Drucker zu billig verkauft

    • werv schrieb:

      Dann eben mein letzter Ratschlag bevor ich mich anderen Sachen zuwende:

      Sollte die andere Person einen RA nehmen, dann such dir selbst einen RA, der dich
      richtig beraten wird und nicht einen, der dir nach dem Mund redet um dich auszunehmen.
      Ich such mir keinen RA wegen so einem *zitiert*
      ich wollte das alles nicht und ich trete davon zurück. Von mir kriegt KEINER was.
    • Lieselotte7777 schrieb:

      Mit Sicherheit NICHT mehr. Da ihr mir ja auch nicht helft. Ist Zeitverschwendung hier.
      Ich verkaufe NIEMALS für den Preis. Punkt.

      Wie gesagt schade, auf dieser Grundlage hat die Hilfestellung wirklich keinen Sinn wenn du es als so negativ wahrnimmst.
      Dann mache dich bitte unabhängig vom Forum über das Zustandekommen von Kaufverträgen auf Online-Auktionshäusern schlau.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Lieselotte7777 schrieb:

      Ich verkaufe nicht zu dem Preis. Niemals.
      Du hast bereits verkauft ;) .....

      schon Dein Paypal-Konto auf einen Zahlungseingang überprüft?

      auch ne nette Nebenbaustelle: Paypal und die "Versandart" Abholung....

      Du hast einfach eingestellt ohne Dich - in irgendeiner Form- "schlau" zu machen / einzulesen, auf welche "Stolperfallen" zu achten ist....

      daran ändert jetzt auch Deine Hitzköpfigkeit nichts.....

      Fakt ist: Du hast einen gültigen Kaufvertrag an der Backe.... :!:
    • Lieselotte7777 schrieb:

      Ich habe das Gerät nicht verkauft und ich verkaufe auch nicht für 15,50 Euro!


      Doch, du hast das Gerät für 15,50 Euro verkauft. An deinen Höchstbieter. Genau das ist ja dein Problem.

      Falls du einem Irrtum darüber erlegen bist, was deine Willenserklärung (ab 1,-) bedeutet, kannst du sie nachträglich anfechten. Ob du damit Chancen hast, sei dahingestellt.

      Wegen 35 Euro würde ich das nicht riskieren. Wenn der Bieter sich verkohlt fühlt und alle Register zieht, werden das schnell einige hundert Euro Miese für dich.

      Wir haben heute gerade in ganz anderem Zusammenhang diskutiert, ob ein Inhaltsirrtum bei sowas in betracht käme. Gesichert ist jedenfalls, daß die Funktionsweise von Auktion mit Sofortkauf-Option in den AGB, also dem Nutzungsvertrag, den du mit eBay geschlossen hast, eindeutig erklärt ist.
    • Und noch mal ein ganz allgemeiner Hinweis:

      eBay ist überhaupt nicht Vertragspartei. Das sind du und dein Käufer. Davon ab, daß eBay dich nicht arglistig getäuscht hat, sondern sich, s.o., von dir ausdrücklich hat unterschreiben lassen, daß du weißt, wie das mit den Auktionen funktioniert, wäre eine mißverständliche Regelung von eBay vollkommen unerheblich für den Vertrag, der zwischen dir und deinem Käufer besteht.
    • Sorry, dass ich mich jetzt erst melde. W-Lan war ausgefallen.
      Ich habe lieselotte hierher eingeladen, weil für evtl. die Frage im Raum
      steht, ob es eine Möglichkeit wäre, die Willenserklärung bzw. den KV
      wegen Irrtums anzufechten.
      Möglicherweise hätten ja die von
      Lieselotte geschilderten Umstände ausgereicht,die Auktion vorzeitig zu
      beenden. Wenn ich eine Auktion vorzeitig beenden kann, ist dann die
      gleiche Begründung nicht geeignet, einen KV anzufechten?

      "Drüben" hat ja bereits eine (gleichlautende) Beratung stattgefunden ....
    • Lieselotte7777 schrieb:

      Auch nochmal für dich: Ebay MUSS die Konditionen beim Einstellen von artikeln deutlich machen. Dies ist nicht geschehen - mit keinem Hinweis.
      Ergo handelt es sich um eine arglistige Täuschung. Da kommt kein Kaufvertrag zustande. Nirgendwo.



      Na dann viel Spaß, Lieselotte. Du weißt ja schon alles.

      Ich habe gerade gesehen, dass Du schon die Bewertung bekommen hast.
      Text: "Will den Drucker nicht verkaufen! Anzeige erstattet!"

      Sieht nicht so aus, als wenn Du "Glück" in der Unwissenheit haben würdest.
    • pandarul schrieb:

      Doch, du hast das Gerät für 15,50 Euro verkauft. An deinen Höchstbieter. Genau das ist ja dein Problem.

      Falls du einem Irrtum darüber erlegen bist, was deine Willenserklärung (ab 1,-) bedeutet, kannst du sie nachträglich anfechten. Ob du damit Chancen hast, sei dahingestellt.

      Wegen 35 Euro würde ich das nicht riskieren. Wenn der Bieter sich verkohlt fühlt und alle Register zieht, werden das schnell einige hundert Euro Miese für dich.

      Wir haben heute gerade in ganz anderem Zusammenhang diskutiert, ob ein Inhaltsirrtum bei sowas in betracht käme. Gesichert ist jedenfalls, daß die Funktionsweise von Auktion mit Sofortkauf-Option in den AGB, also dem Nutzungsvertrag, den du mit eBay geschlossen hast, eindeutig erklärt ist.
      nein ich habe nicht verkauft.
      Ist wohl anscheinend schwer für dich, zu begreifen. Von mir kriegt keiner was. Auch schwer, zu begreifen.

      Es ist Pflicht von Ebay, solche Konditionen DEUTLICH zu machen. Ebay hat dies nicht getan. Ergo wurde ich getäuscht und ergo ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.
    • Lieselotte7777 schrieb:

      Zitat von »Damas«



      Oh, oh, gaanz langsam!

      Lieselotte7777 schrieb:

      Wenn Du ein Stop-Schild übersiehst und in die Kreuzung fährst, ist dann der Schuld, der Dir reinfährt?
      Oder bist Du Schuld, weil Du das Stopschild übersehen hast!
      .
      Da ist eine rechtl. Sache und kein "Ich hab das nicht gewußt/gesehen" - so leid es mir für Dich tut!

      Lieselotte7777 schrieb:

      Passt nicht der Vergleich.
      DAs Schild war nicht zu sehen.
      Ebay MUSS beim Einstellen von Artikeln so etwas DEUTLICH machen. Hat es aber nicht. Ergo ist es eine arglistige Täuschung.

      Lieselotte7777 schrieb:

      Ich verkaufe nicht zu dem Preis. Niemals.




      In dem Augenblick, in dem Du die Leistung in Anspruch genommen hast, hast Du den Vertragsbedingungen, die Du Dir nicht durchgelesen hast, zugestimmt.

      Sieh es mal von der positiven Seite: der Kaufvertrag wäre auch bei einem Bieter mit nur 1 EUR bindend gewesen!
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Meiner Meinung nach ist die Dame durch diese Situtation in der Schockphase einer Krise.

      Diese Phase charakterisiert sich durch Aggresionen und das Unvermögen rationallen Hinweisen zu folgen
      Man kann und will sich selbst nicht hinterfragen. Schuld sind alle anderen.

      Diese Phase dauert ca 1-2 Tage. Danach ist normalerweise wieder rationalles Verhalten möglich.

      Ich bin erstmal aus diesem Thread weg.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Penny schrieb:

      Ich würde ganz schnell den wieder eingestellten Drucker aus der Auktion rausnehmen, da er ich wiederhole es nochmal, schon verkauft ist.


      Das aber sofort - bis sich eine mögliche Klärung mit dem Vertragspartner "Käufer" ergibt oder auch nicht. Mit einem 2ten Käufer willst Du Dich doch hoffentlich nicht auch noch rumschlagen müssen!
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • werv schrieb:

      Diese Phase dauert ca 1-2 Tage. Danach ist normalerweise wieder rationalles Verhalten möglich.
      werv - spätestens wenn Post im Briefkasten liegt wird TE hoffentlich wieder klar denken......
      (die Bewertung spricht für sich!)

      Ich bin erstmal aus diesem Thread weg.

      sinnvolle Überlegung - zustimm` und Dir folge :D
    • Lieselotte7777 schrieb:

      Es ist Pflicht von Ebay, solche Konditionen DEUTLICH zu machen.


      doch, Ebay hat dies getan: pages.ebay.de/help/sell/formats.html

      Du hast Auktion angeboten, also hättest du folgendes lesen müssen:

      So geht's:
      Sie erhalten Gebote auf Ihren Artikel und verkaufen diesen an den Höchstbietenden. Sie können auch einen Sofort-Kaufen-Preis für Ihre Auktion angeben. Für diesen Preis kann der Käufer den Artikel vor dem angegebenen Enddatum der Auktion kaufen


      wenn das halt keiner tut, also keiner einen Sofortkauf tuntut, dann ist es doch
      logisch, dass der, der bei der Auktion geboten hat, DIE DU ANGEBOTEN HAST, vertragsgemäß deinen Drucker erstanden hat!?

      Was ist daran nun so schwer zu verstehen? ?(

      Abgesehen davon, hat Ebay eine "Gebrauchsanweisung für Einsteiger" geschrieben, den Link hatte ich ja auch schon gegeben

      pages.ebay.de/help/sell/starting_price.html

      Preisoptionen bei Auktionen

      Auktionen mit Sofort-Kaufen-Option
      Wenn Sie zusätzlich die Option „Sofort-Kaufen“ auswählen, können Käufer entweder bieten oder den Artikel über „Sofort-Kaufen“ direkt erwerben. Die Sofort-Kaufen-Optionen verschwindet, sobald ein erstes Gebot abgegeben wurde.

      Auktion und Mindestpreis
      Wenn Sie Ihren Artikel nicht unter einem bestimmten Preis verkaufen möchten, legen Sie einen Mindestpreis fest. Dieser wird dem Käufer nicht angezeigt.

      Auktion mit Sofort-Kaufen-Option und Mindestpreis

      Legen Sie bei einer Auktion mit Sofort-Kaufen-Option zusätzlich einen Mindestpreis fest, wird die Sofort-Kaufen-Option so lange angezeigt, bis ein Gebot in Höhe Ihres Mindestpreises abgegeben wurde. Idealerweise wählen Sie daher einen Mindestpreis, der unter dem optionalen Sofort-Kaufen-Preis liegt.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • oldschmatterhand schrieb:

      Sorry, dass ich mich jetzt erst melde. W-Lan war ausgefallen.
      Ich habe lieselotte hierher eingeladen, weil für evtl. die Frage im Raum
      steht, ob es eine Möglichkeit wäre, die Willenserklärung bzw. den KV
      wegen Irrtums anzufechten.
      Möglicherweise hätten ja die von
      Lieselotte geschilderten Umstände ausgereicht,die Auktion vorzeitig zu
      beenden. Wenn ich eine Auktion vorzeitig beenden kann, ist dann die
      gleiche Begründung nicht geeignet, einen KV anzufechten?


      Nein, das ist wie mit dem Rechteck und dem Quadrat.

      Ein Anfechtungsgrund nach §119 impliziert, daß man vorzeitig abbrechen kann. Andersherum kann man aus Gründen abbrechen, die weiter gefaßt sind als der gesetzlich normierte Irrtum.

      So oder so, dein Gedankengang hier ist richtig, s.o.

      Wer sich nicht über die Konsequenzen des Auktionsformates im Klaren ist, erliegt einem Inhaltsirrtum.

      Das Problemfeld dabei ist, ob der Verkäufer sich über die eBay-Spielregeln klar sein muß, also Fahrlässigkeit zu vertreten hat, weil jeder ja in seinem Nutzungsvertrag die Regeln unterschrieben hat.

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    • Lieselotte7777 schrieb:

      nein ich habe nicht verkauft.
      Ist wohl anscheinend schwer für dich, zu begreifen. Von mir kriegt keiner was. Auch schwer, zu begreifen.


      Ich weiß nicht, warum du mich dusselig vollquatscht, aber das lasse ich mir nicht gefallen. Vielleicht ist dir gar nicht aufgefallen, daß ich momentan der einzige bin, der dir einen möglichen (wenn auch unwahrscheinlichen) Ausweg aufzeigt?

      Du hast ganz objektiv einen Kaufvertrag mit deinem Höchstbieter über den Drucker zu 15,50 geschlossen.

      Ob du anderer Meinung bist ist, mit Verlaub, völlig ohne Belang.