis zu deinem Posting, das FA wird das kaum bemerken geschweige denn prüfen und somit hast du auch wieder recht.
      Im Gegensatz zu Bewirtungsbelegen, in dem angeblich teilgenommen Personen durchaus angerufen werden finden solche Prüfungen im Bereich Anschaffungsbelege deutlich seltener statt, sagte mir zumindest neulich eine Mitarbeiterin des FA.

      Außerdem war die Möglichkeit ja rein hypothetisch, ist natürlich illegal und führt bei Aufdeckung zu einer erheblichen (berechtigten) Strafe.
      Meine Antwort bezog sich lediglich auf die Frage nach einem möglichen Sinn, diesen habe ich aufgezeigt.
      Nochmal, das ist absolut illegal und kann einen richtig viel Geld kosten.
    • Hier bewegen wir uns in einem Graubereich, denke ich.
      Wenn ich tatsächlich ohne Beleg (legale) Ware sehr günstig einkaufen kann, dann ist es kein Schade, dass ich nichts "absetzen" kann. Lasst doch dem Staat die paar Lutscherl ;)
      Entweder kaufe ich ohne Beleg nichts ein oder ich bezahle meine vollen Steuern auf den Umsatz.
      Beides ist "legal" und muss ich von Fall zu Fall entscheiden.
      Die Frage nach der Legalität meiner Warenquelle ist eine andere.

      Kommt mir vor, wie manche "Deppen" die privat mit Wertpapieren handeln im Hinblick auf "Steuern sparen" statt im Hinblick auf (legale) gut Renditen.
      Wer meint, dass er mit "Steuertricks" langfristig Gewinn machen kann, der fällt meistens über kurz oder lang rein. Oder er ist "groß genug" ;-).
    • In welche Richtung das nur gehen kann, ist wohl mehr als deutlich gemacht worden, denn soweit es sich um Handelsgeschäfte im Einflußbereich des BGB hat, steht dem Käufer ein Rechtsanspruch auf die Erstellung einer Quittung zu. wenn er dann darauf "freiwillig" verzichtet, liegts entweder an der Lieferquelle oder aber der Verkaufsdifferenz.