Eben Mirabella
Sozialleistungen sind für Bedürftige, die einen Grundfreibetrag für ihr Vermögen (auch zukünftigt ererbtes) haben. Wer durch ein Erbe nicht mehr bedürftig ist, hat einfach keinen Anspruch mehr........ bis er wieder bedürftig ist. Also alles völlig korrekt!
Dass man bei Ansprüchen von Sozialleistungen seine Einkünfte, Vermögen usw. offenlegen muss, sehe ich auch nicht als schlimm an. Es ist doch klar, dass sich die Behörden und damit auch den Steuerzahler vor Missbrauch schützen müssen. Wobei, so schlimm sind die Datenerhebungen ja nicht, ist wie bei einem BAFÖG-Antrag, der meines Wissens auch Einkommen, Vermögen, Sachwerte erfasst. Zusätzlich das der unterhaltspflichtigen Eltern.
Ganz davon ab, dass mit einem Klick über die Steuer-ID Einkommen, angemeldete Minijobs, sämtliche Bankverbindungen in D. incl. Guthaben und Zinserträge auch für Behörden recht einfach abzugleichen sind.
Nochmal:
Dass man den Beweis erbringen muss, bedürftig zu sein, halte ich nun wirklich nicht für verwerflich und für Machtmissbrauch der Behörden, sondern völlig legitim.
Sicher mag es Fälle geben, bei denen man im Bezug auf Behördenbedienstete auf einen Vollpfosten trifft, da würde ich mich dann an den Vorgesetzten wenden.
Sozialleistungen sind für Bedürftige, die einen Grundfreibetrag für ihr Vermögen (auch zukünftigt ererbtes) haben. Wer durch ein Erbe nicht mehr bedürftig ist, hat einfach keinen Anspruch mehr........ bis er wieder bedürftig ist. Also alles völlig korrekt!
Dass man bei Ansprüchen von Sozialleistungen seine Einkünfte, Vermögen usw. offenlegen muss, sehe ich auch nicht als schlimm an. Es ist doch klar, dass sich die Behörden und damit auch den Steuerzahler vor Missbrauch schützen müssen. Wobei, so schlimm sind die Datenerhebungen ja nicht, ist wie bei einem BAFÖG-Antrag, der meines Wissens auch Einkommen, Vermögen, Sachwerte erfasst. Zusätzlich das der unterhaltspflichtigen Eltern.
Ganz davon ab, dass mit einem Klick über die Steuer-ID Einkommen, angemeldete Minijobs, sämtliche Bankverbindungen in D. incl. Guthaben und Zinserträge auch für Behörden recht einfach abzugleichen sind.
Nochmal:
Dass man den Beweis erbringen muss, bedürftig zu sein, halte ich nun wirklich nicht für verwerflich und für Machtmissbrauch der Behörden, sondern völlig legitim.
Sicher mag es Fälle geben, bei denen man im Bezug auf Behördenbedienstete auf einen Vollpfosten trifft, da würde ich mich dann an den Vorgesetzten wenden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()