Kaufvertrag durch Willenserklärung geschlossen?

    • Kaufvertrag durch Willenserklärung geschlossen?

      hallo Leute
      ich habe in KleinEbay einen Teppich angeboten. Eine Dame sagte: ja, ich nehme ihn, wollte ihn über Paypal bezahlen. Das wollte ich nicht. Es wurde Überweisung auf mein Giro vereinbart. Letzte Nachricht vom Käufer: ich habe am Freitag eingeworfen, Montag müsste das Geld auf Konto sein. Mittwoch immer noch nicht. Gut kann passieren.
      Doch zunächst die Frage: ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen? Name und Versandadresse habe ich. Es geht um 100E. Meinen Namen und Adresse (vertrauensbildend), sowie Konto habe ich angegeben. Kann ich auf Zahlung bestehen?
      Wenn keine Zahlung erfolgt, gehe ich davon aus, dass K in betrügerischer Absicht mich durch die Nachricht "Überweisung eingeworfen" zu einer vorzeitigen Versendung provozieren wollte, um dann im Besitz der Ware zu kommen. Den Rest kann man sich dann gut vorstellem.
      danke und Gruss

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nouvaleur ()

    • In dem Moment wo du der Zahlung per Giro zugestimmt hast, hast du m.M. Konkludent Ihrem Angebot die Ware von dir zu kaufen, zugestimmt.

      Somit liegen (§433 BGB) 2 übereinstimmende WE (Angebot & Annahme) vor.
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    • ebay-troll schrieb:

      nouvaleur schrieb:

      ja, ich nehme ihn,

      Das ist meiner Meinung nach schon ein gültiger Kaufvertrag, aber nur meine Meinung.
      Auch heute werden Verträge noch per Handschlag abgewickelt.




      .
      Das ist leider nicht korrekt.

      Um genau zu sein ist eine Ebay Kleinanzeige nur eine invitatio ad offerendum: eine Einladung ein Angebot abzugeben.

      Ja ich nehme ich und zahle per Paypal war das erste angebot.

      Die Annahme erfolgte erst einmal nicht. Da der Verkäufer Paypal ablehnte.

      Danach machte die Kundin ein erneutes Angebot mit Girozahlung.

      Dieses nahm der Verkäufer dann an. Das ist die Annahme.
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      Rich Edmonds UK Editor wpcentral

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oyvey ()

    • oyvey schrieb:

      Ich meinte_: Somit liegen für den Kaufvertrag (§433) 2 über....

      Danke für den Hinweis
      145 und folgende

      uni-bamberg.de/fileadmin/uni/f…/privatrecht/Kapitel6.pdf
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Der Käufer hat die Daten und entsprechend ein schlagendes Argument dafür, dass der VK dem Vertrag zugestimmt hat. Anderweitiger Verkauf ist entsprechend zur Zeit nicht zu empfehlen.

      Aber erst einmal gehe ich zum Zeitablauf zurück. Der Umschlag war Freitag im (Brief-) Kasten. Eine Zustellung Montag ist nicht unwahrscheinlich. Die Bearbeitung bei der Bank hat also frühestens Montagnachmittag stattgefunden. Je nach betroffenen Banken findet die Wertstellung also frühenstens Dienstagmorgen - eher heute oder morgen statt.
      Rein zeitlich bewegen wir uns also noch im absolut grünen Bereich.
    • ok, interessante Diskussion
      Es wurde von beiden Seiten angeboten und angenommen, also Kaufvertrag? alle Emails vorhanden.
      bis jetzt Mittwoch 15.00 kein Zahlungseingang und trotz meine Email gestern (noch kein Zahlungseingang, beobachte Konto täglich) von K keine Nachricht mehr.
      Frage: ab wann kann/muss ich den Ablauf als vom K gestört/suspendiert betrachten?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nouvaleur ()

    • nouvaleur schrieb:


      ok, interessante Diskussion
      Es wurde von beiden Seiten angeboten und angenommen
      Nein, nein das ist falsch.

      Du hast nur eine Einladung gemacht. Deine Einladung hieß: Ich möchte das an Interessenten verkaufen, also macht mir ein Angebot.

      Das erste Angebot jedoch hattest du wegen der Zahlungsart Paypal abgelehnt.

      Also kam ein 2tes Angebot. Das hast du angenommen.

      Es wurde nur von Ihr Angeboten.

      Und nach dem 2ten Angebot von dir auch angenommen.

      bis jetzt Mittwoch 15.00 kein Zahlungseingang
      und trotz meine Email gestern (noch kein Zahlungseingang, beobachte
      Konto täglich) von K keine Nachricht mehr.

      Frage: ab wann kann/muss ich den Ablauf als vom K gestört/suspendiert betrachten?


      Du bist sehr sehr sehr ungeduldig.
      Wir sitzen bei der Deutschen Bank da gehen Überweisungen manchmal auch 3 Tage.
      Leider.

      wenns am Freitag nicht da ist. Anfragen.
      Wenn nächste Woche keine Antwort: 1. Anmahnung mit Zahlungsziel und Hinweis wird Zahlungsziel nicht erreicht dann kann man das Geschäft als nicht geglückt ansehen.
      Dann kann man den Rücktritt schriftlich Aufsetzen und Abschicken.
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      Rich Edmonds UK Editor wpcentral

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oyvey ()

    • Du musst eine angemessene Nachfrist mit Datum zur Zahlung setzen und gleichzeitig erklären, dass du nach Fristablauf den Vertrag als hinfällig ansiehst.
      Ich würde in dem Fall 10 Tage nehmen schon weil du weißt, dass Internetbanking hier Fehlanzeige ist.

      Hattest du denn nochmal freundlich nachgefragt, weil bei dir bis dato kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist?

      In der Zeit vor Internetbanking ist es bei mir auch schon vorgekommen, dass ich natürlich den ersteigerten Artikel markiert hatte. Der VK hatte ich auch mitgeteilt, dass die Überweisung auf dem Postweg ist. Eine gute Woche später hatte ich Mail - noch kein Zahlungseingang. Also Konto überprüft, keine Belastung.
      Ich war davon ausgegangen, der Brief ist wohl verloren gegangen. Also nochmal ausgefüllt. Das Ende vom Lied war dann eine Doppelbuchung mit einem Tag Abstand.
      Also nicht nervös werden. ;)
    • Frage: ab wann kann/muss ich den Ablauf als vom K gestört/suspendiert betrachten?
      Unter einer Woche würde ich da nicht ansetzen, ich weis auch nicht was einige Menschen immer denken, nicht jeder kontrolliert täglich seine Mails oder hat lust/zeit sofort auf sowas "nebensächliches" zu reagieren.
      Genau wie die Bearbeitung von Überweisungsträgern auch mal 1~3 Tage dauern kann, dazu die Überweisung selber, nochmal 1~2 Tage...

      Ein wenig Geduld würde dir wohl nicht schaden, wenn ich das hier so lese.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • jetzt weiss ich immer noch nicht so recht: Kaufvertrag zustande gekommen ja/nein?
      wenn ja, könnte ich doch Erfüllung verlangen nach den üblichen Usancen in diesem Bereich: Zahlung und dann Lieferung?
      nochmals: ich erwartete Zahlung auf Giro, wurde akzeptiert und als durchgeführt bezeichnet. Habe das Email.
      Ich sehe nicht ein, dass ich nach soundsoviel Schonungstage den Verkauf als leider erfolglos abschreiben soll, sondern als einzufordern. wozu gibt es den Satz: pacta sunt servanda?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von nouvaleur ()

    • Sei doch nicht so ungeduldig.

      Warte bis Freitag, (Kaufvertrag ist zustande gekommen) auf den Geldeingang. Dann kannst Du eine Frist zur Erfüllung der Zahlungsflicht setzen und danach den Kaufvertrag für nichtig erklären. Ist hier alles schon gesagt worden.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • warum für nichtig erklären, warum nicht einfordern? ob das am Ende sinnvoll ist hängt von den Verhältnissen des K ab, aber ich verstehe nicht warum man die Ansprüche aus einem KV einfach verfallen lassen soll. wie gesagt: pacta sunt servanda, auch wenn man mehr Zeit einräumen soll, wie Du zu recht sagtest.