Neue Verkäuferstandards ab August

    • Verfügung = Kündigung

      Eine einstweilige Verfügung hilft da nicht.
      Du schreibst, ihr "versucht" das schon seit einem Jahr. Hört sich nicht sehr erfolgreich an.
      Mein Lebensgefährte ist Anwalt und kennt sich auch gut im IT Recht aus.
      Mich würde das Ganze also nichts kosten.
      Die Sache ist nur, er hat natürlich recherchiert: Sobald Du Ebay mit Anwalt oder Verfügung kommst, ist die Wahrscheinlichkeit sehr, sehr hoch, dass du gekündigt wirst.
      Mit 14 Tagen Kündigungsfrist.
      Ebay darf selbst bestimmen, wen er in sein "Haus" lässt.
    • diegrossekiwi schrieb:

      Du schreibst, ihr "versucht" das schon seit einem Jahr. Hört sich nicht sehr erfolgreich an.

      Nö, das sind zwei Baustellen. Die eine ist die haftungsrechtliche Inanspruchnahme ebays hinsichtlich unwahrer Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit neutralen oder negativen Bewertungen. Wenn dein Lebensabschnittsgefährdender :D Anwalt ist, lass dir das Sanego-Urteil des BGH vom 01.07.2014 von ihm erklären und was es mit dem ebay-Bewertungssystem zu tun hat. Falls er dir nicht erklären kann, wieso ich aus den roten/grauen Punkten und den niederen DSR auch einen 823-Anspruch argumentieren konnte, kann ich gerne mal mit ihm telefonieren.

      Die andere Baustelle ist erst seit kurzem ausgeartet. Zwischen April und Ende Juli haben wir gütlich versucht, ebay klar zu machen, dass das mit der Quängelquote so nicht geht und insbesondere die rückwirkende Einbeziehung von "Mängeln" (zahlenmäßig werden die ja in die Quote eingerechnet) die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung vertraglich gar nicht als solche vereinbart waren, eine unzulässige Beeinflussung des Verkäuferprofils darstellt. Also Falleröffnungen, Dreier-DSR bei Artiikel wie beschrieben, neutrale Bewertungen... Das können sie meinetwegen alles einbeziehen, wenn es nach dem 20. August passiert ist. Da ist es vertraglich vereinbart. Vorher bestand lediglich ein Hinweis darauf, dass das passieren soll und auch die "Vorausschau" auf die Mängelquote war lediglich das, was der Name aussagt: eine "Voraussschau" wie es denn wäre, wenn es jetzt schon wäre - was es aber noch nicht ist.

      Hinsichtlich der entsprechenden ebay-Richtlinie habe ich hier einen Screenshot vom 21.08.2014, der belegt, dass diese AGB-Änderung weder datiert noch mit einem Stichtag für die Einbeziehung versehen ist. Ganz davon abgesehen wurde der Vertragspartner nicht über die entsprechende Änderung der AGB informiert. Zweifel hinsichtlich der hier verwendeten AGB-Klauseln, insbesondere ihres Inkrafttretens gehen ausserdem wie immer zu Lasten des Verwenders. Rein vom rechtlichen Standpunkt aus müsste dein Verkäuferstatus also lediglich die Mängel in die Quote einrechnen, die ab dem 20. August entstanden sind. Wobei ich nicht verhehlen will, dass man sich darüber streiten könnte, ob die Mängel aus Transaktionen nach dem 11. März noch mit reinzählen dürfen. Die Mängel aus der Zeit vorher dürfen es jedenfalls nicht.

      Das wäre sonst ungefähr so als würde ich ebay meine neuen AGB mitteilen: für jeden Monat, in dem ich euch mit meiner Nutzerschaft beehre zahlt ihr mir 5000 Euro. (bis dahin möglich, auch wenn das kaum durchsetzbar ist - weil dann gibts die Kündigung, die müssen ja der Vertragsfortführung nicht zustimmen) Und natürlich, liebes ebay, gilt das auch für die Monate, in denen ich bisher bei ebay angemeldet war - also seit dem 22. Dezember 1995. Da wird jeder sagen: das ist nun endgültig Schwachsinn und lässt sich so weder umsetzen noch rechtklich argumentieren. Genau das macht ebay aber mit der Einbeziehung der "Altmängel" bei der Berechnung des Prozentwertes. Schwachsinn also.

      Dieser "Schutz" von ebay, den wir Meckergreise inzwischen hinbekommen haben (und der mir hier schriftlich vorliegt) sorgt ja nur dafür, dass man nicht wegen der Altmängel fliegt, auch wenn man unterdurchschnittlich wird. Wenn man aber wegen der Altmängel mit einer Quote von 4 oder 11% gesegnet wird, lautet der Status eben trotzdem nicht mehr Top-Bewertung. Inklusive schlechterer Listung, Verlust des Provisionsrabattes, diverser Einstellmöglichkeiten. Siehst Du ja bei Dir. Das heisst... lass uns bitte wissen, wie es am Montag aussieht. Morgen ist der 6. des Monats und damit eigentlich Sperrtag für unterdurchschnittliche Verkäufer. Fällt aber auf ein Wochenende, daher verschiebt sich der Sperrlauf (nach Auskunft von ebay) voraussichtlich auf Montag früh. (An dieser Stelle ein Dankeschön an all die engagierten Support-Mtarbeiter, die ihre Vorgaben durch ebay im Kundensinne ausgelegt haben und mir die Dinge, die sie mir nicht sagen durften nicht gesagt haben.)


      diegrossekiwi schrieb:

      Die Sache ist nur, er hat natürlich recherchiert: Sobald Du Ebay mit Anwalt oder Verfügung kommst, ist die Wahrscheinlichkeit sehr, sehr hoch, dass du gekündigt wirst.

      Och... ich hab auch mal recherchiert. Hier lebt noch alles. :whistling:


      diegrossekiwi schrieb:

      Ebay darf selbst bestimmen, wen er in sein "Haus" lässt.

      Jaja, das dürfen die. ;)

      Ich sag es mal so: ich habe viele Plattformen, über die ich meine unternehmerische Leistung unter die zahlende Kundschaft bringen kann, ebay hat nur eine. Und in der Hinsicht sind sie ein wahrer Goliath... :D 8)

      Aber mal zurück zu deinem "Aufruf" vom 1. September:




      Es sollten sich alle, die der Quängelquote zum Opfer fallen zusammen tun.


      ...und was genau machen? Sitzkreisbilden und ihren Namen tanzen? Freundlich bei ebay nachfragen, ob man das netterweise nicht doch irgendwie anders (wie anders?) machen könnte? Eine Lokalrunde TippEx schmeissen für die Betroffenen zur Korrektur ihrer Bildschirmanzeige?

      Ich erzähl dir mal was aus meiner jahrelangen persönlichen Erfahrung mit ebay: ein Dialog mit ebay funktioniert immer nur in eine Richtung. Du redest, ebay hört zu - oder tut zumindest so. Meistens kriegst Du einen Popanz in hierarchisch deinem Meckergrad angepasster Höhe vorgesetzt, dem dein Gerede zum einen Ohr rein- und zum anderen Ohr rausgeht. Weil nach höchstobrigkeitlicher Vorgabe Seiner Matjestät GröFaZ Donahoe nichts dazwischen sein darf, was den freien Redefluss behindert. Steht so (oder zumindest so ähnlich) im Ersten Verfassungszusatz.

      Mach mal einen konkreten Vorschlag, was wer wie warum gegen wen unternehmen soll. Und beschränke das mal nicht nur auf die aktuellen Opfer der Quängelquote, die kann nämlich jeden jederzeit treffen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Sind denn überhaupt schon Fälle bekannt, in denen von dieser neuen Ebay-Sondereinheit definitiv Mängel entfernt wurden?
      Bisher habe ich immer nur von Versprechungen gelesen, aber noch nicht von erfolgten Taten.
      Bei mir wurden 5 Mängel entfernt, wobei ich eher der Meinung war das 9 unbegründet sind. Reicht um unter 3 % zu sein bei mir, auch wenn nicht Top Verkäufer.
      Ich Streite z.B. über einen Fall. Kunden Kauft Dienstleistung, wegen den Mängel sind 30 Tage eingetragen als Lieferzeit einfach, halt zur Sicherheit.
      Fragt nach 10 Tagen nach und eröffnet einen Fall daraufhin. So eBay hat mir bestätigt das dies nur aufgrund eines Technischen Problem passiert ist, aber der Mangel schwer weg zubekommen sei. Wobei nun mal ehrlich, wo ist nun mein Fehler, ich stelle nicht aus Spaß die Zeit so hoch.

      Oder ein anderer Kunde meint ich hätte ich einen Notebook zuviel geschickt, er hätte diesen schon Verkauft....
      Erst war ich erschrocken, aber es stellte sich heraus das ich kein Gerät zuviel gesendet habe, er Verkauft Notebooks und hat irgendetwas verwechselt.
      Ist ja wohl auch nicht mein Problem, oder etwa doch? Also Schriftlich wurde bis jetzt kein Mangel entfernt! Angeblich sind die Mängel alle Berechtigt!

      Aber beim Telefonieren, habe ich ein paar wegbekommen. Bei über 30 Mängel wäre ich Unterdurchschnittlich, nun nach den die 5 weg sind habe ich 16 Stück innerhalb 3 Monate. Die zwei werde ich beim richtigen Mitarbeiter auch noch wegbekommen da dies ja nichts mit der Aktion zutun hat, die anderen bekomme ich nicht weg wegen fehlenden Schriftverkehr, bzw. es ist nicht eindeutig dann bekommt immer der Kunde recht.
    • Was dort im sellerforum auch angesprochen wird, ist die Tatsache, dass ein K den Fall auch noch schließen kann, nachdem der Fall dem Kundendienst übergeben wurde.
      War bei uns auch so. Ergebnis: Der Mangel bleibt.
      Lt. L. (Ebay-Hotline), ist das kein Bug, sondern hat so seine Richtigkeit, sie hatte extra noch einmal nachgefragt.
      Eine Begründung gab es auch, müsste ich noch einmal nachlesen.

      Was wir auch nicht wegbekamen: 1 Sternchenbewertungen/Versandzeit, Bewertung und Sendungszustellung 1 - 2 Tage nach Kauf/Bezahlung, in den Bewertungen positiv die schnelle Lieferung erwähnt, Sendungsnummer hinterlegt.
      Der Ebay-MA meinte lapidar, dass er da nix machen könne, wenn, dann würden Sternchenbewertungen nur automatisch per Software entfernt.....

      Eine K meinte auf unsere Anfrage hin, sie hätte nicht nur 1 Sternchen verteilt, die Ware sei, steht ja auch in ihrer Bewertung, sehr schnell angekommen.
      Ebay kann die schnelle Lieferung zwar nachprüfen, die Sternchen sind nicht mehr anonym, wir können K also darauf ansprechen, aber die Mängel bleiben.....
      Muss man da hartnäckiger sein? Unser diesbezügl. Anruf war im Juni oder Juli, da gab es diese SEK noch nicht.

      Löschbert, woher hast du die Auskunft, dass der 06. d. M. offizieller "Sperrtag" sei? Steht das irgendwo?
      Das müsste ja ab jetzt alle unterdurchschnittl. VK treffen, die nach dem 3-Monats-Zeitraum bewertet werden. Die anderen sollen ja noch "Schonfrist" bis Anfang nächsten Jahres haben. Wobei der Top-VK bis dahin auch schon wegfallen kann, aber wohl (noch) keine Sperre erfolgt.
      Aber irgendwelche aberwitzigen Sanktionen gibt es dann auch schon?
    • Gerade noch einmal mit Ebay Telefoniert.

      Die konnte ein paar wegen "von der Beschreibung anweichender Artikel" entfernen.

      Müsste jetzt bei der Neuberechnung bei 5,78 stehen.

      Das meisste ist aber, "nicht erhalten" von denen ich anhand der Sendungsnummern nachweisen kann, dass das Paket beim Nachbarn oder im Shop zugestellt war.

      Diese können nach Aussage des Mitarbeiters nicht entfernt werden, weil der Umgang mit solchen Fällen noch nicht endgültig geklärt ist.


      Wie kann man denn dann schon die Händler sanktionieren, wenn es noch nicht geklärt ist?

      Wenn diese entfernt werden würden, wären wir wieder Top-Verkäufer.


      Produkte einstellen, bearbeiten usw. ist weiterhin nicht möglich. Bei einem 99,9% Profil :wallbash

      Gruss Ole
    • Nochmal gerettet....

      Siehst Du ja bei Dir. Das heisst... lass uns bitte wissen, wie es am Montag aussieht. Morgen ist der 6. des Monats und damit eigentlich Sperrtag für unterdurchschnittliche Verkäufer.

      Momentan steht der voraussichtliche Status bei 3,65 % da ich diese Woche viele Verkäufe hatte. Also wieder bei "überdurchschnittlich".
      (Bis zur nächsten Frage)
      DANKE für Deinen super Beitrag. Darüber werde ich mich mit meinem Lebensabschnittsgefährdenden mal unterhalten. ;)

      Mirabella Neumann schrieb:

      Sind denn überhaupt schon Fälle bekannt, in denen von dieser neuen Ebay-Sondereinheit definitiv Mängel entfernt wurden?
      Bisher habe ich immer nur von Versprechungen gelesen, aber noch nicht von erfolgten Taten.
      Stand der Dinge am 01.09.2014 bis heute
      100 % positive Bewertung, KEINE neutral, KEINE Negativ.


      2 Fälle: Artikel nicht erhalten
      Kunde fragte, wann sein Artikel kommt. Artikel wurde innerhalb der Lieferzeit geliefert. Mit Sendungsnummer. Ebay SEK nuschelt nur was in Telefon, warum er Mangel nicht entfernen kann.



      5 Fälle: Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab

      Diese Fälle sind:

      1. Fall zurecht! Die Artikelbeschreibung bezog sich auf einen anderen Artikel. Kunde hat das erst nach Lieferung gemerkt. Sowas kann leider mal bei mehreren hundert Artikel passieren. Wie gesagt: zurecht.

      2. Fall:
      Kunde fragt wann Artikel kommt. Hmmmmmm.... (wieder innerhalb Lieferzeit mit Sendungsummer geliefert). Kunde hat einfach "falsch geklickt".
      SEK nuschelt wieder und entfernt NICHT.

      3. Fall:
      Wieder die Frage WANN Artikel kommt.
      Wieder NICHT entfernt.

      4. Fall:
      Kunde möchte von Widerruf gebrauch machen und Artikel zurückschicken. = Rückgabe
      WURDE nach ewig langem hin und her tatsächlich entfernt. Aber er tat sich schwer dabei. (Gespräch insgesammt ca. 100 minuten)

      5. Fall:
      Kunde kaufte 3 Artikel.
      1 Artikel hatte Lieferzeit von 2-3 Werktagen.
      2 Artikel hatten Lieferzeit von 10-14 Werktagen.

      1. Artikel wurde also am Kauftag verschickt.
      Kundin fragt, wann denn die beiden anderen Artikel kommen. Diese wurden nach 8 Tagen lt. Lieferzeit verschickt.
      NICHT entfernt.

      Fazit:
      2 Fälle: Artikel nicht erhalten = Kunde fragt nach Liefertermin = nicht entfernt


      3 Fälle: weicht erheblich von der Beschreibung ab = Kunde fragt nach Liefertermin = nicht entfernt

      1 Fall: weicht erheblich von der Beschreibung ab = Rückgabe = entfernt

      1 Fall: weicht erheblich von der Beschreibung ab = zurecht, Artikelbeschreibung gehörte zu anderem Artikel



      = nur 1 Fall tatsächlich zurecht.
      Die restlichen nur Anfrage nach der Lieferzeit


      Seit letzter Woche dann:

      1 Fall: weicht erheblich von der Beschreibung ab.
      Kunde kauft Artikel. Er beschwert sich, dass Artikel weiß und nicht grau ist.
      In der Artikelbeschreibung steht, dass der Artikel "Titanweiß" ist.

      Kunde möchte den Artikel jetzt in Grau.

      (Kunde sollte mal seinen Monitor putzen, dann ist das Foto vom Artikel weiß, und dann kann er vielleicht lesen, dass die Farbe weiß ist.)

      Fall noch offen, jedoch wurde mir gesagt, dass dort KEINE CHANCEN auf Löschung bestehen.


      Anzahl der Transaktionen stimmt nicht!
      Ich habe jetzt vorgestern tatsächlich mal nachgerechnet. Ab 20.08.13 - 20.08.14.
      Es fehlen mehr als 20 Transaktionen = Ebay kann nicht rechnen.
      Die Fehlerquote wird (bei mir) also aufgrund falscher Tatsachen "errechnet"

      Wer ein paar Stunden übrig hat, sollte auch mal nachrechnen....
    • diegrossekiwi schrieb:

      Wer ein paar Stunden übrig hat, sollte auch mal nachrechnen....
      Muss ich gar nicht. Ich verlasse mich einfach darauf, dass ebay da Mist baut. Wie immer eigentlich.

      diegrossekiwi schrieb:

      Ich habe jetzt vorgestern tatsächlich mal nachgerechnet. Ab 20.08.13 - 20.08.14.

      Das ist dann aber ein Rechenfehler von Dir. Die Transaktionen die der jeweiligen Quite vom 20. des Monats zugrunde liegen sind die aus dem Zeitraum der zwölf Vormonate. Am 20.08.2014 zählen bei Dir also die Transaktionen zwischen 01.08.2014 und dem 31.07.2014. Steht auch unten drunter. Kleingedruckt, damit man das nicht so sieht. Das hindert ebay natürlich nicht daran, bei der "voraussichtlichen" Ansicht (die auf der rechten Seite) die Transaktionen der laufenden Aktivitäten schon mal mit anzuzeigen.

      Rechnen können die also schon, nur programmieren können sie nicht.

      Aber ich frage jetzt einfach nochmal nach:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:





      Es sollten sich alle, die der Quängelquote zum Opfer fallen zusammen tun.






      Lösungsvorschläge? Dass wir mit Sitzkreisbilden alleine unseren amoklaufenden Vertragspartner nicht in den Griff bekommen dürfte eigentlich klar sein. Und meinen Namen tanzen kann ich sowieso nicht. Ich kann meine drei Kreuze und das vierte für den Doktor, das wars dann aber auch.


      Mirabella Neumann schrieb:



      Löschbert, woher hast du die Auskunft, dass der 06. d. M. offizieller "Sperrtag" sei? Steht das irgendwo?

      Nein, das steht nirgends. Ich hab da so meine Methode wenn ich bei ebay anrufe: ich lass den Telefonjoker reden, bis er seine einprogrammierte Munition verschossen hat und dann hake ich in den Punkten nach, die mich interessieren. Den Trick habe ich von einer lieben Freundin, die hauptberuflich Kriminalkommissarin ist. Die sagt immer: lass einen redseligen Lügner reden, der quatscht sich von ganz alleine um Kopf und Kragen sobald er mit seiner vorbereiteten Lüge durch ist und improvisieren muss. Und dabei immer locker bleiben, wer lacht merkt nicht, dass er sich eben verquatscht hat.

      Meine Telefonate mit ebay sind daher regelmäßig freundlich und verständnisvoll. Vor allem aber sind sie manipulativ. Im Verlauf eines dieser Verhöre hatte ich dann den Telefonjoker so weit, dass er angesichts der Fakten den Termin um den 6. des Folgemonats mir "nicht bestätigen durfte", mich aber drauf hingewiesen hat, dass der sechste September auf einen Samstag fällt und daher der nächste Montag.... Kommt eben immer drauf an, wie man etwas nicht gesagt bekommt. ;)

      Mirabella Neumann schrieb:

      Das müsste ja ab jetzt alle unterdurchschnittl. VK treffen, die nach dem 3-Monats-Zeitraum bewertet werden.

      Öhhhmmm... ja. Warte einfach mal noch bis Montag. Dann setzt das große Verkäufersterben der dicken Fische mit Quartalsberechung ein.

      Macht aber nix, nur ein toter Mitbewerber ist ein guter Mitbewerber. :lach:

      Allerdings muss man dabei auch berücksichtigen, dass diese Verkäufer auch nur die Mängel der letzten drei Monate drin haben. Die konnten sich also (vorausgesetzt, sie haben sich die Zeit genommen) darauf einstellen, den Widerruf und sonstige Transaktionsabbrüche entsprechend anders abzuarbeiten.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Aber irgendwelche aberwitzigen Sanktionen gibt es dann auch schon?
      Klar gibt es. Verkaufseinschränkungen zum Beispiel. Auch wenn ebay das in seinem Fax vom 21.08.2014 anders behauptet hat. Schön nach der Politikermaxime: "was geht mich mein Gerede von gestern an?". Und natürlich auch die Runterstufung mit allen dazugehörigen Einschränkungen. Bis auf die Vollsperre für unterdurchschnittlich. Wie die Artikel dann in der Suche gelistet sind - frag mich nicht. Vermutlich unterdurchschnittlich.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • stubentiger, das ist bei allen so, deren VK-Status nach dem 12-Monatszeitraum berechnet wird.
      Weil diese neue Mängelkatastrophe aber erst im März 14 verkündet wurde, soll es bis Februar 15 eine "Schonfrist" für die 12-Monats-VK geben.
      Das betrifft aber wohl nur endgültige Sperren.
      Den Top-VK kann man schon vorher verlieren, da gibt es keine Schonfrist und irgendwelche anderen Sanktionen sind wahrscheinlich auch vorgesehen.

      Edit: Sehe ich jetzt erst und hatte dich daher falsch verstanden. Löschbert hatte sich wohl vertippt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Stubentiger schrieb:

      Transaktionen zwischen 01.08.2013 und dem 31.07.2014 ?(

      Ok, ich gebe zu, ebay ist nicht der einzige, dem Fehler unterlaufen. Meine Fehler sind dann aber nicht Vertragsbestandteil. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Stubentiger schrieb:

      jemandem, dem das sowieso klar war (Mirab. ;) ) wär das ja auch kaum aufgefallen, nur wenn man eh über all die geheimen Spitzfindigkeiten grübelt und einen dabei jedes unverständliche Detail gleich vollends aus dem Konzept bringt ... :D


      Nu hab dich doch nicht so. ;)

      Wenn Du auf ebay unterwegs bist hast Du doch sowieso gelernt, fehlerhafte Bildschirmanzeigen mit Hilfe des linken Vetrallappens der ebay-Region (diese communityspezifische Mutation) deines Gehirns zu kompensieren.
      :lach:

      Achso, ebay hat mal wieder was ungültiges (weil nicht mitgeteiltes) in die AGB gebastelt: pages.ebay.de/help/policies/defect-removal.html

      Es wird wohl wirklich mal höchste Eisenbahn, alle Nachfragen an ebay nicht mehr per Telefonjoker (kriegt man eh keine aussagefähige Antwort, weil die nicht dürfen - wenn man die überhaupt dranbekommt oder sie nach 521 Minuten mal zurückrufen) und auch nicht mehr per Mail (kriegt man eh nur unpassende Textbausteine) sondern mit dem guten alten (altmodischen) Brief zu erledigen. Aber dafür sind sich ja wieder alle zu fein - oder einfach zu bequem.

      Ich rechne mal für ebay:
      Brief annehmen, aufmachen und lesen: 5 Minuten
      Textbausteinbutton für die unpassende Antwort suchen: 5 Minuten
      Teamleiter fragen, wo der Button ist: 5 Minuten
      Rückfrage bei den Bastelhamstern, wo die den Button hinprogrammiert haben: 10 Minuten
      Wegwerfen des Briefs: 2 Minuten

      Selbst wenn die DreiBlinden irgendwann mal merken, dass Briefe keine Antwortbutttons für sinnfreie Textbausteine haben müssen sie erst mal lesen, dass sie das wegschmeissen können, weil es sowieso wieder eine dieser doofen Fragen ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Genau hier liegt ja das Problem

      Genau aus diesem Grunde bin ich ja abgeschaltet.

      Nach Gesprächen mit den Mitarbeitern konnten einige Fälle Entfernt werden, so dass ich nun bei 5,7% liege.

      Leider jedoch immer noch nicht die Fälle, die ganz eindeutig auf den Versanddienstleister zurückzuführen sind, wie es in den Richtlinien zum Entfernen von Mängeln vorgegeben und von uns eingehalten wurde.

      "Wir entfernen automatisch Mängel, die auf die hier aufgeführten Gründe zurückzuführen sind. Verkäufer können die Entfernung diesbezüglicher Mängel beantragen, falls sie nicht automatisch entfernt werden

      • eBay kann anhand einer gültigen Sendungsnummer ermitteln, dass der Mangel direkt durch systembedingte Versand- oder Kommunikationsstörungen verursacht wurde. Beispiele dafür sind weitreichende Verzögerungen bei der Abwicklung durch das Versandunternehmen, Verzögerungen in der Zollabwicklung oder wetterbedingte Stromausfälle."

      Diese Fälle und Sendungsnummern liegen Ebay schon lange vor und sind den Mitarbeitern auch bekannt.

      Wenn Ebay sich mal an seine eigenen Vorgaben halten würde, hätte es bei mir die 5% Hürde nie überschritten und es wäre nie so weit gekommen.

      Auch dass Ebay das Eröffnen von Fällen, in der Kontaktmöglichkeit geändert hat und die davorliegenden Fälle trotzdem mit einbezogen hat ist eine Farce.

      Seit der Änderung 0,00% Mängel

      Auch ist die Berechnung nachweislich falsch.

      So werden 25% mehr niedrige detaillierte Sternebewertungen berechnet, die es laut Mängelbericht überhaupt nicht gibt.

      Ebay interessiert es nicht und kommt mit Textbausteinen, wie Erfahrungswerte, dass Unternehmen die erst einmal weniger verkaufen, sich besser konzentrieren können auf die Zufriedenheit der Kunden.

      Klar. Aber wie lange?

      Bei 2/3 weniger Artikeln, die dann auch noch schlechter gefunden werden und dem Händler einen Umsatzeinbruch von locker 90% in der Hauptsaison bescheren, sind die Tage ganz schnell gezählt an denen sich die Mitarbeiter um die Kunden kümmern können.

      Und das, weil man die Regeln befolgt hat, die der Vertragspartner dann plötzlich nicht einhalten will. :wallbash


      Gruss Ole
    • Aus den Beispielen für die Entfernung von Mängeln durch eBay:

      eBay oder PayPal weist Sie an, eine Lieferung zurückzuhalten, oder leitet die Stornierung der Transaktion ein.

      Genau so spricht/schreibt natürlich einer, der "nur die Plattform zur Verfügung stellt" und in keiner Weise in die abgeschlossenen Handelsverträge eingreift.

      \ironiemodus

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • oleistda schrieb:

      So werden 25% mehr niedrige detaillierte Sternebewertungen berechnet, die es laut Mängelbericht überhaupt nicht gibt.

      Das sind 3er DSR bei Artikel wie beschrieben die vor Ende April abgegeben wurden. Die stehen in der Liste auf dem amazon-Server gar nicht drin.

      oleistda schrieb:


      Wenn Ebay sich mal an seine eigenen Vorgaben halten würde, hätte es bei mir die 5% Hürde nie überschritten und es wäre nie so weit gekommen.

      Hast Du schon mal irgendwann erlebt, dass ebay sich an die von ihnen aufgestellten AGB gehalten hätte? Die stellen doch nur die Plattform - na gut, wie kara schon bemerkt hat, stellen sie immer dann "nur die Plattform" wenn man sie wegen irgendwas am Kragen packt. Sonst sind sie sehr einmischfreudig. Zumindest so lange, bis man ihnen nachweist, dass sie für ihre Einmischung doch Verantwortung haben.

      Was aber anscheinend keinem aufgefallen ist, ist der Punkt der unter den "nicht löschbaren Mängeln" ganz unten steht:

      Wenn eBay bei einem eBay-Käuferschutzfall aus Kulanz eine Rückerstattung an den Käufer leistet, ohne dass eine Schuld zugesprochen wurde.

      A-ha...?

      Was habe ich mir denn nun darunter wieder vorzustellen? (Nein, ich weiss, was das heisst, denn genau das ist einer der Punkte, in denen wir seit April gegen ebay vorgehen. Scheint also so 'ne Art vorausblickende FMF-Klausel zu sein.)

      Für die, die es nicht wissen: das ist der Selbstbediebungsfall. (Kein Tippfehler)

      Wenn der Käufer einen Artikel kauft, der inklusive Versandkosten unter 25 Euro liegt und diesen mit Paypal bezahlt, bekommt er "aus Kulanz" von ebay ohne weitres den bezahlten Betrag zurückerstattet. Die Verkäuferschutzabteilung kann da mit dem Mauszeiger über dem "Ablehnen"-Button Gewehr bei Fuß stehen, wenn man den Fall an ebay eskaliert, er wird trotzdem vom System automatisch mit der Erstattung geschlossen. Der Käufer bekommt den Betrag zurück und darf die Ware behalten, dem Verkäufer wird aber auch nichts bei Paypal abgebucht, weil er "keine Schuld zugewiesen" bekommt.

      Fazit: jeder Kauf unter 25 Euro, der mit Paypal bezahlt wird und für den ein Fall eröffnet wird, führt auch bei Eskalation des Falles an ebay zwingend zu einem Mangel. Vollkommen egal, wie korrekt der Verkäufer gearbeitet hat.

      Viel Spaß mit euren Paypal-Angeboten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.