Negative Bewertung: Händler fordert 70.000 € Schadenersatz

    • Den urteilstext habe ich hier nur der Vollständigkeit halber verlinkt.

      Das Urteil bringt in der Frage, die Händler und Kunden am meisten interessiert...überhaupt nicht weiter.

      Außer, dass es aussagt: wer anderen "falsche Tatsachenbehauptung" vorwirft, der muss es auch beweisen.

      Lustig dazu (aus dem Urteil, Abs 42). Gericht mit Humor:
      Das Gericht geht auch nicht davon aus, dass das Beweisangebot der Montageanleitung als Anregung zu einer wie auch immer durchzuführenden Bastelstunde vor Gericht zu verstehen ist. Auch dies wäre jedenfalls eine untaugliche Beweisanregung.
    • aurum schrieb:

      was willst du uns mit dem Fragezeichen sagen?
      die von dir verlinkte Anleitung ist eine andere als vor Monaten und am Anfang des Threads/zu Zeiten des falschen Einbaus/der Bewertung

      Ich hab nur mal Tante Gurgel angeschmissen. Auch dort ist von "innen" die Rede.
      Wie ich dem Urteil entnehme ist wohl der Beweisvortrag des Klägers gründlich in die Hose gegangen.
      Mal sehen ob/wie es weitergeht.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • jepp, so stand es auch in der kleinen gedruckten Gazette, die mir heute über den Weg gelaufen ist :D

      Wobei die Urteilsbegründung diesmal interessanter wird. Laut Stadtteilblättchen hat der Richter zwar selber gebastelt und hat auch gemeint, dass die Behautpung des Käufers richtig ist.
      Aber das Urteil scheint weit darüber hinaus zu gehen und das "Basteln" nur Nebensache gewesen zu sein.

      In dem Beschluss befasst sich das OLG vor allem mit der Abgrenzung von Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen. So sieht das Gericht in den vom Kläger angegriffenen Kommentaren "in der Anleitung steht ganz klar, man muss den Innenraum messen, das ist falsch! Damit wird das Ganze zu kurz!" und "ich habe beim Verkäufer angerufen, Fazit: Er will sich dazu lieber nicht äußern, allein das ist eine Frechheit" jeweils geschützte Meinungsäußerungen. Zwar würden beide Aussagen auch Tatsachenbehauptungen enthalten, das Werturteil stünde aber jeweils im Vordergrund. Wichtig sei dabei, die Äußerungen nicht vom Kontext isoliert zu betrachten, sondern in dem Zusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen sind.


      lto.de/recht/nachrichten/n/neg…densersatz-fliegengitter/
    • Was an Recht vor Gerichten gesprochen wird ist eine Sache, aber ich möchte auch die Seite des Händlers sehen, sei es dieser hier oder jeder andere der eine negative Bewertung bekommen hat. Ich finde schon das sich Käufer viel bewußter darüber sein sollten, was eine negative Bewertung anrichtet. Im geringsten Fall hält eine negative Bewertung andere Kunden vom Kauf bei diesem Händler ab, im schlimmsten Fall droht sogar Kontosperrung oder ähnliches. Und das manchmal nur, weil wirklich jemand sich beim basteln überschätzt hat oder vielleicht auch wirklich ein Produkt die Erwartungen nicht erfüllt. In jedem Fall sollte man mit dem Verkäufer kommunizieren. Einem Verkäufer ist durchaus bewußt, was eine negative Bewertung anrichtet, also wird er freundlich und entgegenkommend sein um diese zu verhindern. Wenn jemand natürlich totalen Humbug erzählt, dann wird das nicht klappen, in aller Regel findet man aber eine Lösung ohne das man wegen eines Einzelfalls negativ bewerten muss. In vielen Fällen kaufen die Händler auch nur bei einem Vorlieferanten in bester Absicht und werden entweder Opfer einer kompletten mangelhaften Produktion oder einer zumindest nicht immer gleichwertigen Produktion. Gerade letzteres ist natürlich für die Händler nicht einfach festzustellen, man kann ja z.B. nicht jedes Teil aufbauen um es zu prüfen.

      Schwarze Schafe gibt es natürlich auch, keine Frage, aber der deutsche Handel steht sowieso schon unter Druck, die ersten 15 Angebote im Consumer - Electronic kommen bei Ebay und Amazon meist aus China. Wenn wir nicht nur beim Chinesen einkaufen wollen, sondern auch den deutschen Handel mit seinen Vorzügen (schnelle Lieferung, Gewährleistung, deutschsprachiger Ansprechpartner/Support) nutzen wollen, dann müssen wir zumindest miteinander kommunizieren. Lehnt der Verkäufer die Kommunikation dann ab, ist er aber wirklich auch selber schuld an der Bewertung.
    • Na endlich hat hier jemand den Carlos editiert. Das war nämlich der falsche Händler. Ich verstehe gar nicht, warum einige Medien so ein Geheimnis um so einen dubiosen Händler gemacht haben. Der gehört doch genannt, damit jeder weiß, mit wem er da Geschäfte macht. Erst recht, nachdem der sich dann auch noch durch die zweite Instanz geklagt hat und aufgezeigt bekommen hat, dass er so vollkommen auf dem Holzweg ist mit seiner Rechtsauffassung.

      bild.de/regional/muenchen/amaz…ericht-39805774.bild.html

      anwaltsbuero47.de/wp-content/u…-00721320140904111042.pdf

      So, und da ist er nun, unser Held: ivvt.de

      IvVt.de
      Inhaber: Klaus Simmet
      Unterkessacher Straße 26
      74214 Schöntal
      Deutschland

      Telefon: 07943/942951

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      E-Mail: Service@ivvt.info
      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 146768795

      Also, liebe Käufer, passt bloß auf, dass euch der Klaus Simmet nicht naher vor Gericht zerrt, weil seine Ware zu kurz ist. Alternativ: Sucht euch einen Händler, bei dem ihr ein gutes Gefühl beim Einkauf habt.