Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz - Steuerfragen

  • Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz - Steuerfragen

    Hey,

    sollte ich tatsächlich für 1 - 2 Jahre nach Spiekeroog gehen, trage ich mich mit dem Gedanken dort nur den 2. Wohnsitz anzumelden. Grund: Ich bin in Brandenburg noch Schöffe und möchte diese Tätigkeit wegen eines zeitlichen Wegganges nicht aufgeben. An sich ist das mit dem 2. Wohnsitz denke ich schon grenzwertig. Auch spart es mir Arbeit bei dutzend Oldtimern mit der Ummeldung, denn ich habe viele Kann Regelungen in Oberhavel erhalten.

    Außerdem stünde mir bei einem 2. Wohnsitz steuerlich auch die Heimfahrt als Aufwändung zu.

    Wie seht ihr das hier mit 2. Wohnsitz und 1. Wohnsitz und was kann ich, wenn ich auf Spiekeroog nur den 2. Wohnsitz begründen steuerlich geltend machen. Wieviele Heimfahrten von Arbeit stünden mir zu ...
  • @ alte eule: Also doppelte Haushaltsführung wird dann schwer, denn ich bewohne eine Einliegerwohnung im elterlichen Wohnraum. Lebensmittelpunkt "Brandenburg" kann ich aber durch Verwandschaft und Freundeskreis gut begründen. Dann stünde mir evtl. die Heimfahrt steuerlich zu. Ich muss wohl wieder zu meinen alten top Steuerberater, wenn ich das durchziehe.

    Danke.
  • Paketversender aus OHV schrieb:

    Ich muss wohl wieder zu meinen alten top Steuerberater, wenn ich das durchziehe.
    bei den diversen Änderungen, die ab 2014 gelten eine mehr als sinnvolle Entscheidung
    -
    insbesondere weil nur Dein Steuerberater alle (Deine) Zahlen vorliegen hat um eine entsprechende Beratung durchzuführen -

    weitere (Vorab-) Informationen findest Du hier:

    haufe.de/personal/entgelt/aend…tsfuehrung_78_214170.html
  • Paketversender aus OHV schrieb:

    Ok. Also abwarten ob die Fima x ja sagt
    eindeutig: Jooo - das ist ja die Basis um überhaupt weitere Überlegungen anzustellen.....
    (den Arbeitsvertrag mitnehmen!)
    -
    dazu alle weiteren Unterlagen / Informationen damit der Stb kurzfristig die Berechnung durchführen kann....

    je mehr Daten Du dem Stb zur Verfügung stellst um so genauer wird die Berechnung/Beratung ausfallen....

    dann hast Du einen weiteren Baustein für die Entscheidung "Pro" - "Contra" .... ;)
  • genau diese Fragen mit dem Stb besprechen
    -
    einfach vorab in Ruhe alle Unterlagen/Info`s zusammenstellen und einen Termin vereinbaren....

    dann bekommst Du einen Überblick über die steuerlichen/finanziellen "Auswirkungen"......

    laß` Dich nicht von einem Onlinerechner und/oder "Forenberechnungen" zu einer ggf. falschen Einschätzung verleiten
    -
    nur der Stb, der alle Unterlagen/Informationen hat, kann Dir auch die entsprechenden finanziellen/steuerlichen Auswirkungen berechnen
    und Dir entsprechende - individuelle- Hinweise geben....

    das ist sein/ihr Job........ ;)
  • Paketversender aus OHV schrieb:

    und sich ggf. steuerlich rentieren damit ich ggf. netto = brutto ein Jahr später sagen kann.


    Hmmm... das hör ich immer wieder. Mal ohne Zahlen zu kennen was grundsätzliches dazu: Steuerersparnisse sollen den Zweck erfüllen, dem Steuerzahler einen Ausgleich für tatsächlich anfallende Kosten zu bieten, indem für die angefallenen Kosten dann keine Steuern verlangt werden. Mal an einem trivialen Beispiel erklärt: wenn Du bei den Aufwendungen (sorry, ich wende was auf, Wände hat es hier nur damit der Fußboden nicht an die Decke fällt) für doppelte Haushaltsführung zwei Mieten angibst, dann zahlst Du auch zwei Mieten.

    Davon kannst Du eine vom zu versteuernden Einkommen abziehen (oft falsch als "von der Steuer absetzen" bezeichnet, das klingt als ob man vom FA die Kosten ersetzt bekäme) - du zahlst also für den Betrag den Du dem zweiten Vermieter gibst, keine Einkommensteuer. Nehmen wir also mal als Miete 100 Euro hier und 100 Euro da. Einkommen sei 1000 Euro und der Steuersatz der Einkommensteuer 30%. (ist alles sehr vereinfacht, falsch und ohne Progression, aber es geht ja ums Prinzip) Dann hast Du aus dem zweiten Haushalt 100 Euro, die Du von den 1000 Euro Einkommen abziehst. Bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 900 Euro. Statt 300 Euro Steuern zahlst Du dann also 270 Euro Steuern. Klingt für mich nach einem Verlustmodell: 100 Euro ausgeben, damit man 30 Euro Steuern spart. Da kann ich ebenso gut von Steuerklasse I in Steuerklasse III wechseln. Kostet auch mehr als man damit rausbekommt. Von dem morgendlichen Genörgel wegen der Zahnpastatube und dem Klodeckel ganz zu schweigen. ;)

    Solange Du steuerehrlich bleibst, rentiert sich das Ganze also eher nicht. Interessant würde es da, wo Du Kosten angeben kannst, ohne dass sie tatsächlich anfallen. Also z.B. Heimfahrten, die Du dann doch nicht machst. Aber das wäre ja dann Steuerhinterziehung (die Steuerfachleute mögen mir verzeihen, aber Steuerverkürzung und den Unterschied zur Hinterziehung erkläre ich jetzt nicht auch noch) und Du bist weder Emanze noch Vereinspräsident noch Autokonzernmanager. ;)

    Aber klär das im Detail mit deinem Steuerbrater. Etwas Hang zur kreativen Buchführung solltet ihr allerdings beide mitbringen.
    Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
    Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

    1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
    2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
    3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
  • Die Frage muss ich mir nun endgültig stellen.

    Mein AG meinte als innewohnender Pädagoge habe ich meinen Hauptwohnsitz dorthin zu verlagern. Was ich aber aus steuerlicher Sicht und wg Vereinstätigkeiten ablehne. Es sind noch offene Fragen zu klären bevor ich mich dort überhaupt anmelde. Na wir schauen mal wie das ausgeht ...
  • Folgende Situation:

    Man miete sich eine kleine Wohnung an welche für Wochenendheimfahrer ist ...

    Man wohnt in dieser wochenweise und ist am WE daheim oder alle 2 3 Wochenenden ... und eben im Urlaub.

    Wo begründet man seinen Hauptwohnsitz.

    Stadt A wo noch alles steht und der Rest der Familie lebt oder
    Stadt B wo man die Wochenendheimfahrerwohnung hat

    MfG