Negative Bewertung: Händler fordert 70.000 € Schadenersatz

    • der Händler fühlte sich durch die Produktbewertung (mit Händlerkritikanteil)eingeschränkt und hat zur Abmahnungskeule gegriffen
      daß das in den medien teils als Händlerbewertung bezeichnet wird, ist doch nebensächlich (und bei dem Satz: der händler nie wieder) durchaus verständlich
      die Folge der Anwaltskeule war die Sperrung, weil das Amazon nicht so gerne sieht
      und die Folge der Sperrung die Schadenersatzklage
    • Peanuts-Fan schrieb:

      Kann es ein, dass durch jahrelange Fernsehabstinenz die Adaption an dümmliches Infotainment einfach fehlt und ich deshalb nach Sehen des Beitrags ratlos und befremdet zurückbleibe?


      Kann ich definitiv bestätigen. Ich betrat mal einige Jahre, nachdem ich das Fernsehen eingestellt hatte, einen Raum, in dem sich zwei Menschen über ein aktuelles Sendungsformat unterhielten. Wirkte auf mich verstörend, wie vom anderen Planeten, in was für einer Scheinwelt die unterwegs zu sein schienen. /OT

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Aber mal ganz abstrakt und abseits der Frage, ob und wie das nun mit irgendwelchen Gittern und/oder Anleitungen war: es geht jedenfalls nicht, dass amazon sich anmaßt einen Verkäufer daran hindern zu wollen, eine Äusserung durch die er seine Rechte beeinträchtigt sieht, auf dem rechtlichen Weg zu beseitigen.


      Machen sie ja gar nicht und können sie auch nicht. Sie stellen nur die Geschäftsbeziehung mit ihm ein. Wahrscheinlich haben sie ihm dafür nicht mal einen Grund gesagt. "...haben wir bei einer routinemäßigen Überprüfung festgestellt ... hohes Risiko für uns ... leider den Entschluß gefaßt ... keine weitere Zusammenarbeit ... schönes Leben noch." Das ist legitim.

      Nicht legitim ist es, dem VK sein Geld einzufrieren. Das ist schlicht illegal, und dafür hätte er Amazon auf die Finger klopfen sollen.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Wir reden über die Händlerbewertung


      Der K redet im Bericht davon, daß die "Kernaussage" in der Abmahnung war, daß er "die Bewertungen" löschen soll, weil sie "laut dem Verkäufer nicht richtig sind" (04:00). Geht also wohl um beide, die ja auch im wesentlichen gleich sind, wobei die für den Händler mehr auf diesen eingeht.

      Alles weitere dürfte die übliche mediale Verkürzung sein, weil die Rezension aus google rausfällt und die Händler-BW nicht.

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    • aurum schrieb:

      auf jeden Fall wird heftig Geld verbrannt bei der Sache


      Dies sehe ich nicht so. Dass es um die Fragen "Zulässigkeit von Bewertungen" und "Unter Druck setzen wegen Bewertung" vermehrt juristische Auseinandersetzungen gibt, das halte ich für dringend notwendig. Das gehört geklärt. Damit Kunden und VK wissen, was "erlaubt" ist und was nicht.
      Da die Bewertungen für die Händler so wichtig geworden sind, dass sie meinen, das es sinnvoll ist per Anwalt gegen ihre unzufriedenen Kunden los zu gehen, muss K eventuell lernen, wie er juristisch "sauber" zu formulieren hat, wenn er Kritik überhaupt noch äußern will.
      Und manch Händler muss wohl lernen, was er zu "dulden" hat und zu welchen "Keulen" er greifen darf.

      Mich würde allerdings nicht wundern, wenn der Prozess darüber gar nicht so viel Aufschluss geben würde. Ich kann mir vorstellen, dass das Gericht hier ohne Würdigung jedes einzelnen Sternchen und Halbsatzes der BW entscheiden würde, dass die Klage schlicht gegen den Falschen erfolgte. Ursächlich für den (bisher nur) behaupteten immensen Schaden ist ja nicht der Satz (verkürzt) "Die Bedienungsanleitung ist falsch", sondern wohl der Rauswurf des Händlers durch Amazon.

      Oder kann mir jemand sagen, wie viel weniger Fliegenschutzgitter dieser einzelne Händler meint, wegen dieser einen Bewertung weniger verkauft zu haben? Grob gerechnet...65000 / durch 23 (Und das ist nur Umsatz und damit bei weitem nicht Gewinn oder Schaden) ergibt schon über 2800 dieser Gitter. Je nach Marge bräuchte es das doppelte bis dreifache an Umsatz, um auf so einen Schaden zu kommen. Weniger verkauft wegen dieser einen BW bei Amazon? Vermischt unter anderen nicht so positven Bewertungen stehend....

      Das ist dann auch mal eine Behauptung, die zu beweisen wäre :)
    • Peanuts-Fan schrieb:



      Läßt du uns bitte an der Quelle deines Wissens teilhaben?
      ich komm mir veralbert vor
      dieses "Wissen" ist doch einfach ne (wirklich nicht ironische, verfälschende oder vereinfachende)Zusammenfassung der hier verlinkten Webseiten und des TV Beitrags gewesen
      überall finden wir den Wortlaut der strittigen Bewertung, die mit der Kritik an der Aufbauanleitung beginnt und mit Kritik am Händler endet (dazwischen durchaus positive Worte fürs Produkt an sich)
      und diese Bewertung findet sich als Produktbewertung immer noch auch bei anderen Händlern und wurde in diesem Thema verlinkt und wird in den Medien (zumindest teilweise) Händlerbewertung genannt
      was ist daran so unverständlich?

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    • Mirabella: sollte kein Angriff gegen TV-Besitzer sein ;) höchstens gegen die Sendung.

      aurum:
      Sorry für's veralbern. Aber überall ist die Rede von Händlerbewerung und dann folgt der Text der Produktrezension. Abgegeben hat der K beides.
      Mir ist nicht klar, auf welche Bewertung die Klage sich bezieht. Vielleicht hast du Recht, vielleicht haben die Medien auch einfach nur schlampig recherchiert.


      Aus der Augsburger Allgemeinen:
      Wegen seiner negativen Bewertung und seiner Beschwerde habe Amazon ihm, dem Händler, das Verkäuferkonto mit 13.000 Euro darauf gesperrt. Ohne diese Sperrung hätte er bis heute rund 39.000 Euro erwirtschaften können, so der Kläger. Den Schaden müsse Allrutz ihm nun ersetzen, zuzüglich Anwaltskosten. Hinzu kämen geschätzte 20.000 Euro "weitere Schäden".
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • Nun, wenn ich das Urteil vom Bundesverfassungsgericht sehe:

      radio-utopie.de/2013/08/10/bun…heit-bei-behoerdenkritik/

      bei der immerhin auch die Behörden kräftig einstecken dürfen, sehe ich keine größeren Probleme für den Beklagten.

      Wenn ich dann noch bedenke, dass man Soldaten als Mörder bezeichnen darf, die spickmich Lehrerin Beschwerde wurde nicht zugelassen,
      Ärzte dürfen bewertet werden etc.

      rechtsindex.de/recht-urteile/3…nzlei-als-winkeladvokatur

      Winkeladvokat darf man sagen, das gefällt mir 8)

      so wirklich klar ist mir die Motivation des Klägers nicht.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • NEIN
      ich lese und höre immer wieder nur von EINER Bewertung
      in dem RTL-Beitrag wird immer wieder von Bewertung in Einzahl gesprochen
      nur der Käufer (der wo mit der von mir schwer nachahmlichen Grammatik ;) )hat von Bewertungen gesprochen, das sollte man nicht so ernst nehmen(obwohl er der Betreffende ist, Aufregung beim FernsehInterwiew, würde mir vielleicht auch passieren) und meint damit wohl die Summe seiner Sätze, die ja verschiedene Aspekte des Kaufs(Produkt und Händler) betrachten
      aber der Bericht selber bei 3:29 und 3:43 (um nur 2 Beispiele zu nennen) immer Einzahl
      und nicht zuletzt auch im Anwaltsbrief wird von genau einer Bewertung, die gelöscht werden soll, geschrieben
      Bilder
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    • pandarul schrieb:

      Hängenbleiben wird aber in den Medien nur, daß er erfolglos versucht hat, gegen eine BW vorzugehen.


      Was aber auch nicht unproblematisch wäre. Ich bin nicht Verfechter davon, dass jeder alles über jeden überall verbreiten darf, egal ob wahr oder nicht.

      Ich sehe zunehmend ein fatales Dreieck.
      Da sind zuerst mal die Kunden, die angeblich schon wegen ganz wenigen schlechten BW in einem Portal nicht mehr kaufen.
      Da scheint auch so zu sein, zumindest merken die VK es. Also tun sie "Alles", damit ihr Profil sauber bleibt. Mittlerweile eben auch mit Keulen.
      Es gelingt teilweise auch, was dazu führt, dass die Profile (mit Zutun der Plattformen) immer "saubererer" werden....Was dazu führt, dass immer weniger "nicht positive" Äußerungen...immer schwerer wiegen.....
      Die Plattformen sorgen dann dafür, dass "schwarze Schafe" verschwinden...."Schwarzes Schaf" kann man aber schon durch zwei, drei "Deppen" werden... wirklich fatal.....

      Wenn ich nur überlege, was ebay da zum schlechten gekehrt hat. Wie habe ich das früher gemacht? Hat mich ein Profil mit 94% abgeschreckt? Nicht unbedingt...Aber ich habe es mir angeschaut. Konnte ich ja auch noch. Kunden trauten sich ja noch textlich ihre Meinung abzugeben. Also habe ich geschaut, was für BW die Nicht-Grün-Bewerter sonst noch so von sich gegeben haben für andere Transaktionen. Da hat man dann die Ständig-Meckerer und Pech-Haber schon ausfiltern können. Ich konnte "sehen" , was der Schlecht-Bewerter sonst so gekauft hat. Zum Beispiel ob er immer "Schrott" kauft und Gold erwartet.
      Alles vorbei, diese Möglichkeit zum prüfen...gibt es durch "anonym" nicht mehr. Und damit auch keine Chance für einen VK, der zwar eventuell "etwas langsam" ist (was mich nicht stört) aber ansonsten gute Ware liefert, zum Beispiel.

      K wird "getrimmt" auf Suche nach 100%, VK versucht mit Zähnen und Klauen die 100 zu erreichen. Und Plattform spielt beide gegeneinander aus und behauptet, dass "Alle" es so wollen.....

      Bei Ama scheint es so, dass ich "Meinung" noch sehen kann...noch....
    • die Schadenersatzforderung ist ja wegen dem Rausschmiß
      aber vorher hat der Verkäufer ja schon einen Schaden von 10.000 alleine wegen der einzelnen Bewertung unterstellt, das ist doch größenwahnsinnig
      (bezugnehmend auf den Geschäftswert der Anwaltsgebührenberechnung)
    • Aufgrund einer Produktbewertung wird ein Händler von Amazon sanktioniert? Das kann ich mir einfach nicht vorstellen.

      Insgesamt wahrscheinlich ein unglückliches Zusammentreffen von ... öhöm .... ungeschicktem Käufer und .... äääh.... cholerischem Verkäufer.


      hey, das war mein 100ster :)
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten

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    • schabbesgoi schrieb:

      Mittlerweile eben auch mit Keulen.


      Achwas. Das war doch schon um 2005 herum so bei eBay, bevor die alle gekickt wurden. Diese Thematik ist ein Wiedergänger. Und genau deshalb ist es gut, wenn der Händler mit Anlauf auf die *** fliegt. Weil es abschreckend wirkt auf seinesgleichen.

      Die Deppenquote verteilt sich doch gleich, natürlich wird es immer auch unfaire und/oder falsche Bewertungen geben.

      aurum schrieb:

      aber vorher hat der Verkäufer ja schon einen Schaden von 10.000 alleine wegen der einzelnen Bewertung unterstellt, das ist doch größenwahnsinnig


      Streitwert, nicht Schaden. Das ist so ein Tabellending mit der Abmahnung, da schaut man nach, wieviel man wofür ansetzen darf. "Unternehmenspersönlichkeitsrecht", "Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb" usw.
    • Peanuts-Fan
      der Händler wurde nicht wegen der Produktbewertung sanktioniert, sondern wegen des anwaltlichen Drucks gegen diese Bewertung
      das steht aber sehr deutlich schon xmal in diesem Thread
      pandarul:
      ich finds auf jeden Fall absurd, daß dieser konkrete Anwalt in diesem konkreten Fall da eine so hohe Geschäftsgebühr ansetzt
      auch wenn er es vielleicht darf
    • Ein Endverbraucher von vielen gibt eine Bewertung ab, deren Text sich in irgendeiner Form negativ über die Transaktion/den Artikel/den Vk/etc. äußert.
      Irgendwas im HG läuft ab, dass den Plattformbetreiber dazu bringt - u.U. auf Grund einer Beschwerde des Bewerters - dem Vk die "Freundschaft" zu kündigen.
      Der Vk sucht sich eine Anwalt, der nun diesen einen Endverbraucher auf 70.000 EUR Schadensersatz/etc. verklagt.
      .
      Als Endverbraucher bin ich schon leicht gerührt, dass mein einzelner negativer BW-Text - auf was er sich auch immer beziehen mag - solch eine wirtschaftl. "Macht" haben soll.
      Alleine den Zusammenhang des einzelnen BW-Textes zu den 70.000 EUR halte ich für völlig überzogen bis schlichtweg Unsinn!
      Ob eine Produkt-BW mit "miese Anleitung" aus persönlichen Unvermögen da nun sinnvoll ist oder nicht... muss jeder selbst entscheiden.
      ABER
      wenn ich als Endverbraucher BW-Texte lese, hat für mich die BW der "Qualität des Artikels" oberste Priorität - mit dem Artikel muss ich etwas länger leben, die Freundlichkeit, die schnelle Lieferung oder die tolle Verpackung sind Nebensächlichkeiten, die ich mir nicht ins Haus stelle. Die Sorgen nur noch dafür, dass neben der Qualität des Artikels auch die Qualität der Transaktion stimmt.
      Nur sollte es für mich im Normalfall so, dass ich die "Freundlichkeit" des Vk garnicht mitbekomme, wenn der Artikel o.k. ist und das ganze in einem realistischen Zeitraum ankommt.
      .
      Ich kann schon verstehen, dass sich Händler gegen "Produkt-BW" wehren möchten, aber wenn nicht da, wo soll den der Endverbraucher sonst seinen Unmut über den gelieferten Artikel loswerden. Den Hersteller/Großhändler kennt nur der Einzelhändler und m.M. nach sollte der auch wissen, was er da verkauft. Sonst lässt er es besser bleiben, wenn ihm die "Arbeit der Prüfung seiner Ware" zu viel ist.
      Es gibt doch nicht umsonst im Einzelhandel die verscheidensten Fachverkäuferausbildungen!
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

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    • aurum schrieb:

      Peanuts-Fan
      der Händler wurde nicht wegen der Produktbewertung sanktioniert, sondern wegen des anwaltlichen Drucks gegen diese Bewertung
      das steht aber sehr deutlich schon xmal in diesem Thread

      Ich weiß, dass das schon x-mal in diesem Thread steht.
      In den von dir genannten Berichten und auch in der Sendung ist das aber gerade nicht Thema sondern der Bewertungstext, der als Grund für die Sperre genannt wird.

      Mir ist irgendwie nicht klar, worauf du überhaupt hinauswillst.
      O Du findest die Produktbewertung ungerechtfertigt und hälst eine Löschung für angebracht und berechtigt?
      O Du findest, der VK hat überzogene Ansprüche und ist kundenunfreundlich?
      O Du findest, der K hat überzogene Ansprüche und ist ein handwerklicher Volldepp?
      O Du findest den Rausschmiß des VK nicht gerechtfertigt?
      O Du findest, der VK macht eine Riesenwelle um einen Fliegenschiß und hat irgendwie selber Schuld?

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      Man sieht nur mit den Augen gut

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    • aurum schrieb:

      der Händler wurde nicht wegen der Produktbewertung sanktioniert, sondern wegen des anwaltlichen Drucks gegen diese Bewertung


      Dies ist nun eine Tatsachenbehauptung :) Oder doch nicht?
      Ich kenne die Begründung von Ama bisher auf jeden Fall nicht *gr
      Auf jeden Fall wäre es für mich keine Überraschung, wenn das Gericht kurz und knapp richten würde, dass der K und Bewerter schlicht der falsche "Beschuldigte" ist. Weil: die Sanktionierung kam wohl von Ama, nicht vom Käufer...
    • schabbes, bei Ebay hat er 1770 Bewertungen/12 Monate, nicht nur für Insektengitter. Bei Ama um die 400?
      Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass es bei Ebay 2000 - 2500 Verkäufe gab und bei Ama 1600, weil dort ja kaum jemand bewertet, dann komme ich bei aller Schönrechnerei auch nicht auf diese Schadensersatzforderung.
    • Da stecken doch 20k "sonstige" drin.

      Bestimmt die seelischen Qualen, die der VK erdulden mußte, weil sich doch glatt der Pöbel erdreistete, ihm was ins Stammbuch zu schreiben. /sarcasm

      Ernsthaft: Der Schaden durch Umsatzausfall wird auf 39.000 beziffert. Wie die Rechnung geht? kA. Angeblich mußte er ja Mitarbeiter entlassen. Vielleicht war er durch den (vorübergehenden) Wegfall der 13.000 und den Umsatzeinbruch durch die Sperre mit derlei Liquiditätseinbußen konfrontiert, daß er sein Geschäft entsprechend anpassen (=verkleinern) mußte, damit es sich wieder rechnet.