Neue Verkäuferstandards ab August

    • Laurynn schrieb:

      Ein neutral geschlossener Fall aufgrund Fristablaufs wurde nicht durch den Kundenservice geschlossen. Insofern sollte der nach wie vor nicht in die Berechnung reinzählen. Ich frag aber gern am Mittwoch nochmal genau nach.

      Am Mittwoch? Hat das ebay-Telefon jetzt zu? ;)

      Oder hast Du jetzt Feierabend und morgen frei? :D 8) :whistling:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ok, das ist mir neu... Kann ich so auch gar nicht nachvollziehen.

      Wenn die Verkaufsprovision erstattet wurde, ist der Kauf ja zurück abgewickelt und hat technisch gesehen nicht stattgefunden. Warum sollte ein Käufer da noch einen Käuferschutz-Fall eröffnen können?

      Hat das mal wer dem Kundenservice mitgeteilt? Also so konkret zum Zeitpunkt des Vorfalles... Dass die Technik da auch was im System zum Angucken findet?
    • Laurynn schrieb:

      Ok, das ist mir neu... Kann ich so auch gar nicht nachvollziehen.

      Wenn die Verkaufsprovision erstattet wurde, ist der Kauf ja zurück abgewickelt und hat technisch gesehen nicht stattgefunden. Warum sollte ein Käufer da noch einen Käuferschutz-Fall eröffnen können?

      Hat das mal wer dem Kundenservice mitgeteilt? Also so konkret zum Zeitpunkt des Vorfalles... Dass die Technik da auch was im System zum Angucken findet?


      Ja, ganz konkret zum Zeitpunkt des Vorfalles teilte der freundliche Kundenberater mit, dass das seine Richtigkeit habe, aber der Fall keinesfalls zu Ungunsten des VK geschlossen würde, so zumindest sein Versprechen. Wurde er auch nicht. Er blieb offen und offen und ja, irgendwann war er automatisch zu.
    • Laurynn schrieb:

      Wenn die Verkaufsprovision erstattet wurde, ist der Kauf ja zurück abgewickelt und hat technisch gesehen nicht stattgefunden. Warum sollte ein Käufer da noch einen Käuferschutz-Fall eröffnen können?
      Kennst Du die Frage, die dir jeder Anwalt sofort und ohne Zögern beantworten kann?

      Frage: Warum leckt sich der Hund die Eier?
      Antwort: weil er's kann.


      Laurynn schrieb:

      Ich bin halt Telefonjoker, und stehe genau zwischen den Fronten...

      Ja, das hatte ich schon vermutet. ;)

      Deine Antworten sehen aus wie aus den internen Anweisungen von ebay für den Telefonsupport. :D Aber keine Sorge, hier ist noch niemand gefressen worden. Höchstens teilweise sachte angeknabbert. :whistling:

      Schau aber ruhig auch mal über den Tellerrand raus. Wenn ich als Powerseller nur mit Auktionen ab einem Euro arbeite kann ich z.B. keinen kostenlosen Versand anbieten. Das macht dann der Käufer, indem er einfach weniger bietet. Trotzdem werden die VSK mit einbezogen bei der Verprovisionierung der Versandkosten. Wenn ich Festpreisartikel habe ist es ja gar kein Problem, den Rat des ebay-Supports zu befolgen: schlagen Sie die VSK einfach auf den Artikelpreis drauf. (wörtlich!) Zumindest technisch ist das kein Problem. Praktisch bescheisse ich dann jeden Käufer, der mehr als einen Artikel bei mir kauft, mit jedem Artikel um einmal Versandkosten. Allerdings ist mir dann auch die Provision darauf egal und bei kostenlosem Versand gibt's eh fünf Sternchen. Nur gut, dass ich keine neuen Bücher verkaufe. Zumindest derzeit. Die unterliegen nämlich der Buchpreisbindung, da geht das nicht.

      Wenn ich angebe, dass ich "jeden weiteren Artikel mit den selben Versandkriterien" kostenlos versende und die VSK (also bei unterschiedlichen Versandkriterien) auf maximal 7,90 deckele, darf der Käufer nur nicht für jeden gekauften Artikel in die Kaufabwicklung gehen. Sonst hat er für jeden Artikel die VSK voll drin. Und der VK kriegt das auch nicht mehr zusammengefasst. Erklärtung vom Support: Sie müssen halt den Käufern erklären, dass sie erst nach dem letzten Kauf in die Kaufabwicklung gehen sollen. Das ist ebenso hirnrissig wie weltfremd. Wie soll ich jemandem, von dem ich gar nicht weiss, dass er bei mir jetzt gerade was kauft, erklären, dass er doch bitte erst nach dem letzten Kauf in die Kaufabwicklung gehen soll? Insbesondere, wenn ich dann auch noch bei ebay hinterlegt habe, dass man bei mir Artikel innerhalb von 30 Tagen zusammenfassen kann? Das geht weder bei Festpreis noch bei Auktion. Ok, ich kann das in die AB reinschreiben. Setzt aber voraus, dass der Käufer die auch liest und dann diesen Satz auch wahrnimmt. Erfahrungsgemäß geht das allerdings im Großteil der Fälle schief.

      Nehmen wir auch mal die ebay-typische Deckelung der Versandkosten auf 7 Euro unter die Lupe. Das heisst, man kann das DHL-Schalterpaket allenfalls als zweite Versandart anbieten. Da man dann auch nicht so viele davon verschickt wird man auch keinen Vertrag mit DHL bekommen. Klar kostet das Schalterpaket 6,99. Ist aber 'ne umsatzsteuerbefreite Leistung von DHL. Das heisst, der gewerbliche VK kauft steuerehrlich seine 6,99-Euro-Paketmarke und hat damit eine steuerbefreite Leistung - also ohne Vorsteuer. Verkauft er die nun an seinen Käufer weiter teilt die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung. Mit anderen Worten: es kommen 19% USt drauf. Damit kostet das DHL-Paket 8,31 Euro Schalterpreis. ebay weiss das, ebay ist das scheissegal.

      Biete ich nun also als erste Versandart z.B. Hermes an, als zweite DHL und als dritte kostenlose Selbstabholung - was meinst Du, welche Reihenfolge im Artikel steht, sobald der Käufer irgendwas zum Artikel hinterlegt hat? Exakt die umgekehrte Reihenfolge. erst kostenlose Selbstabholung, dann DHL und danach Hermes.

      Noch'n Gedicht... Einer der Telefonjoker hat mir doch allen Ernstes versucht zu erklären, dass die Käufer ebay vertrauen müssten. Klar, das ist die Ansicht ebays. Nur ist die leider falsch. Der Käufer zahlt dem Verkäufer Geld, damit er vom Verkäufer Ware bekommt. Also mus der Käufer in erster Linie dem Verkäufer vertrauen. Einmal darauf, dass der Verkäufer die Ware in der AB auch korrekt beschrieben hat und zum anderen darauf, dass der Verkäufer auch tatsächlich liefert statt sich mit den 1,99 plus 3 Euro Versand auf den Caimans die Sonne auf den steuerfreien Bauch scheinen zu lassen. Der Verkäufer ist's, der ebay vertrauen können solte. Dass ihm ebay ein stabiles und gesichertes Geschäftsumfeld bietet, bei dem er sich auch mittel- und langfristig entscheiden kann, mit seinen Einstellgebühren und Verkaufsprovisionen die Gehälter der ebay-Mitarbeiter zu finanzieren. Und wie sagte doch der Suporti dann so schön? Ja, aber ohne Käufer wäre ja kein Verkauf... Quatsch - wenn der Käufer mich (und alle anderen Verkäufer) nicht mehr auf ebay findet, dann sucht er uns eben bei amazon. Erfahrungswert. Ich habe kein Paypal, biete das auch nicht an. Nach der Logik von ebay dürfte mich kein Ami, kein Engländer und kein Franzose finden. Denn die finden mich ja auch ebay.com, ebay.co.uk und ebay.fr nicht. Tun sie aber. Auf ebay.de. Oder eben woanders. Mir kann das egal sein, wo.

      Dann: Verkäuferstandards. Du weisst ja, dass die 3er DSR zukünftig in die Mängelquote fliessen. ebay sagt (in der letztens verschickten Mail) unter anderem, man solle seine Angebote hinsichtlich der Beewrtungen mit 1, 2 und 3 Sternen prüfen. Wo Du schon mal hier bist: wie geht das? Also wie prüfe ich meine Bewertungen hinsichtlich einer 3er DSR? Gibt es dafür eine Anzeige? Mir ist nur ein Tool auf dem ebay-Server bekannt mit dem das geht und von dem meint der Support, ich darf das nicht dazu benutzen. Würde in den Nutzungsbedingungen stehen.

      Laurynn schrieb:



      Was das Schließen der Fälle durch den Käufer angeht, kann ich nur dazu raten, dass die Verkäufer da ordentlich Aufklärung betreiben,

      Nö. Das ist Sache dessen, der meint, sich in die vertragliche Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer laufend einmischen zu müssen. Sonst hat er eben für die daraus entstehenden Folgen in jeder Form, auch hinsichtlich Schadensersatz, geradezustehen. Meine Kaufabwicklung ist übrigens vollständig deaktiviert. (Trotzdem schaffen es manche Käufer, da reinzukommen...)

      Achso - ich schrieb ja eben, ich verkaufe derzeit keine Bücher. "Derzeit" deshalb, weil ich momentan mit einem der größten deutschen Verlage für Sammlerliteratur zusammensitze und die Vorstandsetage berate, ob sie demnächst einen ebay-Shop eröffnen. Bisher hatten die nur ihren Verlagsvertrieb, die Börsen-/Messenausstellungen und ihren eigenen Shop. Angesichts der derzeit umgesetzten und angekündigten Änderungen werde ich wohl dazu raten müssen, wenn sie online erweitern wollen, lieber auf amazon aktiv zu werden. Die sind zwar auch nicht das Paradies, aber als Geschäftspartner wesentlich zuverlässiger und glaubwürdiger als ebay. Die bilden sich nämlich nicht nur ein, Käufer zu haben, die haben tatsächlich welche.

      Konstruktive Kritik?

      ebay soll sich komplett aus allem raushalten, was zwischen Käufer und Verkäufer passiert oder was die Ausfertigung der Angebote durch die Verkäufer betrifft. Mit jedem Furz, bei dem sie sich einmischen stehen sie in der Haftung als Erfüllungsgehilfe. St. Pölten kam nicht von ungefähr, das hat einzig und alleine ebay selber versemmelt.

      ebay hat zwischen September '11 und Mai '12 mehrfach und ausführlich sehr konstruktiv erklärt bekommen, wieso das Zahlungssystem nicht kommen wird, weshalb es von wem und wie verhindert werden wird und es wurde auch klar dargelegt, wie das Zahlungssystem machbar wäre. Das Resultat muss ich Dir nicht näher erläutern, das dürfte hinlänglich bekannt sein. Wenn ich aber feststelle, dass die Kollegin mit dem Wurzelholzfurnierlieferanten als Nachname in Dublind nicht mal weiss, was der Begriff Störerhaftung bedeutet, dann weiss ich, wie es um die fachliche Qualität des juristischen Personals selbst bei OOTP Europe bestellt ist. Jedenfalls hat die es geschafft, die Situation derart zu vermurksen, dass ebay mit etwas Glück und goodwill vielleicht (sic!) sein Bewertungssystem behalten darf, wenn diverse Dinge daran ersatzlos gestrichen werden. Kann auch sein, dass das komplett weg kommt. Aber das ist dann nicht mein Problem. Hätte ebay eben vorher besser aufgepasst, was man ihnen sagt.

      ebay will keine konstruktive Kritik. Wenn man euch was anderes erzählt, dann ist das ganz einfach eine Lüge der Propagandaabteilung. Aber trotzdem nett, dass ich anrufen durfte und wir mal drüber gesprochen haben...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Laurynn schrieb:





      ... Ich bin halt Telefonjoker, und stehe genau zwischen den Fronten... Ich versuche beide Seiten zu verstehen ;)


      Nun:die eine Front bezahlt dich,von der anderen kommt allerdings das Geld.Wess Hand ich beiß,dess Blut ich leck oder wie der Satz lautet.Den Versuch,beide zu verstehen,haben schon einige aufgegeben,wobei es bei vielen nur beim eher kläglichen Versuch geblieben ist.Wobei man von Praktikanten nicht unbedingt erwarten kann,dass sie über das Wissen der älteren Damen und Herren verfügen können.
      Konstruktive Vorschläge ? Wieviele hat es davon in den letzten 10,nein,weit mehr Jahren schon gegeben.Nun darfst du in SJ nachfragen,wieviele davon wohl angenommen wurden.
      Der Verein soll sich aus allen Bereichen heraushalten,die ihn nichts angehen.Wie von Herrn Löschbert bereits aufangeführt.
      J.D. geht es nun wirklich nichts an,wie ich was zu welchen VSK versende,wie der K zu bezahlen hat,wie die AGB auszusehen haben.Er hat sich an die bestehende Gesetzgebung zu halten,anstatt eigene "Gesetze" zu schaffen,mit denen er sich gegen bestehendes Recht stellt.Ebay hat nicht derart in BW herumzupfuschen,dass sie a)unverständlich b) hirnrissig unlogisch sind.Ganz abgesehen von der nur einseitigen Möglichkeit der BW-Abgabe.
      Ihr habt euch nicht in die Kommunikation zwischen Geschäftspartnern einzumischen.
      Der Begriff Störerhaftung wurde genannt .Hier nachzulesen :
      de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung
      Ich formuliere es so : eBay stört,wo es nur kann.Somit ist es erstaunlich,dass der Laden immer noch läuft.
      Zum Thema :Vertrauen.
      Ich will meinen K+VK vertrauen.I.A. ist dies auch kein Problem.Am wenigsten (ver)traue ich aber eBay ,geschweige denn,PP.Ich traue ihen bestenfalls alles hinterlistige zu.Die Plattform nutze ich ,wenn auch nicht mehr häufig als K,eher als K.PP ? Eher würde ich heiraten und zusätzlich die Schwiemu aufnehmen. Mit dem SchwiePa gings´s dann aber an die Stammtheke.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Kennst Du die Frage, die dir jeder Anwalt sofort und ohne Zögern beantworten kann?

      Frage: Warum leckt sich der Hund die Eier?
      Antwort: weil er's kann.


      Ich weiß... Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass das auch so angedacht ist... Ich versuch mal, mich schlau zu machen... Immerhin ist es bei der mobilen Kaufabwicklung in der App auch nicht so angedacht, dass Versandrabatte nicht eingeräumt werden können, weil der Käufer die Artikel per Paypal nur einzeln bezahlen kann... ;)

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Deine Antworten sehen aus wie aus den internen Anweisungen von ebay für den Telefonsupport. :D Aber keine Sorge, hier ist noch niemand gefressen worden. Höchstens teilweise sachte angeknabbert. :whistling:


      Ähm... Nö... Aber du weißt wie das ist... Gelegentlich schreibe ich lieber gar nix... Weil die Hand die einen füttert und so...

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Wenn ich Festpreisartikel habe ist es ja gar kein Problem, den Rat des ebay-Supports zu befolgen: schlagen Sie die VSK einfach auf den Artikelpreis drauf. (wörtlich!) Zumindest technisch ist das kein Problem. Praktisch bescheisse ich dann jeden Käufer, der mehr als einen Artikel bei mir kauft, mit jedem Artikel um einmal Versandkosten. Allerdings ist mir dann auch die Provision darauf egal und bei kostenlosem Versand gibt's eh fünf Sternchen. Nur gut, dass ich keine neuen Bücher verkaufe. Zumindest derzeit. Die unterliegen nämlich der Buchpreisbindung, da geht das nicht.


      Das macht ja gebühren- und preistechnisch keinen Unterschied: Wenn du ein Buch für 15 Euro anbieten MUSST wegen Preisbindung und als Versandkosten extra 3,90 Euro verlangen musst, bezahlst du gebührentechnisch dasselbe, wie wenn du nicht an den Buchpreis gebunden wärst, und daher 15+3,90 Euro gleich als kalkulierten Festpreis zum kostenlosen Versand angeben könntest. Für den Kunden ist es am Ende auch derselbe Preis.

      Der Unterschied ist der, dass du bei Artikeln, die du vorher schon aus egal welchen Gründen nicht mit kostenlosem Versand angeboten hast (zB. weil Preisbindung oder Auktionsformat), nun plötzlich die Gebühren für die anfallenden Gesamtkosten als Mehrausgaben hast. Und die bleiben auf dir hängen, weil du die weder vernünftig in den Preis einkalkulieren kannst noch sie dem Käufer in Rechnung stellen darfst... Und das kann ich mir gerade für Verkäufer im Top-Level-Bereich extrem ärgerlich vorstellen.

      Ich hab normalerweise nicht mit solchen Dimensionen von Geschäften zu tun. Die Probleme, die sich da auftun, sind mir gänzlich unbekannt. Aber so langsam bekomme ich einen Eindruck, insofern kann ich die Verärgerung nachvollziehen.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Wenn ich angebe, dass ich "jeden weiteren Artikel mit den selben Versandkriterien" kostenlos versende und die VSK (also bei unterschiedlichen Versandkriterien) auf maximal 7,90 deckele, darf der Käufer nur nicht für jeden gekauften Artikel in die Kaufabwicklung gehen. Sonst hat er für jeden Artikel die VSK voll drin. Und der VK kriegt das auch nicht mehr zusammengefasst.


      Das setzt gegenwärtig auch voraus, dass der Käufer die Kaufabwicklung nicht über die App benutzt. Bei der iPhone-App habe ich zumindest mehrfach gehört, dass man da nur jeden Artikel einzeln per PP bezahlen kann. Technisch bedingt. Gewollt ist das so nicht.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Wie soll ich jemandem, von dem ich gar nicht weiss, dass er bei mir jetzt gerade was kauft, erklären, dass er doch bitte erst nach dem letzten Kauf in die Kaufabwicklung gehen soll? Insbesondere, wenn ich dann auch noch bei ebay hinterlegt habe, dass man bei mir Artikel innerhalb von 30 Tagen zusammenfassen kann? Das geht weder bei Festpreis noch bei Auktion. Ok, ich kann das in die AB reinschreiben. Setzt aber voraus, dass der Käufer die auch liest und dann diesen Satz auch wahrnimmt. Erfahrungsgemäß geht das allerdings im Großteil der Fälle schief.


      Äh... Ja, das ist tatsächlich ein Problem... Die Artikelbeschreibung ist ja nur Vertragsbestandteil... Was man da am Telefon für Ausflüchte hört... "In der App muss man die Beschreibung ja erst anklicken... Das liest doch dann keiner" oder "Sie erwarten doch nicht wirklich von mir, dass ich mir JEDE Beschreibung durchlese?" (wörtlich genau so am Telefon gehabt)

      Wenns dich tröstet... Da reden wir uns auch Fransen an den Mund... :(

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Nehmen wir auch mal die ebay-typische Deckelung der Versandkosten auf 7 Euro unter die Lupe. Das heisst, man kann das DHL-Schalterpaket allenfalls als zweite Versandart anbieten. Da man dann auch nicht so viele davon verschickt wird man auch keinen Vertrag mit DHL bekommen. Klar kostet das Schalterpaket 6,99. Ist aber 'ne umsatzsteuerbefreite Leistung von DHL. Das heisst, der gewerbliche VK kauft steuerehrlich seine 6,99-Euro-Paketmarke und hat damit eine steuerbefreite Leistung - also ohne Vorsteuer. Verkauft er die nun an seinen Käufer weiter teilt die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung. Mit anderen Worten: es kommen 19% USt drauf. Damit kostet das DHL-Paket 8,31 Euro Schalterpreis. ebay weiss das, ebay ist das scheissegal.


      So noch nicht drüber nachgedacht... Gestehe ich... Verärgerung nachvollziehbar.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Biete ich nun also als erste Versandart z.B. Hermes an, als zweite DHL und als dritte kostenlose Selbstabholung - was meinst Du, welche Reihenfolge im Artikel steht, sobald der Käufer irgendwas zum Artikel hinterlegt hat? Exakt die umgekehrte Reihenfolge. erst kostenlose Selbstabholung, dann DHL und danach Hermes.


      Hier kann ich dir grad nicht folgen.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Noch'n Gedicht... Einer der Telefonjoker hat mir doch allen Ernstes versucht zu erklären, dass die Käufer ebay vertrauen müssten. Klar, das ist die Ansicht ebays. Nur ist die leider falsch. Der Käufer zahlt dem Verkäufer Geld, damit er vom Verkäufer Ware bekommt. Also mus der Käufer in erster Linie dem Verkäufer vertrauen. Einmal darauf, dass der Verkäufer die Ware in der AB auch korrekt beschrieben hat und zum anderen darauf, dass der Verkäufer auch tatsächlich liefert statt sich mit den 1,99 plus 3 Euro Versand auf den Caimans die Sonne auf den steuerfreien Bauch scheinen zu lassen. Der Verkäufer ist's, der ebay vertrauen können solte. Dass ihm ebay ein stabiles und gesichertes Geschäftsumfeld bietet, bei dem er sich auch mittel- und langfristig entscheiden kann, mit seinen Einstellgebühren und Verkaufsprovisionen die Gehälter der ebay-Mitarbeiter zu finanzieren. Und wie sagte doch der Suporti dann so schön? Ja, aber ohne Käufer wäre ja kein Verkauf... Quatsch - wenn der Käufer mich (und alle anderen Verkäufer) nicht mehr auf ebay findet, dann sucht er uns eben bei amazon. Erfahrungswert. Ich habe kein Paypal, biete das auch nicht an. Nach der Logik von ebay dürfte mich kein Ami, kein Engländer und kein Franzose finden. Denn die finden mich ja auch ebay.com, ebay.co.uk und ebay.fr nicht. Tun sie aber. Auf ebay.de. Oder eben woanders. Mir kann das egal sein, wo.


      eBay möchte aber, dass die Käufer eBay vertrauen, denn nur dann sind die Käufer dazu bereit, ihre Verkäufer eben auf eBay zu treffen und nicht anderswo... Irgendwie scheint aber keiner so recht zu merken, dass für die Verkäufe und damit Einkünfte von eBay dann ja immer noch auch die Verkäufer notwendig sind... Es braucht also schon Vertrauen von Käufern UND Verkäufern in eBay.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Dann: Verkäuferstandards. Du weisst ja, dass die 3er DSR zukünftig in die Mängelquote fliessen. ebay sagt (in der letztens verschickten Mail) unter anderem, man solle seine Angebote hinsichtlich der Beewrtungen mit 1, 2 und 3 Sternen prüfen. Wo Du schon mal hier bist: wie geht das? Also wie prüfe ich meine Bewertungen hinsichtlich einer 3er DSR? Gibt es dafür eine Anzeige? Mir ist nur ein Tool auf dem ebay-Server bekannt mit dem das geht und von dem meint der Support, ich darf das nicht dazu benutzen. Würde in den Nutzungsbedingungen stehen.


      Ganz ehrlich? DSRs sind nicht gerade mein Lieblings-Thema. Das ist ne Larifari-Antwort... Man kann seine Angebote nicht gezielt prüfen. Man kann nur schauen, ob es hinsichtlich der Punkte, in denen die niedrigen DSRs abgegeben wurden, noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Wenn Versandkosten und Kommunikation demnächst rausfallen, bleibt da nicht mehr so viel übrig. Im Prinzig lautet also der Hinweis, die Angebotsbeschreibungen zu überprüfen, ob man da was besser machen kann, und dafür zu sorgen, dass man seine Waren am besten vorvorgestern versendet.

      Hatte gestern einen Verkäufer am Telefon, der einen Artikel unbeabsichtigt nach England verkauft hat. Eingeschränkter Käuferkreis war ihm nicht bekannt, und da der Käufer aus England kam, hat er halt dahin versandt. Als Bezahlungsmöglichkeit war Paypal angegeben, insofern gabs diesbezüglich keine Schwierigkeiten. Käufer hat am 15. per PP bezahlt, und am 16. einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels geöffnet :wallbash Dass das bei ebay.co.uk überhaupt so möglich war erschließt sich mir nicht... Aber UK ist eben nicht DE.

      Ärgerlich, wenn man dann mit den DSRs von solchen Leuten seine Standards versaut... :(

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Laurynn schrieb:

      Was das Schließen der Fälle durch den Käufer angeht, kann ich nur dazu raten, dass die Verkäufer da ordentlich Aufklärung betreiben,

      Nö. Das ist Sache dessen, der meint, sich in die vertragliche Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer laufend einmischen zu müssen.


      Es ist ja nicht so, dass die Leute sich die Mails nur mal durchlesen brauchen, bevor sie irgendwas anklicken... Sie bekommen die Information... Sie lesen sie nur nicht.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Sonst hat er eben für die daraus entstehenden Folgen in jeder Form, auch hinsichtlich Schadensersatz, geradezustehen.


      Tut er/sie/es ;)

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Konstruktive Kritik?

      ebay soll sich komplett aus allem raushalten, was zwischen Käufer und Verkäufer passiert oder was die Ausfertigung der Angebote durch die Verkäufer betrifft. Mit jedem Furz, bei dem sie sich einmischen stehen sie in der Haftung als Erfüllungsgehilfe. St. Pölten kam nicht von ungefähr, das hat einzig und alleine ebay selber versemmelt.

      ebay hat zwischen September '11 und Mai '12 mehrfach und ausführlich sehr konstruktiv erklärt bekommen, wieso das Zahlungssystem nicht kommen wird, weshalb es von wem und wie verhindert werden wird und es wurde auch klar dargelegt, wie das Zahlungssystem machbar wäre. Das Resultat muss ich Dir nicht näher erläutern, das dürfte hinlänglich bekannt sein. Wenn ich aber feststelle, dass die Kollegin mit dem Wurzelholzfurnierlieferanten als Nachname in Dublind nicht mal weiss, was der Begriff Störerhaftung bedeutet, dann weiss ich, wie es um die fachliche Qualität des juristischen Personals selbst bei OOTP Europe bestellt ist. Jedenfalls hat die es geschafft, die Situation derart zu vermurksen, dass ebay mit etwas Glück und goodwill vielleicht (sic!) sein Bewertungssystem behalten darf, wenn diverse Dinge daran ersatzlos gestrichen werden. Kann auch sein, dass das komplett weg kommt. Aber das ist dann nicht mein Problem. Hätte ebay eben vorher besser aufgepasst, was man ihnen sagt.

      ebay will keine konstruktive Kritik. Wenn man euch was anderes erzählt, dann ist das ganz einfach eine Lüge der Propagandaabteilung. Aber trotzdem nett, dass ich anrufen durfte und wir mal drüber gesprochen haben...


      Da der gewöhnliche Telefonjoker nun wirklich keine Ahnung von DIESEN Vorgängen hat, ist das Telefon sicher vertane Liebesmüh. Wenns die entsprechende Abteilung nur dann bearbeitet, wenn der Leidensdruck groß genug ist, kann aber zumindest keiner behaupten, die Telefonjoker hättens nicht weiter geleitet. Wenn es sich tatsächlich so verhält, ist das tatsächlich ärgerlich. Kann ich aber nicht nachvollziehen, da das weit außerhalb meines Horizonts liegt.
    • ohrwürmchen schrieb:

      Nun:die eine Front bezahlt dich,von der anderen kommt allerdings das Geld.Wess Hand ich beiß,dess Blut ich leck oder wie der Satz lautet.Den Versuch,beide zu verstehen,haben schon einige aufgegeben,wobei es bei vielen nur beim eher kläglichen Versuch geblieben ist.Wobei man von Praktikanten nicht unbedingt erwarten kann,dass sie über das Wissen der älteren Damen und Herren verfügen können.
      Nicht über das Wissen zu verfügen bedeutet nicht zwangsläufig, dass man nicht drüber nachdenken darf.

      ohrwürmchen schrieb:

      Der Verein soll sich aus allen Bereichen heraushalten,die ihn nichts angehen.Wie von Herrn Löschbert bereits aufangeführt.J.D. geht es nun wirklich nichts an,wie ich was zu welchen VSK versende (1),wie der K zu bezahlen hat(2),wie die AGB auszusehen haben(3).
      (1) Wie du versendest, ist eBay tatsächlich egal. Mit der neuen Gebührenstruktur werden für alle Versandoptionen dieselben Gebühren fällig, eben in Abhängigkeit von Kaufpreis und Versandkosten. Wenn du für 15,00 verkaufst und 3,90 Versand berechnest, bezahlst du dieselben Gebühren wie wenn du kostenlosen Versand anbietest und die Versandkosten auf den Verkaufspreis umlegst. (Wobei... Nicht ganz: Wenn du die Versandkosten im Verkaufspreis unterbringst, musst du ja konsequenterweise auch die dadurch erhöhte MWSt mit einkalkulieren (15,00+3,90+0,74 Euro). Wenn du nicht draufzahlen willst...  Wodurch sich dann der Kaufpreis gegenüber der Version mit Kaufpreis + Versand geringfügig erhöht und dadurch geringfügig mehr Gebühren für die kostenlose Versandoption anfallen...  :whistling: Ob du mit oder ohne Versandrabatt versendest ist auch wurscht.. Wichtig ist nur: Auf die berechneten Versandkosten werden Gebühren fällig. Wenn du kostenlosen Versand anbietest, weil du die Versandkosten auf den Kaufpreis umlegst, verdient halt Vater Staat noch ein bissel durch die höhere MWSt mit.Und mal andersrum gedacht... Bislang waren doch die höheren Gebühren durch das Einkalkulieren der Versandkosten in den Verkaufspreis ein Grund dafür, weshalb viele Verkäufer vor dem kostenlosen Versand zurück geschreckt sind. Das gleicht sich so etwas aus, weil die anderen nun auch mehr blechen "dürfen"... Und erleichtert den Zugang zu den eBay-Garantie-Angeboten wieder etwas, weil eines der Kriterien dafür leichter zugänglich wird. (2) Das Problem mit dem Kombiversand erledigt sich dann zumindest in Bezug auf die Festpreisartikel, wenn der Warenkorb eingeführt wird. Der Kombiversand wird für den Käufer also einfacher abrufbar. Was die akzeptierten Zahlungsmethoden angeht... Nuja... Die Käufer können entscheiden, welche Zahlungsmethode sie wählen. eBay nimmt sich lediglich die Freiheit heraus, die Verkäufer dazu zu verpflichten, die PP-Zahlung anzubieten.(3) Darüber ist mir nichts bekannt. Ich weiß nur, dass die gewerblichen Verkäufer generell verpflichtet sind, AGBs anzugeben... Und dass es im Sinne der Verkäufer ist, diese korrekt und gültigem Recht entsprechend zu hinterlegen, weils sonst für den Verkäufer teuer wird. Hast du ein Beispiel fürs Einmischen durch eBay? Wie gesagt, ich bin eher im privaten Sektor unterwegs und rechtliche Angelegenheiten sind definitiv nicht meine Baustelle. :)

      ohrwürmchen schrieb:

      Ebay hat nicht derart in BW herumzupfuschen,dass sie a)unverständlich b) hirnrissig unlogisch sind.Ganz abgesehen von der nur einseitigen Möglichkeit der BW-Abgabe.
      Den ersten Teil versteh ich nicht.. Also worauf du da hinaus willst. Beim zweiten Teil.. Nuja. Gerne nochmal: Was nützt es einem Verkäufer, eine negative Bewertung abgeben zu können? Kann er den Kaufvertrag rückabwickeln, wenn er in der BW liest, dass der Käufer ein chronischer Nichtzahler ist oder unangemessene Forderungen in Sachen Nachbesserung stellt? Wenn der Verkäufer WEIß, wer der Käufer des Artikels ist, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und der bindende Kaufvertrag zustande gekommen.Der automatische Ausschluss von Nichtzahlern durch die Vermerke macht da mehr Sinn aus Verkäufersicht... Meine Meinung.

      ohrwürmchen schrieb:

      Ihr habt euch nicht in die Kommunikation zwischen Geschäftspartnern einzumischen.
      Inwiefern tun wir das?
    • Dass der K nicht heute kaufen kann, um morgen einen Fall zu eröffnen, das soll laut Ebay ja so sein. Falleröffnung soll erst nach angemessener Lieferzeit gehen.
      Die Praxis sieht aber anders aus. Liegt das nur an UK oder evtl. auch an .com oder geht das auch mit irgendwelchen Apps?
    • Laurynn schrieb:

      Man kann seine Angebote nicht gezielt prüfen. Man kann nur schauen, ob es hinsichtlich der Punkte, in denen die niedrigen DSRs abgegeben wurden, noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt.

      na wenn du es sagst...

      auf manches hat man gar keinen einfluß:
      manche käufer haben das mit der versanddauer bis heute nicht verstanden - die denken immer noch, damit ist die zeit zwischen kauf und erhalt der sendung gemeint und nicht zeit zwischen kauf und abgabe der sendung an das versandunternehmen. die begreifen nicht, daß der vk darauf 0 einfluß hat, wie lange DHL, DPD, hermes usw. für die zustellung braucht. trotzdem ist der verkäufer schuld, wenn das paket bei DHL erstmal 2tage im depot rumsteht, mit hermes auf große deutschland-tour geht oder das ohne benachrichtigungsschein bei den nachbarn landet. wie soll man sich da dann bitte verbessern?
      anstatt der versanddauer sollte man die verpackung bewerten können, denn darauf hat der verkäufer definitiv ne menge einfluß.

      nicht zu vergessen: die käufer, die einfach aus spaß an der freud schlechte DSR verteilen... X/
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Laurynn schrieb:

      (1) Wie du versendest, ist eBay tatsächlich egal. Mit der neuen Gebührenstruktur werden für alle Versandoptionen dieselben Gebühren fällig[...]Wichtig ist nur: Auf die berechneten Versandkosten werden Gebühren fällig. Wenn du kostenlosen Versand anbietest, weil du die Versandkosten auf den Kaufpreis umlegst, verdient halt Vater Staat noch ein bissel durch die höhere MWSt mit.Und mal andersrum gedacht... Bislang waren doch die höheren Gebühren durch das Einkalkulieren der Versandkosten in den Verkaufspreis ein Grund dafür, weshalb viele Verkäufer vor dem kostenlosen Versand zurück geschreckt sind. Das gleicht sich so etwas aus, weil die anderen nun auch mehr blechen "dürfen"... Und erleichtert den Zugang zu den eBay-Garantie-Angeboten wieder etwas, weil eines der Kriterien dafür leichter zugänglich wird.
      auf den versand, der weder von ebay vermittelt noch irgendwie erbracht wird, werden k@ckfrech gebühren berechnet - dreister gehts kaum noch.aber warten wir einfach ab, ebay wird noch was dreisteres einfallen... irgendwann.das haben die sich auch nicht ausgedacht, weil sie für alle gleiche bedingungen wollen, sondern aus exakt einem grund: mehr einnahmen.ebay verdient nicht soviel, wie es gerne möchte und die aktionäre haben ansprüche... also muß man sehen, wo man noch gebühren und provsionen draufknallen kann.die ebay-garantie ist nur ein weiteres mittel, die verkäufer noch mehr zu kontrollieren und zu gängeln. man versucht mit dem "tollen kauferlebnis" weitere käufer anzulocken - in der hoffnung, daß die dann irgendwann auch mal was bei ebay verkaufen werden und so weitere einnahmen in die kassen spülen.der besoffene stern ist kein grund artikel X zu kaufen, sondern der preis und bei seriösen händlern kann man auch ohne käuferschutz was kaufen.
      Die Käufer können entscheiden, welche Zahlungsmethode sie wählen. eBay nimmt sich lediglich die Freiheit heraus, die Verkäufer dazu zu verpflichten, die PP-Zahlung anzubieten.
      wow, freiheit und verpflichtung in einem satz...auch das dient nur dazu, um über die PP-gebühren die kassen voll zu machen... dummerweise setzt PP aber versicherten versand voraus, der sich bei kleinkram aber gar nicht lohnt und den die meisten käufer dann auch nicht zahlen wollen. mal ganz zu schweigen von der dann vermutlich noch weiter steigenden zahl der betrugsversuche bei unversichertem versand --> "ich hab keine ware bekommen".ergebnis: die vk suchen sich andere plattformen, wo sie der pp-verpflichtung entgehen können und nehmen einen teil der käufer gleich mit. ebay fehlen die einnahmen aus der der verkaufsprovision, der gebühr auf den versand und die pp-gebühren.
      was nützt es einem Verkäufer, eine negative Bewertung abgeben zu können? Kann er den Kaufvertrag rückabwickeln, wenn er in der BW liest, dass der Käufer ein chronischer Nichtzahler ist oder unangemessene Forderungen in Sachen Nachbesserung stellt? Wenn der Verkäufer WEIß, wer der Käufer des Artikels ist, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und der bindende Kaufvertrag zustande gekommen.
      es nutzt was, weil man gleich weiß, woran man ist.bei chronischen nichtzahlern frag ich gar nicht erst, wann der k gedenkt zu zahlen, sondern eröffne so bald wie möglich einen fall und melde dann entsprechend später einen unbezahlten artikel.

      ohrwürmchen schrieb:

      Ihr habt euch nicht in die Kommunikation zwischen Geschäftspartnern einzumischen.
      Inwiefern tun wir das?
      in den EoA-mails wird herumgebastelt, mitteilungen mit ner mailadresse können nicht verschickt werden, usw.kümmert euch lieber um betrügerische aktivitäten. ist bereits mehr als einmal vorgekommen, daß fleißig betrogen wurde und ebay erstmal gar nix gemacht hat... ach doch: da wurde ja dann die ebay-garantie incl. dellenstern erfunden für ein superduper kauferlebnis mit integriertem käuferschmutz.ein weiterer ebay-meilenstein:man meldet einen nichterhalt, kann das aber nicht an den support weiterleiten, weil - achtung, jetzt kommts - der fall erst nach ablauf irgendeiner frist eröffnet wurde und man deshalb den fall nur schließen kann OHNE das der verkäufer mit konsequenzen rechnen müsste!
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      auf den versand, der weder von ebay vermittelt noch irgendwie erbracht wird, werden k@ckfrech gebühren berechnet - dreister gehts kaum noch.
      aber warten wir einfach ab, ebay wird noch was dreisteres einfallen... irgendwann.
      das haben die sich auch nicht ausgedacht, weil sie für alle gleiche bedingungen wollen, sondern aus exakt einem grund: mehr einnahmen.
      ebay verdient nicht soviel, wie es gerne möchte und die aktionäre haben ansprüche... also muß man sehen, wo man noch gebühren und provsionen draufknallen kann.


      Es ist aber schon aufgefallen, dass es nichts desto trotz auch Ermäßigungen in der neuen Gebührenstruktur gibt?

      - eBay Shop-Besitzer können kräftig sparen: Mit dem neuen Jahresabonnement zahlen Sie nur für 10 Monate anstatt für 12.
      - Für Basis-Shop-Abonnenten erhöht sich die Anzahl der Angebote ohne Angebotsgebühr auf 400 pro Monat (aktuell 20) und für Top-Shop-Abonnenten auf 2.500 pro Monat (aktuell 60).
      - Alle Verkäufer können bei eBay ihren Angeboten bis zu 12 Fotos kostenlos hinzufügen. Mit vielen hochwertigen Bildern bekommen Ihre Käufer eine bessere Vorstellung von dem zum Verkauf stehenden Artikel und Ihre Verkaufschancen erhöhen sich.
      - Günstigere Gebühren für die Zusatzoptionen „Untertitel“ und „Galerie Plus“ sowie geänderte Gebühren für die Zusatzoption „Basispaket“
      - Verkäufer ohne eBay Shop können bis zu 40 Festpreisangebote pro Monat ohne Angebotsgebühr einstellen.
      - Die Angebotsgebühr für Auktionen wird unabhängig vom Startpreis einheitlich auf 0,40 Euro festgelegt. Damit können sich Verkäufer für einen höheren Startpreis entscheiden, ohne eine höhere Angebotsgebühr zu zahlen.
      - Seit dem 4. Februar 2014 können Verkäufer ihren Auktionen die Option „Sofort-Kaufen“ in allen Kategorien kostenlos hinzufügen.

      riverside schrieb:

      der besoffene stern ist kein grund artikel X zu kaufen, sondern der preis und bei seriösen händlern kann man auch ohne käuferschutz was kaufen.


      Frag mal die Käufer, die es hinbekommen, einen Artikel doppelt und dreifach zu kaufen, und es trotz entsprechender Benachrichtigung im schlimmsten Fall erst dann zu merken, wenn ein Fall wegen Nichtbezahlung geschlossen wird...

      Mal davon abgesehen... 20% Rabatt auf die Verkaufsprovision für die Artikel, die sich für das eBay-Garantie-Logo qualifiziert haben ist auch net so ganz zu verachten, könnt ich mir vorstellen...

      Versandhaftung hast du als gewerblicher Verkäufer ohnehin, Rücknahme bei Nicht-Gefallen zählt zum guten Ton (sprich der Käuferschutz sollte da eigentlich nicht von Belang sein). Die kostenlose Versandoption wird durch die Provision auf Versandkosten durchaus etwas attraktiver, weil die Gebühren angeglichen werden. Expressversand (der dann auch kostenpflichtig sein darf) muss angeboten werden > nuja, eine Versandoption mehr macht's Kraut nicht fett... Was bleibt dann noch als Kriterien übrig? Man muss Verkäufer mit Top-Bewertung sein und 1 Monat Widerrufs- und Rückgaberecht anbieten...

      Und dafür bekommt man wie gesagt 20% Rabatt auf die Verkaufsprovision der entsprechenden Artikel und ne prominentere Platzierung in den Suchergebnissen...

      Wie gesagt, ich bin kein gewerblicher Verkäufer und habe selbst auch nicht oft welche am Telefon, für die solche Sachen von Belang sind... Aber so hört sich das auch nicht so verkehrt an...

      riverside schrieb:

      "ich hab keine ware bekommen".


      Die Versandhaftung hat man als gewerblicher Verkäufer bei unversichertem Versand doch ohnehin? Da macht es keinen Unterschied, ob dich Paypal dazu nötigt, versichert zu versenden oder der Gesetzgeber. Der Unterschied besteht darin, dass bei einer Paypal-Zahlung der Käufer sein Geld gleich zurück bekommt, und man als Käufer ohne Paypal-Zahlung im Zweifelsfall erst den Rechtsweg beschreiten müsste, um sein Recht zu erhalten. In den meisten Fällen scheitert's dann an der mangelnden Rechtsschutzversicherung, der Geringfügigkeit und der Tatsache, dass die Leute es oftmals einfach nicht wissen.

      riverside schrieb:

      es nutzt was, weil man gleich weiß, woran man ist.
      bei chronischen nichtzahlern frag ich gar nicht erst, wann der k gedenkt zu zahlen, sondern eröffne so bald wie möglich einen fall und melde dann entsprechend später einen unbezahlten artikel.


      Ok, du störst dich an der Tatsache, dass du eine Mail umsonst schreiben darfst? Fürs Eröffnen des Falles gibt's im Zweifelsfall sogar den automatischen Assistenten, damit man es vor lauter Kommunikation mit dem Käufer nicht vergisst...

      riverside schrieb:

      in den EoA-mails wird herumgebastelt,


      Es geht hier, soweit mir bekannt ist, nur um die automatisch erstellten EoA-Mails. Da du aber über deine Geschäftspost selbstverständlich selbst entscheiden kannst, steht es dir frei, über "Mein eBay" > "eBay-Konto" > "Kommunikation mit Käufern" selbst deine eigene EoA zurecht zu basteln.

      riverside schrieb:

      mitteilungen mit ner mailadresse können nicht verschickt werden, usw


      Davon ist mir nichts bekannt. Erläutere bitte mal näher.

      riverside schrieb:

      kümmert euch lieber um betrügerische aktivitäten. ist bereits mehr als einmal vorgekommen, daß fleißig betrogen wurde und ebay erstmal gar nix gemacht hat...


      Da gebe ich dir Recht. Das geht mir auch gefühlt viel zu langsam. Allerdings sitze ich auch nicht in der entsprechenden Abteilung und habe daher keinen Plan, wie sicher die auf Nummer sicher gehen müssen, bevor sie jemanden wegen sowas sanktionieren können.

      riverside schrieb:

      man meldet einen nichterhalt, kann das aber nicht an den support weiterleiten, weil - achtung, jetzt kommts - der fall erst nach ablauf irgendeiner frist eröffnet wurde und man deshalb den fall nur schließen kann OHNE das der verkäufer mit konsequenzen rechnen müsste!


      Ok, hier hätte ich dann auch gerne wieder nähere Informationen, weil ich mir da die Abläufe nicht vorstellen kann. Die einzige Frist, die für die Eröffnung eines Falles wegen Nichterhalt von Bedeutung sein sollte, ist die 45-Tages-Frist für die Eröffnung generell und dann eben die Tatsache, dass ein Fall maximal 30 Tage geöffnet bleibt und dann oder spätestens am 61. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen wird.

      Aber wenn du die genaueren Umstände erläutern würdest, kann ich mich da nochmal schlau machen.
    • Zitat Laurynn:



      Davon ist mir nichts bekannt. Erläutere bitte mal näher.

      Okay, ich war nicht gefragt und das Zitieren hier kann ich auch nicht so richtig..........aber das Mails innerhalb des Ebay-Systems geblockt oder zensiert werden, wenn darin eine Mailadresse oder eine Telefonnummer enthalten sind, ist nichts Neues oder Unbekanntes. Und das gilt sogar nach einem Kauf, also grundlos bezüglich des Verdachts einer An-Ebay-vorbei-Transaktion.