Mirabella Neumann schrieb:
Mir ging es ja ganz unabhängig von rechtl. Aspekten darum, weshalb es überhaupt so frühzeitig zu einer Fallentscheidung kommen konnte,
Eigentlich sollte das bekannt sein: Wieso leckt sich der Hund die Eier? Weil er's kann.
Deine Frage ist zweiteilig. Der erste Teil lautet: wieso kam es zu einer Fallentscheidung? Antwort: weil ebay sich anmaßt, so was entscheiden zu wollen. Das ist der erste Punkt, der schon mal gar nicht geht. "Ihnen wurde keine Schuld zugesprochen..." Also über Schuld und Sühne entscheidet entweder Dostojewski (in Russland) oder ein Richter (in Deutschland). Ganz sicher aber kein ebay von und zu Gottes Gnaden FKK (Führer, Kanzler, Kaiser).
Der zweite Teil lautet: wieso so früh. Steht auch schon hier. Weil für den ebay-Käferschmutz relevant ist, auf welchem ebay gekauft wurde. Wenn ich bei Dir was kaufe und dazu ebay.com benutze, haben wir amerikanischen Käferschmutz. "International" ist da gar nicht vorgesehen. Schon gar nicht bei den Amis. Also hast Du "national" verkauft, denn dein Käufer sitzt im Aminesien (oder irgendwo aber das gibts ja nicht), die Platte Form ist in Aminesien (darauf kommt's an) und wo Du sitzt - da hab ich gerade Amnesie, was aber auch niemanden stört, weil Käufer und platte Form weiss ich ja noch.
Also warum konnte es überhaupt so frühzeitig zu einer Fallentscheidung kommen? Weil das so ist und niemand ebay daran hindert, sich derart als FKK mit Größenwahn aufzuspielen. Was uns direkt wieder zum Hund und seinen beleckten Eiern bringt: weil er's kann...
Eine rechtliche oder vertragliche Grundlage für die Anmaßung von ebay, irgendwas vom TE fordern zu wollen sehe ich nirgends.
Mirabella Neumann schrieb:
Aber, selbst wenn ich morgen sämtl. MoneyBackGarantien und Liefertabellen auswendig lerne, kann mich das offenbar nicht vor Willkür schützen.
Yup. Eben dieses. Da hilft nur der Anruf bei ebay.com und wenn der nichts bringt, dann eben die grobe Keule. Da ebay.com die Forderung gem. 14. Verfassungszusatz am Wohnort des TE erheben müste, sollte das Gericht auch nach amerikanischem Recht für die negative Feststellungsklage zuständig sein. Ein Abweichen und damit eine Klage in den USA wäre nach dem Urteil des Supreme Court i.S. International Shoe v. State of Washington von 1945 (326 U.S. 310) nur zulässig, wenn der TE zumindest minimale Kontakte zu dem von ebay für die Klage präferierten Bundesstaat unterhalten hätte und gezielt die Vorzüge und Errungenschaften des Staates zunutze gemacht hat. Naja, und noch ein bisschen mehr, aber so weit kommen wir ja schon gar nicht mehr. Der TE ist ja gar nicht in den USA. ebay.com dagegen hätte durchaus den minimum contact mit Deutschland.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.