Mein Shop-Konzept + einige Fragen

    • Mein Shop-Konzept + einige Fragen

      ich möchte es nun wagen und ernst machen. mein eigener ebay-Shop.
      Ich habe bereits in den letzten Monaten einige meiner Artikel bei ebay verkauft um zu sehen, wie gut die Artikel ankommen, zu meinen Preisen.

      mein Konzept:

      - Kleingewerbe mit EÜR
      - mein privater ebay Account möchte ich in einen ebay Shop umwandeln, da über 400 positive Bewertungen vorhanden sind
      - Zubehör und Elektronikartikel aus dem Drittland
      - Verpackungskartons/taschen, Etiketten und Füllmaterial werden über Internet bestellt.
      - Festpreisangebot bei ebay / PayPal, Überweisung, oder Selbstabholung
      - separates Online-Bankkonto für diesen Shop ist schon vorhanden
      - Etiketten werden zuhause ausgedruckt und gleich Online versandfertig gemacht
      - AGB´s, Impressum, Wiederrufsbelehrung über den Händlerbund, Paket "Basic" für 9,90€/Monat
      - Arbeitgeber hat bereits zugestimmt und keine Probleme damit
      - Alles von zuhause aus

      Was sagt ihr dazu? Tipps?


      Fragen zur EÜR:

      Was kann ich alles an Ausgaben auflisten?
      Bisher habe ich folgendes notiert:

      - ebay Shop Gebühren
      - Auktionsgebühren
      - PayPal-Gebühren
      - Wareneinkauf
      - Bankgebühren für Auslands-Überweisung (Warenbeschaffung)
      - Zollgebühren
      - Einfuhr-Umsatz-Steuer
      - div. Versandartikel (Kartons, Taschen, Etiketten)
      - Postgebühr
      - Druckerzubehör (Papier + Toner ca. 2x im Jahr)

      Muss ich bei irgendwas davon besonders aufpassen oder noch etwas wissen?


      Was könnte ich noch an Ausgaben auflisten, damit mein Gewinn nicht zu groß ist? Weg zu Post?


      Welche Tools, Programme verwendet Ihr für euren Shop?


      Ich würde evtl. den Verkaufsmanager Pro mit nutzen und ansonsten Word und Excel...


      Für nützliche und fachgerechte Antworten wäre ich euch sehr dankbar :thumbup:
    • Wie wäre es grundlegend mal zusätzlich die Kosten für den
      - Steuerberater it einzurechnen?
      - IHK-Beiträge?

      Dazu dann noch
      - Verluste aus Rückgaben durch beim "Test" zerstörter Ware, die nie wieder verkäuflich ist?
      - Verluste durch "Versandverluste" (Ware nie angekommen)
      - Verluste aus...."ich weiß nicht warum, aber wenn ich nicht nachgebe, dann zerschießt es mir das Profil" dürften auch nicht ohne sein
      - Kosten durch Abmahnungen durch "Mitbewerb", wegen jedem kleinen Fitzelchen, welches irgendeinem Gesetz eventuell nicht genügt

      Örgs, Nachsatz: Du machst mit PP: Also auch noch
      - Verluste aus nicht nachvollziehbaren PP-Entscheidungen

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    • Danke für deine Antwort.

      zum Thema Steuerberater:

      Ich mache die EÜR und gebe diese bei meinem Steuerberater ab. Die EÜR fügt er mit zur Einkommenssteuererklärung hinzu.
      Da er dadurch nicht wirklich mehr Arbeit hat, meinte er, das der alte Preis für meine Steuererklärung bleibt.
      Alle Unterlagen für meine EÜR muss ich 10Jahre lang aufbewahren.

      Thema IHK:

      Muss ich unbedingt in der IHK sein, oder kann man das ablehnen?

      Versandverluste würden äußerst selten werden, da ich vorhabe nur versichert (per Einschreiben) zu verschicken.

      Das mit dem abmahnen versuche ich ja mit dem Händlerbund so gering wie möglich zu halten.
    • RecDanes schrieb:

      Danke für deine Antwort.

      zum Thema Steuerberater:

      Ich mache die EÜR und gebe diese bei meinem Steuerberater ab. Die EÜR fügt er mit zur Einkommenssteuererklärung hinzu.
      Da er dadurch nicht wirklich mehr Arbeit hat, meinte er, das der alte Preis für meine Steuererklärung bleibt.
      Alle Unterlagen für meine EÜR muss ich 10Jahre lang aufbewahren.

      Das ist schon mal gut, Du bist nicht alleine im Wagnis

      Thema IHK:

      Muss ich unbedingt in der IHK sein, oder kann man das ablehnen?
      Das ist nun so oder so. Eigentlich musst Du (Grenze für Beitragsfreiheit eventuell bei 5.200,- Gewerbeertrag, wenn Du nicht im Handelsregister eingetragen bist)
      Es laufen aber auch Prozesse dagegen...

      Versandverluste würden äußerst selten werden, da ich vorhabe nur versichert (per Einschreiben) zu verschicken.
      Kalkulier sie trotzdem ein und überlege genau, ob "hin und wieder Verlust oder die höheren Kosten für Dich besser sind. Das hängt von Deiner Ware und dem damit verbundenen Klientel zusammen
      Das mit dem abmahnen versuche ich ja mit dem Händlerbund so gering wie möglich zu halten.
      Viel Glück, aber damit bist Du immerhin schon mal ein Stück weiter als manche Andere, die sich auf "das Abenteuer" einlassen, glaube ich


      Ich habe übrigens geantwortet, weil ich mir diese Gedanken auch sehr ernsthaft gemacht habe ....und dann für mich bis jetzt für "No" entschieden habe.
      Das soll aber für Dich nichts heißen, Menschen sind halt verschieden. Ich bin da wohl eher ein "Schisser" :rolleyes:

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    • RecDanes schrieb:

      a) Zubehör und Elektronikartikel aus dem Drittland
      b) ebay Shop Gebühren
      zu a) aus welchen Ländern beziehst Du die Ware? Ist im Reklamationsfall der Austausch über Deinen Lieferanten sichergestellt?
      ist die Ware (überhaupt) für den Deutschen/Europäischen Markt zugelassen?

      b) warum willst Du unbedingt mit einem Shop starten?
      bei einem Shop-Abo ist automatisch Paypal "mit im Spiel"....

      auch wenn die Einstellgebühren bei Shopartikel günstiger sind:

      wenn Du ganz neu startest würde ICH niemals mit einem Shop anfangen -
      dieser hat seine Besonderheiten (von PP mal abgesehen)...

      mein privater ebay Account möchte ich in einen ebay Shop umwandeln,
      hast Du den privaten Account zum Einkauf oder nur zum Verkauf genutzt?
      wann waren die letzten Aktivitäten?

      hast Du das Gewerbe bereits angemeldet?

      hast Du Dich über die (steuerliche) "Klein-Unternehmer"-Regelung infomiert?

      die Besonderheit der Ebay-Gebührenrechnung erkannt und Dich über die gesonderte steuerliche Behandlung informiert?

      Muss ich unbedingt in der IHK sein, oder kann man das ablehnen?
      NEIN - ablehnen ist nicht -
      Du kannst aber auf "beitragsfrei" gestellt werden wenn Du gewisse Voraussetzungen erfüllst:

      IHK - Ausnahmen für Gründer und Kleinunternehmen

      Auszug:

      Klein- und Kleinstunternehmen sind unter folgender Voraussetzung vollständig beitragsfrei: Es handelt sich um natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbeertrag nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt (IHKG</abbr> § 3).
      (farbliche Hervorhebung durch MOI :D )
    • RecDanes schrieb:

      Was könnte ich noch an Ausgaben auflisten, damit mein Gewinn nicht zu groß ist?


      das verstehe ich nicht, wenn du keinen "großen" Gewinn machen willst, warum fängst du überhaupt damit an? schließlich musst du viele Stunden in diese Arbeit investieren, wie viel willst du denn daran verdienen?

      die von der Verdi hetzten die Leute für höhere Einkommen auf zu streiken, dabei verdienen die meisten AN im ÖD schon weit mehr als 20 Euro in der Stunde

      wie viel willst du pro Arbeitsstunde verdienen? und damit meine ich tatsächlich den Gewinn, der an dir hängen bleibt!
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • RecDanes schrieb:

      Was könnte ich noch an Ausgaben auflisten, damit mein Gewinn nicht zu groß ist? Weg zu Post?
      Alle Ausgaben die mit diesem Gewerbe zu tun haben, ansonsten frage deinen Steuerberater er kann in dieser Hinsicht die besten Tipps geben, damit dir da nichts entgeht.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Danke erst einmal für die Antworten.

      Gewerbe ist noch nicht angemeldet.

      die Besonderheit der Ebay-Gebührenrechnung erkannt und Dich über die gesonderte steuerliche Behandlung informiert?
      Was genau meinst du damit?

      Wegen dem Gewinn niedrig halten:

      Das habe ich auf die Ausgaben bezogen. Daher auch meine Frage, was ich alles an Ausgaben in die EÜR aufnehmen kann und auch darf.
      Mehr Gewinn = mehr Steuern zahlen
    • RecDanes schrieb:



      Gewerbe ist noch nicht angemeldet.

      Wegen dem Gewinn niedrig halten:

      Das habe ich auf die Ausgaben bezogen. Daher auch meine Frage, was ich alles an Ausgaben in die EÜR aufnehmen kann und auch darf.
      Mehr Gewinn = mehr Steuern zahlen


      Wenn du das Gewerbe bei deiner Gemeindeverwaltung angemeldet hast und du somit automatisch an das Finanzamt und an die IHK weitergereicht wirst, kannst du allen Aufwand den du mit der Durchführung des Gewerbes hast, gewinnmindernd ansetzen. Also auch einen PC samt Software, Drucker und Bildschirm. Auch die Kosten für deinen DSL-Anschluß kannst du dem Gewerbe zuschlagen und rechnest anschließend deinen Privatentnahme raus.

      Wenn es richtig läuft, kommt auch noch die Gewerbesteuer hinzu. Du wirst staunen, wer auf einmal alles aus den Löchern gekrochen kommt und meint bei dir mitverdienen zu müssen.

      Wenn du keinen großen Gewinn machen willst mußt du eher aufpassen, daß du keine Miesen machst und dein ganzes schönes Projekt nicht auf eine Art Beschäftigungstherapie rausläuft.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • RecDanes schrieb:

      die Besonderheit der Ebay-Gebührenrechnung erkannt und Dich über die gesonderte steuerliche Behandlung informiert?
      Was genau meinst du damit?
      wenn Du das Gewerbe jetzt anmeldest bekommst Du vom FA einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung -
      sobald Du diesen beim FA (ausgefüllt) eingereicht hast erteilt Dir das FA eine ESt-Nummer....

      im Fragebogen werden auch Daten/Informationen zum Kleinunternehmer-Status abgefragt (Formular-Blatt Nr. 6):

      formulare-bfinv.de/ffw/form/di…text=4DCB59FEEABB973BC37A

      dort musst Du ankreuzen (Pos. 156 bzw. 157) ob Du die KU-Regelung in Anspruch nehmen willst....
      (Antrag zur Steuerlichen Erfassung als PDF-File unter "Dateianhänge")

      aufgrund dieses Fragebogens bist Du nun steuerlich erfasst - wobei eins noch fehlt:

      das sog. "Umsatzsteuersignal" das bei einem Klein-Unternehmer standardmäßig seitens des FA`s de-aktiviert ist
      -
      dies muss wieder aktiviert werden -
      bei einigen Finanzämtern reicht es dies telefonisch zu beantragen -
      diverse FA-Mitarbeiter sind mit dieser Handhabung - dezent ausgedrückt- überfordert und müssen sich erst intern aufklären lassen....
      oder lehnen es telefonisch sogar ab einem KU dieses Signal zu setzen....

      in solchen Fällen nicht verzweifeln - i.d.R. reicht es hier wenn Du Dich mit dem Leiter der Umsatzsteuerstelle verbinden lässt und die Problematik durchsprichst.

      Sobald das Signal gesetzt ist kannst Du den Antrag auf Erteilung der USt-ID beim zuständigen Bundeszentralamt für Steuern stellen
      -
      Informationen findest Du hier:

      Fragen & Antworten zur Vergabe der USt-IDNr.

      es wird einige Wochen dauern bis Du Deinen Bescheid über diese USt-ID vom Bundeszentralamt bekommst -
      sobald dies erfolgt ist stellst Du bei Ebay den Antrag auf sog. "Ausstellung von Netto-Rechnungen"
      -
      den Ablauf kannst Du hier nachlesen:

      pages.ebay.de/help/sell/vat-business.html

      dann hinterlegst Du die erhaltene USt-ID bei Ebay und lädst den Bescheides des Bundesamtes via Datenupload hoch:

      http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?RegisterVatIdV4

      ein Klein-Unternehmer ist nicht berechtigt die Umsatzsteuer in Rechnungen auszuweisen -
      diesen Hinweis bei den "Rechtlichen Informationen des Anbieters" (das bist Du!) hinterlegen -
      z.B. "Gem. §19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen."
      oder eine ähnliche Formulierung....

      damit kommst Du auch den Anforderungen des TMG (Telemediengesetz) nach.....

      o.g. Daten/Informationen können immer "nur" ein Anhaltspunkt sein und eins nicht ersetzen:

      das Gespräch mit dem Fachmann/frau: Steuerberater/in.....
      und natürlich einem Fachanwalt Internetrecht der Dir die Baustellen im Hinblick auf "Abmahnungen" aufzeigen kann....

      ab 13.06.2014 gilt eine neues Widerrufsrecht
      -
      hierbei sind diverse Änderungen/Neuerungen zur aktuellen Form zu beachten -

      Informationen zu diesem Thema findest Du hier:

      Händlerbund - Verbraucherrichtlinie

      laß` dich von den diversen steuerlichen/rechtlichen Anforderungen nicht irritieren -
      diese sind "nur" zu Beginn Deiner Tätigkeit verwirrend....(deswegen lieber mit el-Fachmann/frau sprechen!)
      -
      wobei natürlich jeder Gewerbliche Verkäufer gut beraten ist sich auch über aktuelle steuerliche und/oder Änderungen im Fernabsatz zu informieren....
      ist die Abmahnung erst einmal im Briefkasten ist das Malheur groß.....
      Dateien
    • aber verstehe ich das richtig?
      Sobald Sie von eBay die Berechtigung für Nettorechnungen erhalten haben, werden Ihnen die zu entrichtenden eBay-Gebühren als Nettobeträge (d.h. ohne MwSt.)

      Ich beantrage eine USt.-ID um von ebay die Gebühren als Nettobeträge zu erhalten?
      Ich verstehe den genauen Vorteil darin nicht.
      Als sog. Kleinunternehmer gem. § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet.

      Ich muss also, obwohl ich auf meinen Rechnungen keine Umsatzsteuer berechnen, trotzdem eine beantragen?


      Wegen der EÜR habe ich WISO eür+kasse gefunden.
      Das wäre wohl der einfachste Weg um keine Fehler zu machen.

      Anbei würde ich auch, wie es hier beschrieben ist, bei der Anmeldung meines Gewerbes vorgehen.

      Wegen den Änderungen im Widerrufsrecht müsste ich mir ja sowieso keine Gedanken machen,
      wenn ich im Händlerbund den Basic Tarif habe.
    • RecDanes schrieb:

      Ich beantrage eine USt.-ID um von ebay die Gebühren als Nettobeträge zu erhalten?
      etwas missverständlich - die USt-ID ist Voraussetzung dafür das Ebay Dir eine Netto-Rechnung ausstellen kann....
      in dieser Netto-Rechnung ist dann keine lux. USt aufgeführt/berechnet....

      der Vorteil liegt in der Versteuerung der Ebay-Rechnung -
      die Bemessungsgrundlage für die deutsche Umsatzsteuer ist die Ebay-Rechnung -
      wenn diese netto ist: geringerer Betrag als bei dem Bruttobetrag der Rechnung.

      Ich muss also, obwohl ich auf meinen Rechnungen keine Umsatzsteuer berechnen, trotzdem eine beantragen?
      die USt-ID hat nichst mit der "auf der Rechnung auszuweisenden USt" zu tun -
      ein Klein-Unternehmer ist überhaupt nicht berechtigt auf der ausgestellten Rechnung die Umsatzsteuer
      (in Prozent/Betrag) auszuweisen!

      Wegen der EÜR habe ich WISO eür+kasse gefunden.

      dies ist die Testversion des Programms -
      schau` dort bitte einmal bei den Stammdaten nach ob Du eine separate Einstellung bei dem Ausweis der Umsatzsteuer machen kannst -
      ist dort eine Option des "Klein-Unternehmers - kein Ausweis der USt in der Rechnung" (oder eine ähnliche Formulierung aufgeführt)?

      Anbei würde ich auch, wie es hier beschrieben ist,........


      bitte den Beitrag von geiz_ist_ungeil beachten:

      wäre evtl. ein Besuch beim Steuerberater anzuraten
      müsste ich mir ja sowieso keine Gedanken machen.......

      der Händlerbund wird Dir zu gegebener Zeit die "neue" WRB zur Verfügung stellen und Dir auch mitteilen wie diese in Deinem Account einzupflegen ist -
      wichtig ist natürlich das dem HB Deine kompletten Firmeninformationen vorliegen damit die WRB entsprechend erstellt werden kann.....
    • Gut zu wissen. Jetzt weiß ich es, danke dir =)

      Wegen der Software. Habe die Testversion mal installiert und Ja man kann dies auswählen.

      @ebay-troll

      Danke für den Softwaretipp, aber ich habe einen Mac.

      Was hat die GEZ denn damit zu tun? Bis August muss ich erst einmal keine zahlen, da ich mit jemanden zusammen wohne, der GEZ-befreit ist bis dahin.

      Krankenkasse?

      Ist der Verkaufsmanager Pro empfehlenswert für 5€ im Monat? Mit diesem kann man auch Rechnungen erstellen, oder?

      Alternativ dazu, würde ich GarageSale nutzen.

      Auf was muss ich noch achten?
    • Denke auch noch daran, Dich einem Entsorgungsunternehmen anzuschließen.
      Das ist mittlerweile Pflicht, wenn Du nicht nachweisen kannst, daß alle verwendeten Materialien für den Versand schon mal erfaßt wurden.
      Da man das nicht kann (Klebestreifen, Folie etc.) kommt man nicht drum herum.
    • Was hat die GEZ denn damit zu tun? Bis August muss ich erst einmal keine zahlen, da ich mit jemanden zusammen wohne, der GEZ-befreit ist bis dahin.


      Weitere Informationen zum Thema Rundfunkbeitrag, findest du hier: Rundfunkbeitrag für Selbständige und Unternehmen

      Infos über die Lizenzierung der Verkaufsverpackungen findest du beispielsweise hier: Lizenzierung Verkaufsverpackungen

      Bezüglich der Kleinunternehmerregelung solltest du dich unbedingt mit deinem Steuerberater im Vorfeld zusammen setzen. Ein paar Kurzinfos, gibt es hier: IHK Info Blatt

      Ferner solltest du dich intensiv mit deinen Importen beschäftigen. Auch hier gibt es einiges zu beachten, z.B. die Produkthaftung des Importeurs. Ein paar erste Kurzinfos findest du beispielsweise hier:
      Kurzinfo 1 Produkthaftung
      Kurzinfo 2 Produkthaftung
      Kurzinfo Importeur IHK

      Gerade als Importeur solltest du dich auch mit dem Thema Versicherungen ersthaft auseinander setzen. Da solltest du mal einen Versicherungsfachmann ansprechen.

      In deiner Kalkulation solltest du auch nicht die kalk. Rückstellungen für Gewährleistungen vergessen.

      Die Kosten der Beratungen sind im Übrigen Betriebsausgaben ;)

      Buchhaltungsprogramme gibt es einige auf dem Markt. Ich persönlich kenne den Buchhalter von Lexware
      Von dem Programm gibt es verschiedene Versionen und auch noch Zusatzprogramme, wie z.B. die Anlageverwaltung. Je nachdem wie umfangreich das Gewerbe ist, kommt eben die entsprechende Version zum Einsatz. Bei dir würde vermutlich der einfache Buchhalter ausreichend sein.

      Wenn du dein Gewinn von Anfang an klein halten willst, kannst du dir natürlich auch ein Programm von SAP stricken lassen ;)
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"