Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.03.2014
- 2 StR 616/12 -
Quelle: kostenlose-urteile.de/BGH_2-St…hter-Betrug.news17806.htm
Handelsblatt: "Betreiber von Abofallen gelten als Betrüger" v. 06.03.14
handelsblatt.com/finanzen/rech…ls-betrueger/9579288.html
- 2 StR 616/12 -
Internetseite verschleiert gezielt Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine auf Täuschung abzielende Gestaltung einer Internetseite, die die Kostenpflichtigkeit einer angebotenen Leistung gezielt verschleiert, eine strafbare Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB darstellt. Auch die Erkennbarkeit der Täuschung bei sorgfältiger Lektüre eines klein abgedruckten Hinweises am unteren Seitenrand schließt die Strafbarkeit nicht aus.
Quelle: kostenlose-urteile.de/BGH_2-St…hter-Betrug.news17806.htm
Handelsblatt: "Betreiber von Abofallen gelten als Betrüger" v. 06.03.14
handelsblatt.com/finanzen/rech…ls-betrueger/9579288.html
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