Hallo in die Runde!
Ich habe kürzlich, weil sich meine Hobbys verlagert haben, einige Modellbauartikel verkauft. Alle Artikel wurden mit dem entsprechenden Versandpreis eingestellt, zusätzlich der Hinweis, dass natürlich mehrere Artikel in einem Schwung versendet werden.
Beispielhaft hierfür eine Artikelnummer der Auktionen, damit man die Artikelbeschreibung rauslesen kann: 131100725973
(keine Ahnung, wie ihr das immer mit dem Direktlink macht...)
Nun verhält es sich so, dass ich die Konditionen des Kurierdienstes unserer Firma auch privat nutzen darf, mein Chef hat mir das erlaubt. Diesen Preisvorteil gebe ich voll an meine Käufer weiter:
4,90 €uro bis maximal 2 Kilogramm und einer Gesamtkantenlänge bix maximal 90cm
5,90 €uro bis maximal 5 Kilogramm und einer Gesamtkantenlänge von mehr als 90cm
6,90 €uro bei mehr als 5 Kilogramm und einer Gesamtkantenlänge von mehr als 90cm
Die Sendungen sind voll Nachverfolgbar, der Käufer bekommt sogar eine Status E-Mail und den geschätzten Zeitpunkt der Auslieferung (+/- 2 Stunden). Wie ich meine, sehr faire und gute Konditionen.
Nun ist die aktuelle Situation die, dass einer meiner Käufer sechs Artikel ersteigert hat. Aufgrund der Artikelmenge bekomme ich das nicht mehr in die 4,90€ Staffel, sondern es fällt in die nächstgrößere Kategorie. Viele andere Käufer hatten damit kein Problem (siehe meine Bewertungen, meine Käufer lieben mich
)
Dieser eine Käufer hat nun, eine Woche nach dem Kauf und nun insgesamt drei (wirklich netten) E-Mails der Zahlungserinnerung heute Morgen geschrieben, dass er erst dann zahlt, wenn ich ihm die Abrechnung korrekt aufgestellt hätte. Das Porto sei falsch ausgewiesen. Er besteht auf die 4,90€, denn das hätte ich so beschrieben. Es muss ihm aber klar sein, dass ich bei der Artikelmenge, die er gekauft hat, die Sachen nicht in so eine kleine Schachtel reinzwängen kann.
Mir ist das ja fast peinlich, wegen dem einen Euro.
Die Fragen, die sich mir stellen , sind nun folgende:
-Habe ich tatsächlich meine Artikel unklug beschrieben?
-Besteht auch dann, wenn es die menschliche und geometrische Logik verbietet, so viele Schachteln in das kleine Paket zu zwängen, die Verpflichtung, die Versandkosten nach unten zu korrigieren?
-Wie wäre für die Zukunft eine gelungene Formulierung, dass auch dieser Umstand klar zu verstehen ist?
-Weshalb fällt dem Käufer erst nach einer Woche und der Zahlungserinnerung auf, dass er ja einen Euro rausschlagen könnte?
Und zuletzt:
-Was wäre, eurer Ansicht nach, eine sinnvolle Gütelösung für den jetzt vorliegenden Fall und den Käufer?
Herzlichen Dank!
Ich habe kürzlich, weil sich meine Hobbys verlagert haben, einige Modellbauartikel verkauft. Alle Artikel wurden mit dem entsprechenden Versandpreis eingestellt, zusätzlich der Hinweis, dass natürlich mehrere Artikel in einem Schwung versendet werden.
Beispielhaft hierfür eine Artikelnummer der Auktionen, damit man die Artikelbeschreibung rauslesen kann: 131100725973
(keine Ahnung, wie ihr das immer mit dem Direktlink macht...)
Nun verhält es sich so, dass ich die Konditionen des Kurierdienstes unserer Firma auch privat nutzen darf, mein Chef hat mir das erlaubt. Diesen Preisvorteil gebe ich voll an meine Käufer weiter:
4,90 €uro bis maximal 2 Kilogramm und einer Gesamtkantenlänge bix maximal 90cm
5,90 €uro bis maximal 5 Kilogramm und einer Gesamtkantenlänge von mehr als 90cm
6,90 €uro bei mehr als 5 Kilogramm und einer Gesamtkantenlänge von mehr als 90cm
Die Sendungen sind voll Nachverfolgbar, der Käufer bekommt sogar eine Status E-Mail und den geschätzten Zeitpunkt der Auslieferung (+/- 2 Stunden). Wie ich meine, sehr faire und gute Konditionen.
Nun ist die aktuelle Situation die, dass einer meiner Käufer sechs Artikel ersteigert hat. Aufgrund der Artikelmenge bekomme ich das nicht mehr in die 4,90€ Staffel, sondern es fällt in die nächstgrößere Kategorie. Viele andere Käufer hatten damit kein Problem (siehe meine Bewertungen, meine Käufer lieben mich

Dieser eine Käufer hat nun, eine Woche nach dem Kauf und nun insgesamt drei (wirklich netten) E-Mails der Zahlungserinnerung heute Morgen geschrieben, dass er erst dann zahlt, wenn ich ihm die Abrechnung korrekt aufgestellt hätte. Das Porto sei falsch ausgewiesen. Er besteht auf die 4,90€, denn das hätte ich so beschrieben. Es muss ihm aber klar sein, dass ich bei der Artikelmenge, die er gekauft hat, die Sachen nicht in so eine kleine Schachtel reinzwängen kann.
Mir ist das ja fast peinlich, wegen dem einen Euro.
Die Fragen, die sich mir stellen , sind nun folgende:
-Habe ich tatsächlich meine Artikel unklug beschrieben?
-Besteht auch dann, wenn es die menschliche und geometrische Logik verbietet, so viele Schachteln in das kleine Paket zu zwängen, die Verpflichtung, die Versandkosten nach unten zu korrigieren?
-Wie wäre für die Zukunft eine gelungene Formulierung, dass auch dieser Umstand klar zu verstehen ist?
-Weshalb fällt dem Käufer erst nach einer Woche und der Zahlungserinnerung auf, dass er ja einen Euro rausschlagen könnte?
Und zuletzt:
-Was wäre, eurer Ansicht nach, eine sinnvolle Gütelösung für den jetzt vorliegenden Fall und den Käufer?
Herzlichen Dank!
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