Alt werden... mit Würde

    • oldschmatterhand schrieb:

      Unsere Erfahrungen mit verschiedenen Altenheimen waren ausschließlich negativ (nur Kurzzeitpflege). Der Gesundheitszustand "danach" zweimal DEUTLICH schlechter, während des dritten Aufenthaltes wurden wir im Ausland informiert....


      Das wundert mich nun nicht besonders. Wechsel im Umfeld sind für Demenzkranke manchmal reines Gift. Raus gerissen werden und woanders unter fremde Menschen katapultiert werden...da ist es meiner Meinung nach "normal", dass der Zustand sich (hoffentlich vorübergehend) verschlechtern kann. Auch da reagieren Menschen verschieden.
      Für einen Demenzkranken "kann" es aber auf jeden Fall ein Schock sein, wenn er wenige wohlbekannte Menschen im Alltag um sich hat und sich plötzlich in fremder Umgebung unter Fremden wieder findet.

      Was jetzt in keiner Weise heißt, dass ich so etwas wie Kurzzeitpflege verurteile. Nö, es muss manchmal sein. Weil nicht nur der Kranke alles Gute für seine Pflege braucht, sondern auch der pflegende Angehörige für sein Leben und seine eigene Gesundheit.
      Da handelt es sich meiner Meinung nach um Lebensumstände, wo sich die Katze in den Scwhanz beisst, oder "der Teufel mit dem Beelzebub tanzt". Ein Ideal gibt es einfach nicht für alle immer.
      Auch mag und kann ich nicht das betreffende Altersheim beurteilen. Mein Vater war früher Mitglied im Seniorenbeirat in seiner Stadt/Kommune. Zu den ehrenamtlichen Aufgaben gehörte die Begehung von Altersheimen. Kann man sich vorstellen, dass bei solchen "offiziellen" (und natürlich angekündigten) Besuchen alle Heime versuchten in "besonderem Glanz" dar zu stellen. Trotzdem sah und hörte er viel Übel. Ja, es gibt ganz sicher viel Übel in deutschen "Seniorenresidenzen".
      Als Angehöriger gibt man seine Verwandten auf Dauer dort ja auch nicht einfach ab. Man bleibt dabei und kämpft, wenn nötig. Insbesondere sucht man das Heim schon vorher in Ruhe sehr bewusst aus, wenn man die Möglichkeit, die Zeit und den Spielraum hat.

      Viele erinnern eventuell die Zeit vor Jahren, wo man auf einen Pflegeplatz sehr lange warten musste. Das ist im Wandel seit einiger Zeit. Besonders in Ballungsräumen sind manche Heime schon "unter belegt". Das ist eine Chance. Sie werden sich Mühe geben müssen, die Heime.
    • rapina

      ich glaube, das hast Du falsch verstanden.
      Man kann die Vorsorgevollmacht dort aufheben lassen, der Richter fordert sie an und bestätigt die Vorsorgeverfügung.
      Gegen den Willen eines Patienten werden die nur in Fällen des Missbrauchs nicht akzeptiert.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • rapina schrieb:

      Was meinst du damit, lohnt das?
      Die Vollmachten haben den Sinn, dass für die erkrankte Person ein Mensch ihres Vertrauens agiert.
      Wenn erstmal ein amtlich bestellter Betreuer eingesetzt wird - und das passiert leider Gottes immer noch - ist es für Familienangehörige zu spät.


      Ja, da hast Du mich falsch verstanden oder ich mich falsch ausgedrückt. Ich habe ja selber lang und breit beschrieben warum für mich wichtig und so :)

      Mich interessiert, ob diese Stelle wirklich so neutral und anerkannt ist. Und ob jemand Erfahrungen damit hat, ob das "was hilft", wenn der Fall eintritt. Ob dadurch unangenehme Maßnahmen gerichtlicherseits wirklich vermieden werden, ob es einen Vorteil hat gegenüber dem Verwahren zu Hause und beim Bevollmächtigten.

      Sprich: Sind diese 13 bis 18 Euro gut investiertes "kleines" Geld?

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    • schabbes, das habe ich vor Dir gerade erwähnt, hat mir ein Anwalt empfohlen.
      Du kannst es auch bei einem registrierten Anwalt hinterlegen, der kümmert sich dann um den Eintrag in das Register
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • rapina schrieb:

      Zu deinem Beitrag bezüglich der Vorsorgevollmacht, in dem du schreibst: spätestens, wenn die ersten Anzeichen zur Gewissheit werden...... sollte eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden. Dann ist es zu spät. Sowohl Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung müssen noch bei geistiger Gesundheit verfügt werden. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, erkennt jeder Gutachter (manchesmal sogar der Familienrichter) an der Unterschrift den Fortschritt der Erkrankung.
      Alle sollten noch in recht frühen Jahren diese Vorsorge treffen und am besten die Unterschrift jährlich neu daraunter setzen.

      Servus rapina,
      genau aus diesem Grund hatte ich geschrieben, dass das Geld für den Notar gut angelegt ist. Sollte der Notar Zweifel haben, wird er nicht mehr beglaubigen.
      Egal, zu welcher Gelegenheit wird die Urkunde vorlegen (Krankenhaus, Krankenkasse, Bank, Versicherungen, sonstige Verfügungen) es gab nie auch nur den geringsten Zweifel, dass wir berechtigt handeln. Dagegen habe ich es bei meiner Mutter (keine Vorsorgevollmacht, jedoch Bankvollmacht erteilt) erlebt, dass die Bank Sperenzchen machte. GsD war Mutter nicht dement, musste sie halt mit dem Rollstuhl zur Bank fahren, "damit sie selbst die Bank nochmal einnordet".

      schabbesgoi schrieb:

      Raus gerissen werden und woanders unter fremde Menschen katapultiert werden...da ist es meiner Meinung nach "normal", dass der Zustand sich (hoffentlich vorübergehend) verschlechtern kann.

      Es waren klassische Pflegedefizite verantwortlich für die Verschlechterung: Dekubitus und Austrocknung. Die fremde Umgebung wirkte sich """""nur""""" zusätzlich auf den geistigen Zustand aus (Desorientierung, Gefühl des Verlassenseins).

      Ich halte, neben einzelnen negativen pflegerischen Erfahrungen in verschiedenen Altenheimen, ganz einfach generell das "System Altenheim" für grenzwertig, auch wenn es beschönigend "Seniorenresidenz" genannt wird und hoffe, dass in Zukunft die Finanzierung alternativer Formen des Zusammenseins und der Pflege mehr an Bedeutung gewinnt.
    • oldschmatterhand schrieb:


      Es waren klassische Pflegedefizite verantwortlich für die Verschlechterung: Dekubitus und Austrocknung. Die fremde Umgebung wirkte sich """""nur""""" zusätzlich auf den geistigen Zustand aus (Desorientierung, Gefühl des Verlassenseins).

      Ich halte, neben einzelnen negativen pflegerischen Erfahrungen in verschiedenen Altenheimen, ganz einfach generell das "System Altenheim" für grenzwertig, auch wenn es beschönigend "Seniorenresidenz" genannt wird und hoffe, dass in Zukunft die Finanzierung alternativer Formen des Zusammenseins und der Pflege mehr an Bedeutung gewinnt.
      Jepp.....wobei gerade die Austrocknung für weitere Verwirrtheitsstände verantwortlich ist.
      Ich habe erlebt, dass neu aufgenommene Heimbewohner, die bis dato noch keine Windeln brauchten, innerhalb von Tagen inkontinent "gemacht" wurden. Keiner der Pfleger hörte auf die Bitten zu einem Toilettengang...so lange nicht, bis es halt passiert war.
      Ich hatte viel Streit mit einer Heimleitung, auch wegen des ungerechtfertigten Einsatzes von Neuroleptika bei einem meiner Mündel. Ruhig sollen sie sein, die Alten, den Ablauf nicht stören.
      Ich habe mich oft gefragt, wo das viele Geld hingeht, das ein einziger Heimplatz kostet. die Pflegekräfte sind unterbezahlt, das Essen ist von billigster Qualität und die meiste Arbeit haben 1Euro-Kräfte geleistet. Dieses Heim gibt es mittlerweile nicht mehr.
      Aber die Diskussion um diese Aufbewahrungsanstalten ist angestoßen und mittlerweile habe ich doch den Eindruck, dass sich ein bisschen was zum Besseren bewegt.
      Die alternativen Wohnmodelle für Alte und Demenzkranke nehmen so ganz allmählich zu. Wäre wünschenswert, dass sich diese Modelle mehr durchsetzen.
    • rapina schrieb:

      Heimbewohner, die bis dato noch keine Windeln brauchten, innerhalb von Tagen inkontinent "gemacht" wurden
      Im Heim ist es "nur" das Windeln, im KH kommt der Katheter. Heißt dann zur Begründung, man muss eine Blasenentzündung unbedingt vermeiden....

      rapina schrieb:

      ungerechtfertigten Einsatzes von Neuroleptika
      Wir hatten unter Vorlage der Vorsorgevollmacht den Einsatz von solchen Arzneimitteln sowie die Fixierung von vornherein schriftlich untersagt. Erlaubt hatten wir das "normale" Bettgitter, das Heim sah es dann aber doch zusätzlich als notwendig an, für das Bettgitter eine richterliche Bestätigung wegen der freiheitsentziehenden Maßnahme einzuholen.

      Was allgemein die Medikamentierung bei Demenzpatienten angeht, um die Folgen der Erkrankung hinauszuzögern: Man hat ja keinen unmittelbaren Vergleich an derselben Person mit oder ohne Medikamente, weiß also nicht, wie es sich entwickelt hätte ohne Medikamente bzw umgekehrt. Bei SchwiMu hat der Facharzt schließlich, so etwa nach 3 Jahren, erklärt, es gibt durch die Einnahme keinen Benefit mehr. Nach Absetzen der Medikamente hat sich der Zustand sicher nicht auf die Schnelle verschlechtert. Ich will nicht sagen "im Gegenteil" sogar gebessert, aber weil die "Demenz-Pille" abgesetzt wurde, brauchte sie auch keine Medikamente mehr, die die Nebenwirkungen bekämpfen sollten. Ich glaub nicht, dass es ihr geschadet hat, die Medikamente abzusetzen und weiß nicht, ob die Medikamente tatsächlich Nutzen hatten, als sie eingenommen wurden.

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    • Also die Begründung, man müßte einen Blasenkatheter legen um eine Blasenentzündung zu vermeiden ist Schwachsinn.
      Sollte ein Arzt einen solchen Schwachfug von sich geben sollte er nochmal sein Studium wiederholen.

      Blasenkatheter fördern eine Blasenentzündung.

      Das positive an ihnen ist nur, dass der Patient so er inkontinent ist, trocken liegt und damit weniger leicht wund wird.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • oldschmatterhand schrieb:

      Erlaubt hatten wir das "normale" Bettgitter, das Heim sah es dann aber doch zusätzlich als notwendig an, für das Bettgitter eine richterliche Bestätigung wegen der freiheitsentziehenden Maßnahme einzuholen.


      Warum habt ihr denn das Bettgitter erlaubt? War die Dame sturz- oder weglaufgefährdet?

      Als meine SchwieMu eine Zeit hatte, wo sie nachts weggelaufen ist, da war auch in der Diskussion, dass dies bedeuten würde, dass sie in die "beschützende" Abteilung (früher "Geschlossene") umziehen müsse. Wenn sie das öfter machen würde.
      Statt sie einzusperren oder ihr Bett zu vergittern, legte man vorerst aber eine Klingelmatte vor ihr Bett. Diese hat einen Sensor und gibt ein stilles Signal an die Nachtwache. Wenn SchwieMu also nachts aufgestanden ist, dann konnte jemand sie wieder zurück geleiten. Keine freiheitsentziehende Maßnahme.
      Das geht aber natürlich im Heim nur, solange es selten bleibt. So konnte man beobachten, ob sie nur ein wenig aufsteht, weil sie halt wach ist oder ob sie weglaufen will. Sie versuchte es tatsächlich noch einige wenige Male. Aber seit Monaten ist alles wieder in "Ordnung", keine Weglaufversuche mehr und damit zur Zeit auch keine Notwendigkeit für die beschützende Abteilung, wieder Zeit "gewonnen" :)

      Allerdings waren die Planungen und Vorbereitungen für ihren Umzug schon im Gange. Wer weiß, wenn dort gleich ein Zimmer frei gewesen wäre, dann wäre SchwieMu nun wohl noch "beschützter" und wir würden nicht mal wissen, dass es auch ohne gegangen wäre.
    • mijanne2007 schrieb:

      Also die Begründung, man müßte einen Blasenkatheter legen um eine Blasenentzündung zu vermeiden ist Schwachsinn.
      Sollte ein Arzt einen solchen Schwachfug von sich geben sollte er nochmal sein Studium wiederholen.

      Blasenkatheter fördern eine Blasenentzündung.

      Das positive an ihnen ist nur, dass der Patient so er inkontinent ist, trocken liegt und damit weniger leicht wund wird.

      Es war eine junge Ärztin, wohl noch nicht lange weg von der Schulbank. Das Problem war m. E., dass sie nicht damit gerechnet hatte, dass ein Angehöriger die medizinische Notwendigkeit des Katheters hinterfragt und sie keine bessere Antwort parat hatte.
      Ja, eine über 80-jährige Patientin mit Demenz, Pflegestufe 3, wird "herzlich willkommen geheißen". Wir wurden gefragt, ob es uns möglich sei, zumindest zweimal am Tag zu den Essenszeiten zu kommen, "um sie zu füttern". Man macht es gerne, ist ja SchwiMu, außerdem hat man Verständnis für die Situation des Pflegepersonals.
      Wenn man dann ein paar Wochen später in der Zeitung liest, dass der Geschäftsführer gefeiert wird, weil das (in kommunaler Trägerschaft stehende) Klinikum im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Überschuss von knapp 2 Mio Euro erwirtschaftet hat, reduziert sich das Vertändnis dann doch deutlich. (Aber schabbesgois Hinweis auf "Ausbeutung" bekommt hier tatsächlich einen Sinn).

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    • oldschmatterhand schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Warum habt ihr denn das Bettgitter erlaubt? War die Dame sturz- oder weglaufgefährdet?

      Das war die Phase: Zu schwach zum Stehen, aber noch kräftig genug, um sich im Bett selbst umdrehen zu können. Jetzt ist das Bettgitter nicht mehr nötig, "jetzt wird sie umgelagert".


      Gegen Sturzgefahr gibt es höhenverstellbare Pflegebetten. Diese können über Nacht ganz niedrig gestellt werden und verhindern so einen Sturz aus Höhe. Der Patient rollt höchstens noch aus dem Bett und tut sich dabei dann nicht weh. Wenn der Pfleger es für seine Arbeit braucht, dann kann das Bett hochgestellt werden.

      Bei prognostizierten längerem Bedarf wegen dieser Gefahr kann so ein Bett auch durch die Pflegekasse finanziert werden. Oder man kann es versuchen zu erzwingen
      http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/recht/versicherungsrecht/pflegebett-pflegeversicherung-muss-zahlen.php

      Übrigens: Auch mit einer Vollmacht kannst Du keinem Heim freiheitsentziehende Maßnahmen "erlauben". Da muss immer das Gericht zustimmen.
      Die Zustimmung holen Heime zunehmend auch um sich nicht strafbar zu machen. Der "Täter" wäre die Pflegekraft. Du als Bevollmächtigter allein kannst ihn davon nicht freistellen.

      Ich finde das auch richtig so. Eine "kleine Chance", auch wenn diese Dinge oft leider noch routinemäßig abgehandelt werden.
    • Wenn man seit mehr als 10 Jahren als Angehöriger in der Verantwortung steht (PKV + GKV) überrascht einem nicht mehr wirklich viel.
      Wenn die Freiheit des Betroffenen nur mehr darin besteht, aus dem Bett zu fallen oder eben nicht, dann war es für mich schon überraschend, dass es eines Gerichtsbeschlusses bedarf, genau das zu verhindern, dass der Patient rausfällt. Aber, ich stimme Dir zu, lieber ein Beschluss zuviel, als einer zu wenig, auch wenn sich der Richter selbstverständlich keinen Augenschein verschafft, sondern natürlich nur aufgrund der Dokumente, die ihm vorgelegt wurden, entscheidet (der Beschluss selbst ist auch nur noch ein Textbaustein). Aber es muss immerhin vom Pflegepersonal dokumentiert werden, wie lange täglich das Bettgitter angebracht war, wann es runtergeklappt worden ist (eben dann, wenn pflegerische Maßnahmen durchzuführen waren) ...
      Es ist gut, wenn durch das höhenverstellbare Pflegebett ein Sturz aus größerer Höhe vermieden werden kann. Ein solches Pflegebett, dass man auf "ebenerdig" stellen kann, kenne ich bisher nicht, ist auch nicht im Hilfsmittelkatalog SchwiMus GKV. Aber selbst wenn, für den rausgerollten Patienten ist es auch nicht bequem, wenn er dann auf dem Boden zu liegen kommt und wer weiß wie lange es dauert, bis die Pflegekraft, die nachts für zwei Stationen zuständig ist, zufällig mal vorbeischaut. Da ist doch das Bettgitter die verhältnismäßigere Alternative. Aber ist ohnehin müßig, SchwiMu kommt nicht mehr ins Heim.
      Als ich im KH nachfragte, ob von dort auch ein richterlicher Beschluss wegen des Bettgitters beantragt wird, bin ich angeschaut worden, als wäre ich gerade vom Mars gekommen.
    • oldschmatterhand schrieb:


      Es ist gut, wenn durch das höhenverstellbare Pflegebett ein Sturz aus größerer Höhe vermieden werden kann. Ein solches Pflegebett, dass man auf "ebenerdig" stellen kann, kenne ich bisher nicht, ist auch nicht im Hilfsmittelkatalog SchwiMus GKV. Aber selbst wenn, für den rausgerollten Patienten ist es auch nicht bequem, wenn er dann auf dem Boden zu liegen kommt und wer weiß wie lange es dauert, bis die Pflegekraft, die nachts für zwei Stationen zuständig ist, zufällig mal vorbeischaut. Da ist doch das Bettgitter die verhältnismäßigere Alternative. Aber ist ohnehin müßig, SchwiMu kommt nicht mehr ins Heim.
      Als ich im KH nachfragte, ob von dort auch ein richterlicher Beschluss wegen des Bettgitters beantragt wird, bin ich angeschaut worden, als wäre ich gerade vom Mars gekommen.
      Ein Pflegebett, das ebenerdig gestellt werden kann, kenne ich auch nicht und weiß auch nicht, was ich davon halten soll. Ich stelle es mir nicht gerade menschenwürdig vor, wenn man quasi auf dem Boden schlafen soll.

      Oldi, ich stimme dir zu.....lass deine Schmiegermutter zu Hause so lange es geht. Man wird bitter mit der Zeit, wenn man erlebt wie mit hilflosen Menschen umgegangen wird.
    • Ebenerdig kann man die Pflegebetten nicht stellen, nur so tief, dass theoretisch keine größeren Verletzungen entstehen können:

      medicalexpo.de/medizin-herstel…he-krankenpflege-639.html


      Es gibt übrigens auch für Menschen, die aus dem Bett fallen, Teilgitter, die können vom Patienten selber entfernt werden, dienen wirklich nur einem Herausfallen aus dem Bett und sind damit auch nciht freiheitsberaubend.

      Bettgitter Fixierungen etc. sind freiheitsberaubende Eingriffe und benötigen eine richterliche Genehmigung.
      Diese Maßnahmen sind dann nicht rechtswidrig, wenn es sich um einen akuten Notfall handelt, Selbst oder Fremdgefährdung.
      Ein einsichtsfähiger Mensch, der sich z.B. die Zugänge entfernt und die Fixierung verweigert, darf nicht fixiert werden.
      Handelt es sich aber z:B. um einen Patienten mit einem Schädel Hirn Trauma dann kann man nicht von einer wirklichen Einsichtsfähigkeit ausgehen, der Hirndruck kann zu massiven psychischen Veränderungen führen und bedroht das Leben des Patienten akut.
      Was die Betreuung angeht, eine einmalige Fixierung darf der Betreuer genehmigen, geht diese über 24 Stunden hinaus bedarf es der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht also durch einen Richter.

      Krankenhäuser etc. sind aber auch dafür verantwortlich, dass vermeidbare Gefährdungen ausgeschlossen werden. Also wirklich keine leichte Entscheidung und ein ziemliches Dilemma
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Das Pflegepersonal kommt nachts nicht zufällig vorbei, unabhängig davon, dass es natürlich auf eine Klingel reagiert, macht es seine festen regelmäßigen Rundgänge.
      Problem: nachts sind die Stationen nicht sehr gut besetzt, einen Patienten kann man nicht unbedingt alleine zurückrollen und es muss erst eine weitere Kraft von einer anderen Station organisiert werden.
    • BGH Urteil vom 28.4.2005: (hier war eine Heimpatientin die kein Bettgitter hatte aus dem Bett gefallen und die Krankenkasse wollte die Kosten beim Heimträger gerichtlich geltend machen)


      „Die Pflichten sind begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit
      einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind. Maßstab
      müssen das Erforderliche und das für die Heimbewohner und das Pflegepersonal
      Zumutbare sein. Dabei ist insbesondere auch zu beachten, dass die Würde sowie die
      Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und die
      Selbständigkeit und die Selbstverantwortung der Bewohner zu wahren und zu fördern
      ist.“

      Nur auf Grund einer konkreten Abwägung
      sämtlicher Umstände des Einzelfalls entschieden werden könne,

      „…welche konkreten Inhalt die Verpflichtung hat, einerseits die Menschenwürde und
      das Freiheitsrecht eines alten und kranken Menschen zu achten und andererseits sein
      Leben und seine körperliche Unversehrtheit zu schützen.“

      Unter Abwägung aller Aspekte hat der BGH sodann einen Pflichtenverstoß des Heimträgers
      durch eine unterlassene Anbringung eines Bettgitters abgelehnt.

      aerztenetz-bad-berleburg.de/im…_patientenfixierungen.pdf

      Es gibt im Rahmen des QM in den meisten Krankenhäusern Regeln bezüglich Fixierung:

      Die Fixierung muss das letzte zur Verfügung stehende Mittel sein und darf
      nur solange eingesetzt werden, wie die Gefahr durch weniger einschneidende
      Maßnahmen nicht abgewendet werden kann.

      Eine schriftliche ärztliche Anordnung ist zwingend erforderlich. Das setzt
      voraus, dass sich der Arzt selbst von der Notwendigkeit der Fixierung überzeugt.
      Daher sind „Ferndiagnosen“ über Telefon unzulässig. Die Fixierungsanordnung
      ist zu befristen und sofort aufzuheben, sobald die Voraussetzungen für ihre
      Anordnung entfallen.

      • Ohne klar erkennbaren Rechtfertigungsgrund ist die ärztliche
      Fixierungsanordnung hinfällig (§ 8 Abs. 2 Satz 3 BAT).

      Bei Gefahr im Verzug (Notwehr oder Notstand) kann (und muss ggf.) das
      Pflegepersonal auch ohne vorherige schriftliche ärztliche Anordnung
      vorübergehend fixieren. Die schriftliche ärztliche Anordnung muss jedoch
      unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, nachgeholt werden!

      n. Nach 24 Stunden ist jedoch das Amtsgericht
      zu informieren und ein richterlicher Beschluss über die weitere Fixierung
      einzuholen, denn bei Fixierungen, die länger als 24 Stunden oder regelmäßig
      stattfinden, ist zwingend die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
      erforderlich – Art. 104 Abs. 2 GG.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

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    • mijanne2007 schrieb:

      Nach 24 Stunden ist jedoch das Amtsgericht
      zu informieren und ein richterlicher Beschluss über die weitere Fixierung
      einzuholen, denn bei Fixierungen, die länger als 24 Stunden oder regelmäßig
      stattfinden, ist zwingend die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
      erforderlich – Art. 104 Abs. 2 GG.
      Alles klar, mijanne. Das wissen alle. Das Pflegepersonal und auch die Ärzte. Was jedoch in der Realität abläuft, spottet oft jeder Beschreibung. Ein Mündel von mir war in einer geriatrischen Reha-Einrichtung. Ich gebe zu, das die alte Dame streitbar und nicht leicht zu händeln war. Von einer geriatrischen Einrichtung könnte man jedoch erwarten, dass sie selbst mit den schwierigsten alten Menschen umgehen können.
      Sie war ca. 100 km von mir entfernt, also meiner täglichen Kontrolle entzogen. Bei meinen telefonischen Anfragen, wie es ihr denn gehe, wurde mir ständig bestätigt, wie toll doch alles sei und welche Fortschritte sie mache. Bis ich eines Tages einen ANONYMEN Anruf erhielt (ich vermute bis heute, dass es eine Pflegekraft war, der das Gewissen geschlagen hatte) mit der Bitte persönlich nach ihr zu schauen. Was ich antraf hat mir die Tränen in die Augen getrieben: Fixiert an das Bett mit Bettgitter, ausgetrocknet und mit einer Überdosis eines Neuroleptikum (wie heißt dieses starke Zeuchs, das als Notfallmedikamt eingesetzt wird? Hab den Namen vergessen) zugedröhnt. Die Dosis des Neuroleptikum war in der Krankenakte nachzulesen. Ich habe sie sofort - ich musste allerdings mit dem Einsatz von Polizei drohen - mit Hilfe eines Notarztes in ein Pflegeheim in meiner Nähe bringen lassen. Dort wurde sie erstmal entgiftet. Wenn ich an diesen Rummel und diese Verlogenheit der zuständigen Ärztin denke (angeblich war sie suizidgefährdet. Mein Mündel konnte sich aufgrund eines Schlaganfalles nicht bewegen und sollte dort mobilisiert werden) kommt mir heute noch das Kotzen.
      Die alte Dame hat sich erholt und hatte noch zwei gute Jahre. Mittlerweile ist sie gestorben. Mein Trost war, dass sie sich an nichts mehr erinnern konnte.
      Im übrigen gab es für diese Maßnahmen in dieser Reha-Einrichtung keine richterliche Verfügung.
    • Meiner Meinung nach haben die Richter da sehr Weise entschieden und keinen Vorschub geleistet ein Gitter als übliches Mittel vor allem zur Arbeitserleichterung in der Pflege, zu missbrauchen. Damit kann also nach wie vor nach Sinnhaftigkeit für den Betroffenen entschieden werden und es muss nicht dem Notstand des fehlenden Personals in Pflegeheimen und Krankenhäusern geschuldet sein.
      Alte Herrschaften, die z.B. noch geistig aktiv am Leben teilnehmen aber körperlich in einem "katastrophalen" Zustand sind, stehen einer Regelung abends Gitter drangebaut und morgens wieder abgebaut sehr aufgeschlossen gegenüber. Der Arbeitsaufwand beim Pflegepersonal ist nicht zu verachten.
      Ich kenne inzw. einige Kliniken und drei Pflegeheime und muss feststellen, das Gitter an den vorhandenen Betten aktiv dran- und abgebaut werden müssen. Natürlich gibt es die Konstruktion, dass man ein Gitter soweit absenken kann, dass es nicht mehr sperrt, aber der Patient/Senior hat dann so einen hohen Abstand zu seinem Rollstuhl/Rolllator, dass er sich da nicht mehr ohne Hilfe hinhangeln könnte.
      Wenn ich mir die Betten so ansehe, dann wird diese Gitterlösung m.M. nach von Leuten konstruiert, die keine Ahnung haben, welche Bedürfnisse tatsächlich existieren - Hauptsache kostengünstig!
      .
      @mijanne
      Fällt ein Gitter unter Fixierung? Das wäre mir neu!
      Darunter versteht man doch etwas anderes und die Ärzte in psychatrischen Einrichtungen scheinen da ja, wenn man der Presse seit dem Fall Mollath glauben darf, wenig Hemmungen zu haben, sowas anzuordnen. Aber das ist ein anderes Thema.
      Eine Fixierung ist mir in einem Pflegeheim noch nicht begegnet. Mag auch an den Pflegeheimen/-stationen liegen.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(