Änderung der Steuererklärungsregelungen

    • Die Gemüter haben sich mittlerweile hoffentlich wieder beruhigt. OT-Hinweise sollten dem Moderationsteam vorbehalten sein ;)

      Kaiolito schrieb:

      Übrigens ist es so, dass die Frist zur Erklärung zwar jeweil der 31.05. eines Jahres ist, aber frühestens im Juli eine Erinnerung zur Abgabe erfolgt.
      Die Abgabe der Steuererklärung des Vorjahres ist üblicherweise bis zum 31.05. angesetzt, aber man kann ohne Angabe von Gründen auf den 30.09. verlängern lassen, geht sogar telefonisch. Ein weitere Fristverlängerung könnte das Finanzamt dann bis 31.12. gewähren dies muss aber schriftlich und mit deutlicher Begründung beantragt werden und kann u.U. auch abgelehnt werden, wenn die genannten Gründe von Seiten des FA nicht anerkannt werden.

      Nun zu deinem Anliegen @oyvey; hier dürfte diese Seite deine Frage beantworten:


      Steuererklärung 2013: Wer darf auf die Abgabe verzichten?

      Steuererklärung: Wer darf verzichten?


      Auf die Einkommensteuererklärung verzichten dürfen Sie zum Beispiel, wenn Sie als Alleinstehender ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit vorzuweisen haben – gleichgültig, in welcher Höhe. In diesem Fall wird die Lohnsteuer bei der Abrechnung durch den Arbeitgeber automatisch abgezogen. Wenn Sie nur sehr geringe Einkünfte haben, die unter dem Steuerfreibetrag von derzeit 8.004 Euro im Jahr liegen (Stand: Oktober 2012), sind Sie ebenfalls nicht zur Steuererklärung verpflichtet. Dabei ist unerheblich, ob Sie diese Einkünfte aus nichtselbständiger, selbstständiger oder sonstiger Tätigkeit eingenommen haben. Falls Sie sich dennoch unsicher sind, ob Sie zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollten Sie sich bei Ihrem Finanzamt erkundigen.

      Quelle: t-online.de/ratgeber/finanzen/…e-abgabe-verzichten-.html

      Wenn du dir immernoch unsicher bist, frag einfach bei dem zuständigen Finanzamt nach, sie sind verpflichtet dir Auskunft zu geben.
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      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • @oyvev

      Du hast offensichtlich bisher keine Einkommensteuererklärung abgegeben, weil du nie dazu aufgefordert wurdest und die übertragenen Daten an das FA bisher keine Auffälligkeiten zeigten und du unverheiratet bist.

      Deine Frage bestand darin, ob du zukünftig eines Steuererklärung abgeben musst, weil du eine Lohn-/Gehaltserhöhung bekommen hast. Die Aufforderung vom FA kann daher für das Jahr 2014 frühestens nach dem 31.05.2015 durch das dann zuständige FA erfolgen. Das Aufforderungsverfahren läuft ab dem Momment an dem du aufgefordert wirst bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Steuerschätzung erfolgt, weil du der Aufforderung nicht nachgekommen bist, vollautomatisch, der Ablauf ist bei allen Finanzämtern gleich.
      Es mag sein, dass einige FA in D. das "lascher" handhaben, deshalb hatte ich dir in meinem Posting #14 die Mindestfristen genannt, die für ganz D. gelten und auch gleichzeitg in einem meiner Postings darauf hingewiesen, dass es durchaus möglich ist, dass dann gleich mehrere Jahre aufgefordert werden könnten.

      Warum hier der Eindruck von @cody erweckt wird, dass das FA was schlimmes ist und extrem nachtragend werden könnte erschließt sich mir nicht. Zum einen, weil vieles vollautomatisiert läuft und zum anderen weil das FA nicht "das Böse" darstellt.

      Dennoch macht es auch in deinem Fall Sinn für 2013 zu prüfen ob du eine Steuererklärung abgeben möchtes, obwohl du noch nicht dazu aufgefordert wurdest. Viele Leute vergessen, dass z. B. auch "Haushaltsnahe Dienstleistungen" oder "Sonderausgaben" abzugsfähig sind und somit die Jahressteuerlast gesenkt werden kann.
      Solltest du für die Berechnung entsprechende Software brauchen, kann ich dir die zuschicken (brauche sie halt wieder). Würde sich 2013 steuerlich "rechnen", sollte dann auch gleich 2012 geprüft werden (Software liegt hier vor und kann ebenfalls zugeschickt werden).
      Die Programme sind recht einfach gestaltet und zu nutzen und bei Rückfragen einfach PN. ;)


      EDIT: #21
      Nichts anderes hatte ich geschrieben @schumi, danke.

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    • @ oyvey

      Kaio hat insofern recht, dass das FA dich ggf. auffordert eine Steuererklärung abzugeben.

      Das FA wird sich bisher noch nie bei dir gemeldet haben, weil die ganz einfach wissen, dass du mit Lohnsteuerklasse 1 im Angestelltenverhältnis und ohne andere Einkünfte immer (mindestens) deiner Steuerpflicht nachgekommen bist. Wenn du deine Erklärung abgeben würdest, würdest du eher ein paar Taler erstattet bekommen. Das wird nicht viel sein, wenn dein AG den internen Ausgleich im Dezember durchgeführt hat, aber die Gefahr der Nachzahlung besteht kaum.
      Entsprechend kann ich dir nur empfehlen, du solltest eine Erklärung abgeben.
    • Hab mal nach- und auch drum herum gelesen, und nun hab ich auch eine Frage.

      Bei der Steuererklärung erkennt das Finanzamt ohne Nachweis bei jedem Arbeitnehmer pauschal Werbungskosten in Höhe von 1.000 Euro an, wenn keine höheren Aufwendungen nachgewiesen werden (§ 9a Nr. 1 EStG)

      Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist in die Lohnsteuertabelle bereits eingearbeitet und wirkt sich demzufolge direkt beim Lohnsteuerabzug steuermindernd aus.


      Das widerspricht sich doch, oder hab ich grad ein Brett vorm Kopf?
      Muss man nun die Erklärung machen, damit der Pauschbetrag anerkannt wird, oder doch nicht? Bzw. nur dann, wenn die Werbungskosten höher sind?
      Ist von hier
      finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0062.htm

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von topo ()

    • @topo

      Das widerspricht sich nicht und ist nicht nur bei der Werbungskostenpauschale so, sondern auch bei anderen "Freibeträgen".
      Stell dir das einfach so vor:

      Du rechnest mal ein Bruttoeinkommen von 20.000 €, da gehen dann in der Steuertabelle deines Arbeitgebers erstmal der Grundfreibetrag, die Werbungskostenpauschale usw. weg und aus dem Rest rechnet sich das zu versteuernde Einkommen, auf welches dann tatsächlich eine Steuerlast anfällt.
      Der Aufwand, eine Pauschale, die jedem Arbeitnehmer zusteht erst zu versteuern und dann rückzuerstatten ist einfach zu groß, daher wird das eben auf einen Monatsbetrag runtergerechnet und im Steuerprogramm deines Arbeitgebers jeden Monat mit diesem Betrag berücksichtigt.
      Hast du höhere Werbungskosten als die Pauschale, die ja bereits berücksichtigt ist, kommt es bei der Einkommensteuererklärung zu einer Steuererstattung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Danke an Kaio :)

      Die Idee, dass jeder "freiwillig" eine Steuererklärung abgeben darf, kam mir beim Lesen nämlich auch.
      Sich über diese formellen Dinge her zu machen scheint zuerst mal sehr lästig. Kann aber lohnen, "leicht verdientes" Geld.
      Zumindest nachdenken sollte man, ob man nicht doch etwas zurückbekommen kann.

      Was fällt mir dabei auf Anhieb ein?
      Nun, bei mir persönlich liegen die Fahrkosten zu Arbeit allein bei fast 3000 Euro pro Jahr. Da das Werbungskosten sind, habe ich allein damit den Pauschbetrag reichlich überschritten. Sind die Fahrtkosten knapp darunter, so muss man bedenken, dass es auch für "normale" Angestellte oder Arbeiter weitere Dinge gibt, die man absetzen kann, wenn sie durch die Arbeit verursacht sind.

      Auch, wenn man einen Handwerker im Haus braucht und mit dem "ordentlich" abrechnet, so ergibt sich eventuell die Möglichkeit etwas abzusetzen (Den Anteil der Arbeitskosten). Ist sogar besonders "lukrativ".

      Wenn man nicht allzu viel verdient, aber mit Krankheiten und Unfällen "gesegnet" wird, dann könnte es sich lohnen, die Kosten dafür anzugeben. (Man muss dann aber wirklich alle Selbstzahlungen für Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente (ärtztlich verordente) über das Jahr aufbewahren und einen gewissen Prozentsatz des Einkommens überschreiten.

      Ansonsten käme noch in Frage: Wenn man einen hilfsbedürftigen Verwandten unterstützt, zum Beispiel jemanden, der seine Pflege nicht selbst bezahlen kann.

      Spenden für wohltätige Zwecke (Ja klar, kann man nur, wenn man selbst genug hat).

      Auch, wenn man ein kleines Sparkonto hat und "ganz wenig" Zinsen bekommt und davon immer was für die Steuern abgezogen bekommt, kann sich eine Erklärung lohnen.

      Ovey, nimm das großzügige Angebot von Kaio ruhig an. Mal schauen kostet ja nichts, außer ein wenig Zeit :)
    • @schabbes

      Es stimmt natürlich nicht, dass jeder selbst entscheiden kann, ob er eine Steuererklärung abgibt.
      Als lediger Lohn-/und Gehaltsempfänger mit Steuerklasse I ist das recht einfach und stimmt, für verheiratete mit den jeweiligen Steuerklassen III und V trifft das schon nicht mehr zu, da z. B. die eingerechneten Freibeträge meist dem höheren Einkommen zugeordnet werden und dazu führen, dass dieses Einkommen überproportional gemindert wird. Bei gemeinsamer Veranlagung von Ehegatten werden aber beim FA beide Einkommen zusammen gezählt und je nachdem wie groß der Unterschied zwischen den beiden Einkommen ist, kann es durchaus dann zu einer Nachzahlung kommen.
      Auch in diesem Bereich sind mir einige Fälle von Leuten die ich kenne bekannt, da wollte das FA dann gleich fünf Steuererklärungen für die letzten Jahre auf einmal.
      Auch bei der Steuerklasse II (Alleinerziehende mit Kindern) ist stets mit der Anforderung (auch Rückwirkend für mehrere Jahre) zu rechnen, da dann geprüft wird, ob man tatsächlich noch alleine lebt und nicht inzwischen z. B. der Vater der Kinder wieder eingezogen ist.
    • Das ist mir schon klar, Kaio. Aber bei Ovey ist es ja nicht so.

      Ich erinnere mich aber, dass wir unserer Töchter regelrecht liebevoll dazu drängen mussten, dass sie eine Erklärung abgeben, als sie ihr erstes "richtiges" Geld verdienten.
      Die Angst vor dem "Papierkram" war so groß. Und auch ein gewisser "Respekt" vor dem "gefährlichen" Finanzamt vorhanden.

      Netter Weise kann man da ja Programme benutzen, um sich schon mal einen Überblick zu verschaffen, was so passieren könnte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Mahlzeit,

      oyvey schrieb:

      Mir wäre es lieber gewesen du hättest auf meinen und Kaio's hinweis reagiert das ich keine Freibeträge habe.
      ich hatte mir - nach den Postings- den kompletten Sachverhalt noch einmal durchgelesen und dabei gemerkt, das ICH Deinen Fall mit einem
      anderen - mir vorliegenden- Fall verwechselt habe -
      die dort vorliegenden steuerlichen Voraussetzungen waren/sind mit Deinem (fast) identisch gewesen -
      mein Hinweis auf Deine verpflichtende Abgabe der Erklärung war FALSCH -
      eben, weil bei Dir die Voraussetzungen hierfür NICHT vorliegen.

      Meaculpa - es lag und liegt nicht in meine Absicht jemanden "theoretisch" zu etwas zu verdonnern das nicht gegeben ist.

      Trotzdem ist es sinnvoll zumindest eine Vorabberechnung durchzuführen -
      anhand dieser Berechnung kannst Du immer noch entscheiden ob Du die Erklärung abgibst oder nicht.....
      warum Geld verschenken?

      die Informationen bzgl. des Finanzamts-Handlings bei angeforderten/nicht-eingereichten-Unterlagen sind korrekt. Dieser Ablauf tritt
      natürlich nur dann ein wenn ein Steuerpflichtiger auf die FA-Anforderungen überhaupt nicht reagiert und die Ohren auf Durchlauf stellt.....

      wenn das FA eine Mitteilung über die Abgabe der Steuererklärung verschickt hat man ja noch ausreichend Zeit diese zu erstellen.....
      oder man beantragt frühzeitig eine entsprechende Verlängerung zur Frist der Abgabe....

      und schon wird der geschilderte Ablauf gar nicht erst eintreten.....
    • Find ich gut, Cody :thumbup:

      Ich möchte aber auch dafür plädieren, dass man seine Erklärungen pünktlich abgibt. Das verschieben macht irgendwie meistens keinen Sinn, als das man die lästige Sache raus schiebt, ein schlechtes Gewissen hat...und es dann doch irgendwann machen muss (oder will).

      Und dem Steuerzahler kostet es Geld, wenn das FA Erinnerungen und Mahnungen raus schicken muss.

      Ich kenne das, jahrelange eigene Praxis :O gewesen. Verlängerung geholt und dann eben im Spätsommer trotzdem dran gemusst. Hmmm, fast immer mit dem Effekt, dass ich dem Staat einen zinslosen Kredit gegeben habe *kicher

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()