Änderung der Steuererklärungsregelungen

    • Kaiolito schrieb:

      #56

      Sorry @schabbes

      Fast richtig aber nicht ganz.
      Die Kapitalertragssteuer beträgt 25 % zuzügl. Solidaritätszuschlag 5,5 % (der Kapitalertragssteuer) und im Regelfall auch Kirchensteuer 8 - 9 % (der Kapitalertragssteuer).



      Du Kaio, ich bin Dir dankbar für diese Korrekturen. Mein Sinn steht nur danach Leuten zu helfen, die eventuell etwas verschenken, was ihnen ganz legal zusteht.
      Da es aber nicht genau meine Situation ist, bin ich in den "Feinheiten" nicht besonders firm (Im Moment leider, weil ich ovey und anderen gerne helfen möchte ihr Recht wahr zu nehmen) Aber ein wenig "stakelig" auf den Beinen fühle ich mich schon und verlasse mich darauf, dass hier auch noch andere sind, die mich korrigieren, wenn notwendig. Insofern: No Problem :)

      Lese ich das dann wohl richtig, dass es sogar mehr als ein Viertel ist, was man von den mageren Zinsen abgezogen bekommt, wenn man nicht Einspruch erhebt...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • topo schrieb:

      A propos Kirchensteuer - die wird ab 2015 von den Sparkassen eingezogen, soweit man nicht widerspricht. ?
      Ein Widerspruch ist nur dann sinnvoll, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist und dies mal schnell der Sparkasse nachweist.
      Ansonsten bleibt die Steuerlast im Rahmen der Einkommensteuererklärung exat gleich.

      Natürlich sollst du widersprechen............ wenn du eben keiner steuerpflichtigen Kirche angehörst.
    • Der Einzug von Kirchensteuer ist eine der schwierigsten Fragen in dieser ganzen Sache mit den Kapitalertragssteuern. Zumal die verschiedenen Kirchen verschiedene Sätze erheben. Per Se weiß deine Sparkasse ja im Normalfall erst mal nicht, ob Du einer Kirche angehörst (Und wenn welcher) oder ob Du eventuell Kirchensteuerpflichtig für Deine Lebensgefährten oder Dein Ehegespons bist.

      Aber eines ist gewiss: spätestens mit der Einkommenserklärung kann man da jeden Schaden heilen indem man widerspricht.
    • Kaiolito schrieb:

      Es handelt sich hier nicht um Steuerberatung sondern um Dinge, die jeder der entsprechende Bücher liest oder im I-Net unterwegs ist, selbst in Erfahrung bringen kann.
      Du hattest bereits Deine Hilfestellung in Form der Bereitstellung der Steuer-Software sowie Beantwortung entsprechender "Fragen" angeboten:

      Änderung der Steuererklärungsregelungen

      natürlich kann sich jeder Informationen im Netz besorgen
      -
      das Problem ist und wird immer die Umsetzung auf den "eigenen" Fall sein
      -
      nicht umsonst gibt es für die immer-komplizierter-werdende-Steuerthematik Fachleute (denen nicht umsonst bei den Unmengen von Änderungen / Ergänzungen / Neuerungen der Steuer-Kopf raucht).....

      viele Einzelheiten müssen "abgeklopft" werden -
      eben, weil viele Anwender überhaupt nicht (genau) wissen welche Daten / Informationen / Unterlagen anzugeben bzw. einzureichen sind....

      das "berühmte": ich habe Betrag xy vom Finanzamt zurückbekommen lässt sich nicht als "Standard" vermitteln -
      jeder Steuerfall ist anders.....

      genau das macht die Materie ja höchst kompliziert und für einen "normalen" Menschen zum Böhmischen Dorf mit doppelten und dreifachen Fragezeichen......

      (vom Sprachgebrauch innerhalb der Gesetze mal ganz zu schweigen - anstatt diese schwierige Thematik möglichst verständlich zu verfassen werden
      die gesetzlichen Vorschriften so verfasst das es ggf. für den Gesetzgeber (bald) ratsam wäre einen Duden der Steuerthematik zu veröffentlichen... ;))
    • Nochmal zu #61

      Lese ich das dann wohl richtig, dass es sogar mehr als ein Viertel ist,
      was man von den mageren Zinsen abgezogen bekommt, wenn man nicht
      Einspruch erhebt...


      Du kannst keinen Einspruch einlegen, allenfalls einen Freistellungsauftrag erteilen und nachweisen, dass du nicht Kirchensteuerpflichtig bist.
      Und ja, auf Kapitalerträge werden natürlich mehr als die 25 % Kapitalertragssteuer erhoben. Jedoch muss nochmal klar festgestellt werden, dass alle zuviel bezahlten Kapitalertragssteuern, SoliZuschläge und Kirchensteuern erstattet werden, wenn der Freibetrag für Kapitalerträge unterschritten wird.

      Es ist manchmal wirklich erstaunlich, wenn ich Leute treffe, die mir ihre "Kontoauszüge" von Bausparkassen oder Sparanlagen vorlegen und gleichzeitig eine Steuererklärung machen. Die Kapitalerträge wurden pauschal besteuert, die Belege liegen vor, aber niemand denkt daran, dass man da einfach die Anlage KAP ausfüllen muss um diese Steuern erstattet zu bekommen.
    • # 64

      Mal schnell abgetippt

      Sofern Sie die Kirchensteuer nicht von uns, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt über die Abgabe einer Kirchensteuererklärung erheben lassen möchten, können Sie der Übermittlung dieser Daten widersprechen. ... bis spätestens 30.06.14
      Sollten Sie von einer Brechnung ... nicht betroffen sein, sehen Sie diese Mitteilungbitte als gegenstandslos an.
    • #69

      @topo
      Das bedeutet nichts anderes, als bei einem Widerspruch (unabhängig von der tatsächlichen Zahllast) keine Kirchensteuer abgeführt wird und man selbst dafür verantwortlich ist, die Kapitalerträge entsprechend zu versteuern, indem man die fällige Kirchensteuer über eine Erklärung abführt.
      Deshalb würde ich ja auch nicht widersprechen, wenn ich Kirchensteuerpflichtig bin. Zum einen muss ich eh bezahlen, zum anderen mache ich mir Probleme, sollte ich plötzlich zur Steuererklärungsabgabe aufgefordert werden.
      Es kommt eh raus...... wenn eine Aufforderung kommt und ich hatte auch viel weiter oben geschrieben, dass dies dann auch mehrere zurückliegende Jahre betreffen kann.
    • Ich denke, das ist so nicht ganz korrekt, oder wirkt auf mich missverständlich, Kaio.
      Auch wenn man unter dem Jahr keine Freistellungsaufträge erteilt hat, und die Bank somit abgezogen und an das FA weitergeleitet hat, so kann man doch in der Einkommenserklärung alle einzelnen Erträge nachweisen und sich die zu viel abgezogenen Steuern zurück erstatten lassen (So lange der eigene nach der Erklärung ermittelte Steuersatz unterhalb der Schwelle liegt)
    • Jepp, als lohnsteuerpflichtiger Normalbürger hat man eh immer wenig Chancen sich "Freiheiten" zu leisten. Der Abgleich zwischen Banken und Finanzämtern und Kirchen...und weiteren Stellen, der funktioniert immer besser, das wächst jährlich. Da noch "was schieben" zu wollen (wenn man kein "Großer" ist), das kann leicht ins Auge gehen.
      Otto-Normal-People, den haben sie schnell beim kleinsten Versuch eventuell schmerzhaft an der Backe. (Bundestagsabgeordnete, Fußball-Manager und Front-Feministinnen sind halt nicht "unsereins")
      Man sollte sich keinen Illusionen hingeben. Nur, wenn es absolut ehrlich "so ist", dann bekommt man ohne "wenn und aber" "sein Recht". Dann bekommt man es aber auch. Sooo gemein sind sie ja dann auch wieder nicht ;)
    • #72

      Klar @schabbes
      Nur die Leute machen das nicht! Warum auch immer.
      Die heften die Bescheinigungen über erhaltene Kapitalerträge und die entsprechend abgezogenen Steuern ab und gut ist.
      Manchmal geht es nur um "3 Euro 65", aber das Geld wird über die Anlage KAP nicht rückgefordert....... warum auch immer.

      Sehe im Jahr so um die 50 bis 60 Steuererklärungen und manchmal wird es mir schlecht.
      Die Leute wissen nicht, dass sie Geld verschenken und dies teilweise über Jahre...... auch wenn die Beträge gering sein mögen, das geht gar nicht.

      Jeder muss Steuern zahlen innerhalb des Systems, wenn sein Einkommen entsprechende Grenzen überschreitet, aber da wird teilweise Geld verschenkt und abgeheftet.
      Wer berücksichtigt denn den Kaminfeger, der ihm über die Nebenkostenabrechnung seines Vermieters belastet wurde?
      Wer berücksichtigt die umgelegten Kosten für den Hausmeister in seiner Steuererklärung?

      Es ist teilweise erschreckend.
    • Ja, und das ist Geld, welches einem zusteht. Weitab von jeder Hinterziehung und von jedem Betrug.

      Ich weiß auch nicht: Manchmal streitet man um 90 Cent überzogene Versandkosten bei ebay und auf der anderen Seite drückt man sich darum seine Belege zu ordnen und ein paar Formulare (aufwand ein paar Stunden an einem trüben WE plus ein wenig Kopfweh durch Grübeln über Formularen) auszufüllen, was einem ein paar Hundert oder auch nur 50 Euro absolut legal und bar auf die Kralle bringen kann :)