Kaufvertrag durch Willenserklärung geschlossen?

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Vielleicht wurde die K ja inzwischen darüber aufgeklärt, dass es sehr unvorsichtig ist, bei einem Kauf über Kleinanzeigen von Barzahlung bei Abholung abzusehen.
      Ich halte es in diesem Fall für unwahrscheinlich, aber in Erwägung ziehen sollte man das schon.
      Guter Einwand. Haben wir diesmal total vergessen zu erwähnen.

      Leute wir lassen nach.

      Aber....der TE ist ja hier Verkäufer der auf sein geld wartet.
      Mehr schmerz hätte ich hier wäre es zur Zahlung mit Paypal gekommen da dann der Käufer ziemlich einfach das Geld zurück bekommen kann.

      Mit der Überweisung fährt er sicherer.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • Kanonen auf Spatzen? ja, ich kenne ihn. es hat mich nur etwas erstaunt, dass der Rat gleich lautet: also nach einer Wochen oder etwas mehr solltest du den Vertrag kündigen (und gut is). dann hast du wieder deine volle Handlungsfähigkeit.
      wunderbar, so könnten sich die allermeisten Verkäufe erledigen und die Käufer fühlen sich recht wohl, da sie sich entschliessen können nach ihrem Belieben. Erfüllen sie, ist es gut, erfüllen sie nicht, dito.
      Wenn der Rat geheissen hätte: lass die Sache fallen, denn wahrscheinlich ist am Ende bei der Durchsetzung die Sosse teurer als der Braten (weil wir hier diesbezüglich genug Erfahrung haben) wäre das verständlich gewesen, da praktisch gedacht.
      aber ich glaube wir reden aneinander vorbei.
      danke jedenfalls

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von nouvaleur ()

    • ja, tschuldigung, hatte ich übersehen. bei Preussens jeht alles seinen ordentlichen jang
      das heisst also, wenn man das nicht ordentlich abkündigt bestehen die Käuferansprüche auf Lieferung 3 Jahre ab Jahresende, tolle Sache, da denkt mancher sicher gar nicht dran.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von nouvaleur ()

    • nouvaleur schrieb:

      Wenn der Rat geheissen hätte: lass die Sache fallen, denn wahrscheinlich ist am Ende bei der Durchsetzung die Sosse teurer als der Braten
      Aber genau das meint er doch, natürlich kannst du einen Anwalt und nach belieben noch einen Prozess anzettelt, aber wofür ? Man muss sowas immer in Relation setzen, du investierst wahrscheinlich mehr Zeit in die Suche und das Aufsuchen eines Anwalts, als für einen erneuten Verkauf. Wenn du hingegen sicher bist, das Teil nun nicht mehr für über 50€ verkauft zu bekommen, dann könnte es durchaus nachvollziehbar sein auf die Erfüllung zu bestehen, aber davon geht hier wohl keiner aus.
    • nouvaleur, könntest Du denn bitte hier mal klipp und klar sagen, ob Ihr schriftlich vereinbart habt, dass der Käufer zuerst zu zahlen hat und Du nach Geldeingang versendest?
      Das nennt sich "Vorkasse" oder "Vorauszahlung" und muss extra vereinbart sein, um überhaupt Gültigkeit zu haben.

      Deine bisherigen Aussagen dazu waren so schwammig, dass man nichts daraus schließen kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von testing* ()

    • nein, nichts diesbezüglich vorher vereinbart. ich ging (wohl fälschlicherweise) davon aus, dass dies bei Ebay & co üblicherweise so usus ist. Kaufrechtlich ist das sicher nicht so. Da gilt wohl "standardmässig" erst die Ware, dann das Geld. Eine Aufforderung, das so zu machen hat der K auch nicht am mich gerichtet, sondern er war mit Vorkasse offensichtlich einverstanden. hätte er sonst geschrieben: Freitag eingeworfen, müsste Montag bei Ihnen sein. wie soll ich das sonst verstehen?
      Danach leider Funkstille und bis heute kein Geldeingang. Na, das wird es dann wohl gewesen sein. Einfach kalte Füsse bekommen und schweigend abgebrochen, statt offen zu erklären: ich habe es mir anders überlegt. Versteht man ja.
    • nouvaleur schrieb:

      ich ging (wohl fälschlicherweise) davon aus, dass dies bei Ebay & co üblicherweise so usus ist.

      Bei Ebay Kleinanzeigen ist es normal bei Abholung in Bar zu Zahlen.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • nouvaleur schrieb:

      Kanonen auf Spatzen? ja, ich kenne ihn. es hat mich nur etwas erstaunt, dass der Rat gleich lautet: also nach einer Wochen oder etwas mehr solltest du den Vertrag kündigen (und gut is). dann hast du wieder deine volle Handlungsfähigkeit.
      wunderbar, so könnten sich die allermeisten Verkäufe erledigen und die Käufer fühlen sich recht wohl, da sie sich entschliessen können nach ihrem Belieben. Erfüllen sie, ist es gut, erfüllen sie nicht, dito.

      So einfach ist das nicht, denn der Käufer bleibt Dir ggü. schadensersatzpflichtig, solltest Du nicht den mit ihm vereinbarten Kaufpreis erzielen. Da kannst Du dann die Differenz einfordern.

      Selbstverständlich besteht auch für Dich die Möglichkeit, auf Vertragserfüllung zu klagen. Nur sollte man sich in so einem Falle auch bewusst sein, daß die Gegenseite evtl. kein Geld hat und man dann mit den Kosten, trotz des gewonnenen Verfahrens, erst einmal belastet ist.

      nouvaleur schrieb:

      ja, tschuldigung, hatte ich übersehen. bei Preussens jeht alles seinen ordentlichen jang
      das heisst also, wenn man das nicht ordentlich abkündigt bestehen die Käuferansprüche auf Lieferung 3 Jahre ab Jahresende, tolle Sache, da denkt mancher sicher gar nicht dran.

      Es denkt sogar mancher nicht einmal daran, daß es überhaupt Kaufverträge gibt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Selbstverständlich besteht auch für Dich die Möglichkeit, auf Vertragserfüllung zu klagen. Nur sollte man sich in so einem Falle auch bewusst sein, daß die Gegenseite evtl. kein Geld hat und man dann mit den Kosten, trotz des gewonnenen Verfahrens, erst einmal belastet ist.
      Auch sollte einem bewusst sein, dass man dann eventell aufgefordert würde, erst einmal selbst den Vetrag zu erfülen und die Ware zu liefern.