Neue Verkäuferstandards ab August

    • Ob die Zensur von Mails legal ist, da sie einen Eingriff in das Briefgeheimnis darstellen könnte sei mal dahingestellt.

      Aber ein Satz stößt mir besonders auf: Jeder Verkäufer muss!!! auch Paypal anbieten?

      Das konnte man vor einigen Jahren bis zu einem begrenzten Grad unter bestimmten Umständen bei einem gewerblichen Verkäufer durchsetzen
      obwohl die Ausnutzung eines Monopols auch da ein Gerüchle hat,
      sollte dies aber für alle VK gelten (ich bin reiner Käufer) würde ich nie wieder etwas bei Ebay kaufen.

      Ich mag keine modernen Sklavenhalter
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Laurynn schrieb:


      Es ist aber schon aufgefallen, dass es nichts desto trotz auch Ermäßigungen in der neuen Gebührenstruktur gibt?

      - eBay Shop-Besitzer können kräftig sparen: Mit dem neuen Jahresabonnement zahlen Sie nur für 10 Monate anstatt für 12.
      - Für Basis-Shop-Abonnenten erhöht sich die Anzahl der Angebote ohne Angebotsgebühr auf 400 pro Monat (aktuell 20) und für Top-Shop-Abonnenten auf 2.500 pro Monat (aktuell 60).
      - Alle Verkäufer können bei eBay ihren Angeboten bis zu 12 Fotos kostenlos hinzufügen. Mit vielen hochwertigen Bildern bekommen Ihre Käufer eine bessere Vorstellung von dem zum Verkauf stehenden Artikel und Ihre Verkaufschancen erhöhen sich.
      - Günstigere Gebühren für die Zusatzoptionen „Untertitel“ und „Galerie Plus“ sowie geänderte Gebühren für die Zusatzoption „Basispaket“
      - Verkäufer ohne eBay Shop können bis zu 40 Festpreisangebote pro Monat ohne Angebotsgebühr einstellen.
      - Die Angebotsgebühr für Auktionen wird unabhängig vom Startpreis einheitlich auf 0,40 Euro festgelegt. Damit können sich Verkäufer für einen höheren Startpreis entscheiden, ohne eine höhere Angebotsgebühr zu zahlen.
      - Seit dem 4. Februar 2014 können Verkäufer ihren Auktionen die Option „Sofort-Kaufen“ in allen Kategorien kostenlos hinzufügen.

      ich hab davon nix - ich handle nicht gewerblich!
      für mich hat sich die provision von 9% auf 10% erhöht - soviel zum thema "sparen"!

      sofortkauf hab ich früher nie benutzt.
      es ist also nix, das ich uuuuuuunbedingt haben müßte.

      Frag mal die Käufer, die es hinbekommen, einen Artikel doppelt und dreifach zu kaufen, und es trotz entsprechender Benachrichtigung im schlimmsten Fall erst dann zu merken, wenn ein Fall wegen Nichtbezahlung geschlossen wird...

      da ich normal jeden artikel nur 1x hab, passiert sowas bei mir nicht.

      Mal davon abgesehen... 20% Rabatt auf die Verkaufsprovision für die Artikel, die sich für das eBay-Garantie-Logo qualifiziert haben ist auch net so ganz zu verachten, könnt ich mir vorstellen...

      ich handle wie gesagt nicht gewerblich, daher verpufft auch diese werbemaßnahme...

      Versandhaftung hast du als gewerblicher Verkäufer ohnehin, Rücknahme bei Nicht-Gefallen zählt zum guten Ton (sprich der Käuferschutz sollte da eigentlich nicht von Belang sein). Die kostenlose Versandoption wird durch die Provision auf Versandkosten durchaus etwas attraktiver, weil die Gebühren angeglichen werden. Expressversand (der dann auch kostenpflichtig sein darf) muss angeboten werden > nuja, eine Versandoption mehr macht's Kraut nicht fett... Was bleibt dann noch als Kriterien übrig? Man muss Verkäufer mit Top-Bewertung sein und 1 Monat Widerrufs- und Rückgaberecht anbieten...

      Und dafür bekommt man wie gesagt 20% Rabatt auf die Verkaufsprovision der entsprechenden Artikel und ne prominentere Platzierung in den Suchergebnissen...

      ich habe keine versandhaftung: §447 BGB
      weil ich (immer noch) privat verkaufe.

      Wie gesagt, ich bin kein gewerblicher Verkäufer

      ich auch nicht.

      Die Versandhaftung hat man als gewerblicher Verkäufer bei unversichertem Versand doch ohnehin? Da macht es keinen Unterschied, ob dich Paypal dazu nötigt, versichert zu versenden oder der Gesetzgeber. Der Unterschied besteht darin, dass bei einer Paypal-Zahlung der Käufer sein Geld gleich zurück bekommt, und man als Käufer ohne Paypal-Zahlung im Zweifelsfall erst den Rechtsweg beschreiten müsste, um sein Recht zu erhalten. In den meisten Fällen scheitert's dann an der mangelnden Rechtsschutzversicherung, der Geringfügigkeit und der Tatsache, dass die Leute es oftmals einfach nicht wissen.

      und jetzt überleg dir das nochmal für einen privaten vk.
      immer noch so toll?

      du störst dich an der Tatsache, dass du eine Mail umsonst schreiben darfst? Fürs Eröffnen des Falles gibt's im Zweifelsfall sogar den automatischen Assistenten, damit man es vor lauter Kommunikation mit dem Käufer nicht vergisst...

      :lach: als würde ich bei ca. 5-10verkäufen im jahr einen automatischen assistenten einrichten...
      in meinem fall war das in der weihnachtszeit gewesen und der artikel zu nem superpreis verkauft. der käufer reagierte aber 0 auf mails, weihnachten rückte immer näher. also hab ich dann einen unbezahlten artikel gemeldet, eine entsprechende mitteilung verfasst und letztendlich den käufer verwarnen lassen. durch zufall bemerkte ich, daß der ne menge neuer bewertungen hatte und sah mir die an: mindestens 10x bekam ich da sinngemäß zu lesen "ACHTUNG, ZAHLT NICHT!!! SPASSBIETER!!!!!!!!!!!!" - hätte ich das früher gewußt, hätte ich mir die mails gespart und wär den artikel evtl. noch vor weihnachten losgeworden. erfreulicherweise fand sich an den tagen danach ein seriöser käufer.

      riverside schrieb:

      in den EoA-mails wird herumgebastelt,

      Es geht hier, soweit mir bekannt ist, nur um die automatisch erstellten EoA-Mails. Da du aber über deine Geschäftspost selbstverständlich selbst entscheiden kannst, steht es dir frei, über "Mein eBay" > "eBay-Konto" > "Kommunikation mit Käufern" selbst deine eigene EoA zurecht zu basteln.

      scusi, isch 'abe gar keine geschäftspost - ergo: nix bastel. 8)

      riverside schrieb:

      mitteilungen mit ner mailadresse können nicht verschickt werden, usw

      Davon ist mir nichts bekannt. Erläutere bitte mal näher.

      man fragt zb nach weiteren fotos.
      der vk macht welche, aber versteht das nicht, wie er die fotos an die ebay-anhängen kann. ich weiß, das ist eigentlich total easy, aber manche leute... nunja.
      vk fragt also nach der mailadesse, ich tippe die da rein, klicke auf "senden" - und schon springt mich eine systemmiteilung an, das das so aber nicht geht blablabla. also bastel ich eine alternative, damit die mailadresse durchgeht und ich an diese fotos komme.

      Die einzige Frist, die für die Eröffnung eines Falles wegen Nichterhalt von Bedeutung sein sollte, ist die 45-Tages-Frist für die Eröffnung generell

      45tage ab wann?
      ab kauf? ab zahlung?
      fakt ist: der artikel wurde nicht geliefert, aber das kann ich dem tollen kundenservice nicht mitteilen, weil das tolle system das unterbindet. dürfte wohl kaum im sinne des erfinders sein, für alles, was nach 44tagen noch nicht da ist, vorsichtshalber einen fall zu eröffnen, falls das wirklich nicht ankommen sollte.
      als vk braucht man also nur was von nem nachforschungsauftrag faseln - mit etwas glück ist die frist rum und der käufer steht im regen.


      auch supergenial:
      ich kaufte auf ebay.de einen artikel bei einem vk aus deutschland. weil der artikel nicht ankam, wollte ich einen fall eröffnen und kriegte die mitteilung:
      "der artikel wurde in den USA gekauft, loggen sie sich bei ebay.com ein, um einen fall zu melden."
      ich sollte mich also bei ebay.com einloggen, weil das rein zufällig über einen ami-server lief - superklasse. also loggte ich mich (bereits genervt von diesem hin und her) da ein und kriegte dann mitgeteilt (natürlich in englisch, is klar) " sie können keinen fall melden, die frist von 30tagen ist abgelaufen!"
      WTF? was für eine frist soll das denn sein? und wo kommt die her?
      kann sein, daß ich zu dusselig war, das im ebay-hilfeseiten-gewirr zu finden, aber ich weiß bis heute nicht, was das für eine ominöse frist ist und wieso muß ich eine US-frist berücksichtigen, wenn das einzige amerikanische an der transaktion die serverkennung war? ?(


      kann ein mod mal in den titel "für gewerbliche vk" schreiben?
      im 1. moment sieht das nämlich aus, als würde das für alle gelten, was zumindest am anfang noch nicht der fall sein dürfte...
      die irrige annahme, das gelte für alle, war auch der grund, warum ich als PVK mich in diesen thread klickte. :whistling:
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • ohrwürmchen schrieb:

      @ Lauryinn. Weshalb (oder in wessen Auftrag ) bist du eigentlich hier ? Dies ist eine ernsthaft gestellte Frage mit bitte um eine ehrliche Antwort.


      Ich hab mich hier her verlaufen, als ich nach Erfahrungsberichten zum GSP gesucht habe.

      riverside schrieb:

      ich hab davon nix - ich handle nicht gewerblich!
      für mich hat sich die provision von 9% auf 10% erhöht - soviel zum thema "sparen"!


      Dann profitierst du zumindest vom 20plus-Paket, wenn du deine 5-10 Artikel im Jahr für ein Startgebot von mehr als 1 Euro einstellen solltest. Wenn das nicht der Fall ist... Ja, es ist jetzt teurer... Aber das Dreipfund-Brot vom Bäcker umme Ecke hat vor zwei Jahren auch mal noch 2,40 gekostet... Mittlerweile sinds 3,10...

      Ich weiß, dass das doof ist. :(

      riverside schrieb:

      und jetzt überleg dir das nochmal für einen privaten vk.
      immer noch so toll?


      Nein

      riverside schrieb:

      als würde ich bei ca. 5-10verkäufen im jahr einen automatischen assistenten einrichten...


      Sorry, bei den vielen Großverkäufern leicht den Überblick verloren. Aber dann verstehe ich ganz ehrlich auch das Problem mit der einen umsonst geschriebenen Mail nicht...

      riverside schrieb:

      der vk macht welche, aber versteht das nicht, wie er die fotos an die ebay-anhängen kann. ich weiß, das ist eigentlich total easy, aber manche leute... nunja.


      Jein... Für private Konten ist die Anhang-Funktion übers Nachrichten-System abgeschaltet. Die Schaltfläche wird zwar angezeigt, aber man bekommt (gelegentlich) ne Fehlermeldung, wenn man den Anhang versenden will...

      riverside schrieb:

      ab kauf? ab zahlung?


      Bei Paypal-Zahlung ab Zahlung. Bei Überweisung in Ermangelung eines systemintegrierten Zahlungsnachweises ab Kauf.

      riverside schrieb:

      dürfte wohl kaum im sinne des erfinders sein, für alles, was nach 44tagen noch nicht da ist, vorsichtshalber einen fall zu eröffnen, falls das wirklich nicht ankommen sollte.


      Wenn du dir dein Recht in Bezug auf Käuferschutz offenhalten willst, wirst du genau das tun müssen. Für Artikel, die per Überweisung gezahlt wurden, ist der Fall ja im Grunde auch nur Vorgeplänkel vorm Rechtsweg.

      So... Und nun noch ein paar Kleinigkeiten zum eigentlichen Thema, nämlich den neuen Verkäufer-Standards... Ich bin mal so frei, und bastel ein paar Informationen aus den News zur Mängelquote etwas um...

      "Offene Fälle wegen eines erheblich von der Beschreibung abweichenden oder nicht erhaltenen Artikels."
      "Sobald ein Fall, der wegen eines von der Beschreibung abweichenden oder nicht erhaltenen Artikels geöffnet wurde, zu Gunsten des Verkäufers entschieden und geschlossen wird, zählt dieser nicht länger als Mangel."

      Ihr wisst, worauf ich hinaus will?

      "Eine negative oder neutrale* Bewertung wurde abgegeben."
      "Ab August 2014 zählen negative oder neutrale Bewertungen, die gemäß dem Grundsatz zum Entfernen von Bewertungen entfernt wurden, nicht mehr als Mangel und fließen damit auch nicht in die Berechnung Ihres Servicestatus ein."

      Klar, worauf das hinaus läuft?

      Wie ich das finde, schreib ich jetzt lieber nicht... Nur so viel... Ich werde zukünftig bei dem bleiben, womit ich meine Brötchen verdiene... Anwendungsproblemen...

      Grundsatz-Diskussionen können diejenigen führen, die sich sowas einfallen lassen. :wallbash
    • Liest sich so, als wenn Herr Ebay seine platte Form den privaten VK so schmackhaft machen wolle, dass diese das Verkaufen sein lassen.

      Aber man merke: private VK, denen die Hutschnur platzt, werden kaum als Käufer weitermachen. Oder aber nur noch solche Dinge einkaufen, die sie woanders nur mit erheblichem Aufwand bekommen.... Darunter fallen allerdings kaum die Klamotten, die Herr Ebay so gerne an den mann gebracht sieht, vorwiegend teurerererere....

      Gut so. Stärkt das doch den örtlichen Einzelhandel. Und wenn K merkt, dass es sich da so angenehm einkauft, wird er auch seine anderen Klamotten demnächst direkt vor Ort erwerben.

      Klassisches Eigentor dann würde ich behaupten - immer schön hochnäsig die Leute in den Hintern treten.... kommt prima rüber.

      Vor allem das mit den Brötchen.... MERKE: ein Bäcker zockt niemanden ab... das würde der tun wenn er eine zusätzliche Gebühr verlangt, wenn man die Ladentür aufmacht.



      Ach ja.... Grundsatzdiskussionen führen zu sehr viel: man deckt nämlich die Hintergedanken auf.....
    • Vor allem wüsste ich nicht, dass jemals ein Bäcker oder sonstiger Einzelhändler prozentual von meinem Einkommen berechnet - und dann um einen vollen Prozentpunkt erhöht hätte.
      So verfährt ansonsten höchstens der Gesetzgeber für Steuern und Versicherungsbeiträge.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Laurynn schrieb:

      Es ist aber schon aufgefallen, dass es nichts desto trotz auch Ermäßigungen in der neuen Gebührenstruktur gibt?


      Ja, ist mir schon aufgefallen, dass ebay die eigentliche Abzocke mit einem Zuckerle versüßen möchte. Problem: das greift mal wieder zu kurz.


      Laurynn schrieb:

      - eBay Shop-Besitzer können kräftig sparen: Mit dem neuen Jahresabonnement zahlen Sie nur für 10 Monate anstatt für 12.

      Ein ebay-Shop ist nur dann "drin" wenn ich Paypal anbiete. Das Anbieten von Paypal als Zahlungsmethode durch einen gewerblichen Verkäufer im Rahmen der ebay-AGB ist aber leider illegal. Denn entweder hält er sich an seine gesetzliche Verpflichtung, eine beglaubigte Kopie des Persos seines Käufers einzufordern und verstößt damit gegen die ebay-AGB oder er verzichtet auf die Zusendung und verstößt damit gegen geltendes Recht.

      Ich hab bisher aus Kostengründen drauf verzichtet, aber es wird wohl wirklich Zeit, mal eine Abmahnwelle gegen Anbieter von Paypal-Zahlungen loszutreten.


      Laurynn schrieb:

      - Für Basis-Shop-Abonnenten erhöht sich die Anzahl der Angebote ohne Angebotsgebühr auf 400 pro Monat (aktuell 20) und für Top-Shop-Abonnenten auf 2.500 pro Monat (aktuell 60).

      Toll. Und wo profitiere ich als gesetzeskonform anbietender Verkäufer davon? Denn wie wir eben festgestellt haben, kann ich kein Paypal anbieten. Damit hat sich auch der ebay-Shop gleich mal erledigt.


      Laurynn schrieb:

      - Alle Verkäufer können bei eBay ihren Angeboten bis zu 12 Fotos kostenlos hinzufügen. Mit vielen hochwertigen Bildern bekommen Ihre Käufer eine bessere Vorstellung von dem zum Verkauf stehenden Artikel und Ihre Verkaufschancen erhöhen sich.

      Alle? Goil, das. Teste ich gelegentlich mal aus.

      Laurynn schrieb:

      - Günstigere Gebühren für die Zusatzoptionen „Untertitel“ und „Galerie Plus“ sowie geänderte Gebühren für die Zusatzoption „Basispaket“

      Das könnte rentabel sein. Ich stell meine Artikel dann nur mit Barzahlung bei Abholung rein. Und im Untertitel steht dann: "Wie wir die Abholung/Übergabe organisieren klären wir nach Kauf. Mehr dazu in der Beschreibung" Könnte günstiger kommen als die Provision auf die Versandkosten. Wenn der Käufer drauf besteht, dass wir die Übergabe bei ihm an der Haustüre machen, sorge ich eben dafür, dass der Hermes-Fuzzi bei ihm klingelt, wenn er da ist. Auf seine Kosten natürlich. (Ja, das ist 'ne Art von Gebührenumgehung....)

      Laurynn schrieb:

      - Verkäufer ohne eBay Shop können bis zu 40 Festpreisangebote pro Monat ohne Angebotsgebühr einstellen.

      Das werde ich mal abwarten. Erfahrungsgemäß bringt das in meinem Bereich nichts. Da haben wir sowohl online als auch offline zu viele Seh-Leute und zu wenig Kauf-Leute.

      Laurynn schrieb:

      - Die Angebotsgebühr für Auktionen wird unabhängig vom Startpreis einheitlich auf 0,40 Euro festgelegt. Damit können sich Verkäufer für einen höheren Startpreis entscheiden, ohne eine höhere Angebotsgebühr zu zahlen.

      Kriegen wir dann auch die ersten 100 Auktionen für umme? So wie die Privaten? Oder soll ich auf privat umschwenken? Das wird nämlich der Effekt sein, der sich daraus ergibt. Im Sammlerbereich fällt einer mit 100 Auktionen im Monat nicht sonderlich auf. Bietet der dann ungezwungen noch 14 Tage Widerruf an und hat (nach RStV sowieso erforderlich) auch ein artiges Impressum wird es sogar schwer, den abzumahnen.

      BTW: hast Du mal Erfahrungswerte zu den Abverkaufspreisen bei Auktionen mit einem Euro Startpreis im Vergleich zu entsprechenden Artiikeln mit höherem Startpreis? Ich hab die. Zumindest für die letzten zehn Jahre. Seit Einführung der "beleibtesten Artikel" (SCNR) klafft da die Schere schön weit auseinander. Artikel mit Startpreisen ab etwa 1,99 verkaufen sich deutlich schlechter bis gar nicht im Vergleich zu den Auktionen mit einem Euro Startpreis. Wieso das so ist? Hmmmm... liegt an der Sortierung. Wie die funktioniert steht hier irgendwo im Forum.

      Mein Wareneinkauf über ebay basiert übrigens auf der Suche nach Auktionen mit maximal einem Gebot und einem Preis von über einem Euro. Da schlag ich die meisten Schnäppchen.

      Laurynn schrieb:

      - Seit dem 4. Februar 2014 können Verkäufer ihren Auktionen die Option „Sofort-Kaufen“ in allen Kategorien kostenlos hinzufügen.
      OMG. Was'n Schwachfug. Ich packe also einen SK dazu. Und dann? Entweder ist der mit dem ersten Gebot weg, was besonders tödlich ist, wenn ich dazu noch einen höheren Startpreis gewählt habe, oder ich setze ihn zu hoch oder zu niedrig an. Wobei "zu hoch" sich dann sowieso mit dem ersten Gebot erledigt hat. Zu niedrig freut dann den Käufer. Weniger ebay und den Verkäufer. Die haben dadurch nämlich beide ein suboptimales Ergebnis.

      Laurynn schrieb:

      Ich hab mich hier her verlaufen, als ich nach Erfahrungsberichten zum GSP gesucht habe.

      Gierige Schrott-Plattform? :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Es ist zwar hier nicht das eigentliche Thema, noch nicht, denn ein Bewertungsdesaster könnte das auch noch werden, aber ich habe ein Anwendungsproblem.
      Nichtzahler-Fall eröffnet, K zahlt, Fall ohne Provisionsgutschrift zu, Ware verschickt und nun möchte der K widerrufen.

      Und was ist nun mit der Verkaufsprovision, sind nämlich nicht nur 3,50 Euro. Neue Falleröffnung (Transaktionsabbruch) geht nämlich nicht.

      Ich hatte doch von dem Nichtzahlerfall erzählt, nachdem der K trotz Nichtzahlung einen neuen Fall eröffnen konnte und warum kann man das als VK nicht?
      Immer dieses Theater mit den Nichtzahlern. Ich verstehe gar nicht, warum eine Falleröffnung da so gerne empfohlen wird. Aber, wenn man keinen Nichtzahlerfall eröffnet, sondern gleich einen Transaktionsabbruch, da kann es ja auch passieren, dass K ablehnt und man in die Röhre schaut.

      Warum aber geht ein Transaktionsabbruch jetzt nicht, obwohl die Ware schließlich bezahlt und verschickt wurde und der werte K nun zu widerrufen gedenkt?
      Die Versandkosten sind ohnehin verjubelt, wobei er jetzt auch noch unfrei zurückschicken möchte, aber das kann man ja hoffentlich verhindern.
      Ist die Verkaufsprovision jetzt aber auch weg oder kriegt man da irgendwie doch noch einen Fall eröffnet?
    • Moin :)

      Was ist eine Mail über das System?
      Ich bin nur K, und ich will ja niemandem schaden - schon gar nicht unwissentlich.
      Wenn ich zu einem beobachteten Art. eine Frage habe, dann ich gehe ich genau dahin - Frage stellen.
      Wenn ich mir den VK näher anschaue, dann könnte ich bei der Gelegenheit auch auf Mit Mitglied Kontakt aufnehmen gehen.
      Meint das eine dieser 2 Möglichkeiten?
    • topo schrieb:

      Moin :)

      Was ist eine Mail über das System?
      Ich bin nur K, und ich will ja niemandem schaden - schon gar nicht unwissentlich.
      Wenn ich zu einem beobachteten Art. eine Frage habe, dann ich gehe ich genau dahin - Frage stellen.
      Wenn ich mir den VK näher anschaue, dann könnte ich bei der Gelegenheit auch auf Mit Mitglied Kontakt aufnehmen gehen.
      Meint das eine dieser 2 Möglichkeiten?

      eine "Mail über das System" beinhaltet alle Nachrichtenwege über die eBay-Plattform

      btw: daß man die Möglichkeit, Bilder als Anhang über "das System" zu verschicken, für private klammheimlich wieder abgeschafft hat, finde ich ein Unding

      wenn es wirklich so ist, sollte es auch für alle öffentlich kommuniziert werden (und nicht nur versteckt, so wie die Änderungen für die privaten seit geraumer Zeit gerne in den News für gewerbliche Verkäufer integriert sind)
    • Laurynn schrieb:


      riverside schrieb:

      ich hab davon nix - ich handle nicht gewerblich!
      für mich hat sich die provision von 9% auf 10% erhöht - soviel zum thema "sparen"!


      Dann profitierst du zumindest vom 20plus-Paket, wenn du deine 5-10 Artikel im Jahr für ein Startgebot von mehr als 1 Euro einstellen solltest. Wenn das nicht der Fall ist... Ja, es ist jetzt teurer... Aber das Dreipfund-Brot vom Bäcker umme Ecke hat vor zwei Jahren auch mal noch 2,40 gekostet... Mittlerweile sinds 3,10...

      Ich weiß, dass das doof ist. :(

      der vergleich ist in der tat etwas doof, weil man
      a) sich aussuchen kann, wo man sein brot kauft (andere bäcker, im supermarkt etc.)
      b) man auch mal auf brot verzichten kann (man stirbt nicht bei verzicht, ehrlich wahr)
      c) sich das einfach selbst backt

      bei ebay kann ich mir die provisions-% nicht aussuchen, nicht drauf verzichten bzw. mir selbst welche backen basteln...
      ich muß die nehmen, die mir vorgesetzt werden - oder eben auf einer anderen plattform verkaufen.

      OT: ich weiß nicht, wo du dein brot kaufst, aber neulich hatten die hier vollkornbrot (vom vortag vermute ich), das bekam man für 0,99 und es war einwandfrei.

      Sorry, bei den vielen Großverkäufern leicht den Überblick verloren. Aber dann verstehe ich ganz ehrlich auch das Problem mit der einen umsonst geschriebenen Mail nicht...

      es geht nicht um eine mail, sondern um einen ganzen stapel.
      die ca. 10 verkäufe sind die, die erfolgreich waren... allerdings hab ich öfter das vergnügen mit spaßbietern: wenn man den ebayern dann nachläuft und die gesamte "ich hab noch nicht gezahlt, weil"-ausredenpalette zu hören kriegt, dann kann man echt sauer werden. hatte schon mal eine spaßbieterquote von 80%: 5 teile waren verkauft und am ende wurden 4 davon nicht bezahlt, obwohl jeder der 4 ebayer mehrfach behauptete, er hätte überwiesen... leider muß man aber als vk auch noch nett sein, um nicht zu riskieren, daß der käufer einem ne rote reinhaut. dafür kann man die wenigstens sperren.

      Jein... Für private Konten ist die Anhang-Funktion übers Nachrichten-System abgeschaltet. Die Schaltfläche wird zwar angezeigt, aber man bekommt (gelegentlich) ne Fehlermeldung, wenn man den Anhang versenden will...

      welcher schlaumeier hat das denn programmiert?

      Bei Paypal-Zahlung ab Zahlung. Bei Überweisung in Ermangelung eines systemintegrierten Zahlungsnachweises ab Kauf.

      seit dem die neue kaufabwicklung aktiviert ist, ist das mit dem "kauf" so eine sache:
      wenn ich einen artikel am 19. ersteigere, aber erst am 20. die kaufabwicklung mache, dann zeigt das system mir an "gekauft am 20.", was aber gar nicht stimmt.
      hm.

      riverside schrieb:

      dürfte wohl kaum im sinne des erfinders sein, für alles, was nach 44tagen noch nicht da ist, vorsichtshalber einen fall zu eröffnen, falls das wirklich nicht ankommen sollte.


      Wenn du dir dein Recht in Bezug auf Käuferschutz offenhalten willst, wirst du genau das tun müssen. Für Artikel, die per Überweisung gezahlt wurden, ist der Fall ja im Grunde auch nur Vorgeplänkel vorm Rechtsweg.

      da wird sich der support total freuen, wenn sie mit fällen zugeschüttet werden, die alle nur vorsichtshalber aufgemacht wurden.
      auf das sie alle maillionäre werden. ^^

      "Offene Fälle wegen eines erheblich von der Beschreibung abweichenden oder nicht erhaltenen Artikels."
      "Sobald ein Fall, der wegen eines von der Beschreibung abweichenden oder nicht erhaltenen Artikels geöffnet wurde, zu Gunsten des Verkäufers entschieden und geschlossen wird, zählt dieser nicht länger als Mangel."

      Ihr wisst, worauf ich hinaus will?

      nein.
      erleuchte uns. :thumbup:

      "Eine negative oder neutrale* Bewertung wurde abgegeben."
      "Ab August 2014 zählen negative oder neutrale Bewertungen, die gemäß dem Grundsatz zum Entfernen von Bewertungen entfernt wurden, nicht mehr als Mangel und fließen damit auch nicht in die Berechnung Ihres Servicestatus ein."

      Klar, worauf das hinaus läuft?

      nein, aber ich könnt raten.
      ebay ist völlig unberechenbar.
      hatte die offenbar völlig irrwitzige und abwegige meinung, daß gelöschte bewertungen genau das sind: gelöscht - und damit keinerlei relevanz für irgendeinen status, standard usw. haben.


      Ich werde zukünftig bei dem bleiben, womit ich meine Brötchen verdiene... Anwendungsproblemen...

      ich hab eins für dich:
      warum werden in (einigen) kaufabwicklungen die BLZ nicht mehr angezeigt?
      ich hatte jetzt 3 KA von privatverkäufern, bei denen das konto drin stand, aber die BLZ nicht. da steht nur "Bankleitzahl nicht zutreffend".
      IBAN und BIC waren auch nicht hinterlegt.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • riverside schrieb:

      da wird sich der support total freuen, wenn sie mit fällen zugeschüttet werden, die alle nur vorsichtshalber aufgemacht wurden.
      auf das sie alle maillionäre werden.


      So lange der Fall nur geöffnet wurde, und nicht an den Kundenservice übergeben, hat der Kundenservice damit nichts zu tun. Der bekommt die Arbeit erst dann, wenn der Fall an ihn übergeben wird. Die Verkäufer wird es stören, wenn ab August dann jeder geöffnete Fall in die Mängelquote hineinzählt.

      riverside schrieb:

      Zitat
      "Offene Fälle wegen eines erheblich von der Beschreibung abweichenden oder nicht erhaltenen Artikels."
      "Sobald ein Fall, der wegen eines von der Beschreibung abweichenden oder nicht erhaltenen Artikels geöffnet wurde, zu Gunsten des Verkäufers entschieden und geschlossen wird, zählt dieser nicht länger als Mangel."

      Ihr wisst, worauf ich hinaus will?

      nein.
      erleuchte uns.


      Ich sags mal so: Sobald ein Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels oder wegen eines abweichenden Artikels eröffnet wurde, zählt er in die Mängelquote.

      Wird ein Fall zugunsten des Verkäufers vom Kundenservice geschlossen, fällt er automatisch wieder raus. Welche Fälle bleiben dann in der Mängelquote drinnen? ;)

      riverside schrieb:

      Zitat
      "Eine negative oder neutrale* Bewertung wurde abgegeben."
      "Ab August 2014 zählen negative oder neutrale Bewertungen, die gemäß dem Grundsatz zum Entfernen von Bewertungen entfernt wurden, nicht mehr als Mangel und fließen damit auch nicht in die Berechnung Ihres Servicestatus ein."

      Klar, worauf das hinaus läuft?

      nein, aber ich könnt raten.
      ebay ist völlig unberechenbar.
      hatte die offenbar völlig irrwitzige und abwegige meinung, daß gelöschte bewertungen genau das sind: gelöscht - und damit keinerlei relevanz für irgendeinen status, standard usw. haben.


      Auch hier wieder: Neutrale oder negative Bewertungen zählen in die Mängelquote. Werden sie "gemäß dem Grundsatz zum Entfernen von Bewertungen" entfernt, fallen sie raus. Was bleibt in der Mängelquote enthalten?

      riverside schrieb:

      ich hab eins für dich:
      warum werden in (einigen) kaufabwicklungen die BLZ nicht mehr angezeigt?
      ich hatte jetzt 3 KA von privatverkäufern, bei denen das konto drin stand, aber die BLZ nicht. da steht nur "Bankleitzahl nicht zutreffend".
      IBAN und BIC waren auch nicht hinterlegt.


      Möglichkeit 1: MG hat die Bankdaten für Käufer vor Ewigkeiten hinterlegt

      Mirabella Neumann schrieb:

      Ist die Verkaufsprovision jetzt aber auch weg oder kriegt man da irgendwie doch noch einen Fall eröffnet?

      . Bank hat inzwischen die BLZ geändert.
      Möglichkeit 2: Bug.

      Ich würde beides nicht ausschließen.
    • @Laurynn
      ich brauche nicht raten: du hast das in deinem anderen posting bereits beschrieben.
      deshalb kopiere ich das aus dem anderen thread hierrüber:

      da kommt es her: auktionshilfe.info/index.php?t…&postID=142291#post142291
      und das steht drin:

      Laurynn schrieb:

      torwart schrieb:

      Fragen an der VK, die eine Frage sein sollen und kein Streitfall, kommen vor, das ist kaum zu beeinflussen. Einige davon versehentlich, einige schnell klärbar, aber in jedem Fall ein Mangel. Außer............der VK kommuniziert nicht, erklärt nicht, bemüht sich nicht, ist nicht kulant, dann gibt es eine Chance, dass kein Mangel vorliegt. Aber wer macht das schon, eigentlich und bisher jedenfalls.


      Genau das ist aber der springende Punkt, auf den ich genau hinaus wollte, als ich die Ausführungen zu den Inhalten der Mängelquote hingewiesen habe.

      Jeder eröffnete Fall zählt als Mangel. Nur die Fälle, die durch den KÄUFERSCHUTZ zu Gunsten des Verkäufers geschlossen wurden, fallen raus. Es bleiben folglich drinnen:

      - Fälle die zu Gunsten des Käufers durch den Kundenservice geschlossen werden.
      - Fälle die neutral geschlossen werden, weil die Frist abgelaufen ist.
      - Fälle die der Käufer selber schließt, weil das Problem mit dem Verkäufer geklärt werden konnte.

      Möglicherweise wird wenigstens die automatische Falleröffnung bei Fragestellung wieder zurück gedreht, aber da gibt es noch keine Informationen zu.

      Dasselbe bei den Bewertungen. Wenn nur die Bewertungen aus der Mängelquote fallen, die aufgrund von Grundsatzverstößen entfernt wurden, bedeutet das, dass die neutralen oder negativen Bewertungen, die durch die Käufer bearbeitet wurden (oder auf deren Wunsch vom Kundenservice gelöscht), weiterhin drinnen bleiben.

      torwart schrieb:

      Die Trollquote, der geringe Anteil von K, denen keiner etwas recht machen kann, die nie zufrieden sind, die Freude empfinden, anderen zu schaden.............kann außen vor gelassen werden, auf die kommt es nicht mehr an. Das läuft auch so ins unberechenbare Nirvana, denn die niedrigen Sterne und die Fälle ohne Lösung durch den VK konnte man bisher nachzählen,


      Es geht hier aber nicht nur um die Fälle ohne Lösung durch den Verkäufer. Es geht hier um ALLE geöffneten Fälle, AUßER denen, die an den Kundenservice übergeben UND zu Gunsten des Verkäufers entschieden wurden. Es geht auch um alle negativen oder neutralen Bewertungen, AUßER denen, die der Kundenservice aufgrund von Grundsatzverstößen gelöscht hat. Also auch die, wo die Käufer erst mal negativ bewerten. Da nützt es dem Verkäufer also nichts mehr, sich zu melden und zu sagen, "Wenn du dich mal gemeldet hättest, wäre doch alles kein Problem gewesen." Das nachträgliche Ändern der Bewertung durch den Käufer ist dann für zukünftige Käufer zwar immer noch notwendig, aber die Bewertung BLEIBT ein Mangel.

      torwart schrieb:

      aber nun gibts eine undurchschaubare Mängelquote,


      Nein, die Quote ist nicht "undurchschaubar". Sie ist bestimmt vieles, aber undurchschaubar nicht wirklich. Sie stellt den prozentualen Anteil deiner mangelhaften Transaktionen an deinen gesamten Transaktionen dar. Eine Transaktion ist mangelhaft, wenn sie mindestens einen Mängel hat.

      Mängel sind:

      - 1-3 Sterne in der Kategorie "Artikel wie beschrieben"
      - 1 Stern in der Kategorie "Versandzeit"
      - Geöffnete Fälle (außer halt denen, die vom Kundenservice zu Gunsten des Verkäufers geschlossen wurden)
      - gemeldete Transaktionsabbrüche (die darin begründet sind, dass ein Artikel nicht mehr lieferbar ist)
      - neutrale oder negative Bewertungen.

      Wenn also einer dieser Punkte zutrifft, ist die Transaktion mangelhaft und der prozentuale Anteil deiner mangelbehafteten Transaktionen steigt.

      Bezüglich meiner privaten Meinung dazu setze ich mich jetzt auf meine Finger...


      zur mängelquote:
      wenn der käufer also einen fall meldet und den später schliesst, weil das problem behoben wurde/er sich mit dem vk einigen konnte, dann ist das trotzdem ein mangel??? dann ist wohl egal, ob man sich als vk bemüht oder sich denkt "du mich auch mal!" und nur das minimum macht, wenn es so oder so ein mangel bleibt.
      was ist mit den fällen, für die es keinen käuferschutz gibt und die zu gunsten des verkäufers entschieden wurden?

      zu den bewertungen:
      k kauft bei verkäufer allessuper1000 einen artikel und beim verkäufer allesprima1000 auch. einer der artikel kommt nicht an, k ärgert sich so sehr darüber, daß er rot bewertet - dummerweise den falschen vk. der vk, von dem die ware zeitnah und wie beschrieben einging, hat nun also eine rote im profil. k bemerkt seinen irrtum und kontaktiert den kundenservice.
      versteh ich das richtig, daß in so einem fall der verkäufer, der sich überhaupt gar nix hat zu schulden kommen lassen, trotzdem auf dem mangel sitzen bleibt???

      1 Stern in der Kategorie "Versandzeit"

      ja super... es gibt ja nur einige vollpfosten, die bis heute NICHT begreifen, daß der normale vk KEINEN einfluß darauf hat, ob das paket am folgenden tag zugestellt wird oder das versandunternehmen damit erst noch die große deutschland-tour macht! schlimm genug, wenn man an so einen käufer gerät - bald kriegt man dadurch auch noch einen mangel ins profil getackert, obwohl man nix dafür kann, was das versandunternehmen tut bzw. nicht tut.
      hätte ebay die käufernamen nicht anonymisiert, könnte man solche deppen (wenn sie ebayer schlecht bewertet haben, von denen man evtl. was kaufen will) auf seine sperrliste packen... das wird aber seit geraumer zeit verhindert. X(


      einerseits will ebay noch mehr geld abgreifen und kommt andererseits mit immer bekloppteren regeln & vorgaben... mag sein, daß ebay der hausherr ist und die regeln vorgibt, aber ohne mitglieder ist ebay nichts wert.
      sollte ich eines tages lesen, daß ebay von google, fratzbook oder sonstwem übernommen wurde, dann wird mich das 0 überraschen.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • riverside schrieb:

      wenn der käufer also einen fall meldet und den später schliesst, weil das problem behoben wurde/er sich mit dem vk einigen konnte, dann ist das trotzdem ein mangel??? dann ist wohl egal, ob man sich als vk bemüht oder sich denkt "du mich auch mal!" und nur das minimum macht, wenn es so oder so ein mangel bleibt.


      Die Konsequenz lautet im Grunde, dass man auch nach einer Einigung dafür sorgen muss, dass der Fall an den Kundenservice abgegeben wird, damit der aufgrund der Angaben, die im Fall gemacht wurden, zu Gunsten des Verkäufers entscheiden kann. Das bedeutet weiterhin, dass man als Verkäufer demnächst die Kunden in so einem Fall höflich darauf hinweisen muss, dass sie den Fall bitte nicht schließen sollen, sondern statt dessen einen entsprechenden bestätigenden Kommentar im Fall hinterlassen, damit der Kundenservice erkennt, dass der Fall im Sinne des Verkäufers geschlossen werden kann.

      Das einzig Positive, das mir an der Sache einfällt: Verkäufer können nicht mehr auf Zeit spielen, und die Käufer im Fall so lange zutexten, bis die Frist abgelaufen ist...

      riverside schrieb:

      was ist mit den fällen, für die es keinen käuferschutz gibt und die zu gunsten des verkäufers entschieden wurden?


      Die sollten per definitionem aus dem Mangel rausfallen, sofern sie wirklich zu Gunsten des Verkäufers entschieden wurden. Die immer wieder vorkommenden "Tut uns leid, ist nicht unsere Baustelle, weil kein Paypal"-Fälle dürften nach wie vor drinnen bleiben, weil zwar nicht zu Ungunsten des Verkäufers entschieden wurde, aber auch nicht zu ihren Gunsten. Aber ob das dann tatsächlich so ist, werden wir sehen...

      riverside schrieb:

      versteh ich das richtig, daß in so einem fall der verkäufer, der sich überhaupt gar nix hat zu schulden kommen lassen, trotzdem auf dem mangel sitzen bleibt???


      So scheint es zumindest gegenwärtig.

      riverside schrieb:

      ja super... es gibt ja nur einige vollpfosten, die bis heute NICHT begreifen, daß der normale vk KEINEN einfluß darauf hat, ob das paket am folgenden tag zugestellt wird oder das versandunternehmen damit erst noch die große deutschland-tour macht!


      Japp... Immerhin wurde da schon ein wenig aufgewertet, indem man bei Versandzeit nur noch 1 Stern als niedrige BW im Sinne eines Mangels zählt.
    • Ich habe mir diesen Chat jetzt bestimmt 5mal durchgelesen
      community.ebay.de/t5/eBay-Chat…-am-Mittwoch/td-p/1965209

      Es scheint wirklich so zu sein: Alles was nicht definitiv vom Kundenservice zu Gunsten des VK geschlossen wird, zählt als Mangel und bleibt Mangel.
      Sämtliche Praxisbeispiele wurden als Ausnahmen dargestellt, die von dem "Toleranzbereich" abgedeckt seien.
      Wofür sind dann denn künftig die 10 Tage Einigungszeitraum da? Man will doch dann gerade als emsiger VK, anders als bisher, dass der Kundendienst entscheidet, damit der "Mangel" nicht bleibt.
      Dann kann ich mich ja künftig langsam und gemächlich, statt am 1. Tag erst am 5. Tag zu einer Lösung bewegen oder habe ich da etwas übersehen?
      Alles sehr esoterisch, um mit den Worten Monzas zu reden, vor allem dieser "Toleranzbereich".
    • Laurynn schrieb:

      Die Konsequenz lautet im Grunde, dass man auch nach einer Einigung dafür sorgen muss, dass der Fall an den Kundenservice abgegeben wird, damit der aufgrund der Angaben, die im Fall gemacht wurden, zu Gunsten des Verkäufers entscheiden kann.

      Ok, dann machen wir mal folgendes Beispiel klar: Der Käufer reklamiert einen mit Paypal bezahlten Artikel unter 25 Euro als nicht erhalten, der VK hat die Sendungsnummer hinterlegt.

      Folge: der KD schliesst den Fall und der Käufer erhält kulanzhalber trotzdem eine Zahlung, weil unter 25 Euro. Der Fall wird geschlossen mit dem Vermerk "Es wurde weder Ihnen noch dem Käufer eine Schuld zugewiesen".

      Mal abgesehen davon, dass ebay hier gegen seine eigenen AGB verstößt, weil der Käferschmutz ja gemäß den PP-AGB geleistet wird, dieser aber keine Kulanzregelung beinhaltet: wie wird das dann gewertet?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Laurynn schrieb:

      Die Sternebewertung zielt zwar auf die VERSAND-Zeit ab, aber man weiß ja nie, was so ein Käufer da alles reindeuteln kann...


      Naja, er kann ganz exakt die Frage beantworten, die ihm da gestellt wurde: "Wie schnell hat der Verkäufer den Artikel versendet?". Mögliche Antworten:
      5 Sterne: sehr schnell
      4 Sterne: schnell
      3 Sterne: Akzeptabel
      2 Sterne: verzögert
      1 Stern: sehr verzögert

      Also ist eine akzeptable Verkäuferleistung zukünftig mängelbehaftet.

      Schon heute gilt:
      Ein Verkäufer, der genau beschriebene Artikel
      schnell zu angemessenen Versandkosten
      an einen Käufer verschickt, der mit der Kommunikation zufrieden war,
      ist derart unterirdisch schlecht, dass man ihn am besten gleich sperren sollte.

      Denn der hat dann nur eine durchschnittliche 4,0.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.