Alt werden... mit Würde

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Das Schwierigste, so kenne ich es von meinen Großtanten, sie möchten nicht aus ihrer Wohnung. Und die Angehörigen? Sie haben Angst, dass sie nicht gefunden werden, wenn sie fallen, dass die Bude abbrennt etc. Aber, wie soll man das denn verhindern, wenn man nicht wirklich meint, dass dieser lebenserfahrene Mensch entmündigt gehört?


      Genau so habe ich es bei SchwieMu erfahren. Sie wollte nicht raus aus ihrem Haus. Und wir meinen, dass das für lange Zeit das beste für sie war. Dort kannte sie sich aus. Dort hatte sie noch Bekannte und Freundinnen. Auch die Leute in den Geschäften kannten sie (Ok, ein Ladeninhaber nahm sie schamlos aus, da mussten wir irgendwann einschreiten).
      Wie sich behelfen (alle ihre Kinder und Enkelkinder lebten und arbeiteten mindestens 100 Kilometer entfernt)?
      Nun, das Glück: Es handelte sich um eine Umgebung, wo sich Nachbarn noch umeinander kümmern, ehrlich kümmern.
      Wir "überredeten" SchwieMu dazu, dass die Nachbarin einen Schlüssel für das Haus bekam. Eigentlich war das schon "Zwang", weil SchwieMu schon große Ängste vor "Fremden" entwickelte und immer mehr Leute zu Fremden wurden. Aber es ging so einigermaßen, man kannte sich ja jahrzehntelang. Als SchwieMu mal das Haus verließ und die Tür hinter ihr zuschlug, da wußte sie nicht mehr, dass bei der Nachbarin ein Schlüssel ist. Aber die Nachbarin wusste es. Und konnte helfen. Da war SchwieMu dann sehr froh. Hat aber auch nicht lange vorgehalten, weil sie ja den ganzen Vorfall dann wieder vergaß ;)

      Zuerst besorgten wir ihr eine Telefonanlage, damit sie "überall" im Haus Zugriff hat, wenn es notwendig wäre. Ein wenig trainieren mussten wir, damit sie lernt, dass die Geräte zum gelegentlich Laden in die Basisstation müssen. Irgendwann klappte das auch nicht mehr.
      Danach gaben wir ihr ein Seniorentelefon, so eines mit großen Tasten. Noch wichtiger: 5 Tasten mit den eingespeicherten Telefonnummern der wichtigsten Leute. Das ging dann auch noch mal ein Jahr gut, nachdem es mit der Telefonanlage technisch nicht mehr klappte. Allerdings musste man täglich anrufen und das Gespräch damit beenden ihr zu sagen: "Und nach dem Auflegen tust Du bitte sofort das Kabel rein".

      Wohnung abbrennen: SchwieMu ist Kerzenfan. Das konnte sie auch lange bleiben. Wir tauschten die Kerzen nur aus. Sie bekam eine schöne große Schale mit Schwimmkerzen. Das fand sie ganz toll und modern. "Tricks" halt.
      Später zündete sie die Kerzen eh nicht mehr an, Streichhölzer gab es im Haus nicht mehr (die brennen eventuell nach) und das Feuerzeug konnte sie "irgendwann" nicht mehr bedienen. Wollte sie dann auch gar nicht mehr.

      Der Herd? Der ging irgendwann kaputt...Ist man als Verwandter dann verpflichtet den zu reparieren?, Nööö ;) Und das war auch kein Problem mehr, Der Herd war eh nur noch eine potentielle Gefahr, wenn sie wieder auf die Idee käme ein geschlossenes Glas Marmelade darin heiß zu machen oder ähnliches.
      Für ihre tägliche Versorgung hatten wir längst einen ambulanten Dienst engagiert, der täglich das Mittags-Essen brachte und warm machte (und so oft es ging ihr auch beim Essen Gesellschaft leistete). Zu diesem Zweck hatten wir eine Mikrowelle besorgt. An das neumodische Gerät ist die Frau niemals nicht ran gegangen. Wieder "Trick", ja. Abgesehen davon, dass die Pflegerin nach Benutzung sowieso immer den Stecker gezogen hat ;) Aber es hat SchwieMu nicht weh getan.
      Bei solchen Eingriffen muss man schon sehr aufpassen, dass man den dementen Menschen dadurch nicht noch zusätzlich verwirrt. Zum Glück machte sich SchwieMu über solche technischen Dinge mit der Zeit immer weniger Gedanken.

      SchwieMu akzeptierte es, wenn die Pflegerin kam. Anfänglich war es ja nur das Mittagessen. Und das mochte sie.
      Das machte es ein wenig leichter, als es später "härter" wurde. Dass die Pflegerin auch die Medikamente zurecht machte...ging ja noch.
      Aber da kam sie auch morgens. Nicht mehr unbedingt passend zu SchwieMus mittlerweile geändertem Tagesrhythmus.
      Weil es auch nicht mehr reichte, dass die Brötchen ins Haus kamen, vor die Tür. SchwieMu wusste damit alleine nichts mehr anzufangen und machte sich kein Frühstück mehr.

      Öfters hörte SchwieMu die Haustürklingel nicht mehr (Hören ist wohl falsch, sie nahm sie nicht mehr wahr). Dann stand die Pflegerin also plötzlich in ihrem Wohnzimmer. Das war sehr hart für SchwieMu. Wer möchte das schon gerne, wenn plötzlich andere Leute "von alleine" im eigenen Reich auftauchen?
      Trotzdem war es von Vorteil, dass sie die Pflegerinnen schon kannte und der Pflegedienst sich auch sehr bemüht hat, darauf zu achten, dass es nicht zu viel Personalwechsel gibt (Kleinstädtchen halt, Vorteil).
      Wir bekamen aber schon oft zu hören: "Die Frau da, die muss nicht ständig kommen, die brauch ich nicht. Was will die eigentlich hier?". Nicht leicht ihr zu erklären, dass das die einzige Alternative ist, wenn sie im Haus bleiben will. "Der Doktor hat es verschrieben" war manchmal auch eine gute Erklärung. "Der Doktor" ist eine Autorität.
      Manchmal sah sie es (kurzfristig) ein, manchmal war es kein Problem, manchmal gab sie einfach auf, manchmal mussten wir sie einfach schimpfen lassen. Je nach Tagesform. Ihre Tagesform und auch unsere.

      Das Bügeleisen: SchwieMu bügelte lange noch sehr gerne (und sehr gut und geschickt). Da sie aber das Waschen nicht mehr mochte (und es auch ganz unmöglich wurde, nachdem die zig Jahre alte Maschine endgültig verreckt war und auch die extra einfache "Neue" ihr nicht mehr eingängig wurde)..."verschwand" auch das Bügeleisen, auf Kinders Befehl.
      Es tauchte aber immer wieder mal auf, wenn jemand da war und es Bügelwäsche gab. Dann konnte sie sich mal wieder richtig austoben. Das hat zu jeder Zeit so gepasst, denke ich. Sie suchte zumindest nie verzweifelt nach dem Bügeleisen.

      Nun, manche Sachen brachten wir in manche Ecken ihres Hauses in "unsere" Geheimverstecke.

      SchwieMu war auch so genug damit beschäftigt die Sachen ständig zu suchen, die sie selbst "verlegte". Auch nicht einfach, wenn man 150 km weit weg ist und sie dann anruft um mich zu fragen ob ich wüsste, wo ihre Geldbörse nun wieder sein könnte. Ach ja, manchmal hat es sogar geklappt mit "Schau mal da...Nicht? dann guck mal dort".
      Manchmal konnte man sich auch behelfen indem man ihr den Ort eines "Ersatzverstecks" benannte, wo extra für solche Zwecke ein wenig Geld deponiert war ;) Wieder so ein Trick.

      Der nächste Schritt war dann die Körperpflege. Alleine ging da irgendwann nicht mehr viel. Zuerst duldete sie, dass ihre Töchter ihr beim Duschen "helfen" . Andere durften das nicht. ICh zumindest nicht. Nur die kleinste Andeutung von mir und sie ist hochgegangen.
      Ist das "unnormal"? Ich denke nicht, es war meiner Meinung nach sogar ein sehr gesunder verbliebener Rest von Scham und Persönlichkeitsgefühl. Und sie konnte zu dieser ZEit noch sehr gut die einzelnen Menschen ihrer Umgebung unterscheiden, auch wenn sie oft unsere einzelnen Namen nicht mehr nennen konnte.

      Aber ihr könnt Euch vorstellen, wie schwer es war, dass sie sich von den Pflegekräften helfen lies. Das ging nicht mehr wirklich mit ihren Willen. Aber mit Geduld, allerdings auch mit Konsequenz. Etwas, was gelernten Pflegekräften wohl leichter fällt mit dem professionellen Abstand.

      Oft begriff SchwieMu noch, was die Alternative bedeuten würde. Und so duldete sie meist. Das war auch wichtig. Weil das Duschen der Pflegerin die zusätzlich "unauffällige" Möglichkeiten gab, auch zu inspizieren ob es Wunden gibt, die behandelt werden müssen. Von Stößen oder Entzündungen oder so. SchwieMu redete darüber nämlich nicht. Wieder ein "Trick". Manchmal hat SchwieMu das Duschen gefallen, manchmal hat sie sich auch gewehrt. Ganz schlimm das mit zu bekommen. Aber es hilft ja nichts. Einmal, zweimal kann man sie ja in Ruhe lassen, wenn sie denn absolut nicht will (was auch die Pflegerin an ganz schlechten Tagen machte). Aber eben nicht dauernd.

      Alles was ich jetzt geschrieben habe, zeigt, dass SchwieMu zu dieser Zeit nicht mehr nur "ein wenig" dement war. Das war schon ziemlich fortgeschritten. Und auch da sind schon Zeitabläufe in der Schilderung.
      Aber alle gemeinsam: Kinder, Pflegedienst und Arzt haben bis zu diesem Zeitpunkt einheitlich noch gesagt: Noch geht es. Und sie wollte ums Verrecken noch nicht raus aus ihrem Haus. Lange ging es dann aber echt nicht mehr weiter so, nicht mehr als dann auch noch häufiger Angstattacken dazu kamen.

      Meint Ihr, das wäre schon "zu lange" gewesen? Wir glauben nicht, wissen aber auch nicht, ob ein paar Monate kürzer besser gewesen wäre. Das kann man im Nachhinein schwer entscheiden. Und auf jeden Fall kann man es nicht "nochmal anders" ausprobieren. Es bleibt zu jedem Zeitpunkt eine Gewissensentscheidung.

      Meistens ist die Dame nämlich auch zu dieser Zeit noch recht glücklich in ihrem Haus gewesen und hat in ihrem Krimskrams, ihrem Garten und ihren hunderten Sammelalben rumgegruscht. Sie hat Besuche empfangen, sich unterhalten (irgendwie), ein wenig TV geschaut. Sich von Bekannten und Verwandten mit Vergnügen zum Essen oder zu Ausflügen ausführen lassen. Je nach Tagesform halt und viele Tage waren gut.

      Alles nur "persönlich", ist bestimmt bei jedem anders.
      Übrigens: Schon vor Jahren, als sie selber merkte, das "was passiert" mit ihr und sich was ändert, da hat sie mir erlaubt über sie zu schreiben. Sie wollte es sogar. Ich musste ihr versprechen, dass ich ihre Lebensgeschichte eines Tages aufschreibe und veröffentliche. Das war ihr sehr wichtig. Sie machte für mich sogar Notizen, Dokumente und wir machten Kassettenaufnahmen. Denkt also nicht, dass ich zu "indiskret" bin. Es entspricht ihrem Willen aus einer Zeit wo sie ihn noch formulieren konnte. Auch eine recht typische Phase der Demenzerkrankung. Eine, wo der Mensch zwar schon teilweise beeinträchtigt ist, aber noch lange nicht "unmündig" werden muss oder gar sich seiner selbst grundsätzlich nicht mehr bewusst wäre.
    • SPÄTESTENS (eigentlich schon viel früher) wenn die ersten Anzeichen, dass es sich nicht nur um "altersbedingte Vergesslichkeit" handelt, zur Gewissheit werden, muss "das Rechtliche" in trockenen Tüchern sein. Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht ... Das Geld für den Notar ist gut investiert. Beide sind gefordert, der Erkrankte, aber natürlich auch vor allem die Angehörigen. Für keinen ist es zu diesem Zeitpunkt leicht, das zu regeln, dafür dann um so mehr hilfreich, wenn diese Dokumente gebraucht werden.
      Altersheim: Nie mehr wieder, noch nicht mal für Kurzzeitpflege. Wenn es die Umstände irgendwie zulassen (sicher muss man da angehörigenseits viel organisieren), ist es für den Erkrankten die beste Option, daheim, in den gewohnten vier Wänden, bleiben zu DÜRFEN. Das Geld, das man wohl ohnehin für das Altersheim draufzahlen muss, kann besser investiert werden, auch wenn die Sprachschwierigkeiten bei einer 24-Stunden-Pflegekraft gegeben sein mögen. Das ist aber das geringste Problem.
    • Das ist individuell unterschiedlich, genauso wie die Plegeheime. In manchen leben die alten Menschen erbärmlich, in anderen gut.
      Die Probleme häufen sich deshalb, weil es die Großfamilie kaum noch gibt. Da blieb die Oma in den eigenen Wänden der Familie und wurde von Angehörigen gepflegt.
      Das funktioniert so leider heute nicht mehr.
    • Bezüglich des diversen Papierkrams wie Patientenverfügung usw. bin ich ganz bei Dir, Schmatter.

      Aber Pflege zuhause, das muß man auch "können", egal, ob es sich um einen Menschen mit Demenz oder erheblichen körperlichen Einschränkungen handelt. Ich habe in eine Familie eingeheiratet, der Pflege gewissermaßen im Blut liegt, es ist schon erstaunlich, wie viele sich da für diesen Beruf entschieden haben, z. T. dann auch zuhause noch gefordert waren/sind und das mit Bravour bewältigt haben/bewältigen. Ich ziehe den Hut vor jedem, der einen dieser Pflegeberufe ergreift oder es sich zutraut, Angehörige zuhause zu pflegen.

      Das kann aber nicht jeder, viele gingen daran kaputt und das kann es auch nicht sein. Sich kümmern, organisieren, alles kein Problem, aber direkte Pflege, mit der dafür notwendigen Geduld und Konsequenz? Ich (und viele andere) könnte/n es nicht und da bin ich mir meiner Grenzen sehrwohl bewußt. Und ich denke, daß man das auch niemandem zum Vorwurf machen kann, gerade Pflegeberufe sind das, was der Name impliziert: eine Berufung. Wenn man die nicht hat, schadet man u. U. mehr, als daß man gut macht.

      Zudem habe ich bei meinem Opa selbst miterlebt, wie schnell eine Demenzerkrankung fortschreiten kann - in dem Fall war es leider nicht so, wie von Schabbes geschildert - und sich ein über 80jähriger Mann, der seinen 60sten (!!) Hochzeitstag noch geistig klar und körperlich rüstig verbracht hatte, binnen 3er Jahre zum Säugling zurückentwickelt hat. Kurz bevor meine Oma starb, hatte ihr die Dame von der häuslichen Pflege bereits gesagt, daß es wohl nicht mehr lange möglich wäre, meinen Opa zuhause zu behalten. Daß meine Oma plötzlich nicht mehr da war, hat er schon gar nicht mehr realisiert.

      Häusliche Pflege? Ich habe keine Ahnung, wie man das - von ganz persönlichen Dispositionen wie oben gesagt "ich kann das nicht" mal abgesehen - hätte organisieren sollen. Wir (unser Zweig der Familie, also mein Vater als Sohn nebst meiner Mutter und mir) zu weit weg (180 km) und allesamt, zum damaligen Zeitpunkt, mitten im Berufsleben bzw. mit Baby und Mann im Berufsleben. Meine Tante war selbst schwer erkrankt, mein Onkel nach einem Sturz vom Gerüst körperlich sehr eingeschränkt, meine Cousins auch alle mitten im Berufsleben, dabei, sich selbst was aufzubauen und z. T. auch nicht gerade um die Ecke wohnend.

      In dem Heim, wo mein Opa dann war, hat man sich vorbildlich um ihn gekümmert, da gab es keinen Kritikpunkt.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Die Probleme häufen sich deshalb, weil es die Großfamilie kaum noch gibt. Da blieb die Oma in den eigenen Wänden der Familie und wurde von Angehörigen gepflegt.
      Das funktioniert so leider heute nicht mehr.

      So sieht es aus. Dazu kommt, daß es heute u. a. auch nicht mehr so ist, daß Frauen zuhause und deshalb auch ggfls. "verfügbar" (sorry, ist etwas böse ausgedrückt, aber was besseres fällt mir jetzt grad nicht ein) sind, um sich zu kümmern.

      Zum überwiegenden Teil sind heute auch Frauen berufstätig, viele nicht, weil sie wollen - es gibt sie auf jeden Fall noch, die Frauen, die lieber zuhause blieben und sich hauptberuflich um Familie, Haus und Hof kümmern würden - sondern weil sie schlicht müssen, weil es sonst nicht reicht. Womit wir dann wieder bei dem anderen Thema wären...
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kerstin66 ()

    • #22 im ersten Punkt stimme ich Dir hundertprozentig zu. Mein Mann und ich haben nun seit einigen Monaten auch unsere Dinge geregelt und mit unserer Tochter besprochen. Ein Notar ist dazu nicht unbedingt notwendig. Ein paar mal haben wir es rausgeschoben gehabt, hat ja immer keine Eile, sowas. Dabei kann man sich sehr täuschen. Eine Handlungsunfähigkeit kann ja auch jederzeit ohne Demenz eintreten. Und dann ist es gut, wenn man weiß, dass vieles so weit geregelt ist, wie es denn eben rechtlich geht.

      SchwieMu hat es vor Jahren auch gerade noch rechtzeitig geschafft. Zum Glück :) Insbesondere ist damit geklärt, welches ihrer Kinder nun das Sagen hat. Ist ja nicht so, dass immer alle einer Meinung wären. Und sie konnte sich das alles selber noch aussuchen.

      Ich selber wurde erst letztes Jahr "gezwungen" mich zu kümmern. Meine Mutter (geistig und körperlich noch voll fit mit ihren auch schon weit über 70 Jahren) wollte für sich selber die Dinge regeln. Es gab Anlass dazu in der Umgebung, Papa zeigt erste Veränderungen. Der ist zwar bis jetzt noch nicht so angetan, weder für sich noch für sie, aber Mama weiß, dass er als der erste "Verdächtige" als Betreuer überfordert wäre, wenn ihr "was passiert". Da sie noch nie in "so schriftlichen Sachen" sich besonders wohl gefühlt hat (keine Alterserscheinung, sondern nie gelernt) bat sie mich um Hilfe bei der Formulierung.

      Also musste ich die Texte suchen, mit ihr besprechen, aufsetzen. Nun jaa...dann macht man es doch "für sich selbst" am besten gleich mit :) Es ist sehr unangenehm, das ja. Aber seit ich das hinter mir habe, fühle ich mich tatsächlich auch erleichtert. Komme da, was da wolle, wenn auch hoffentlich noch lange bitte nicht.

      Im zweiten Punkt habe ich wohl andere Erfahrungen. Ich kann ehrlich behaupten, dass ich in das Heim selber einziehen wollte, in dem jetzt meine SchwieMu lebt. Wenn es notwendig würde. Für mich fühlt es sich besser an, als einer einzelnen Person ausgeliefert zu sein, abhängig von deren Launen und Interessen. Egal, ob angestellt oder Verwandte.
      Zusätzlich gibt es im Heim auch noch Freizeit- und Terapie-Angebote, die man wahrnehmen kann, wenn man dazu noch fähig ist. Man kann "unter Leute". Das ist alles bei der Pflege zu hause viel komplizierter.

      Wir hatte schon auch überlegt, ob eine angestellte Pflegekraft eine Möglichkeit wäre "zu Hause" zu bleiben. Wir erkundigten uns auch, finanziell wäre auch das möglich gewesen, eventuell sogar günstiger. Eines war für uns aber auch klar: Eine Ost-Europäerin "ausbeuten", das kommt nicht in Frage. Und was wäre es anderes, wenn man eine "24-Stunden" Kraft beschäftigt?
      Durch unsere vielen Wochenenden mit SchwieMu wissen wir, wie anstrengend der Umgang mit ihr ist. Und wir waren meistens zu zweit da. Trotzdem, auf dem Nachhause-Weg waren wir oft erschöpft und "gestresst". Wie soll das eine junge Frau tagein, tagaus aushalten ohne aggressiv zu werden? Uns war das zu "gefährlich". Klar, man kann Glück haben, aber man muss nicht. Und Beschwerden des Patienten?...Da weiß man nie, ob die nun "ernst zu nehmen sind" oder nicht. Eine heikle Sache.

      Auch heikel: Demente Menschen brauchen Ansprache. Eine der Sprache kaum mächtige Person kann zwar auch im Glücksfall viel Liebe durch Gesten und Tun vermitteln, aber das ist alles andere als ideal. Wenn es uns schon schwer fiel unsere eigene bekannte Verwandte zu verstehen, wenn sie etwas sagen, bitten, fordern, erzählen.. wollte, wie soll das dann eine fremde Person ohne deutsche Sprachkenntnisse machen?
    • rapina und schabbesgoi

      Für die Betreuungsverfügung kann ich nur eine vom Notar abgesegnete Vereinbarung empfehlen.

      "Ausbeutung" einer osteuropäischen Pflegekraft sehe ich überhaupt nicht. Die Fälle, die ich kenne, da gibt es nur beste Erfahrungen für alle Beteiligten. Wegen der Ausbeutung: Im Durchschniit verdienen diese Personen, die das zudem gerne machen, die Ader, den Willen und die Geduld dazu haben, diesen schweren Job zu machen, hier das 4-fache dessen, was sie in der Heimat verdienen würden, wenn sie überhaupt Arbeit bekämen. Die Angehörigen sind zwar nicht aus der Verantwortung befreit, aber dennoch von vielen Dingen entlastet, "die auf's Gemüt" gehen bis hin zur geistigen und körperlichen Erschöpfung. Ergtebnis: Man kann dem Erkrankten ganz anders begegnen, wenn nicht der Zwang da ist, es tun zu müssen. Das spürt der Erkrankte sehr wohl, wenn der Angehörige sich ihm "entspannt" widmen kann. Wenn auch das Kognitive weg ist, das emotionale Empfinden sicher nicht.
      Und wenn der Pflegekraft, die natürlich auch ihr Bedürfnis nach Freizeit und Abwechslung hat, es zuviel wird und sie eine Auszeit braucht: Das ist mittlerweile alles so perfekt "selbstorganisiert", das läuft von selbst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Für eine Patientenverfügung braucht man keinen Notar,
      jeder Arzt kann unterschreiben, dass der Unterzeichner im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.
      Das ist rausgeworfenenes Geld, Muster für Betreuungsverfügungen kann man auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums runterladen
      Für eine Betreuungsverfügung oder vollmacht braucht man nur dann einen Notar, wenn Grundbesitz mit im Spiel ist
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Eine Vorsorgevollmacht kann so aussehen:

      Vorsorgevollmacht

      Vorbemerkungen

      Die in dieser Erklärung erteilte Vollmacht soll vermeiden, dass für mich eine Betreuung angeordnet wird. Sie geht der Anordnung einer Betreuung vor. Sollte dennoch die Einrichtung einer Betreuung erforderlich werden, so sollen die hier benannten Bevollmächtigten zum Betreuer bestellt werden.

      Diese Vollmacht soll auch gültig bleiben, wenn ich geschäftsunfähig werden sollte. Sie soll durch meinen Tod nicht erlöschen. Die Bevollmächtigten unterliegen nicht den gesetzlichen Beschränkungen eines Betreuers.

      Die hier erteilte Vollmacht soll nur dann verwendet werden, wenn ich aufgrund einer körperlichen oder psychischen Krankheit oder Behinderung oder aufgrund meines Alters nicht mehr in der Lage bin, für mich selbst zu sorgen. Dies ist eine Anweisung an die Bevollmächtigten. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Anweisung ist sein Handeln Dritten gegenüber dennoch wirksam; mir gegenüber ist es pflichtwidrig. Im Außenverhältnis soll die Vollmacht unbeschränkt sein.

      Mir sind die weitreichenden Befugnisse einer Generalvollmacht und die damit verbundenen Gefahren eines Missbrauchs bewusst. Mich verbindet mit den Bevollmächtigten aber ein besonderes Vertrauensverhältnis.

      Die Vollmacht wird erst wirksam, wenn die Bevollmächtigten in den Besitz einer auf ihren Namen lautenden Ausfertigung gelangen.


      I. Vorsorgevollmacht

      Hiermit erteile ich,


      nachstehenden Personen, nämlich

      ( Anschrift)
      sowie

      (Anschrift)


      jeweils Vollmacht, mich in allen vermögensrechtlichen, persönlichen und sonstigen Angelegenheiten in jeder rechtlich zulässigen Weise gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Jede erforderliche Entscheidung kann von jedem Bevollmächtigten allein getroffen werden ohne dass eine Zustimmung des anderen erforderlich wäre ( das kann auch anders gewollt sein).

      Die Bevollmächtigten dürfen auch Untervollmacht erteilen. Die Vollmacht des jeweils anderen Bevollmächtigten kann nicht widerrufen werden. Die Bevollmächtigten sind ausdrücklich befugt, Schenkungen, nicht jedoch an sich selbst, vorzunehmen.

      Die Bevollmächtigung berechtigt zur Abgabe von Erklärungen und zur Vornahme von Handlungen, zu denen ein Betreuer mit oder ohne gerichtliche Genehmigung befugt wäre.

      Die Bevollmächtigten sind berechtigt, mich gegenüber Gerichten und Behörden zu vertreten, Verträge jeder Art zu meinen Gunsten oder Lasten abzuschließen und über Grundbesitz zu verfügen.
      Sie gilt insbesondere für folgende vermögensrechtliche Angelegenheiten:

      • Vermögenssorge, einschl. Kontovollmacht, Bankgeschäfte
      • Private Versicherungsangelegenheiten
      • Sozialrechtliche Angelegenheiten (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Grundsicherung etc.)
      • Wohnungsangelegenheiten
      • Vertragsangelegenheiten/Auseinandersetzungen mit einem Pflegeheim
      • Postalische Angelegenheiten

      Meine Bevollmächtigten sind zudem bevollmächtigt, mich in allen persönlichen Angelegenheiten und sonstigen nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten, soweit dies rechtlich zulässig ist, zu vertreten.

      • Die Vollmacht bezieht sich auch auf die Einwilligung, die Nichteinwilligung und den Widerruf von Einwilligungen in Untersuchungen, Operationen und sonstige ärztliche Behandlungen und Eingriffe. Dies gilt auch dann, wenn die begründete Gefahr besteht, dass ich aufgrund der Maßnahme oder ihres Unterbleibens oder Abbruchs sterbe oder einen schweren oder dauernden gesundheitlichen Schaden erleide. Die Bevollmächtigten können über den Einsatz neuer, noch nicht zugelassener Medikamente und Behandlungsmethoden entscheiden. Sie sind auch befugt, Krankenunterlagen einzusehen und alle Informationen von den behandelnden Ärzten einzuholen. Die Ärzte werden hiermit gegenüber den Bevollmächtigten ausdrücklich von ihrer Schweigepflicht befreit.

      • Diese Vollmacht berechtigt auch zur Bestimmung meines Aufenthalts und zur Kündigung von Mietverhältnissen. Sie umfasst die Befugnis meiner Unterbringung in einem Heim, einer Anstalt oder sonstigen Einrichtung, selbst wenn die Unterbringung mit einer Freiheitsentziehung verbunden sein sollte.

      • Diese Vollmacht berechtigt ferner zur Entscheidung über freiheitsentziehende oder freiheitsbeschränkende Maßnahmen durch mechanische Vorrichtungen wie z.B. Bettgitter oder Gurte, Medikamente oder auf andere Weise; dies gilt auch, wenn die Maßnahmen über einen längeren Zeitraum oder dauernd erfolgen sollen.

      .

      Die vorstehenden Vollmachten können jederzeit durch mich widerrufen werden.


      _________________________________________
      Ort, Datum, Unterschrift
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • oldschmatterhand schrieb:

      rapina und schabbesgoi

      Für die Betreuungsverfügung kann ich nur eine vom Notar abgesegnete Vereinbarung empfehlen.

      "Ausbeutung" einer osteuropäischen Pflegekraft sehe ich überhaupt nicht. Die Fälle, die ich kenne, da gibt es nur beste Erfahrungen für alle Beteiligten. Wegen der Ausbeutung: Im Durchschniit verdienen diese Personen, die das zudem gerne machen, die Ader, den Willen und die Geduld dazu haben, diesen schweren Job zu machen, hier das 4-fache dessen, was sie in der Heimat verdienen würden, wenn sie überhaupt Arbeit bekämen. Die Angehörigen sind zwar nicht aus der Verantwortung befreit, aber dennoch von vielen Dingen entlastet, "die auf's Gemüt" gehen bis hin zur geistigen und körperlichen Erschöpfung. Ergtebnis: Man kann dem Erkrankten ganz anders begegnen, wenn nicht der Zwang da ist, es tun zu müssen. Das spürt der Erkrankte sehr wohl, wenn der Angehörige sich ihm "entspannt" widmen kann. Wenn auch das Kognitive weg ist, das emotionale Empfinden sicher nicht.
      Und wenn der Pflegekraft, die natürlich auch ihr Bedürfnis nach Freizeit und Abwechslung hat, es zuviel wird und sie eine Auszeit braucht: Das ist mittlerweile alles so perfekt "selbstorganisiert", das läuft von selbst.



      Schmatter, bei "Erfahrungen" kommen wir wahrscheinlich auf keinen gemeinsamen Zweig. Ich glaube sofort, dass es auch gute Erfahrungen gibt. Mir persönlich wäre es zu riskant jemand Verwandten in "die Hand" einer -einzigen- fremden Person ohne ausreichende Sprachkenntnisse zu geben, die dann bei dem Erkrankten wohnt und im wesentlichen dessen Alltag bestimmt. Dass die Leute in ihrer Heimat noch viel weniger verdienen, das ist mir kein Trost und ich glaube auch nicht damit "ein gutes Werk" zu tun. Wer hier arbeitet, der soll auch das Gehalt von hier bekommen und die hier allgemein (noch) gültigen Arbeitnehmerrechte. Dass es daran in der Praxis oft "hapert", das ist bekannt.
      Für mich sind Frauen, die für Monate aus sozialer Not ihre Familien verlassen um im Ausland ohne Sprachkenntnisse (und meist ohne nach hierigem Standard ausgebildet zu sein) fremde alte Leute pflegen sollen...heikel. Allein das Heimweh der Frauen selbst, die ihre eigenen Familien nur alle paar Wochen oder Monate besuchen können,...halte ich für keine gute Voraussetzung.

      Anders wäre es vielleicht, wenn ich selbst zum Beispiel auch ständig vor Ort hätte sein können, aber eben Unterstützung zur Pflege eines Verwandten bräuchte. Zum Beispiel, weil ich selbst noch tagsüber arbeite oder einfach, weil ich selbst körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage bin jemand anderen "alleine" zu pflegen. Dann habe ich eventuell die regelmäßige Kontrolle.
      Allerdings glaube ich auch, dass sich da mittlerweile schon einiges getan hat. Als wir entscheiden mussten vor einigen Jahren, da war purer "Wildwuchs" auf dem Pflegemarkt.

      Aber auch heute (ich habe vorhin extra ein wenig nachgelesen) kommt mir das "kalte Grausen", wenn ich Seiten von Vermittlungsagenturen sehe, wo man sich je nach "Preisklasse" zwischen "ein Stück polnische Pflegerin" oder "ein Stück deutsche ausgebildete Pflegekraft" aussuchen kann :(

      Hier mal ein Beispiel und ich glaube, das ist keine der ganz "kleinen" Vermittlungsagenturen, die auf polnische Kräfte aufbaut, im deutschen Markt.
      http://www.pflegeagentur24.de/pflegekraefte-aus-deutschland.htm

      Bei solchen Sätzen bekomme ich persönlich das Kotzen und solche Worte benutze ich selten und sparsam (von eben dieser Seite, mit der sie ihre eigene Werbung machen) :
      "Denn nicht immer steht die größtmögliche Kostenersparnis im Vordergrund, wenn es darum geht, eine Betreuungs- und Pflegeentscheidung zu treffen. Auch Familien, die den Wunsch haben, dass Betreuung und 24 Stunden Pflege durch eine Fachkraft sichergestellt werden, die nach deutschen Standards ausgebildet wurde, haben in der Pflegeagentur 24 den richtigen Ansprechpartner."

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Ich habe mir über die Caritas die Vordrucke Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht einmal ausgedruckt.
      Ich denke diese Vordrucke haben ausgefüllt Gültigkeit, oder muss man da noch zusätzlich etwas beachten?
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Penny schrieb:

      Ich habe mir über die Caritas die Vordrucke Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht einmal ausgedruckt.
      Ich denke diese Vordrucke haben ausgefüllt Gültigkeit, oder muss man da noch zusätzlich etwas beachten?


      Du solltest die genau lesen, bei jeder Frage nachdenken, ob Du sie verstehst und einverstanden bist und es so willst.
      Dann musst Du es unterschreiben. Am besten wiederholt man die Unterschrift jedes Jahr. Wenn bei Dir außer Zweifel steht, dass Du im Besitz Deiner vollen geistigen Kräfte bist, so musst Du nicht mal zum Arzt, soweit ich weiß. Gibt es da einen möglichen Zweifel (zum Beispiel wegen eines hohen Alters oder einschlägigen Vorerkrankungen), so ist das aber auf jeden Fall notwendig. Mijanne kann das vielleicht ergänzen oder widersprechen.

      Mit den Bevollmächtigten in Spe soll man das natürlich auch absprechen. Und auch mit denen, die "beleidigt" sein könnten, wenn sie nicht bevollmächtigt werden.

      In der Vorsorgeversion die Mijanne oben beispielhaft eingefügt hat (danke Mijanne :) ) ist zum Beispiel zu entscheiden, ob mehrere Personen im Notfall für Dich entscheiden dürfen.
      Ich will für mich das anders handhaben und habe einen allein Bevollmächtigten benannt und einen Vertreter für den Fall, dass (mittlerweile) der erste nicht mehr kann.
      Nehmen wir an, der erste Bevollmächtigte wäre mein Mann (natürlich). Was ist, wenn wir einen gemeinsamen Unfall haben, er dabei stirbt und ich handlungsunfähig bin?
      Dann ist meine Tochter "dran", aber erst dann :)

      Das habe ich so für mich entschieden, weil ich keine unendlichen Diskussionen und Streits im Notfall über mich will, einer soll entscheiden dürfen zu jeder Zeit ab der es notwendig ist.

      Im ganz generellen sehe ich es für mich eh so: Ich will hauptsächlich für den Fall des Falles jemanden auf meiner Seite haben, der mehr Rechte und Interesse an mir hat als ein "Staat" oder eine Behörde, oder ein amtlich bestellter Betreuer, der davon lebt und mich nicht mal kennt. Mit großen anderen Zwistigkeiten rechne ich nicht.

      Ach ja, noch etwas ist wichtig: Ein Bevollmächtigter muss die Vollmacht auch vorlegen können. Irgendwo ohne seine Kenntnis irgendwo gut versteckt, hilft die nichts :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbes, es gibt Anwälte, die diese verwahren, darüber gibt es bei den Gerichten Dateien, dies ist vor allem für die Vorsorgevollmacht sinnvoll

      Meine Patientenverfügung sieht übrigens so aus;

      Patientenverfügung
      Ich , (Name, Geburtsdatum) bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann...
      Wenn

      → ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren
      Sterbeprozess befinde ...

      →ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit
      befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist ...

      →infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewin-
      nen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu
      treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar
      ist.
      Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z. B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z. B. nach Wieder-
      belebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen
      Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass
      ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber
      unwahrscheinlich ist.

      → ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. bei
      Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der
      Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.

      Lebenserhaltende Maßnahmen
      In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,
      → dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und
      Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe
      bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte
      Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbrin-
      gung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot,
      Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.


      Schmerz- und Symptombehandlung
      In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte
      Schmerz- und Symptombehandlung,

      → wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und
      Symptomkontrolle versagen, auch bewusstseinsdämpfende Mittel zur
      Beschwerdelinderung.

      → die Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit
      durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme ich
      in Kauf.


      Künstliche Ernährung
      In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,


      → dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen
      Zuführung der Nahrung (z. B. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauch-
      decke, venöse Zugänge) erfolgt.


      Künstliche Flüssigkeitszufuhr
      In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

      → die Unterlassung jeglicher künstlichen Flüssigkeitszufuhr.


      Wiederbelebung
      A. In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

      → die Unterlassung von Versuchen zur Wiederbelebung.

      → dass eine Notärztin oder ein Notarzt nicht verständigt wird bzw. im Fall
      einer Hinzuziehung unverzüglich über meine Ablehnung von Wiederbele-
      bungsmaßnahmen informiert wird.

      B. Nicht nur in den oben beschriebenen Situationen, sondern in allen Fällen
      eines Kreislaufstillstands oder Atemversagens

      → lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab.

      Künstliche Beatmung
      In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

      → dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete
      Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente
      zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseins-
      dämpfung oder einer Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in Kauf.


      Dialyse
      In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

      → dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse einge-
      stellt wird.

      Antibiotika
      In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich keine Antibiotika Gabe




      Blut/Blutbestandteile
      In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich keine Gabe von Blut oder Blutbestandteilen

      Ich möchte

      → wenn irgend möglich zu Hause bzw. in vertrauter Umgebung sterben.
      oder
      → wenn dies nicht möglich ist, in einem Hospiz sterben.

      Ich möchte

      → Beistand durch folgende Personen: (meine Kinder) oder hospizlichen Beistand.
      → Der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten
      ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen soll von den behandelnden
      Ärztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt werden. Mein(e)
      Vertreter(in) – – sollen dafür Sorge tragen, dass mein Patientenwille durchgesetzt wird.

      → Sollte eine Ärztin oder ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit
      sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen,
      erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/oder pflegerische
      Behandlung gesorgt wird. Von meiner Vertreterin/meinem Vertreter (meinen Kindern ) erwarte ich, dass sie/er die weitere Behandlung so organisieren, dass meinem Willen entsprochen wird. (Es ist kein Zeichen von Liebe, mich gegen meinen Willen am leben zu erhalten sondern nur ein Zeichen von Egoismus)

      → In Lebens- und Behandlungssituationen, die in dieser Patientenverfügung
      nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im
      Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung
      als Richtschnur maßgeblich sein. Bei unterschiedlichen Meinungen über
      anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen
      soll der Auffassung folgender Person besondere Bedeutung zukommen:
      meiner/meinem Bevollmächtigten.
      meiner Betreuerin/meinem Betreuer.

      → Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche
      ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung
      meines Willens unterstellt wird.
      → Ich erteile zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht
      und habe und den Inhalt dieser Vollmacht sowie die Patientenver-
      fügung mit den von mir bevollmächtigten Personen besprochen:
      Bevollmächtigte (Vertreter):
      → Als Betreuungsverfügung zur Auswahl der Betreuerin oder des
      Betreuers wünsche ich meine Kinder

      → Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Trans-
      plantationszwecken zu (ggf.: Ich habe einen Organspendeausweis
      ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeich-
      nenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche
      Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung
      ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur
      Organspende vor.

      → Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ich
      ausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung.

      → Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs einer Patienten-
      verfügung bekannt.

      → Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner darin getroffenen
      Entscheidungen bewusst.

      → Ich habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne
      äußeren Druck erstellt.

      → Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.

      → Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich sie widerrufe.

      → Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräfti-
      gen, bestätige ich diesen nachstehend:
      in vollem Umfang.

      Datum _____________________________________________________________________
      Unterschrift ________________________________________________________________


      Zeuge:
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Zunächst danke für den Hinweis. Habe nachgeschaut in der mir vorliegenden Urkunde, der Notar benennt es tatsächlich als "Vorsorgevollmacht" (das hatte ich gemeint).

      schabbesgoi, ich habe aus eigener Erfahrung berichtet (Demenz, Pflegestufe III). Wir haben NUR gute Erfahrungen gemacht mit dem Weg, den wir eingeschlagen haben. Natürlich ist es von Vorteil, wenn man auf die Erfahrungen Anderer zurückgreifen kann. Da braucht's keine Pflegeagentur oder sonst einen Vermittler, der seinerseits nur Geld verdienen möchte. Und bei uns liegen Gott sei Dank die Umstände vor, dass stets jederzeit jemand (Sohn, Tochter) nach dem rechten schauen kann. Rechtlich ist das jetzt auch kein großes Problem mit der Freizügigkeit, selbstverständlich "angemeldet".

      Unsere Erfahrungen mit verschiedenen Altenheimen waren ausschließlich negativ (nur Kurzzeitpflege). Der Gesundheitszustand "danach" zweimal DEUTLICH schlechter, während des dritten Aufenthaltes wurden wir im Ausland informiert, man habe den Priester gerufen. Sofort ins Auto gesetzt, die Nacht durchgefahren, sofort bei Ankunft den Rettungswagen geholt, nach 2 Wochen KH war SchwiMu wieder soweit """""fit""""", dass wir sie wieder nach Hause holen konnten. Es gab dann ein intensives (!) Gespräch mit der Heimleitung sowie Meldung bei der Krankenkasse.

      Sollte ja nicht so verstanden werden, dass ich Jemanden "verteufle", weil er seine Angehörigen ins Altenheim "schickt". Aber meine Erfahrung: Wenn es die Umstände erlauben, ist es für mich die bessere Alternative, den Erkrankten in seiner gewohnten Umgebung zu pflegen. Bei meiner Mutter war das nicht möglich, bei SchwiMu scheint es "gut zu gehen". Die Väter waren (aus ihrer Sicht GsD?) keine Pflegefälle.
    • mijanne2007 schrieb:

      Penny, was die Vorsorgevollmacht angeht, die muß, wenn Grundbesitz im Spiel ist notariell erfolgen, ansonsten ist ein Notar nicht erforderlich


      Ein weiterer Weg seine Vollmachten zu verwahren bzw. klar zu machen, dass man etwas verfügt hat:
      http://www.vorsorgeregister.de/ZVR-Zentrales-Vorsorgeregister/Wege-zum-Register/index.php

      Gerichte sind wohl gehalten dort auch nach zu schauen. Die Kosten liegen (einmalig) zwischen 13 und 19 Euro.

      Dies ersetzt nicht die Verfügungen bzw. Vollmachten selbst. Es ersetzt auch nicht die Beglaubigung über den Willen bzw. dessen Abgabe im zurechnungsfähigen Zustand. Es ersetzt auch nicht den Notar bei Grundbesitz. Aber es stellt aber wohl sicher, dass Gerichte und Behörden relativ schnell Kenntnis davon bekommen, dass Vollmachten oder Verfügungen vorliegen. Dann müssen sie sich danach erkundigen und können nicht einfach allein entscheiden. So der Sinn.

      Hat jemand konkrete Erfahrungen damit? "Lohnt" das?
    • Hallo schmatter,

      ich stimme dir vorbehaltlos zu, dass es immer besser ist, an Demenz Erkrankte in ihrer gewohnten Umgebung zu belassen und, wenn dies möglich ist, auch da zu pflegen. Jeder Ortswechsel ist für Demenzkranke - und nicht für diese, auch für alte Menschen - eine ungeheuere Belastung. Aber eine solche Pflege und betreuerische Aufgabe kann für Familienangehörige zu einer Belastung werden, an denen Familien zerbrechen können. Bei der Entscheidung, ob ein an Demenz erkranktes Familienmitglied in manchen Fällen besser in einem (mit Sorgfalt auszusuchenden) Pflegeheim betreut werden kann als in der Familie sind verantwortungsvolle Hausärzte oft behilflich.

      Zu deinem Beitrag bezüglich der Vorsorgevollmacht, in dem du schreibst: spätestens, wenn die ersten Anzeichen zur Gewissheit werden...... sollte eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden. Dann ist es zu spät. Sowohl Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung müssen noch bei geistiger Gesundheit verfügt werden. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, erkennt jeder Gutachter (manchesmal sogar der Familienrichter) an der Unterschrift den Fortschritt der Erkrankung.
      Alle sollten noch in recht frühen Jahren diese Vorsorge treffen und am besten die Unterschrift jährlich neu daraunter setzen.
    • ich möchte in meinem Beitrag auf einen Aspekt zurückkommen, der mir zuvor etwas ausgeblendet erschienen ist:
      Neben dem sich um die Angehörigen sorgen, die in der Alterssituation und der Frage, zuhause, Altersheim usw. stecken und den "genetisch" bedingten Umständen, selbst im Alter an Parkinson, Demenz etc zu erkranken, gibt es einen weiten Bereich, den ich selbst für mich und mein alt werden, beeinflussen kann. Jedenfalls wenn ich jung genug damit anfange.
      Wir müssen wieder anfangen, uns um uns selbst zu sorgen - im eigentlichen Wortsinn! Das fängt beim Essen an und hört bei vielen Dingen, die es im Haushalt gibt, auf. Die Industrie macht es uns ja auch sehr bequem. Macht sie es uns aber auch gesund? Ich meine nicht, ganz im Gegenteil. Raffinierte Lebensmittel, Halb- und Fertigprodukte mit selbstverständlich "erlaubten" Zutaten, Waschmittel, Reinigungsprodukte und vieles mehr bis zur Zahnpasta tragen dazu bei, dass wir uns mehr oder weniger schnell zu Tode leben - ohne uns darüber Rechenschaft abzugeben. Nach Jahrzehnten kommt dann das böse Erwachen ( dann hat man noch Glück gehabt ) evt. aber auch nicht. Eine verteerte Lunge ist einfach aufs Rauchen zurückzuführen, erhöhte Colesterinwerte können dagegen nicht mal mit der Becel-Magarine berichtigt werden. Ich hab auch noch nicht gehört, dass McDonalds sich an dem Aufwand zu deren Normalisierung beteiligen würde. Wer kennt heute noch den Unterschied zwischen einer TK-Pizza und einer aus dem eigenen Backofen? Wer bäckt sein Brot selbst und glaubt nicht den Versprechungen seines Bäckers, dass in dessen Brot keine Chemie drin ist. ( braucht der zudem dann nicht zu deklarieren, wenn die nur in einem Vorprodukt enthalten ist. Drin ist drin ) Meine letzte Zahnpasta habe ich vor mehr als 40 Jahren gekauft. Dafür hab ich noch alle Zähne und der Zahnarzt freut sich, dass er genügend Patienten hat, die soviel Geld bei ihm lassen, dass er herrlich davon leben kann. Diabetes haben andere, obwohl ich Übergewicht mit mir rumschleppe und wg. Atemproblemen praktisch keinen Sport machen kann. Und das seit über 20 Jahren. Bluthochdruck hab ich auch nicht. Meine Blutlaborwerte könnten von einem viel Jüngeren geklaut sein. Sind aber meine. Man kann also selbst dafür sorgen - jedenfalls zu einem Teil - und da bin ich bei meinem 1. Satz im 2. Absatz wieder angelangt. Jeder kann jeden Tag anfangen, etwas besser zu machen für den Erhalt seiner Gesundheit im Alter.
    • schabbesgoi schrieb:

      mijanne2007 schrieb:

      Penny, was die Vorsorgevollmacht angeht, die muß, wenn Grundbesitz im Spiel ist notariell erfolgen, ansonsten ist ein Notar nicht erforderlich


      Ein weiterer Weg seine Vollmachten zu verwahren bzw. klar zu machen, dass man etwas verfügt hat:
      vorsorgeregister.de/ZVR-Zentra…ge-zum-Register/index.php

      Gerichte sind wohl gehalten dort auch nach zu schauen. Die Kosten liegen (einmalig) zwischen 13 und 19 Euro.

      Dies ersetzt nicht die Verfügungen bzw. Vollmachten selbst. Es ersetzt auch nicht die Beglaubigung über den Willen bzw. dessen Abgabe im zurechnungsfähigen Zustand. Es ersetzt auch nicht den Notar bei Grundbesitz. Aber es stellt aber wohl sicher, dass Gerichte und Behörden relativ schnell Kenntnis davon bekommen, dass Vollmachten oder Verfügungen vorliegen. Dann müssen sie sich danach erkundigen und können nicht einfach allein entscheiden. So der Sinn.

      Hat jemand konkrete Erfahrungen damit? "Lohnt" das?

      Was meinst du damit, lohnt das?
      Die Vollmachten haben den Sinn, dass für die erkrankte Person ein Mensch ihres Vertrauens agiert.
      Wenn erstmal ein amtlich bestellter Betreuer eingesetzt wird - und das passiert leider Gottes immer noch - ist es für Familienangehörige zu spät.
      Sie haben dann kein Mitspracherecht mehr. Oder hab ich dich falsch verstanden?