Rhinocamera - rhinocamera.de - dubioser Online-Shop ohne Impressum - Handel mit Grauimporten - keine Herstellergarantie

    • Wir bekommen Regelmäßig "Fanpost" von Rhino bzw seinen Anwälten (wir sind der ISP/Hoster von auktionshilfe) wegen diesem Thread. Normalerweise nur Auslandspost (DE oder UK Anwälte) in unregelmäßigen Abständen (wohl bei "Säuberungsaktionen" aller Einträge die sich bei Google finden lassen) doch letztes mal hat man sich um einen lokalen isländischen Anwalt bemüht (unsere Firma hat ihren Sitz in Island) und mit Klage gedroht.
      Wir waren voller Vorfreude auf das Event (die Klage hätte Rhino nicht nur verloren sondern auch die Anwalts und Gerichtskosten zahlen müssen - ein teurer Spaß in Island) und die öffentliche Selbstzerstörung (das währe durch die lokale Presse gegangen) von Rhinocamera mit so einer Aktion. Leider hat der Anwalt ihm wohl davon abgeraten.
      Geld für teure Anwälte ist da (die Post ist immer von durchaus hochpreisigen Anwälten) aber der Rest wird wohl vermieden um nicht in der Presse zu landen oder weil Rhino auf keinen Fall verlieren will.
    • Ja, sowas hatte ich vermutet. Allerdings ist mir die Sache trotzdem zu heiß. Habe leider keine Rechtsschutzversicherung und ein Prozess verursacht erst mal erhebliche Vorleistungen. Und da der Ausgang im Einzelfall durchaus unsicher sein kann... Es reicht, an einen Richter zu geraten, der etwas seltsame Ansichten hat. Zumal in Gibraltar oder wo auch immer das stattfinden soll.
      Denke, ich lasse es dabei bewenden, die Bewertung bei TrustPilot bringt mir keinen persönlichen Vorteil, der das Risiko rechtfertigen würde.
    • AndiDD schrieb:

      Zumal in Gibraltar oder wo auch immer das stattfinden soll.
      hast du oben nicht gelesen!?

      primary schrieb:

      It seems the Danes have decided that because the website has .dk at the end and is in Danish with prices in Danish crowns that means it is directed at Danish customers and they therefore have jurisdiction under EU law.
      das gleiche gilt übertragen ja auch für Deutschland: Deutsche Seite, deutsche Euros, sogar deutsches Impressum rhinocamera.de/text/accessibility/default.aspx -> Europäisches, deutsches Recht, dh. Gerichtsstand ist beim KUNDEN!

      pandarul schrieb:

      Sofern du in deiner Bewertung nicht gelogen hast, d.h. den Grauimport belegen kannst (wir glauben dir logischerweise, das ist nicht gemeint), hast du rechtlich nichts zu befürchten

      pandarul schrieb:

      Every EU citizen (specifically: every consumer, this may not apply to businesses) can sue the shit out of Rhinocamera at their local court and according to their local laws.
      nochmal: die Firma müsste zum Gericht des Kunden und wird "nach Verbraucherrecht" beurteilt.

      AndiDD schrieb:

      Zumal in Gibraltar oder wo auch immer das stattfinden soll.
      eben, wo auch immer der Kunde, du, sitzt. ;)
    • Stubentiger schrieb:

      das gleiche gilt übertragen ja auch für Deutschland: Deutsche Seite, deutsche Euros, sogar deutsches Impressum rhinocamera.de/text/accessibility/default.aspx -> Europäisches, deutsches Recht, dh. Gerichtsstand ist beim KUNDEN!
      Sicher, habe ich gelesen.

      Da steht jedoch genau genommen, dass lediglich das dänische Gericht seine Zuständigkeitsentscheidung so begründet.

      Nachdem die AGB den Gerichtsstand aber ausdrücklich in Gibraltar festlegen, könnte es durchaus sein, dass ein britisches Gericht dies anders sieht und sich ebenfalls für zuständig erklärt. Diese beiden Dinge schließen sich ja nicht aus.
    • pandarul schrieb:

      Du solltest Strafanzeige wegen Nötigung erstatten und deine Bewertung um diese Tatsache ergänzen.

      Sofern du in deiner Bewertung nicht gelogen hast, d.h. den Grauimport belegen kannst (wir glauben dir logischerweise, das ist nicht gemeint), hast du rechtlich nichts zu befürchten.
      dir ist klar, dass du damit einer möglichen Behauptung in die Hände spielst, deine Kritik wäre falsch (um nicht gelogen zu sagen) gewesen, sonst wäre sie ja nicht zurückgezogen worden?
    • Stubentiger schrieb:

      dir ist klar, dass du damit einer möglichen Behauptung in die Hände spielst, deine Kritik wäre falsch (um nicht gelogen zu sagen) gewesen, sonst wäre sie ja nicht zurückgezogen worden?
      Weiß nicht recht, was das ändern soll. Ich habe ja schriftliche Belege für alle meine Behauptungen. Ist ja nicht wie bei einer subjektiven Zeugenaussage, bei der ich mich unglaubwürdig mache, wenn ich sie ändere. Wie auch immer....
    • Andi, es geht hier nicht um britisches, deutsches, oder dänisches Recht, sondern um EU-Recht!
      Man mag sicherlich unterschiedlicher Meinung sein über die Regulierungswut der EU. aber in diesem Fall ist sie positiv. Die von Brüssel erlassenen Verbraucherschutzgesetze sind von allen Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt worden, dieses Vorgehen ist zwingend vorgeschrieben. Wenn du den Grauimport nachweisen kannst (nochmals - wir hier zweifeln nicht an dieser Aussage, weil wir es wissen!), gehst du Null-Komma-Null Risiko ein!

      "...die Bewertung bei TrustPilot bringt mir keinen persönlichen Vorteil" - Toll, genauso funktioniert deren System! Ich hoffe, du kannst jetzt noch morgens in den Spiegel schauen....
    • AndiDD schrieb:

      Weiß nicht recht, was das ändern soll.
      Eigentlich ist das alles hier "Eine Frage der Ehre"... und ein Spielchen, bei dem rhinocamera mit Kanonen nach Spatzen schießt.
      Rein rechtlich ist es aber völlig falsch, sich auch gleich "erschossen" zu fühlen, da rhino in der eigentlichen Sache denkbar schlechte Karten hat.
      Die kommen aber erst auf den Tisch, wenn jemand - komme, was wolle - seine Meinung dazu auch durchboxt.

      FlokiNET schrieb:

      Geld für teure Anwälte ist da (die Post ist immer von durchaus hochpreisigen Anwälten)
      Und genau da sind die Gründe zu finden, warum dieser Dickhäuter immer noch rumturnt:
      Das ist "Säbelrasseln" und "Einschüchterung" von Rechtsanwälten, die sich bestens darauf verstehen, ein ungutes Gefühl zu hinterlassen.
      Wer das aber aushält, kann zusehen, wie sie - einer nach dem anderen - das sinkende Schiff verlassen werden, wenn es hart auf hart kommt.

      Und auf den wird leider noch gewartet! Das könntest natürlich auch du sein!
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Grachtenhamster schrieb:

      "...die Bewertung bei TrustPilot bringt mir keinen persönlichen Vorteil" - Toll, genauso funktioniert deren System! Ich hoffe, du kannst jetzt noch morgens in den Spiegel schauen....
      Kann ich ganz gut, weil ich hier nicht den Robin Hood für Arme gebe, sondern meine eigenen Interessen vertrete.

      Aber du kannst mir gerne vertraglich zusichern, alle meine Verfahrenskosten und gegebenenfalls Schadenersatzleistungen zu erstatten. :D . Nein, jetzt mal ganz ohne Scherz und einigermaßen abschließend im Moment: Ich habe genug Gerichtserfahrung, um einige Dinge zu wissen:

      1.) Recht haben und Recht bekommen ist nicht das gleiche.
      2.) Es gibt juristische Fallstricke, die sich mit Laien-Jura-Halbwissen nicht erkennen lassen. Anwälte gehören nicht ganz umsonst zu den Spitzenverdienern unserer Gesellschaft.

      Ich weiß nun nicht, ob du mal vor Gericht warst, aber falls ja, wirst du wissen, das man mit dem gesunden Menschenverstand, den du in deinem Beitrag vertrittst und kundtust, dort nicht weiterkommt.

      Wollmilchsau schrieb:

      Eigentlich ist das alles hier "Eine Frage der Ehre"...
      Das trifft es genau, danke für das Stichwort!
    • Grachtenhamster schrieb:

      Man mag sicherlich unterschiedlicher Meinung sein über die Regulierungswut der EU. aber in diesem Fall ist sie positiv. Die von Brüssel erlassenen Verbraucherschutzgesetze sind von allen Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt worden, dieses Vorgehen ist zwingend vorgeschrieben.


      Völlig richtig. Ersatzweise schaust du in §4 EuGVVO

      (1) Vorbehaltlich der Vorschriften dieser Verordnung sind Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats zu verklagen.


      Oder in §5:

      (1) Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, können vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats nur gemäß den Vorschriften der Abschnitte 2 bis 7 dieses Kapitels verklagt werden.


      Oder in §18 (i.V.m. §17 Abs. 1):

      (2) Die Klage des anderen Vertragspartners gegen den Verbraucher kann nur vor den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.



      AndiDD schrieb:

      Ich weiß nun nicht, ob du mal vor Gericht warst, ...


      Zumindest ich kann diese Frage mit "ja, mehrfach" beantworten, und im Gegensatz zu den "Spitzenverdienern der Gesellschaft", deren Erfolgsquote im Parteiprozeß aus mathematischen Gründen im Mittel 50% beträgt, habe ich glatte 100. Ich gebe dir aber insofern recht, daß man seinen Kram fundiert recherchieren und diese Recherchen auch unwidersprechbar darlegen können sollte, einfach nur im Recht sein und hoffen, daß ein Richter genug Intellekt hat, um das von sich aus zu erkennen, reicht nicht. Leider ist genau das die Vorgehensweise von den statistisch minderbemittelten 50% der Anwälte, woraus dann Vorurteile wie "vor Gericht und auf hoher See" entstehen.

      Lange Rede kurzer Unsinn, es ist deine Sache, was du machst oder bleiben läßt, aber unwidersprochen stehen lassen kann man deinen Fatalismus auch nicht, weil du damit ggf. hier nachlesende Betrugsopfer von der berechtigten Wahrnehmung ihrer Interessen abhälst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Lange Rede kurzer Unsinn, es ist deine Sache, was du machst oder bleiben läßt, aber unwidersprochen stehen lassen kann man deinen Fatalismus auch nicht, weil du damit ggf. hier nachlesende Betrugsopfer von der berechtigten Wahrnehmung ihrer Interessen abhälst.
      Im ersten Augenblick hatte ich dich so verstanden, dass du Anwalt seist. Das ist aber nicht der Fall und du beziehst dich auf "private" Gerichtserfahrung, richtig?

      Was meinen Fall angeht: Ich glaube, hier gehen einige Dinge durcheinander, die man strikt auseinander halten sollte:

      1.) Der zivilrechtliche Aspekt des verschwiegenen Grauimports. Hier geht es um den immer wieder angesprochenen europäischen Verbraucherschutz. Mit diesem Hebel könnte man ansetzen, müsste dann allerdings Rhinocamera vor den Gerichten von Gibraltar verklagen. Siehe dein eigener Link oben sowie die AGB von Rhinocamera. Worauf? Auf Lieferung eines garantiefähigen Objektivs oder auf Rückabwicklung. Und mit welchem Ziel? Wer schon mal mit hochwertigen Objektiven zu tun hatte, kennt den Effekt der Exemplarstreuung. Da ich mit dem Produkt technisch sehr zufrieden bin, und ich es gekauft habe, um zu fotografieren und nicht, um mich rumzustreiten und dann vielleicht am Ende ein Exemplar mit aufgrund der Exemplarstreuung schlechteren Eigenschaften zu erhalten, habe ich auf eine Rückgabe innerhalb der Widerrufsfrist bewusst verzichtet.

      2.) Der strafrechtliche Aspekt, der wohl in Deutschland verhandelt würde und von etlichen Diskutanten hier ständig mit der Zivilsache verwechselt wird. Hier geht es um die in den Raum gestellte Rufschädigung durch mich. Auch wenn dieser Vorwurf hanebüchen ist, ist die Verteidigung aufwendig und mühsam. Für Strafprozesse gilt, dass der Beschuldigte (im Ernstfall ich) nichts zu gewinnen, aber alles zu verlieren hat. Das heißt, im allergünstigsten (!) Fall entsteht mir kein weiterer Schaden. Kosten aber in der Regel schon, da ich aus Sicherheitsgründen schon vorgerichtlich einen Anwalt beauftragen muss und dessen Kosten, sollte die Gegenseite dann doch vom Prozess absehen und es daher zu keinem Urteil eines Gerichts mit entsprechendem Kostenfestsetzungsbeschluss kommen, wiederum zivilrechtlich einklagen müsste.

      Es geht hier also nicht um "Fatalismus", sondern um eine Abwägung zwischen Kosten (Risiko) und Nutzen. Wenn der potenzielle Nutzen bei Null liegt (außer der Befriedigung, ihnen eins "reingewürgt" zuhaben) und das Risiko größer Null ist, verbietet sich im Grunde jedes Vorgehen. Man nennt das auch Risikomanagement. Deine 100-prozentige Erfolgsqoute (die ich bisher auch habe :D ) legt nahe, dass du ebenfalls ein solches Risikomanagement betreibst.

      Zuletzt noch sei gesagt, dass ich sicherlich niemandem von der Wahrnehmung seiner Interessen abhalte. Ich mache mich aber auch nicht zum Werkzeug anderer und stelle deshalb mal folgende hypothetische Frage: Was würde geschehen, wenn all jene, die finden, dass den genannten Praktiken ein Riegel vorgeschoben werden müsste, einfach dort etwas einkaufen (muss ja nicht teuer sein und kann bei eBay weiterverscherbelt werden) und dann massenhaft schlechte Bewertungen einstellen? Die betreffenden Personen müssten dann aber selbst das Risiko tragen und könnten nicht mehr aus der Deckung eines anonymen Forums heraus agieren (sorry, nicht persönlich nehmen, ist nicht böse gemeint). Ich empfehle dies natürlich ausdrücklich nicht, ist nur ein Gedankenspiel.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von AndiDD ()

    • pandarul schrieb:

      Völlig richtig. Ersatzweise schaust du in §4 EuGVVO
      Auch da wäre ich nicht ganz sicher, wie mir eben einfällt.

      Rhinocamera hat seinen Sitz nämlich genau deshalb in Gibraltar, weil dieser elende Felsen nur bedingt Teil der EU ist und dort alle möglichen Extrawürste gebraten werden. Das ist auch der Grund, weshalb die Hersteller dem ansonsten illegalen Grauwarenhandel nicht juristisch den Garaus machen können.
    • AndiDD schrieb:

      Hier geht es um die in den Raum gestellte Rufschädigung durch mich. Auch wenn dieser Vorwurf hanebüchen ist, ist die Verteidigung aufwendig und mühsam.
      erstens: Wie kommst du darauf, dass eine Verteidigung gegen einen hanebüchenen Vorwurf in Deutschland vor Gericht aufwendig und mühsam sei?

      zweitens: Wieso glaubst du, dass dieser Vorwurf nun nach Rückzug bei Trustpilot aus der Welt sein, wo du doch hier geschrieben hast, ebenfalls kritisch, zurecht, und nun aber für R. anhand deines dokumentierten Kommentars nach wie vor identifizierbar bist?
    • Stubentiger schrieb:

      erstens: Wie kommst du darauf, dass eine Verteidigung gegen einen hanebüchenen Vorwurf in Deutschland vor Gericht aufwendig und mühsam sei?
      Das habe ich doch ausführlich erklärt:

      "Das heißt, im allergünstigsten (!) Fall entsteht mir kein weiterer Schaden. Kosten aber in der Regel schon, da ich aus Sicherheitsgründen schon vorgerichtlich einen Anwalt beauftragen muss und dessen Kosten, sollte die Gegenseite dann doch vom Prozess absehen und es daher zu keinem Urteil eines Gerichts mit entsprechendem Kostenfestsetzungsbeschluss kommen, wiederum zivilrechtlich einklagen müsste."

      Ich gestehe darüber hinaus jedem, der noch nie in die Fänge der Strafjustiz geraten ist, unbegrenztes Vertrauen in unseren Rechtsstaat zu. Mögest du gut schlafen und nie in eine Situation geraten, die dich eines Besseren belehrt.

      Stubentiger schrieb:

      zweitens: Wieso glaubst du, dass dieser Vorwurf nun nach Rückzug bei Trustpilot aus der Welt sein, wo du doch hier geschrieben hast, ebenfalls kritisch, zurecht, und nun aber für R. anhand deines dokumentierten Kommentars nach wie vor identifizierbar bist?
      Warten wir einfach mal ab. Ich will wirklich nicht rechthaberisch sein, aber ich glaube, das führt jetzt zu nichts Erhellendem mehr...
    • @AndiDD

      Diese Schlussfolgerung hättest du doch bereits vor der Abgabe deiner Bewertung ziehen können, wenn du davon ausgehst, dass dir jederzeit die Strafjustiz wegen eines hanebüchenen Vorwurfs an den Karren fahren kann. Nun ruft eine dubiose Firma "Buh" und du nimmst alles zurück, was du vorher voller Überzeugung als absolut wahrheitsgemäß von dir gegeben hast. Erstaunlich, wie einfach dieses Prinzip funktioniert, ohne dass nur die geringsten juristischen Schritte in Gang gesetzt worden sind.

      Aber so lange du hier Infos von anderen bekommen konntest, warst du dir nicht zu schade, negativ über Rhino zu schreiben und um Rat zu bitten. Jetzt, wo du keinen eigenen Nutzen mehr daraus ziehen kannst, beseitigst du deine Spuren und die anderen, die vielleicht über deine Warnung eben nicht mehr stolpern, sollen bleiben, wo der Pfeffer wächst.

      Aber du hast Recht, es ist alles gesagt und führt zu nichts Erhellendem. Du hast deine Entscheidung getroffen. Es ist sicher dein gutes Recht und es führt sehr gut vor Augen, wie das Geschäftsmodell Rhino funktioniert. Insofern warst du doch zu etwas nützlich.
    • beowulf schrieb:

      Aber so lange du hier Infos von anderen bekommen konntest, warst du dir nicht zu schade, negativ über Rhino zu schreiben und um rat zu bitten. Jetzt, wo du keinen eigenen Nutzen mehr daraus ziehen kannst, beseitigst du deine Spuren und die anderen, die vielleicht über deine Warnung eben nicht mehr stolpern, sollen bleiben, wo der Pfeffer wächst.

      beowulf schrieb:

      Insofern warst du doch zu etwas nützlich.

      Ich möchte deine frechen Unverschämtheiten hier nicht kommentieren.

      Vielleicht nur so viel: Ich finde es schade, wenn sachliche Diskussionen durch persönliche Angriffe vergiftet werden und würde diese Diskussion, die, soweit es mich angeht, inzwischen off-topic ist, für meinen Teil beenden.
    • Wollmilchsau schrieb:


      Und genau da sind die Gründe zu finden, warum dieser Dickhäuter immer noch rumturnt:

      Das ist "Säbelrasseln" und "Einschüchterung" von Rechtsanwälten, die sich bestens darauf verstehen, ein ungutes Gefühl zu hinterlassen.

      Wer das aber aushält, kann zusehen, wie sie - einer nach dem anderen - das sinkende Schiff verlassen werden, wenn es hart auf hart kommt.

      Richtig und mehr als Säbelrasseln ist das auch nie. Insbesondere wenn man den Anwälten deutlich klar macht das hier erkennbar EU Recht gebrochen wird und bei weiterer Unterstützung des Klägers ggf. Beihilfe vorliegt. Die eigene Haut und so...

      Spannend wird es demnächst wenn sich dann deutsche Anwälte auf das NetzDG berufen werden, das dürfte dann noch mehr Druck auf Bewertungsportale und Verbraucherschützer ausüben.
    • FlokiNET schrieb:

      Spannend wird es demnächst wenn sich dann deutsche Anwälte auf das NetzDG berufen werden, das dürfte dann noch mehr Druck auf Bewertungsportale und Verbraucherschützer ausüben.

      Das Gesetz von Mass zur Durchsetzung des Netzes mit seiner Schnüffel-Gestapo dürfte insgesamt interessant werden. Einmal ist es verfassungswidrig und zum anderen ist es gar nicht anwendbar. Denn dem Betreiber ist die anlasslose Speicherung von Daten (auch Anmeldedaten) weiterhin gar nicht erlaubt, so dass es einem Betreiber gar nicht möglich sein darf, sicher festzustellen, ob denn die kritische Masse von 2 Millionen deutschen Nutzern erreicht wurde.

      Die einzigen, die das dann können sind z.B. ebay mit mit ihrem Forum. Aber das wäre dann ein anderer Thread. Und dort schreibt dank der längst eingeführten Bleep-Stasi sowieso niemand was kritisches, das nicht sofort Sanktionen nach sich zieht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • hallo an alle

      nun bin ich diesen shop reingefallen
      bestellt habe ich eine Sony Alpha 6300
      Lieferung war schnell nur jetzt kommt es
      Verpackung beschädigt
      Keine Rechnung dabei
      Software nur englisch usw.. kein Deutsch
      Verpackung war offen
      Nach der Seriennummer sollte hierbei ein Objektiv dabei sein 18-50mm ( Bestellt wurde nur der Body
      Sensorabdeckung - grauer Deckel fehlte...
      das Gerät habe ich nichtmal in Betriebgenommen bzw grad bis ich gesehen habe das keine Deutsche sprache vorhanden war.

      jetzt habe ich mit diesen Onlineshop kontakt aufgenommen und fragen über fragen sind gekommen, wie zb. warum ich die Kamera zurück schicken möchte

      ob ich das Geld wiedersehen werde?
    • Hallo allerseits!

      Hier meldet sich mal wieder ein neues Opfer von Rhinocamera.de :(

      Ich habe eine Sony Alpha 7 R bestellt.

      Kurzer Blick ins Impressum ("Weimar, deutscher Anbieter super") und auf den angeblichen "Online-Lagerbestand" ("am Lager verfügbar für direkten Versand - klasse!") und kurz gegoogelt ("super Bewertung bei Trustpilot, macht nen guten Eindruck") und schon war die Kohle per Sofortüberweisung unterwegs nach Gibraltar...

      Daraufhin habe ich eine Bestellbestätigung (ohne klaren Absender - jedenfalls ohne jeglichen Hinweis auf den realen Vertragspartner) erhalten.

      Was nicht kam war die Kamera.

      Bestellt am 08.06.2017, keine Lieferung, Fristsetzung am 16.06.2017, immer noch keine Lieferung.
      Dann habe ich meine Rücktritt erklärt und parallel eine Bewertung bei Trustpilot eingestellt, in der ich potentielle Käufer darauf hinweise, sich unbedingt vor dem Kauf zu informieren, wer der Vertragspartner ist (ein Unternehmen ausserhalb der EU).

      (Die Bewertung wurde danach mehrfach von Rhinocamera blockiert und ist mittlerweile aber wieder einsehbar: de.trustpilot.com/reviews/5944005ab5e5720938310920 )

      Daraufhin wurde ich mit verschiedenen E-Mails von Rhinocamera mehr oder weniger nachdrücklich aufgefordert, die negative Bewertung zu entfernen (inklusive total absurder Androhung von Klagen gegen mich).

      Sie weigern sich, mir mein Geld zurückzuzahlen wenn ich die Bewertung nicht entferne.

      Mein Anwalt hat den Fall geprüft und in meinem Fall sieht es leider nicht so gut aus, weil ich das Geld von meinem geschäftlich genutzten Konto verschickt habe. Daraus könnte im Ernstfall ein Gericht schliessen, dass ich geschäftlich und nicht als Verbraucher gehandelt hätte, weshalb weder FernAbsatzGesetz noch Regelungen für versteckte AGB-Klauseln gelten würden.

      Mit anderen Worten: Eine Klage wäre teuer und möglicherweise müsste ich sie tatsächlich in Gibraltar führen. Das rechnet sich natürlich gar nicht (geht ja nur um ca. 2000 Euro).

      Mit anderen Worten: Mein Geld ist faktisch weg.

      Damit habe ich mich wohl inzwischen abgefunden.

      Allerdings werde ich den Sachverhalt jetzt auf Anraten meines Anwaltes mal für die Staatsanwaltschaft aufbereiten...

      Nun meine Frage:
      Hat von Euch jemand schonmal Anzeige gegen Rhinocamera erstattet?
      Wie waren Eure Erfahrungen?