Negative Bewertung: Händler fordert 70.000 € Schadenersatz

    • Naja, wenn man nun weiß das ein Fenster aus zwei Teilen besteht, Fenster-Rahmen und Fenster-Flügel, wäre die Aussage in der Bewertung in der Tat falsch und die Anleitung richtig. Aber wenn sich der Verkäufer auf genau diesen einen Punkt "stürzt" um eine unwahre Tatsachenbehauptung als Begründung für sein Verlangen der Bewertungsrücknahme, seine Unterlassungserklärung nebst Anwaltskosten und für seine Klage zu haben ist das ganz schön arm.
      KANN nämlich garnicht jeder wissen und deshalb wird diesem Punkt der Bewertung höchstwahrscheinlich auch nicht so viel Gewichtung beigemessen wie es der Verkäufer wohl gerne hätte.
      Schließlich ist nicht dieser eine Punkt (die unwahre Tatsachenbehauptung) Ursache für die negative Bewertung oder gar der Kontosperrung sondern das war das völlig unprofessionelles Vorgehen des Verkäufers.

      Am Ende gibt es eigentlich nur den Verkäufer als Verlierer denn derjenige der dieses Bimbamborium mitbekommt wird alles tun aber garantiert nicht bei DIESEM Verkäufer etwas kaufen.
    • Wie erwartet:

      sueddeutsche.de/geld/streit-um…on-bewertung-ab-1.2070411

      Dem Vorsitzenden Richter genügte ein Satz, um die Abweisung der Klage zu begründen: "Die Klagepartei hat nicht den Nachweis erbracht, dass der Beklagte mit Sicherheit unwahre Tatsachen verbreitet hat." Deshalb habe das Gericht die Klage "bereits aus prozessualen Gründen" abweisen müssen, ohne die Forderungen inhaltlich zu prüfen.


      Das ist dann allerdings doch schwach. Wer so auf den Putz haut wie dieser unseriöse Händler da, der sollte wenigstens mit einem Scheinargument aufwarten können.

      Jan Morgenstern, der Anwalt des Klägers, sagt, es sei "relativ wahrscheinlich", dass sein Mandant in Berufung gehe.


      Vielleicht fällt ihm ja noch eins ein.

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    • Na, heute ist doch Ende Juli, nich? *g*

      Die Urteilsverkündung ist freilich langweilig, das war (mir zumindest) klar. Ich glaube ich habe in meinem ersten Posting hier geschrieben, daß über den unstrittigen Fakt hinaus, daß "von innen zu messen" (oder so) ist, nur eine Meinungsäußerung vorliegt.

      Die Verhandlung selbst wäre allerdings genau deshalb schon interessant gewesen: mit welchen Argumenten versucht der Händler dem Kunden eine falsche Tatsachenbehauptung unterzuschieben. Naja, müssen wir halt auf die schriftliche Begründung warten, da dürfte der Parteienvortrag ja drin zusammengefaßt sein. Ich nehme an bei dem Interesse setzt sich der Richter gründlich damit auseinander.
    • Nun, vielleicht hat der Kläger gedacht, dass der Beklagte die Wahrheit seiner Tatsachenbehauptung beweisen müsse.
      Sollte man ja auch können, wenn es sich wirklich um eine Tatsachenbehauptung handelt.

      Da aber der Kläger den Beweis/Beleg erbringen muss für seinen Anspruch, hätte er beweisen müssen, dass die Behauptung des Kunden falsch ist. Also, dass die Gebrauchsanweisung richtig, vollständig verständlich und fehlerfrei ist. Das kann teuer und aufwändig werden mit Gutachten und so....
    • schabbesgoi schrieb:

      dass die Gebrauchsanweisung richtig, vollständig verständlich und fehlerfrei ist.


      letztlich ein Ding der Unmöglichkeit, wie will man beweisen, dass etwas unmissverständlich nicht "miss" zu verstehen ist, wenn es doch missverstanden wurde? 8)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Aus der Augsburger Allgemeinen, danach ein Formfehler....

      augsburger-allgemeine.de/bayer…r-Kaeufer-id30852887.html
      (fett von mir) :

      Gestern hat Thomas Allrutz vor dem Augsburger Landgericht einen Etappensieg errungen – mehr aber auch nicht. Die Zivilkammer hat die Schadenersatzklage des Fliegengitter-Händlers abgewiesen. Aber nur aus formalen Gründen. Richter Rudolf Weigell sagte, der Anwalt des Händlers habe einen Beweisantrag zu spät gestellt. Mit der Frage, ob die von Allrutz veröffentlichte kritische Bewertung korrekt war oder nicht, beschäftigte sich das Gericht deshalb erst gar nicht. Die Richter klärten so auch nicht, ob der Online-Händler einen Anspruch auf Schadenersatz hätte.
      ...
      Kein Schadenersatz für Bewertung: Das bedeutet das Urteil für Käufer - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: augsburger-allgemeine.de/bayer…r-Kaeufer-id30852887.html
    • Krass.

      Halte ich aber auch für falsch berichterstattet. Die werden natürlich Beweisanträge gestellt haben. Aber erst als klar wurde, daß es damit nicht reichen wird, haben sie noch einen neuen aus dem Hut gezaubert, der dann nicht mehr zugelassen wurde. Ist nicht ungewöhnlich.

      Das jetzt auf einen Formfehler zu reduzieren, halte ich für ungenau. Der nicht mehr zugelassene Beweis wird nicht der beste gewesen sein, die guten bringt man nämlich gleich. Klingt für mich eher danach, daß das Taktik war, um ein Argument für die (über-)nächste Instanz zu haben: Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör. Denn natürlich ist das auch Auslegungssache, was wann noch zugelassen wird und wann nicht. Spricht m.E. für eine gute Klagevertretung, so was gegen Verhandlungsende zu pullen, um jeden halbwegs erdenklichen Weg offenzuhalten.
    • Hier gibt es das Aktenzeichen, aber nicht den Text des Urteils

      lto.de/recht/nachrichten/n/lg-…-bewertung-fliegengitter/


      ...
      Doch dass die in Rede stehende Bewertung auch tatächlich falsch war, habe der Kläger nicht darlegen können, wie das Gericht mitteilte (Urt. v. 30.07.2014, Az. 21 O 4589/13).

      Das LG musste daher gar nicht erst entscheiden, ob die Bewertung tatsächlich für die Einnahmeverluste des Verkäufers ursächlich gewesen war. Denn der Kläger hätte zunächst nachweisen müssen, dass die abgegebene Bewertung unrichtige Tatsachen enthält. Ein Kommentar zu einem Produkt sei nicht mit einer ehrenrührigen Behauptung vergleichbar. Nur dann hätte die Beweislast nach der Rechtsprechung beim Beklagten gelegen, erklärte der Gerichtssprecher.
      ...


      zitiert ein Gerichtssprecher aus dem Urteil, oder "kommentiert" er selber?
      Weiß jemand, wie "Normalmensch" an den wirklichen Text eines Urteils kommt?
    • Indem Du es beim Gericht schriftlich anforderst und mitteilst, dass sie evtl. Kosten wo abbuchen können.

      Habe das schon öfter getan. Ist, oftgenug, kostenlos.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Da ist der Kläger mit Pauken und Trompeten abgewiesen worden.

      Habe mir die Montageanleitung mal im Netz angesehen, da steht tatsächlich Innenrahmen, obwohl das Gitter auf die Zarge montiert werden soll.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • das hatten wir doch ganz am Anfang des Threads schon durchgekaut
      Innenrahmen gibts doch beim Fenster gar nicht
      es gibt nen (Fenster/Tür)Rahmen und nen (F./T.)Flügel, nichts davon ist dem Wort zuzuordnen, aber es gibt aussagekräftige Bilder
      der angebliche Schaden für den Verkäufer ist aber nicht wegen der Bewertung, sondern wegen amazons Verhalten (Sperrung)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()