Zahlungsfähigkeit einer Person feststellen

    • Passt zwar nicht so ganz - aber ...

      letztens wollte ich bei LIDL im Online Shop einkaufen. Die fahren vor dem Kauf direkt eine Bonitätsprüfung ab. Krass.

      Da dachte ich mir nur, so eine Datenbank sollte es auch für Privatleute geben. Zumindest für die, die so einen Schuldner vor sich haben. Immerhin will ich mein Geld auch nicht einfach so verbrennen.
    • dafür gibts doch immer noch CASH - das sollte doch normal sein für den Privateinkauf, schließlich sollte man sich auch anschauen, was man kauft
      und bestenfalls auch noch "beschnuppern" im wahrsten Sinne, denn die besten Bilder bieten immer noch kein Geruchsfernsehen.

      Und wenn du mit Cash zahlst, kommst du auch nicht in die Verlegenheit, bei LIdl an der Kasse bonitätsgeprüft zu werden.
      Nur müsste man dafür sich aus dem Sessel erheben. Und man sollte grad bei Lidl bedenken:

      billig kommt teurer, wenn nicht für dich, dann für die Kinder die es herstellen oder den Schrott recyceln müssen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • PeterPan321 schrieb:

      Passt zwar nicht so ganz - aber ...

      letztens wollte ich bei LIDL im Online Shop einkaufen. Die fahren vor dem Kauf direkt eine Bonitätsprüfung ab. Krass.

      Da dachte ich mir nur, so eine Datenbank sollte es auch für Privatleute geben. Zumindest für die, die so einen Schuldner vor sich haben. Immerhin will ich mein Geld auch nicht einfach so verbrennen.


      Na ja, letztendlich steht es Dir frei, selbst bei jedem Verkauf eine Schufa-Abfrage zu machen. Alles eine Frage von Aufwand und Nutzen ;)
    • Stubentiger schrieb:

      steht doch da in deinem Link ...

      Zweck der Eigenständigkeit des Festsetzungsverfahrens ist es, die Hauptsache von der oft nicht einfachen Frage zu entlasten, in welcher Höhe Kosten zu erstatten sind. Denn es sind nicht alle Kosten erstattungsfähig, die der obsiegenden Partei entstanden sind, sondern nur diejenigen Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (§ 91 ZPO).

      Genau - "Kosten, die notwendig sind". Ist so eine Abfrage nun notwendig, oder eben nicht....
      Zum anderen verstehe ich noch immer nicht, was so eine Abfrage überhaupt mit Gerichtskosten zu tun haben soll.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Es geht nicht um Gerichtskosten, sondern um notwendige Verfahrenskosten die nötig sind damit der Obsiegende an sein Recht (in diesem Fall €€€) kommt, da gehören auch solche Abfragen dazu, oder EMA Auskünfte um zu sehen wo der Schuldner aktuell gemeldet ist, aber damit man es nicht übertreibt werden solche Kosten auf Antrag per KFB festgesetzt vo einem Rechtspfleger, und können dann auch per GV oder PFÜB beigetrieben werden

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Das mit Verfahren war schon klar (Ich habe falschen Begriff benutzt) - aber ich hatte gedacht es endet mit dem Titel

      Ich denke, ich komme so langsam dahinter - nach viel WIki lesen und Stenchens posting. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege:



      Das Verfahren endet nicht aber nicht mit dem Titel, sondern erst mit der Vollstreckung. Somit
      können die Kosten, die für erfolgreiche Vollstreckung notwendig sind dem Schuldner
      aufgebürdet werden.

      "Aus dem Verbot der Selbsthilfe ergibt sich, dass sich der Gläubiger seinen Anspruch keinesfalls selbst titulieren kann (sehr wohl aber kann er den Gerichtsvollzieher anweisen, Kosten und Zinsen zu vollstrecken – eine Prüfung findet nicht statt)"

      de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvo…gsrecht_%28Deutschland%29


      @Sternchen und auch Tiger: Danke.
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