Zahlungsfähigkeit einer Person feststellen

    • PeterPan321 schrieb:

      dass es aber nicht sicher sei, dass diese Auskünfte erteilen würden. (Zumindest nicht mündlich und auch nicht kostenlos)

      Sinnvoll, dort mal eben vorab anzurufen und einfach nachzufragen ist es auf jeden Fall. Mehr als "Sagen wir am Telefon nicht" kann dabei nicht passieren. Die korrekte Erwiderung darauf lautet sinngemäß: "Ich hatte eben gedacht, ich erspare Ihnen den Schriftkram mit dem förmlichen Antrag."

      Ich habe noch nicht erlebt, dass ein Rechtspfleger dem Argument, weniger Arbeit zu haben, nicht zugänglich gewesen wäre. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Kleiner Nachtrag dazu:

      Sternchen schrieb:

      Und die Aussage das Neuschulden die RSB kosten können ist total falsch,

      Sorry, mein Fehler. Ich hatte 263 auf dem Radar. Richtig ist aber 283. Und klar kann man nach 10 Jahren wieder mal eine Inso machen. Also 10 Jahre plus WHV plus eigentliche Inso plus Zeit zwischen Antrag und Eröffnung. Mit 17 bis 19 Jahren sollte man also rechnen. Lebenslänglich sind in der Regel 15 Jahre. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      PeterPan321 schrieb:

      dass es aber nicht sicher sei, dass diese Auskünfte erteilen würden. (Zumindest nicht mündlich und auch nicht kostenlos)

      Sinnvoll, dort mal eben vorab anzurufen und einfach nachzufragen ist es auf jeden Fall. Mehr als "Sagen wir am Telefon nicht" kann dabei nicht passieren. Die korrekte Erwiderung darauf lautet sinngemäß: "Ich hatte eben gedacht, ich erspare Ihnen den Schriftkram mit dem förmlichen Antrag."

      Ich habe noch nicht erlebt, dass ein Rechtspfleger dem Argument, weniger Arbeit zu haben, nicht zugänglich gewesen wäre. :D

      Ok, danke, werde ich am Freitag versuchen. Werde wohl vorher nicht dazu kommen. Ich schreibe dann wieder, wie es gelaufen ist
    • So, der Tip mit dem Anrufen war gut. Danke! Allerdings musste ich 5 Tage probieren, bis ich jemanden erreichen konnte. Keine Insol.

      Jetzt frage ich mich aber immer noch: Soll ich Pfändung von Gegenständen durch den GV veranlassen oder Kontopfändung? Das sind je zwei unterschiedliche Dinge, die ich da ankreuzen kann. Beides angeklickt kostet ja auch mehr. Oder liege ich da falsch?
    • PeterPan321 schrieb:

      So, der Tip mit dem Anrufen war gut. Danke! Allerdings musste ich 5 Tage probieren, bis ich jemanden erreichen konnte. Keine Insol.

      Jetzt frage ich mich aber immer noch: Soll ich Pfändung von Gegenständen durch den GV veranlassen oder Kontopfändung? Das sind je zwei unterschiedliche Dinge, die ich da ankreuzen kann. Beides angeklickt kostet ja auch mehr. Oder liege ich da falsch?


      Erstmal die Vermögensauskunft, Pfändung von Gegenständen ist meist so gut wie unmöglich weil fast alles unpfändbar ist das im Alltag vorhanden ist und bei einer Pfändung entstehen wieder Kosten für Sicherstellung, Lagerung und Versteigerung alles auf Vorschuss von dir

      Mit Vermögensverzeichnis siehst du Wertgegenstände wie Kfz (meist auch unpfändbar wenn Arbeitsstelle vorhanden) Arbeitgeber, Kontoverbindungen.....und kannst dann entscheiden wie du weiter vorgehen willst
    • Sternchen schrieb:

      PeterPan321 schrieb:

      So, der Tip mit dem Anrufen war gut. Danke! Allerdings musste ich 5 Tage probieren, bis ich jemanden erreichen konnte. Keine Insol.

      Jetzt frage ich mich aber immer noch: Soll ich Pfändung von Gegenständen durch den GV veranlassen oder Kontopfändung? Das sind je zwei unterschiedliche Dinge, die ich da ankreuzen kann. Beides angeklickt kostet ja auch mehr. Oder liege ich da falsch?


      Erstmal die Vermögensauskunft, Pfändung von Gegenständen ist meist so gut wie unmöglich weil fast alles unpfändbar ist das im Alltag vorhanden ist und bei einer Pfändung entstehen wieder Kosten für Sicherstellung, Lagerung und Versteigerung alles auf Vorschuss von dir

      Mit Vermögensverzeichnis siehst du Wertgegenstände wie Kfz (meist auch unpfändbar wenn Arbeitsstelle vorhanden) Arbeitgeber, Kontoverbindungen.....und kannst dann entscheiden wie du weiter vorgehen willst

      Sorry, wenn ich da nochmals nachhake: Ist eine PfüB (also ein Zugriff auf sein Konto) da nicht zielführender? Ich vermute nämlich, dass er Geld hat, da er laufend bei Ebay einkauft.

      Denn wenn ich ja erst eine Vermögensauskunft einhole, dann muss ich die ja auch erst bezahlen/vorstrecken und dann den nächsten Schritt auch noch?
    • Und woher weisst du das die Zahlungen von seinem Konto aus erfolgen?

      Das es das einzige Konto ist? (Ich habe auch 2 Konten bei VR und KSK)

      Das es kein P-Konto ist wo nur geschütztes Einkommen drauf kommt?

      Es könnte ein Arbeitgeber existieren wo du eine Lohnpfändung versuchen kannst

      Mit dem Vermögensverzeichnis hast du alles in der Hand was nötig ist und kannst überlegen ob es lohnt wo was zu holen ist

      Und sollte was zu holen sein dann zahlt er alle Kosten

      Vielleicht gibt es auch schon ein aktuelles Vermögensverzeichnis, dann musst du nur eine Abschrift anfordern

      Hab gerade mal geschaut, eine VAK kostet 45 Euro, ein PFÜB "nur" 20 Euro, da könnte sich eine Pfändung schon lohnen

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Sternchen schrieb:


      Vielleicht gibt es auch schon ein aktuelles Vermögensverzeichnis, dann musst du nur eine Abschrift anfordern

      Hab gerade mal geschaut, eine VAK kostet 45 Euro, ein PFÜB "nur" 20 Euro, da könnte sich eine Pfändung schon lohnen
      Daher dachte ich ja auch zunächst an eine PFüB (€ 20). Das Konto von ihm, wovon ich die Bankdaten habe, ist das Konto, das er bei Ebay angegeben hat. Da könnte also etwas zu holen sein. (könnte)

      Aber generell gebe ich dir natürlich recht. Wollte eben halt die 45 Euro sparen. Würdest du also eine VAK einholen (bzw. und/oder eine Abschrift) (kostet die weniger? oder bleibt das preislich gleich mit einer neuen Auskunft?) (muss ich ja weiter unten auch ankreuzen).

      Danke für die gute Hilfe bisher!
    • Die neuen Vermögensauskünfte sind nur über den Gerichtsvollzieher erhältlich. Der Gläubiger kann diese nicht mehr selbst anfordern und muss zudem statt bisher € 15,00 nun € 25,00 für eine Kopie zahlen.


      Ich würde zuerst mal den zuständigen GV anrufen und fragen ob es ein Stammkunde....ist, vielleicht rutscht dem ja was raus
    • Sternchen schrieb:

      Die neuen Vermögensauskünfte sind nur über den Gerichtsvollzieher erhältlich. Der Gläubiger kann diese nicht mehr selbst anfordern und muss zudem statt bisher € 15,00 nun € 25,00 für eine Kopie zahlen.


      Ich würde zuerst mal den zuständigen GV anrufen und fragen ob es ein Stammkunde....ist, vielleicht rutscht dem ja was raus
      ... und wenn er kein Stammkunde ist, dann versuche ich es zunächst mit einer PfüB? Habe ich das so richtig erfasst?
      Wenn er Stammkunde ist, versuche ich es zunächst mit einem VAK.
    • Sternchen schrieb:


      Wie ist diese Forderung überhaupt entstanden, hast du bezahlt und er nicht geliefert?
      Ok. Danke. Werde ich machen.

      Er hat Schrott geliefert und dann noch nicht mal vollständig. Ich habe die Ware noch. Er willigte Im Dezember telefonisch ein, dass wir das Zug um Zug rückabwickeln. Aber seither keine Antwort. => Mahnbescheid und nun Titel.
    • Wie es weiter ging (geht)

      So, habe nun beim Amtsgericht eine Vermögensauskunft beantragt. Dies kam dann auch nach 6 Wochen und es sieht nicht soo schlecht aus. Er arbeitet. Aber er hat schon einige Dinge gepfändet bekommen. Von daher ist das jetzt Glückssache. Oder?

      Auf jeden Fall habe ich nun direkt noch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausgefüllt und abgeschickt.

      Mal sehen wie das läuft. Die Kosten haben sich aber insgesamt für den Schuldner mittlerweile auf fast das Dreifache des ursprünglichen Wertes hochgeschaukelt.
    • PeterPan321 schrieb:

      Sagen wir mal so - mit dem Rückzahlen wird nicht auf einen Schlag gehen, aber es gibt Überschuss

      Der Überschuss wird nach Rang abgeführt, je nachdem wieviel Pfübs schon vor dir noch bedient werden müssen kommst du dann irgendwann an der Reihe.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • PeterPan321 schrieb:

      ...
      Mal sehen wie das läuft. Die Kosten haben sich aber insgesamt für den Schuldner mittlerweile auf fast das Dreifache des ursprünglichen Wertes hochgeschaukelt.

      Dann solltest Du darauf achten, dass das Eintreiben die normale Verjährungsfrist, der die nicht titulierten Kosten unterliegen, nicht überschreitet, sonst kann sich der Schuldner auf die der Einrede der Verjährung für diese Kosten berufen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()