Zahlungsfähigkeit einer Person feststellen

    • Heiner.Hemken schrieb:

      PeterPan321 schrieb:

      ...
      Mal sehen wie das läuft. Die Kosten haben sich aber insgesamt für den Schuldner mittlerweile auf fast das Dreifache des ursprünglichen Wertes hochgeschaukelt.

      Dann solltest Du darauf achten, dass das Eintreiben die normale Verjährungsfrist, der die nicht titulierten Kosten unterliegen, nicht überschreitet, sonst kann sich der Schuldner auf die der Einrede der Verjährung für diese Kosten berufen.

      Danke dir für den Hinweis. Da hab ich ja noch "ein wenig" Zeit.
    • Heute habe ich nun einen Brief vom Arbeitgeber des Schuldners erhalten. Darin steht unter anderen:

      1. Wir erkennen die Pfändung ... an. Wir sind bereit, Zahlungen zu leisten, ...

      2. Andere Personen haben keine Ansprüche an die Forderung geltend gemacht.

      3. Die Forderung wurde bereits für andere Gläubiger gepfändet.

      Was heißt besonders dieser letzte Punkt 3?

      Danke und Grüße

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    • Hab jetzt mal angefragt. Der "Gute" ist nun wohl erkrankt und es stehen immer noch einige Schuldner schlange. Die Auskunft meinte, dass es nicht gut aussieht. Ich solle doch mal mal bei der Krankenkasse nachfragen. (?) Er wollte nicht mehr Auskunft erteilen. Sieht also nicht gut aus. Es ist einfach zum k.... . :wallbash

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    • Habe gerade folgendes gefunden:

      Die Gläubiger wie auch die Höhe der Forderungen müssen dabei
      detailliert angegeben werden. Der dritte Punkt, der in der Erklärung für
      Drittschuldner anzugeben ist, ist der, welche anderen Personen welche
      Forderungen gegen den Schuldner stellen und warum.
      Quelle:

      tipps-zur-insolvenz.de/insolve…ittschuldner-zur-zahlung/

      Ist das so richtig? Schreibe ich also dem Drittschuldner nun, dass ich gerne eine nutzbare Auskunft über meinen Schuldner haben möchte?

      Der Drittschuldner hat ja noch meinen Pfüb. Soll / darf der den behalten - oder sollte ich den wieder zurückfordern?


      Danke euch schonmal für eure Ratschläge ...
    • Ob bei der Krankenkasse pfändbares zu holen ist, kannste die ausrechnen wenn du weisst was er beid er Firma verdient hat

      Das mit den vorrangigen Gläubigern kannste anfordern


      Den PFÜB würde ich da lassen, falls du mal an die Reihe kommst dann wirst du automatisch bedient
    • Kann mir jemand sagen, ob die Kosten von 4,50 € pro Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (online) stimmen? Auf der Seite selbst finde ich immer nur "kostenpflichtig" aber nirgends steht wieviel es nun genau ist.
      Und wird mir dann per Post ne Rechnung geschickt oder wie läuft das? Kann ich die 4,50€ dem Schuldner auf die "Rechnung" setzen?

      Danke schonmal ^^
      Trolle werden ignoriert.
    • Hi Mitstreiter :)

      Also ich hatte damals nichts bezahlt - aber die Auskunft war dann auch demnach. Die richtige (allumfassende) Auskunft hatte ich erst bekommen, als es eigentlich schon zu spät war. Da war dann klar, dass bei dem nichts zu holen ist - ein Profi sozusagen, der immer kräftig ein- und verkauft (auch jetzt noch auf ebay), aber eben nur hin und wieder seine Rechnungen nicht bezahlt.

      Drücke dir die Daumen. Das liebe Sternchen weiß da aber auch evtl. mehr dazu!
    • Ich weiß nun nicht, welches du benutzen willst. Ich kann mich nicht mehr erinnern, welches ich damals benutzt habe, da das nun 6 Monate her ist. Sorry.

      Ich kann dir nur soviel sagen:

      Der Gerichtsvollzieher wollte auch nur relativ wenig Auskunft geben. Du bekommst nur ein Dokument, mit dem du dann weiter auf die Suche gehst. Telefonisch habe ich den GV nicht erreichen können. Muss aber dazu sagen, dass ich nicht sooo oft probiert habe. (3 x) Aber ich habe auch nicht so viel Zeit, da ich ja arbeiten muss. Aber ich war letztendlich schon ein wenig enttäuscht, wie man hierzulande "bedient" wird . Aber ich bin auch kein Jurist. Vielleicht hätte ein Jurist mehr mit der schriftlichen Auskunft anfangen können.

      Ich habe den Arbeitgeber des Schuldners nun ziemlich nerven müssen, dass der dir mir letztlich Auskunft gibt, ob etwas zu holen ist und wenn ja / nein wieviel /warum nicht.

      Schlussendlich komme ich zu dem Schluss: Ohne Anwalt - wenig Chance. Oder du hast Glück und du schaffst es alleine durch den §-Jungle.

      Sorry, wenn ich so ein schlechtes Ergebnis verzeichnen muss. Aber der Erfolg steht bei mir noch aus. Aber vielleicht geschieht ja noch ein Wunder. Ich wünsche dir mehr Erfolg! (Sternchen weiss aber sicher mehr)
    • *push*

      Ich habe mir gerade Gedacht: "Ach was solls, die 5 Mark haste ja nu och noch" - und wollte die Abfrage mal losschicken... Da sagt er "TADA - Einsicht in das Schuldnerverzeichnis - HEUTE NUR 36€ !"

      Pfeift denn mein Schwein irgendwo? 36€ für eine Datenbankabfrage?? Betreiben die ihre Server mit der Energie aus Peltierelementen auf denen je 4 Beamte in Schichten kleine Feurchen aus Euronoten am brennen halten müssen? :cursing:
      *mpf!*



      Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand meine Wer-kommt-dafür-auf-Frage beantworten könnte :D
      Trolle werden ignoriert.

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    • eumas schrieb:

      Kann mir jemand sagen, ob die Kosten von 4,50 € pro Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (online) stimmen? Auf der Seite selbst finde ich immer nur "kostenpflichtig" aber nirgends steht wieviel es nun genau ist.
      Und wird mir dann per Post ne Rechnung geschickt oder wie läuft das? Kann ich die 4,50€ dem Schuldner auf die "Rechnung" setzen?

      4,5 euro kostet es schon wenn es KEINEN Eintrag über einen Schuldner gibt!
      Zahlen darfst du selbst - du willst es ja wissen. Und der Schuldner zwingt dich ja nicht es zu nutzen.
      Außer bei Selbstauskunft, die ist anscheinend kostenlos.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Sternchen schrieb:

      eumas schrieb:


      Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand meine Wer-kommt-dafür-auf-Frage beantworten könnte :D


      Wenn eine Pfändung erfolgreich ist kommt der Schuldner für die Kosten (Musst dann einen Kostenfestsetzungsbeschluss erwirken) auf, ansonsten deine Wenigkeit



      Cool, danke für die Auskunft!
      Nungut, dann werde ich meine Neugierde noch zügeln und abwarten ob es wirklich nötig wird.
      Trolle werden ignoriert.
    • Sternchen schrieb:


      Musst dann einen Kostenfestsetzungsbeschluss erwirken
      Ich bin gerade etwas Ratlos - was hat der Beschluss mit den Kosten hier zu tun? Vielleicht ein anderes Begriff?

      de.wikipedia.org/wiki/Kostenfestsetzungsbeschluss
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    • steht doch da in deinem Link ...

      Zweck der Eigenständigkeit des Festsetzungsverfahrens ist es, die Hauptsache von der oft nicht einfachen Frage zu entlasten, in welcher Höhe Kosten zu erstatten sind. Denn es sind nicht alle Kosten erstattungsfähig, die der obsiegenden Partei entstanden sind, sondern nur diejenigen Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (§ 91 ZPO).
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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