Rhinocamera - rhinocamera.de - dubioser Online-Shop ohne Impressum - Handel mit Grauimporten - keine Herstellergarantie

    • Danke für deinen Bericht.

      Zu deiner Frage: Es wurde unter der Hand kolportiert, daß Rechtshilfeersuchen unter GBP 5.000 in England nicht wirklich bearbeitet werden, und weil es sich jedesmal nur um Einzelfälle handelt, sei Rhino bislang damit durchgekommen. Ob das stimmt, keine Ahnung.

      Es ist richtig, daß die Verwendung deines Geschäftskontos ein Fehler war. Es wird tatsächlich im Zweifel angenommen, daß eine derartige Transaktion dann auch wirklich geschäftlich war und nicht als Verbraucher stattgefunden hat. Schade, denn als Verbraucher würdest du vor allen möglichen überraschenden AGB-Klauseln geschützt sein und außerdem qua Gesetz in vielen Dingen bessergestellt als der Unternehmer, der dir im Fernabsatz Waren verkauft.

      Rhino hat eine Niederlassung in GB und außerdem richten sich Ihre Webseiten an den jeweils inländischen Verbraucher und erzeugen klar den Eindruck einer inländischen Niederlassung. Wenn du hochscrollst, wirst du entsprechend den Bericht über die Dänen und Ihre Verbraucherzentrale finden, die Rhino eben deshalb drangekriegt haben. Das hätte auch für dich (als Verbraucher) gegolten: Rhino wäre beim lokalen Amtsgericht nach deutschem Recht zu verklagen gewesen.

      Einen Hinweis habe ich für dich:

      dejure.org/gesetze/ZPO/32.html

      § 32
      Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

      Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.


      In Internetdingen wird i.A. angenommen, daß die unerlaubte Handlung dort begangen ist, wo die entsprechende Internetseite abrufbar ist. Deshalb kann z.B. die Pressekammer Hamburg deutschlandweit Medien über eine Pervertierung des Äußerungsrechts zensieren. Oder auch mal eine Publikation aus New York, weil es einen Inlandsbezug (Berichterstattung über eine Person mit inländischem Wohnsitz) gibt. Vielleicht möchtest du mit deinem Anwalt beraten, ob ihr im Zusammenhang mit dem Fernabsatzgeschäft eine unerlaubte Handlung Rhinos findet?

      Ansonsten ist Rhinos Konstrukt natürlich hochgradig illegal. Wenn du nach dem Verfliegen des ersten Ärgers immer noch entschlossen bist, da entsprechend vorzugehen, kann ich mir gut vorstellen, daß dir diverse Forenschreiber gerne ihre Hintergrundrecherchen zur Verfügung stellen. Ich bitte allerdings insofern um Verständnis: Leute, die sich aufgeregt haben und dann den Schwanz einzogen, gab es hier zuhauf. Siehe auch weiter oben (nix für ungut).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Hallo Pandarul,

      vielen Dank für Deine ausführliche Antwort und die guten Tipps!

      Die rechtliche Situation war mir in meinem Fall im Grunde so auch so schon klar (bin selbst juristisch nicht ganz unvorbelastet und hatte in diesem Falle auch schon eine umfassendere anwaltliche Beratung). In der Tat stehen bei mir die Chancen tatsächlich nicht besonders gut - mit vertretbaren Kosten und Risiken - im Zivilprozess an mein Geld zu kommen. Den Anspruch aus unerlaubter Handlung haben wir auch mal diskutiert, aber FernabsatzG bzw der neue 312b gelten ja nur für Verbraucher. In dem Falle wäre das Geschäftskonto wieder der Fehler der es verhindert. Müsste man andere Normen finden, gegen die verstossen wurde. Das prüft mein Anwalt wohl derzeit noch.

      Da sich Rhino jedenfalls trotz mehrfacher Aufforderung weigert, mir mein Geld zurückzuzahlen und mir zuletzt sogar mitteilte, man habe bereits gegen mich Anzeige erstattet (wegen meines Kommentares bei Trustpilot), habe ich mittlerweile auch gar kein Problem damit, mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln zum Gegenangriff überzugehen.

      Neu war mir in dem Zusammenhang aber das Gemunkel um die faktische "Mindesthöhe" für ein erfolgreiches Rechtshilfeersuchen in GB. :)
      Wenn da was dran ist, dann bedeutet das wohl, dass wir über 5000 GBP Schaden zusammensammeln sollten?

      Mein eigener Fall alleine wird an diese Höhe wohl eher nicht herankommen. Aber wenn es noch einen oder zwei weitere Opfer gäbe, die bereit wären, mitzuziehen dann könnten wir auch diese Hürde nehmen...

      Also: Falls sich hier noch andere Rhino-Opfer angesprochen fühlen und beteiligen möchten, dann wäre das super.
      Gemeinsam könnten wir sicherlich deutlich mehr erreichen als wenn jeder einzelne seinen Fall meldet.

      Da es sich bei fast allen in Betracht kommenden strafbaren Handlungen in diesem Fall um sog. "Offizialdelikte" handelt, muss die Staatsanwalt schon von Amts wegen ermitteln, sobald ihr der Sachverhalt (oder die Sachverhalte) glaubhaft bekannt gemacht werden.

      Alles was wir tun müssen, das ist unsere Fälle zu dokumentieren und idealerweise Belege für die behaupteten Fakten herauszusuchen (E-Mails, Bankbelege über die getätigte Überweisung, Kommunikation mit Rhino - alles was Ihr habt). Wir könnten das Ganze dann sammeln, sichten, dokumentieren und anschliessend in einem(!) Vorgang an die Behörden übergeben.

      Ihr müsst dafür keine "Anzeige" erstatten und gegenüber der Staatsanwaltschaft (oder jemand anderem) auch keine Verdächtigung aufgrund eines bestimmten Tatbestandes äussern. Nur die Fakten und beweisbaren Tatsachen dokumentieren. Die Behörde selbst ermittelt dann anhand der Schilderung Eures Falles, welche Tatbestände in Betracht kommen und ob sie ein Ermittlungsverfahren einleiten wird.

      Heisst konkret: Ihr müsstauch keinerlei persönliche Nachteile oder Kosten befürchten (Rhino behauptet ja gerne mal, dass sie gegen rechtliche Anschuldigungen einen Schadenersatzanspruch geltend machen können - das ist heisse Luft. Jedenfalls ganz sicher in so einem Fall).

      Also: Jemand Interesse?
    • Rhinocamera - vorsicht!

      Wenn ich vorher die Internetkommentare gelesen hätte, wäre es nie zu einer Bestellung bei rhinocamera gekommen.



      Selber Schuld kann man da nur sagen. Aber mich ärgert es vielmehr, dass solche Firmen von offizieller (europäischer) Seite nicht konsequent verfolgt werden.


      Meine Bestellung kam nicht wie versprochen innheralb einer Woche an, sondern erst nach mehrfacher Anmahnung nach zwei Wochen (in einem hässlich zusammengeflickten Paket) und dann fehlte zudem ein wichtiger Teil. Wiederum mehrmalige Reklamation. Erst nach über 4 Woche hatte ich alles beisammen. Ohne Quittung, ohne Rechnung, ohne Garantieschein.


      Im Impressum der Website wird der Eindruck erweckt, es handele sich um eine deutsche Firma, bzw. zumindest eine Firma, die einen Firmensitz in Deutschland hat. Das ist nicht richtig. Die Firma hat einen (unereichbaren) "Sitz" in Gibraltar, daher gab es erst nach mehrfachen (ca. 20) Mail-Anfragen eine Kaufbestätigung, keine Rechnung nach deutschem Recht mit MwSt.-Ausweis. Auch Garantieansprüche werden anscheinend nicht nach deutschen Recht behandelt.


      Die deutsche Telefonnummer ist nicht zu erreichen. Der Kontakt erfolgt nur per Mail, die schlecht per Roboter übersetzt wird.


      Aus meiner Erfahrung kann ich nur von Bestellungen bei dieser "Firma" abraten!!! X(



      [Red: Post in vorhandenes Thema verschoben]
    • Hallo Thomas Sunny,

      wenn Du als Privatperson bestellt hast, dann kannst Du dein Geld zurückholen.
      Gerichtsstand wäre dann Dein Wohnsitz.

      Wenn Du gewerblich gehandelt hast (Firmenkreditkarte oder Lieferadresse ein Unternehmen) wird es schwieriger.
      Dann müsstest Du in Gibraltar klagen. Teuer und unwirtschaftlich.

      Da aber zumindest der Anfangsverdacht eines Eingehungsbetruges und einer Unterschlagung nicht von der Hand zu weisen ist, bereite ich gerade auf Anraten meines Anwaltes alles für eine Anzeige/Übergabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft vor.

      Hier im Forum findet man ja einige Leute, die interessante Details über die Firma (und die wahren Eigentümer in England) beisteuern konnten.

      Da allerdings auch der Hinweis kam, eine Amtshilfe der Behörden vor Ort in Großbritannien würde angeblich am Streitwert (unter 5000 Euro) scheitern, wäre es spannend, mehrere Fälle gesammelt zu dokumentieren und der Staatsanwaltschaft - zum Beispiel hier in Bochum - zu übergeben.

      Dann stehen die Chancen gar nicht schlecht, dass der Drahtzieher hinter der Website strafrechtlich belangt wird.
      Und möglicherweise bekommt man dann auch sein Geld zurück.

      Deshalb sammel ich gerade aktiv Fälle :) Ein paar haben wir schon zusammen aber je mehr desto besser und desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Sache durch alle beteiligten Institutionen verfolgt wird.

      Wenn Du magst, könnten wir Deinen Fall mit aufnehmen?
      Die Verweigerung einer Rechnung ist an sich ja auch möglicherweise schon ein Verstoß gegen gleich mehrere in Frage kommenden Rechtsnormen.

      VG
      Thorsten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jurist42 ()

    • Hallo Thorsten,

      vielen Dank für Deine Angebot. Ich bin noch unschlüssig, was ich unternehme. Die bewerfen mich gerade mit E-Mails von Ihrem Rhinocamera Legal Department. Anscheinend eine Unterlasssungserklärung wegen meines Post auf Trustpilot. Das scheint System zu haben.

      Sonnige Grüße
      Thomas
    • Bloss nicht einschüchtern lassen!!

      Das sind bisher in allen Fällen nur leere Drohungen gewesen.
      Sie wissen sehr genau dass sie böse auf die Nase fallen wenn sie wirklich klagen würden.

      Von Trustpilot haben wir mittlerweile auch schon das Feedback bekommen, dass man diesen Kunden genauer unter die Lupe nehmen wolle. Die Einschüchterungsversuche haben Methode.

      Au contraire: Wenn Du Lust hast, Ihnen ans Bein zu pinkeln könntest Du ja mal über ne Strafanzeige wegen versuchter Nötigung nachdenken... :-))

      LG
      Thorsten
    • Für alle, denen das Angebot einer Rückzahlung gemacht wurde, wenn sie die negativen Erfahrungsberichte über Rhinocamera aus dem Netz nehmen:



      Nachtrag vom 23.11.2017
      Ich habe tatsächlich diese meine Bewertung zwischenzeitlich von Trustpilot löschen lassen.
      Mein Geld wurde mir trotzdem nicht zurückgezahlt.

      Nach Rücksprache mit Trustpilot habe ich daraufhin diese Bewertung wieder erneut online gestellt und werde nun Strafanzeige gegen die Primary Holdings und die beteiligte Anwaltskanzlei stellen.
      Ich würde allen Betroffenen raten, ebenfalls Strafanzeige zu stellen.
    • beowulf schrieb:

      Für alle, denen das Angebot einer Rückzahlung gemacht wurde, wenn sie die negativen Erfahrungsberichte über Rhinocamera aus dem Netz nehmen:
      wie ist überhaupt so ein Angebot rechtlich zu bewerten, abgesehen davon, dass ich es moralisch verwerflich finde?

      Für eine Nichtlieferung nur dann das Geld zurück zu erstatten, wenn die genaue Beschreibung der Fakten dieses "negativen Kauferlebnisses" aus einem Bewertungsportal entfernt wird,

      also dem Käufer nur dann sein RECHT zu gewähren, wenn er ein anderes RECHT (zu bewerten) aufgibt?
    • Hallo,

      ich habe am 14.2.2018 als Verbraucher eine Sony A7 R III bestellt. Habe mir leider die Bewertungen erst später angeschaut sonst hätte ich nicht bestellt.
      Die Lieferung sollte spätestens nach 7 Tagen erfolgen. Ist sie aber nicht. Also habe ich gestern um eine Stornierung und Rücküberweisung gebeten. Soll ich noch was tätigen? Ich habe noch keine Antwort erhalten.

      Wäre um Rat sehr dankbar!
    • Neuer Mitglieder, hallo zusammen,

      ich versuche hier meine Erfahrung mit RhinoCamera zusammen zu fassen. Deutsch ist nicht meine Muttersprache, also, ich bitte um Geduld.

      ich habe am 2. März ein Objektiv gekauft, was am 8. März schon bei mir war, allerdings ohne Rechnung und die ganze Dokumentation auf Chinesisch, einiges auf Englisch, nichts auf Deutsch. Auf Anfrage (3 Mal) nach der Rechnung habe ich ein einfaches Dokument erhalten, ohne Information über den Verkäufer, Telefonnr, Bankverbindung, Steuernr, etc., lediglich die Adresse von Primary Holdings in Gibraltar, nicht in Weimar, Deutschland, wie in dem "Impressum" auf RhinoCamera.de.
      Ich bin mit dem ganzen Paket zu Nikon Service Point in München gegangen, und sie haben bestätigt, dass der Artikel für den asiatischen Markt geeignet ist, nicht für Europa. Nikon bietet sowieso eine 1-Jahr internationale Garantie, nur ich brauche die Rechnung.

      Nach dem ich das ganze in TrustPilot erläutert habe hat sich ein Jamie Thomson, General Manager gemeldet und mir gebeten (eher befohlen, und bedroht) die Rezension weg zu nehmen. Ich dokumentiere weiter, was er sagt, was ihm definitiv nicht gefallen hat. Dann hat sich ein Andrew Smalling, Legal Counsel gemeldet, und mich mit legal actions bedroht. Ich kann mir vorstellen, das manche Menschen vor sowas Angst bekommen. In meinem Fall... na ja... ich bin einfach ehrlich gewesen und habe bei Nikon, Finanzamt, Verbraucherzentrale, Steuerberater und Anwalt gefragt. Alle haben über die "Rechnung" praktisch gelacht und der Anwalt freut sich auf eine Abmahnung von diesen Leuten.

      Mal sehen, wie es weiter läuft...

      Übrigens: das Objektiv ist ein Nikon 200-500 und kostet bei RhinoCamera 1169€, ohne ausweisbare MwSt. In Foto Gregor München kostet es 1299€, und wenn man die MwSt geltend machen kann, sinkt der der Preis auf 1091,60€. Also, wenn RhinoCamera wirklich in Gibraltar ist, dann verdienen die ordentlich.
    • Diese Erfahrung habe ich auch gemacht! Anstatt dass TrustPilot einem hilft, unterstützen die diese dubiose Firma, weil sie selbst ein dubioser Verein sind. Es ist eine Schande, dass die deutschen Behörden das nicht endlich unterbinden. Ich habe es bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gemeldet, aber ohne Erfolg. Hoffentlich verschwinden solche Firmen im Zuge des Brexit :)

      [Redaktion: Ein Vollzitat des Vorpostings ist unnötig, denn es steht direkt drüber!- editiert]
    • mdgmdg schrieb:

      Hoffentlich verschwinden solche Firmen im Zuge des Brexit
      :thumbsup: zwei Seelen ein Gedanke. Aber auch ein Ab-Ebben der "Geiz-ist-geil-Bewegung" würde helfen, man sollte sich die Nebeneffekte des Einkaufs vor Ort mal wieder klar machen: das Geld, dass ich hier ausgebe kommt auch hoffentlich hier wieder allen auf verschiedenen Wegen zugute ( wenn die in der Zahlungskette folgenden nicht auch alle für Plastikschrot die Devisen in der Welt verteilen)
    • ich nochmals...

      nachdem der "Frist" von RhinoCamera abgelaufen ist, ist der Himmel noch da, ich lebe noch, und ich habe noch keine Rechnung bekommen. Ich habe heute noch eine eMail geschrieben, wo ich die Rechnung zum 3. oder 4. Mal erfordere. Natürlich bleibt meine Rezension von TrustPilot da wo sie ist, und ich aktualisiere sie, wenn es neue Information gibt.