Änderung der Steuererklärungsregelungen

    • Zu den Fahrtkosten die angesprochen wurden: ich arbeite und lebe im gleichen Dorf. Daher fällt das raus. Auch mein Arbeitsunfall war Gott sei dank glimpflich ausgegangen. Also auch da keine andauernden kosten.
      Ich habe auch mal gehört das reicht man einmal eine Steuer ein, muss man dies ab da immer tun.
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    • #41

      Das ist meistens richtig, ist aber bei ledigen, bei denen über die Steuer-ID bei Übertrag mit I-Tan keine Auffälligkeiten auftauchen nicht immer so. Zum Beispiel hat mein Bruder mal sieben Jahren zwischendrin keine Steuererklärung abgegeben (warum auch immer, hätte mich das ja erledigen lassen können), aber da er immer eine Erstattung bekam (immer nur ein paar Mark), hat die das nicht gekümmert und er bekam keine Aufforderung.

      Es gibt bei ledigen Arbeitnehmern ohne Nebeneinkünfte, besondere Freibeträge (z. B. Behinderung) da keine feste Regel. Die Aufforderung kann kommen, muss aber nicht, wenn man einmal abgegeben hat.

      Ehrlich gesagt verstehe ich auch deine Bedenken nicht, die Programme sind nutzerfreundlich und du findest hier sicher immer jemanden, der dir eine Frage beantworten kann, wenn du nicht weiter kommst. Dein Einkommen ist gering, deine Steuerlast niedrig und daher ist z. B. die Grenze für außergewöhnliche Belastungen im Bereich Krankheitskosten ebenfalls niedrig. Hier kann man dann schon mal schnell über die Grenze kommen. Wenn dann noch im Bereich der "Haushaltsnahen Dienstleistungen" im Bereich der Nebenkostenabrechnung für deine Wohnung ein paar Beträge drin sind, die berücksichtigt werden können, kann sich das schon summieren.

      Rechne das nach, für 2012 und 2013, ist zwar etwas Mühe, aber könnte sich lohnen.
    • Davon ab, ob man es dann "immer" muss: Und wenn schon, dann ist es eben so. In ruhigen Jahren kostet es einem keine drei Stunden an einem trüben März-Wochenende :)
      Das gehört einfach dazu.

      Und, wenn sich einem dann doch mal neue Einkommensquellen erschlossen haben oder sich sonst was verändert hat, dann hülft es ja eh nix mehr, dann muss man eh durch. Oder es könnte sich später rächen.

      Dann hilft es auch nicht, dass man sich jahrelang "ruhig" gehalten hat.

      Echt, sooo schwer ist es nicht diese Fragebögen auszufüllen. Und als Normalsterblicher halbwegs ehrlicher Angestellter braucht man dazu auch keinen Steuerberater.
      Manches wirkt vielleicht ein wenig sonderbar, aber dafür gibt es Leute, die einem helfen können. Hier zum Beispiel.

      Ich halte ehrlich Steuern-Zahlen für ok. Habe kein Problem damit. Aber ebenso denke ich, dass ich nicht mehr zahlen muss, als notwendig und gesetzlich vorgeschrieben.

      Ovey, es mag ja sein, dass für Dich wirklich nichts zu holen ist, aber ich würde raten: verschaff Dir Sicherheit darüber, ob Du nichts verschenkst.
    • schabbesgoi schrieb:

      Auch, wenn man ein kleines Sparkonto hat und "ganz wenig" Zinsen bekommt und davon immer was für die Steuern abgezogen bekommt, kann sich eine Erklärung lohnen.


      Wenn man der Bank einen "Freistellungsantrag" ausfüllt, hat sich das auch erledigt. Man sollte allerdings den Überblick behalten, dass man mit seinen ganzen Guthabenkonten seinen "Sparerfreibetrag", jetzt "Sparer-Pauschbetrag" nicht überschreitet ;)

      Mit einem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge können Sie als Privatanleger in Deutschland bei Ihrer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug von Abgeltungssteuer beantragen. [...] Gesetzliche Grundlage ist der § 44a Einkommensteuergesetz. Er besagt, dass keine Steuern abgezogen werden, sofern die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen.

      finanztip.de/freistellungsauftrag/
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Also habe ich ein Sparkonto wo mehr Geld als 801€ drauf sind muss ich das Versteuern?


      Ne okay anders, etwas verwirrend mit dem Pauschbetrag.

      Habe ich keine Freistellung zahle ich auf alles Steuer.

      Habe ich die Freistellung auf 801€ dann ist der gelagerte Betrag Steuerfrei? Oder nur soweit das ich mir die Steuer auf die 801€ jährlich dadurch zurückholen kann.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oyvey ()

    • Du musst nicht das Kapital, sondern die Kapitalerträge versteuern.

      Unabhänging von einer Freistellungserklärung sind Kapitalerträge steuerpflichtig nur ist es wie bei vielem, auch wenn eine Steuerpflicht besteht, fängt sie erst dort an, wo der Freibetrag aufhört.
      Dennoch sind die Banken verpflichtet, sollte kein Freistellungsauftrag erteilt sein, die Steuern pauschal (obwohl sie vielleicht gar nicht anfallen würden) an das FA abzuführen.
      Auch dies wird dann über eine Einkommensteuererklärung ausgeglichen, wenn man denn eine macht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Kaiolito schrieb:

      für verheiratete mit den jeweiligen Steuerklassen III und V trifft das schon nicht mehr zu, da z. B. die eingerechneten Freibeträge meist dem höheren Einkommen zugeordnet werden und dazu führen, dass dieses Einkommen überproportional gemindert wird. Bei gemeinsamer Veranlagung von Ehegatten werden aber beim FA beide Einkommen zusammen gezählt und je nachdem wie groß der Unterschied zwischen den beiden Einkommen ist, kann es durchaus dann zu einer Nachzahlung kommen.
      Auch in diesem Bereich sind mir einige Fälle von Leuten die ich kenne bekannt, da wollte das FA dann gleich fünf Steuererklärungen für die letzten Jahre auf einmal.


      Dazu hätte ich jetzt auch eine Frage.
      Seit Januar habe ich meine Stunden (zuerst 400 euro)erhöht und habe jetzt Steuerklasse V.
      Heißt das nun wir müssen jetzt noch mit einer Nachzahlung bei der Steuerklärung rechnen? Obwohl bei der fünfer meine Abzüge eh schon sehr hoch sind?
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • @penny

      Das hängt tatsächlich vom Einzelfall ab. Du hast zwar hohe Abzüge im Verhältnis zu deinem Einkommen, aber (nehme mal an) dein Ehegatte hat enorme Vergünstigungen, weil alle Freibeträge auf sein Einkommen angerechnet werden. Bisher wurden für dein Einkommen (Minijob) überhaupt keine Steuerlast fällig, sie wurde auch (bei gemeinsamer Veranlagung) nicht dem gemeinsamen Familieneinkommen zugerechnet. Das wurde alles Pauschalbesteuert.

      Ist nicht einfach zu erklären, aber vielleicht so:
      Dein Einkommen erhöht Grenzsteuersatz (also den Höchststeuersatz deines Ehegatten) und den Durchschnittssteuersatz (beide Einkommen zusammen gerechnet). Sind deine abgeführten Steuern höher als die Erhöhung des Durchschnittssteuersatzes, bekommt ihr Geld raus, ist sie niedriger, müsst ihr nachzahlen.

      Das Problem daran nennt sich "kalte Progression", da es keine lineare Steuerkurve gibt, sondern diese eine "Beule" hat. D. h. die Steuerlast steigt überproportional zum Einkommen, wenn sich das Gesamteinkommen innerhalb dieser "Beule" befindet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Penny schrieb:

      Heißt das nun wir müssen jetzt noch mit einer Nachzahlung bei der Steuerklärung rechnen? Obwohl bei der fünfer meine Abzüge eh schon sehr hoch sind?


      um das Ergebnis (Nachzahlung / Guthaben) berechnen zu können sind natürlich auch die Daten / Einkünfte Deines Mannes erforderlich
      -
      eine Vorabberechnung eines zur Durchführung einer Berechnung "Berechtigten" ist mehr als sinnvoll:

      Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen

    • Noch ein Nachtrag:

      Die gesamte Steuerlast bleibt unabhängig von der Wahl der Steuerklassen jährlich bei Eheleuten mit gemeinsamer Veranlangung völlig gleich. Man hat nur mehr oder weniger monatlich zur Verfügung, je nachdem welche Steuerklassen man wählt.
      Über die Einkommensteuererklärung wird das alles stets ausgelichen, mit Nachzahlung oder Erstattung.
    • @penny

      Hier kann man ein wenig spielen:

      steuertipps.de/steuererklaerun…lasse-ist-am-guenstigsten

      Gib einfach mal die Einkommen ein und vergleiche sie mit der Abrechnung aus dem Januar x 12 und du kannst dir das selbst ausrechnen.

      @cody

      Warum wundert es mich nicht, dass von dir der Hinweis bezügl. Beratung kommt?
      Es handelt sich hier nicht um Steuerberatung sondern um Dinge, die jeder der entsprechende Bücher liest oder im I-Net unterwegs ist, selbst in Erfahrung bringen kann.

      Und, ich kann lesen.............. muss das immer so groß geschrieben werden?
    • das zu verstehen ist echt schwierig, ich weiß. Aber Kaio hat natürlich recht.

      Ich möchte aber zurück zu Ovey.
      Also eins ist klar: "Vermögenssteuer" gitb es nicht mehr in D. Auch nicht über 801 Euro.
      Aber Du bekommst Zinsen (ich weiß, sehr wenig zur Zeit) für Dein Geld auf dem Sparbuch. Wenn Du keine sogenannten Freistellungsantrag bei Deiner Bank gestellt hast, so werden Dir von den Zinsen Pauschal 25 Prozent von der Bank einbehalten. Die Bank führt dieses 25% "für Dich" pauschal an den Staat ab.

      Die einzelne Bank kann ja nun nicht feststellen, wie viel Zinseinnahmen Du insgesamt (bei allen Deine Konten bei verschiedenen Banken) hast. Also musst Du einen Freistellungsantrag stellen bei der Bank, damit die wissen, wieviel von Deinen Zinsen (bei ihnen) nun "frei von Kapitalertragssteuer" ist. Tust Du das nicht, werden sie Dir den Steuersatz abziehen.
      Und so scheint es bei Dir zu sein

      Wenn Du das nicht getan hast, dann ist aber noch nichts verloren. Ist auch fast egal, ob man das mit Freistellungsaufträgen macht oder per Einkommesnsteuererklärung.

      Die 801 Euro ist der Sparer-Pauschbetrag (Früher Sparer-Freibetrag) : Heißt: Bis zu 801 Euro Zinsgewinn (nicht Guthaben!) insgesamt über alle Konten, musst Du keinen Cent Steuern zahlen! Jeden Cent kannst Du Dir zurückholen, wenn Dir was abgezogen wurde. Mit vollem Recht.
    • Penny schrieb:

      Danke euch da muss ich mich wirklich erkundigen.
      Ich bin immer davon ausgegangen, wenn einer viel weniger verdient ist die III und die V das Beste.
      Ja, das ist ja auch so, weil es die monatliche Steuerlast senkt und ihr mehr Geld habt. Ansonsten würdet ihr dem FA ein zinsloses Darlehen gewähren, das zuviel bezahlte Geld (wenn es denn so ist) irgendwann erstattet bekommen.

      Wie gesagt, die Steuerlast bleibt stets exat die gleiche..... bei gemeinsamer Veranlagung.
    • Ich hab das bislang so verstanden:
      Bei III und V hat man monatlich mehr in der Tasche und bekommt weniger zurück.
      Bei IV und IV hat man monatlich weniger in der Tasche, bekommt aber nett was zurück.
      Jedenfalls war das bei uns immer so.
      Aber ja, wenn die Einkommen deutlich unterschiedlich sind, macht es mit IV und IV wenig Sinn, ist ungünstig.