Zahlungsfähigkeit einer Person feststellen

    • Zahlungsfähigkeit einer Person feststellen

      Hallo und ich hoffe es weiß jemand Rat:

      Gibt es eine Möglichkeit als Privatperson in Erfahrung zu bringen, ob man bei jemandem etwas Pfänden kann? Ob er ein P-Konto (Unpfändbares Konto, welches ihm ~ € 980 zusichert) hat? Ob er anstehende Forderungen anderer Gläubiger hat? Ob es einen Schufa Eintrag gibt ... Kurzum: Ob es da irgendwo etwas zu holen gibt. (Eigentum, Haus, Auto, ...)

      Problem: Ich habe einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner. Allerdings möchte ich jetzt gerne vorher wissen, ob da etwas zu holen ist - oder ob ich mir das Geld sparen kann. Obwohl man solche Gauner nicht ungestraft davon kommen lassen sollte, egal was es kostet, denn sonst machen die nur weiter und andere müssen auch noch darunter leiden.


      Danke.

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    • Eine Abfrage der Schuldnerkartei wurde durchgeführt?

      Schick den Gerichtsvollzieher zwecks Zwangsvollstreckung eines Teilbetrages los, das hält deine Kosten niedrig, kann er nicht zahlen dann lass ihn ein Vermögensverzeichnis (früher EV) ausfüllen, dort muss dieser alles wahrheitsgemäß ausfüllen und du weisst mehr

      Legal ganz ohne Kosten geht da nichts
    • Sternchen schrieb:

      Eine Abfrage der Schuldnerkartei wurde durchgeführt?

      Schick den Gerichtsvollzieher zwecks Zwangsvollstreckung eines Teilbetrages los, das hält deine Kosten niedrig, kann er nicht zahlen dann lass ihn ein Vermögensverzeichnis (früher EV) ausfüllen, dort muss dieser alles wahrheitsgemäß ausfüllen und du weisst mehr

      Legal ganz ohne Kosten geht da nichts
      Danke für deine Antwort!

      Wie hoch sollte der Teilbetrag sein? Muss ich den Auftrag zum Eintreiben nicht auch noch extra bezahlen? Ist das dennoch billiger, wenn ich den dann ja 2 x losschicke??

      Eidestattliche Erklärung? Daran hatte ich auch schon gedacht. (davon gehört) Gut. Kommt also auf die Liste.

      Dann sollte ich ein PfüB-Formulare ausfüllen. (Pfändungs und Überweisungsbeschluss) Damit kann ich sein Konto plündern - sofern er Kohle drauf hat die den Pfändungsfreibetrag übersteigt. Ich vermute, es ist ein alter Hase in Sachen "Schulden ohne Grenzen" machen. Wird er also alles einhalten. : :thumbdown:

      Gibt es ansonsten keine Auskunftsmöglichkeit? Weil alles obige kostet ja schon Geld.
    • Schulden eintreiben kostet immer Geld, aus diesem Grunde sollte man bevor man sich einen möglicherweise teuren Titel holt im Vorfeld schlau machen ob überhaupt was zu holen ist, im Volksmund nennt man das gutes Geld hinter schlechtem herwerfen

      Eidesstattliche Versicherung gibt es nicht mehr, das nennt sich Vermögensauskunft

      dejure.org/gesetze/ZPO/802f.html


      , frag bei beim Amtsgericht das für ihn zuständig ist nach ob was gespeichert ist, ansonsten die Kostenpflichtige Variante

      vollstreckungsportal.de/zponf/allg/willkommen.jsf

      Als Privatgläubiger hat man es schwer an Daten zu kommen, außer offiziell über den GV (den du immer per Vorschuss bezahlen musst) geht da wenig, eine strafbare Variante (weil Verstoß gegen Datenschutz.......) wäre wenn du jemanden kennst der Zugriff auf einen Datensammler (Crefo, Bürgel....) hat und da mal eine Abfrage macht, möglich aber illegal

      Restrisiko das du Kohle investierst und nix bekommst ist immer da

      Um wieviele € geht es denn überhaupt?

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    • hasjana schrieb:

      Insolvenzen (auch private) werden veröffentlicht:

      insolvenzbekanntmachungen.de/


      Die Variante hatte ich vergessen, wenn der da gelistet ist Haken dran bis das Verfahren gelaufen ist, während einer InSO besteht Vollstreckungsschutz, Ausnahme Unterhalt....

      Sollte der eine InSO am laufen haben dann ist es erstmal essig mit Kohle eintreiben

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    • Danke euch beiden. Werde dann mal sehen, was ich rausfinden kann.

      Zum Amtsgericht muss ich ja eh, den VB abgeben bzw. ein Schreiben anfertigen lassen, damit dann der GV mal losrollt. Ein bisschen Ärgern muss ich den Schuldner noch. Auch wenn es mich nachher mehr kostet als es Sinn macht. Ich kann solche Leute einfach nicht ab.

      Nachtrag:
      In der Insolvenzliste ist er nicht.

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    • Sternchen schrieb:

      während einer InSO besteht Vollstreckungsschutz, Ausnahme Unterhalt....

      Dsa ist nett formuliert, aber leidergottseidank falsch. Vollstreckungsschutz besteht für Forderungen der Insolvenzgläubiger. Wenn du nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neue Schulden machst, hast du gleich mehrere Probleme. Zum einen steht dieser Forderung dann erst mal keine Inso mit RSB mehr "zur Verfügung", es kann natürlich vollstreckt werden und eine neue VAK in der WHV kann sogar die RSB im laufenden Verfahren kosten.

      Mit anderen Worten: wer in der laufenden Inso neue Schulden macht und die dann nicht begleicht kann sich eigentlich auch gleich 'nen Strick nehmen und sich die nächsten 30 Jahre an die Decke hängen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Gibt es ansonsten keine Auskunftsmöglichkeit? Weil alles obige kostet ja schon Geld.


      Klar gibt es diese, aber die kosten auch Geld und ob diese Auskünfte den aktuellen Stand widerspiegeln ist eine andere Sache. Daher solltest du so vorgehen, wie es hier schon beschrieben wurde.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Sternchen schrieb:

      während einer InSO besteht Vollstreckungsschutz, Ausnahme Unterhalt....

      Dsa ist nett formuliert, aber leidergottseidank falsch. Vollstreckungsschutz besteht für Forderungen der Insolvenzgläubiger. Wenn du nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neue Schulden machst, hast du gleich mehrere Probleme. Zum einen steht dieser Forderung dann erst mal keine Inso mit RSB mehr "zur Verfügung", es kann natürlich vollstreckt werden und eine neue VAK in der WHV kann sogar die RSB im laufenden Verfahren kosten.

      Mit anderen Worten: wer in der laufenden Inso neue Schulden macht und die dann nicht begleicht kann sich eigentlich auch gleich 'nen Strick nehmen und sich die nächsten 30 Jahre an die Decke hängen.


      Während einer laufenden Insolvenz wird alles pfändbare an den Insolvenzverwalter/Treuhänder abgeführt, also besteht für neue Gläubiger keine Möglichkeit an Kohle des Insolaners zu kommen, das meine ich mit Vollstreckungsschutz, eine Ausnahme wäre Unterhalt wo auch in Pfändungsfreigrenzen hinein gepfändet werden kann

      Und die Aussage das Neuschulden die RSB kosten können ist total falsch, werden die Obliegenheiten im laufenden Verfahren erfüllt dann wird die RSB natürlich erteilt, selbst wenn der Schuldner eine 5-stellige Summe Neuschulden anhäuft

      Neuschulden können auch wieder in einer InSO erfasst werden, 10 Jahre nach Beendigung der laufenden InSO, also nix mit 30 Jahren

      Ich habe gerade indirekt mit einem solchen Verfahren zu tun, der Erzeuger der Tochter meiner Freundin ist in einer InSO, hauptsächlich wegen Unterhaltsrückständen und da bekommt man so einiges mit, dieser bekommt mit großer Wahrscheinlichkeit die Unterhaltsschulden nachträglich noch so tituliert das er die nach der InSO noch am Backen hat
    • Sternchen schrieb:

      Und die Aussage das Neuschulden die RSB kosten können ist total falsch, werden die Obliegenheiten im laufenden Verfahren erfüllt dann wird die RSB natürlich erteilt, selbst wenn der Schuldner eine 5-stellige Summe Neuschulden anhäuft

      Kann es sein, daß du etwas mißverstehst?
      Löschbert liegt mit seinen Ausführungen absolut richtig.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Sternchen schrieb:

      Und die Aussage das Neuschulden die RSB kosten können ist total falsch, werden die Obliegenheiten im laufenden Verfahren erfüllt dann wird die RSB natürlich erteilt, selbst wenn der Schuldner eine 5-stellige Summe Neuschulden anhäuft

      Kann es sein, daß du etwas mißverstehst?
      Löschbert liegt mit seinen Ausführungen absolut richtig.



      Es steht klar festgelegt welche Obliegenheiten ein Schuldner erfüllen muss um die Restschuldbefreiung zu bekommen, hier mal lesen, da steht nichts von Neuschulden:

      jusline.de/index.php?cpid=f92f…03d3ee8&lawid=74&paid=295

      iww.de/fmp/aktuelle-gesetzgebu…-versagungsgruende-f68735

      Das ist nämlich nur Stammtischgeschwätz um Leuten Angst zu machen, klar sind Neuschulden nicht gut, haben aber mit einer laufenden InSO nichts zu tun und gefährden die RSB in keinster weise

      @Schumiline: In den Insolvenzbekanntmachungen bekommt man unter Details länger als 14 Tage aufgezeigt was den Schuldner betrifft, man muss nur Namen und Insolvenzgericht kennen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Kann es sein, daß du etwas mißverstehst?
      Löschbert liegt mit seinen Ausführungen absolut richtig.


      Wie wäre es denn mit einer Quelle? Wenn ihr euch gegenseitig "das ist total falsch - nee, das ist richtig" an den Kopf knallt, hat kein Mitleser die Chance, was dazuzulernen.

      Ich habe z.B. null Ahnung (ok, ich habe 1 Ahnung trifft es besser) von Insolvenzrecht. Aber ich weiß, daß, falls Neuschulden die Restschuldbefreiung eines laufenden Verfahrens nichtig machen können, das irgendwo unmißverständlich gesetzlich fixiert ist.

      Über sowas braucht man sich nicht streiten, weil es eine objektive Wahrheit gibt, die irgendwo steht. Wo?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Sternchen schrieb:

      @Schumiline: In den Insolvenzbekanntmachungen bekommt man unter Details länger als 14 Tage aufgezeigt was den Schuldner betrifft, man muss nur Namen und Insolvenzgericht kennen

      Nicht ganz @Sternchen, für eine ältere Eintragung/Bekanntmachung werden mehr Angaben verlangt:

      Familienname, Firma, Sitz oder Wohnsitz des Schuldners, Aktenzeichen des Insolvenzgerichts oder das Registergericht, die Registerart und die Registernummer.


      insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl
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    • Da steht was von Straftaten, aber kein Wort bezüglich Neuschulden

      Les dir meine Links durch und da stehen die Obliegenheiten, hier in KLarschrift:

      (1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

      eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
      Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
      jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
      Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.

      (2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.


      @Schumiline: Ich habe gerade mal getestet mit einem Namen den ich kenne, da ist alles seit Eröffnung in 2011 verzeichnet, nur Gericht und nachname habe ich eingetragen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Sternchen schrieb:

      @Schumiline: Ich habe gerade mal getestet mit einem Namen den ich kenne, da ist alles seit Eröffnung in 2011 verzeichnet, nur Gericht und nachname habe ich eingetragen

      Du hast Recht, ich habe es getestet und Daten von 2011 bzw. 2012 über Jemanden erhalten.
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    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Sternchen schrieb:

      während einer InSO besteht Vollstreckungsschutz, Ausnahme Unterhalt....

      Dsa ist nett formuliert, aber leidergottseidank falsch. Vollstreckungsschutz besteht für Forderungen der Insolvenzgläubiger. Wenn du nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neue Schulden machst, hast du gleich mehrere Probleme. Zum einen steht dieser Forderung dann erst mal keine Inso mit RSB mehr "zur Verfügung", es kann natürlich vollstreckt werden und eine neue VAK in der WHV kann sogar die RSB im laufenden Verfahren kosten.

      Mit anderen Worten: wer in der laufenden Inso neue Schulden macht und die dann nicht begleicht kann sich eigentlich auch gleich 'nen Strick nehmen und sich die nächsten 30 Jahre an die Decke hängen.

      Uiuiuiui - Kannst du mit kurz die Kürzel RSB, VAK und WHV erklären bzw. ausschreiben? Bin da absoluter Laie auf dem Gebiet ^^

      Aber danke dir zunächst für die Infos! :)