Negative Bewertung: Händler fordert 70.000 € Schadenersatz

    • Danke, guter Fund. Glaubwürdig.

      Zur Sache: Wenn dieser Händler damals die ASIN eingepflegt hatte und der einzige mit dem Artikel war, ist die Rezension des Produktes mit Seitenhieb auf den VK genausogut wie eine "negative" für den VK selbst.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Hoffentlich kriegt K nicht noch Ärger mit L., weil sie mit dieser Kundenrezension in Verbindung gebracht werden und gar nicht gemeint waren....


      Warum, schau dir doch mal deren BWs an. Die sind die gleiche Art von Händler und verkloppen die gleichen Schrottprodukte. Das paßt schon (weshalb ich sie auch oben für Kollege google genannt habe).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=ivvt.de

      Auch eine Zierde seiner Zunft:

      Für alle unsere Angebote gilt:
      Abgabe nur in handelsüblichen Mengen solange Vorrat reicht, das Angebot ist freibleibend.


      Ähhh. Nein.

      Alle Angaben und Preise in diesem System sind freibleibend und unverbindlich.


      Ähhh. Nein.

      Versandkosten Sparen: Ein Sammeln mehrerer Auktionen/Bestellungen ist selbstverständlich möglich. (max. Zeitspanne 3 Tage)

      Sie können jedoch alle Käufe innerhalb von einem Tag zu einem Paket über die Kaufabwicklung zusammenfassen.


      Ähhh. Aha.

      Bei Versand auf Inseln wird ein Zuschlag je nach Versandart fällig.


      Glaube ich nicht. Ich glaube daß die korrekten VSK in unmittelbarer Nähre des Verkaufspreises anzugeben sind.

      Sollten Sie bei größeren Bestellungen nicht wissen wie viel Versandkosten anfallen, fragen Sie kurz nach. Unter der Adresse Service@ivvt.info wird Ihnen geholfen.


      Ich glaube zwar, daß da geholfen wird, aber daß ein Verbraucher das nachfragen muß, glaube ich ebenfalls nicht.

      Alle Angaben sind unverbindlich. Für Eingabe- und Systemfehler wird keine Haftung übernommen.


      Öhhh. Ach ihr wißt es bestimmt schon *gg*.

      Eine vorzeitige Beendung oder Löschung von Angeboten behalten wir uns vor.


      Gut zu wissen.

      (edit: Und nein, solchen formalen Unfug wie die fehlende Faxnummer in der WRB zähle ich nicht auf, das sind Kinkerlitzchen, die m.E. nicht geeignet sind, einen Verbraucher tatsächlich zu täuschen oder um irgendwelche Rechte zu bringen.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Boah! Ist der krass! Schaut mal in die AGB.

      Bei allen Angeboten sofern nichts gegenstehendes angegeben wird handelt es sich grundsätzlich um gewerbliche Angebote. Mit der Abgabe eines Gebotes bestätigt der Kaufinteressent und Bieter, dass er als Unternehmer gemäß § 14 BGB handelt. Bei als nicht als gewerblich gekennzeichneten Angeboten hat der Kaufinteressent und Bieter anzugeben, ob er als Unternehmer oder Verbraucher bietet. Der Verkäufer hat dann das Recht das Gebot als gewerblich / nicht gewerblich wie angegeben anzunehmen oder abzulehnen. Erfolgt keine Angabe vom Kaufinteressent und Bieter gilt das Gebot als gewerblich.


      *hust*

      Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung der ökonomischen Interessen des Verkäufers zur Behebung eines Mangels der Ware folgende Vorgehensweise vereinbart: Bei Produkten im Wert unter EUR 100,- kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Kaufsache EUR 100,- steht dem Verkäufer binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.


      *Sprachlosigkeit*

      Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
    • Eigentlich fehlt hier so ein "ich fall in Ohnmacht"-Smily. Da strickt sich einer seine Gesetze mal selbst, wenn sie nicht dem entsprechenden, was er wünscht.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • ebay.de/itm//380878305453

      Aber auch in der von dir verlinkten Händlerseite von Amazon.

      Ich will IVVT gar nicht unterstellen, diesen Schmarrn auch durchsetzen zu wollen, das BW-Profil bei eBay spricht in der Tat eine andere Sprache. Aber ich finde es passend, daß jemand mit solchen Phantasie-Regelungen gegen einen - wenn auch womöglich wenig hellen - Bewerter per Gericht vorzugehen versucht.
    • Mal so ein Einwurf. Nach meinem subjektiven Gefühl sind es meistens die großen mit mehreren 10k Bewertungen, die so abgefahrenen Kram schreiben oder ggf. glauben. Man könnte ja anhand meiner Postings meinen, ich bin irgendwie von der militanten Käuferschutzlobby. ;) Das stimmt nicht. Nach meiner Erfahrung geben sich die allermeisten Händler große Mühe und sind im Problemfall konstruktiv und dialogbereit, insbesondere die ohne große Firma oder Angestellte im Rücken, die einem noch um 10 Abends die Mails beantworten, wenn mal was ist. Das sollte nicht vergessen werden, wie immer, wenn ich mich aufrege, ist nur der angesprochen, der sich auch gemeint fühlt. Und ja, auch unter den großen und ganz großen gibt es echte Vorbilder, logisch. /OT
    • Wenn man nicht alles selbst recherchiert und nachguckt.....
      Also, die Kundenrezension kennen wir ja schon.
      Hier ist die (etwas abweichende) Bewertung, nebst VK-Kommentar

      1/5:
      "Die Lieferung erfolgte schnell! Das war das positve. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch ! Damit wird das ganze zu kurz! Ich habe beim Verkäufer angerufen , Fazit ; Er will sich dazu lieber nicht äussern , alleine das ist eine Frechheit. Danach unzählige sinnlose EMails ! Amazon hat mir als Stammkunde mein Geld erstattet! "
      Amazon Kunde, 3. Juli 2013
      Antwort des Verkäufers: Es handelt sich um ein vielfach verkauftes Produkt. Die Montageanweisung ist fehlerfrei.Datum: 4. Juli 2013
    • Der Händler hätte die Bewertung so kommentiert stehen lassen sollen und gut.
      Wenn der K erst die A-Z Garantie in Anspruch nimmt, der VK dann mit Anzeige droht und mit einer UE hantiert, dann wird die Reaktion Amas, nachdem sie darüber informiert wurden, verständlich.
      Wobei es wohl erst im Oktober zum Rauswurf kam. Evtl. gab es noch einen weiteren Vorfall.
    • ich finde es aber unfaßbar, daß diese Bewertung bzgl. Verhalten des Verkäufers jetzt wörtlich prominent bei einem anderen Verkäufer der gleichen Produkte steht
      ohne daß man erkennen kann, daß sich die auf nen anderen (gesperrten) Verkäufer bezieht
    • Ob dieser Käufer wohl gleichzeitig auch auf die 70k€ Schadenersatz verklagt wurde?

      Ich kann jedem nur von dieser Firma abraten. Wer mit Frau Pfautsch zu tun hat - viel Spaß. Man muss wenn man das Produkt zurückgeben will sehr sehr viele e-mails schreiben und hat nur Ärger. Man wird behandelt wie ich es noch nie erlebt habe. Furchtbar!

      Finger weg!!!!


      ?(

      Fakt ist wohl das der Kundenservice dieses Händlers unter aller Sau zu sein scheint.
    • warum zum Henker will man ein Produkt, dessen Versandkosten genauso hoch sind wie der Warenwert und bei dem es doch beim besten Willen nicht um Optik, sondern um Funktion geht, zurückschicken?
      wohlmöglich noch, wenn man es schon verändert hat, was ja eh nicht vom Widerrufsrecht gedeckt ist?
      wobei die Funktion ja hauptsächlich vom Geschick des Verbrauchers abhängig ist und es strittig ist, ob die Anleitung eindeutig ist

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • aurum,

      es geht nicht um Widerruf sondern Reklamation.
      Dazu gehört ggf. auch eine fehlerhafte Bedienungsanleitung, sofern man sie genutzt hat.

      Inwieweit das in diesem Fall berechtigt ist, vermag ich nicht zu beurteilen.


      Auf jeden Fall aber kann man den Service eines VK und den Umgang mit dem Kunden beurteilen. Da scheint es hier sehr im Argen zu liegen.
    • Wenn die Bewertung wirklich ungerecht wäre, hätte ich einfach einen günstigeren Anwalt genommen und die dann die Kosten für die Abmahnung, wenn er diese Unterschrieben bzw. die Bewertung gelöscht hätte einfach übernommen. Eine schlechte Bewertung ist als Händler oft teurer also 250 Euro Anwaltskosten (Verlust durch die Bewertung da andere nicht mehr Kaufen). Wenn man dann weiter so gegen Kunden vorgeht, muss man sich nicht wundern das der Account gesperrt wird.